Förderung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen 2012; Meldung der durchgeführten Veranstaltungen

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Beispielhaft soll hier ein Bildschirmfoto einen Eindruck vom Webformular vermitteln:

Transkript:

Antragsteller (Betreiber des Lehrbienenstandes / der Imkerschule) Telefon-Nr. (tagsüber) Name, Vorname des Vereinsvorsitzenden Bank (Name und Ort) Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil Konto-Nr. Bankleitzahl PLZ, Ort An den Landesverband Meldungsendtermin: 01. August 2012 Förderung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen 2012; Meldung der durchgeführten Veranstaltungen Notwendige Anlagen: Jahresprogramm oder öffentliche Ankündigung der Veranstaltung (Bitte die relevanten Textstellen farblich hervorheben) Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen und Unterschrift der Teilnehmer Die unten aufgeführte Veranstaltung wurde durchgeführt. Der Landesverband wird gebeten, die Meldung in den Antrag auf Förderung an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft aufzunehmen. Thema der Veranstaltung (Bitte Anlage zum Merkblatt beachten!) Die Veranstaltung fand statt am Lehrbienenstand an der Imkerschule in einem angemieteten Raum Anlage Angemieteter Raum liegt bei Name des Lehrb.standes/der Imkerschule PLZ Ort Straße Datum der Veranstaltung 1) Veranstaltungsbeginn (Uhrzeit) 2) Veranstaltungsende (Uhrzeit) Zahl der Lehrgangsteilnehmer Name des Fachwarts, Referenten je 2,50 EUR Beantragte Förderung EUR Unterschrift Fachwart, Referent genehmigte Förderung (von der LfL auszufüllen) EUR 1 Veranstaltungen im August können noch bis zum 5. September beim Landesverband nachgemeldet werden. Dazu müssen diese Nachmeldungen im Juli formlos beim Landesverband angekündigt worden sein. 2 Varroa Mittel Ausgaben, Ehrungen etc. haben vor oder nach dem Lehrgang stattgefunden.

Erklärungen des Betreibers des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule: Mir ist bekannt, dass wir für den Erhalt der Förderung folgende drei Mindestanforderungen erfüllen müssen: Wir verfügen über einen eigenen Schulungsraum mit entsprechender Lehrmittelausstattung. Wir verfügen über mindestens 5 Bienenvölker, an denen Unterweisungen durchgeführt werden können. Der Lehrgang / die Fortbildung hat mindestens drei Stunden gedauert. (Falls auch nur eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt wird, kann keine Förderung gewährt werden!) eine Förderung durch die Europäische Union (EU) und den Freistaat Bayern nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen kann und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Anwendung finden. die Angaben in der Meldung, und in den ergänzenden Unterlagen/Nachweisen subventionserheblich im Sinne des 264 StGB i. V. m. Art. 1 des Bayer. Subventionsgesetzes, 2 des Subventionsgesetzes sind bzw. wegen Subventionsbetrug bestraft wird, wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige, unvollständige Angaben macht, oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof und die Prüfungsorgane der Europäischen Union das Recht haben, die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung zu prüfen und Auskünfte einzuholen. Ich verpflichte mich, unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die für die Förderung maßgeblichen Umstände, insbesondere die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss ändern oder wegfallen. Unterlagen, die für die Festsetzung der Zuwendung von Bedeutung sind, für Zwecke der Prüfung fünf Jahre lang aufzubewahren. Ich erkläre mich mit folgenden Regelungen einverstanden: Mit der Unterschrift kommt ein Vertrag mit dem Landesverband (Vertragspartner) über die Weiterleitung der Fördermittel zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Gewährung eines Zuschusses durch die EU und den Freistaat Bayern für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen und Imkerschulen. Die Förderhöhe beträgt pauschal 2,50 EUR je Teilnehmer (Festbetragsfinanzierung). Der Bewilligungszeitraum läuft über ein Jahr. Er beginnt am 01. September des Jahres vor Antragstellung und endet am 31. August des jeweiligen Antragsjahres. Der Landesverband kann von dem Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Zuwendung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt wurde, die in den Ausgabelisten eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder nachträglich die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss entfallen. In diesem Fall ist mit einer Kürzung bis hin zum vollständigen Verlust bzw. bis hin zur vollständigen Rückforderung der Zuwendung zu rechnen. Im Falle der Rückforderung von Fördermitteln ist der erhaltene Förderbetrag gem. Art. 49a Abs. 3 BayVwVfG ab dem Tag der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit sechs Prozent jährlich zu verzinsen.

Die Angaben in dieser Meldung und seinen Anlagen sind die Grundlage für die oben genannte Fördermaßnahme. Die Meldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig und rechtzeitig, spätestens bis zum Ende der Meldefrist am 1. August 2012 beim Landesverband eingegangen ist. Von den Verpflichtungen und Hinweisen im Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung 2012 Lehrgänge an Lehrbienenständen und Imkerschulen, den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie den Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen. Ich bestätige, dass meine in dieser Meldung und den Anlagen enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Ich bestätige, dass unser Lehrbienenstand bzw. unsere Imkerschule die oben genannten drei Mindestanforderungen erfüllt. Ich habe die Teilnehmerliste geprüft (Doppelnennungen, fehlende Unterschriften u.ä.) und ggf. entsprechend die Teilnehmer gestrichen. Ort: Datum: Unterschrift des Betreibers des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule: Erklärungen des Landesverbandes: Wir bestätigen den oben aufgeführten Vertragsabschluss. Wir versichern, dass der Meldeschein des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule vollständig ausgefüllt ist und die Anlagen vollzählig beiliegen. Der Lehrbienenstand bzw. die Imkerschule ist vom Landesverband anerkannt. Ort: Datum: Unterschrift Landesverband

Anlage Teilnehmerliste Betreiber des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule Förderung von Lehrgängen an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen Datum d. Veranstaltung Ort der Veranstaltung Thema Anwesenheitsliste der Fortbildungsteilnehmer Lfd. Familienname Nr. Vorname eigenhändige Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Anlage Teilnehmerliste Betreiber des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule Förderung von Lehrgängen an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen Datum d. Veranstaltung Ort der Veranstaltung Thema Anwesenheitsliste der Fortbildungsteilnehmer Lfd. Familienname Nr. Vorname eigenhändige Unterschrift

Anlage Angemieteter Raum bei der Förderung von Lehrgängen an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen für Imker Datum der Veranstaltung Betreiber des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule Thema Hinweis: Die Vollzugshinweise verlangen, dass der Lehrbienenstand bzw. die Imkerschule über einen eigenen Schulungsraum mit entsprechender Lehrmittelausstattung verfügt. Bei größerer Teilnehmerzahl kann der theoretische Teil auch in einem angemieteten Raum durchgeführt werden. Dieser Raum kann auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die oben benannte Veranstaltung wurde wegen Platzmangel nicht in unserem eigenen Schulungsraum im Lehrbienenstand bzw. an der Imkerschule, sondern ausnahmsweise in folgendem, angemieteten Raum durchgeführt: Art des Raumes Hausname Ort Bestätigung des Raumbesitzers / des Wirts: Die oben genannte Veranstaltung hat in meinem Raum stattgefunden. Name (bitte ) ggf. Stempel Unterschrift Erklärung des Betreibers: Sitzplätze im eigenen Schulungsraum: Sitzplätze im angemieteten Raum: Ort: Datum: Unterschrift des Betreibers des Lehrbienenstandes bzw. der Imkerschule: