ADAC Weserbergland- Oldtimer-Ausfahrt Restaurant-Resi / Stadthalle an der historischen Wallanlage in Höxter 23. September 2012 Automobil-Club Höxter e.v. im ADAC
IX. Die Rundfahrt Grußwort Der Automobil-Club Höxter e.v. im ADAC und das begrüßen die Teilnehmer zur ADAC Weserbergland-Oldtimer-Ausfahrt Mobile Schätzchen auf der Wallanlage in Höxter. Ihre mobilen Schätzchen sind wichtige Zeitzeugen der Industriegeschichte der letzten 100 Jahre. Die liebevoll gepflegten und aufwendig restaurierten Fahrzeuge sind eine Augenweide für jeden technikbegeisterten Bürger. Der AC Höxter und das Westfalen-Blatt wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Höxter und viele Fachgespräche mit anderen Teilnehmern und begeisterten Zuschauern. Peter Kowoll AC Höxter e.v. im ADAC Ingo Schmitz WESTFALEN-BLATT Höxter Die Rundfahrt hat eine Streckenlänge von ca. 60 Km und beinhaltet Wertungsaufgaben. Für die Rundfahrt ist eine Sollzeit (Nettofahrtzeit: ca. 2 Stunden 00 Minuten, für leistungsschwache Fahrzeuge nach Maßgabe des Veranstalters= + 20%) festgelegt. Weitere Angaben werden mit der Übergabe des Bordbuches mitgeteilt. Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Kartenausschnitte basieren auf den topographischen Karten, 1:50.000, Normalausgabe, Kreis Höxter / Kreis Holzminden des Landesvermessungsamtes Zeitaufgaben / Gleichmäßigkeitsprüfungen sind mit einer normalen Armbanduhr mit Sekundenzeiger oder einer Stoppuhr lösbar. X. Haftung Der Veranstalter (Automobil-Club Höxter e.v. im ADAC) lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die nicht durch die Veranstalterhaftpflicht- Versicherung abgedeckt sind, ab. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus irgendwelchen anderen Gründen von den Behörden geforderten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, wenn dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Des Weiteren siehe Rückseite des Nennungsformulars: Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung und Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Höxter, 31.07.2012
VII. Zulassung und Versicherung der teilnehmenden Fahrzeuge Nennberechtigt sind alle Besitzer von Automobilen, Lieferfahrzeugen und Motorrädern, die den Bestimmungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen sein und uneingeschränkt der StvZO entsprechen. Jedes Automobil-Fahrzeug muss mit dem Fahrer + mindestens 1 Beifahrer (min. 16 Jahre) besetzt sein. Für jedes Fahrzeug ist der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung zu erbringen. Sollte der Fahrer nicht Eigentümer des genannten Fahrzeuges sein, so ist eine Verzichtserklärung des Eigentümers mit der Nennung beizubringen (Rückseite der Nennung). VIII. Preise und Preisverleihung Sieger einer jeden Klasse ist der Fahrer mit der geringsten Anzahl von Wertungspunkten. Bei Punktegleichheit wird der geringere Hubraum des Fahrzeuges berücksichtigt, besteht dann noch Punktgleichheit, hat der Fahrer mit dem höheren Lebensalter den Vorrang. Ferner erhalten Preise das älteste Fahrzeug, das schönste Fahrzeug und das beste Damenteam. Die Preise werden bei der Siegerehrung übergeben und werden nicht nachgeschickt. Proteste sind nicht zulässig. Über Einsprüche entscheidet das Schiedsgericht. I. Veranstalter Automobil-Club Höxter e.v. im ADAC in Zusammenarbeit mit dem Westfalen-Blatt Veranstalteranschrift: AC Höxter e.v. im ADAC -Peter Kowoll- Unterm Ziegenberg 16 37671 Höxter Tel.: 05271 380220, Fax 05271 380221 Internet: www.achoexter.de - Mail: info@achoexter.de Bankverbindung: AC Höxter, Volksbank Pad-HX-Dt e.g. BLZ: 47260121, Konto: 2000267901, Zweck: Mobile Schätzchen Genehmigung erteilt am 31.07.2012 vom ADAC Ostwestfalen-Lippe e.v. unter Reg.-Nr. 82/12. II. Veranstaltung ADAC Weserbergland-Oldtimer-Ausfahrt Mobile Schätzchen am 23. September 2012 37671 Höxter Bistro Resi Stadthalle Höxter Teilnahmeberechtigt sind Touren- und Sportwagen (Automobile) bis einschließlich Baujahr 1982. Teilnahmeberechtigt sind Lieferfahrzeuge, nach Absprache mit dem Veranstalter, bis Baujahr 1962. Teilnahmeberechtigt sind Motorräder und Gespanne bis Baujahr 1982. Die Veranstaltung wird entsprechend der vorliegenden Ausschreibung und den noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen durchgeführt. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe der Nennung, die Regelungen der Ausschreibung und der Ausführungsbestimmungen einzuhalten.
III. Zeitplan Nennungsschluss ist der 18. September 2012, vorliegend beim Veranstalter. Ab 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr: Eintreffen und Begrüßung der Teilnehmer auf der Wallanlage vor der Stadthalle Höxter, Restaurant Resi, Wallstrasse 15, 37671 Höxter Abnahme und Prüfung der Dokumente (Führerschein, Haftpflichtversicherung etc.), Übergabe des Veranstalter- Schildes mit Startnummer sowie der Fahrtunterlagen. Ab 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Oldtimer-Frühstücks-Buffet. Ab 10.31 Uhr: Start zur Rundfahrt, mit Vorstellung der Fahrzeuge. Ab 12.45 Uhr: Zielankunft auf der Wallanlage in Höxter mit Vorstellung der Fahrzeuge, anschließend rustikales Mittagessen. Ab 14:30 Uhr Bewertung des schönsten Fahrzeugs. Ab 15.30 Uhr: Siegerehrung, Verteilung der Preise und Verabschiedung der Teilnehmer. IV. Organisation Gesamtleitung: Peter Kowoll, Höxter Fahrtleitung: Josef Buch, Höxter Schiedsrichter: Wolfgang Schrader, Beverungen Papierabnahme: Werner Schröder, Höxter Auswertung: Werner Schröder, Höxter V. Fahrzeugeinteilung Automobile Klasse 1 Baujahr bis 1945 Klasse 2 Baujahr 1946 bis 1960 Klasse 3 Baujahr 1961 bis 1970 Klasse 4 Baujahr 1971 bis 1982 Liefer- und Einsatzfahrzeuge Klasse 5 Baujahr bis 1962 Motorräder und Gespanne Klasse 6 Baujahr bis 1960 Klasse 7 Baujahr 1960 bis 1982 VI. Nennung / Nenngeld und Mannschaften Das der Ausschreibung beigefügte Nennungsformular muss komplett ausgefüllt und vom Fahrer unterschrieben bis zum Nennungsschluss dem Veranstalter vorliegen. Der Nennung muss das Nenngeld in voller Höhe in bar, als Scheck beigefügt oder überwiesen sein. Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Nennungsbestätigung wird am 18. September 2012 zugesandt. Das Nenngeld beträgt 70,- EUR und beinhaltet eine Erinnerungsplakette, das Oldtimer-Frühstücks-Buffet, rustikales Mittagessen für den Fahrer und einen Beifahrer (für jeden weiteren Beifahrer, älter als 11 Jahre, erhöht sich das Nenngeld um 20,- EUR). Das Nenngeld für Solo-Motorrad-Teilnehmer beträgt 50,- EUR. Das Teilnehmerfeld ist auf 60 Fahrzeuge begrenzt, es entscheidet der Eingang der Nennung. Bankverbindung: AC Höxter, Volksbank Pad-HX-Dt e.g. BLZ: 47260121, Konto: 2000267901, Zweck: Mobile Schätzchen Mannschaften können bei der Papierabnahme genannt werden, sie bestehen aus 3 bis 4 in der Einzelwertung genannten Fahrzeugen. Ein Nenngeld für Mannschaften wird nicht erhoben. In die Mannschaftswertung gelangen die 3 Fahrzeuge mit den niedrigsten Strafpunkten. Die Mannschaft mit der niedrigsten Anzahl an Strafpunkten ist Mannschaftssieger.
ADAC Weserbergland-Oldtimer-Ausfahrt Mobile Schätzchen Nicht ausfüllen! An Herrn Peter Kowoll Unterm Ziegenberg 16 37671 Höxter Nennung Startnummer Klasse Nennbestätigung Nennungsschluss 18.09.2012 Veranstaltung 23. September 2012 Bankverbindung: AC Höxter, Volksbank Pad-HX-Dt e.g. BLZ: 47260121, Konto: 2000267901, Zweck: Mobile Schätzchen Angaben zum Fahrzeug Fabrikat Baujahr Art der Karosserie Anzahl der Sitzplätze Motor-Marke Type Klasse laut Nennung KFZ-Kennzeichen Tag der 1. Zulassung Km-Leistung Hubraum ccm PS Höchstgeschwindigkeit Anzahl der Zylinder Reifengröße Gewicht Seit wann im Besitz 1. Fahrer 2. Fahrer Name Vorname Geburtsjahr PLZ / Ort Straße / Nr. Telefon / Fax Name Vorname Geburtsjahr PLZ / Ort Straße / Nr. Telefon / Fax Anzahl der Fahrzeuginsassen Der Betrag von EUR Unterschrift ist beigefügt / wurde überwiesen Unterschrift
ADAC Weserbergland-Oldtimer-Ausfahrt Mobile Schätzchen Bitte schreiben Sie hier auf der Rückseite der Nennung den Steckbrief Ihres Fahrzeugs auf. Tag der 1. Zulassung Anzahl der Vorbesitzer Stillstandzeiten Restaurierungszeit Ergebnisse und Episoden mit Ihren Oldtimer Legen Sie dieser Nennung bitte ein Farbfoto von Ihrem schönen Fahrzeug bei oder schicken Sie das Foto per Mail an: info@achoexter.de Haftungsausschluss Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie bzw. bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss vereinbart wird. Haftungsverzicht Bewerber und Fahrer, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - den DMSB und die dmsj, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe, - den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, - Behörden, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.