Deutsches Rotes Kreuz

Ähnliche Dokumente
Ordnung der Wasserwacht im DRK-Kreisverband Märkisch-Oder-Spree e.v.

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

Landesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v.

Arbeitsgrundlage der Wasserwacht im Landesverband Brandenburg Geschäftsordnung

Ordnung für die Wasserwacht im DRK Landesverband Baden Württemberg e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung Haus der Krebs Selbsthilfe Bundesverband e.v. (HKSH BV) (Stand )

3 Vereine und Orchester

Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises

Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)

Satzung der komba jugend thüringen

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwendet sie in eigener Verantwortung.

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

Städtetag Baden-Württemberg

Ordnung der Wasserwacht Sachsen

Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow

(3) Der JAK im Landesverband Nordrhein-Westfalen ist auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Er hat seinen Sitz in Essen.

Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Heringen e.v. Ortsgruppenjugendordnung

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Sömmerda

Ordnung der Wasserwacht

S a t z u n g. der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung. und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen. vom 16.

VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR e.v.

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes

Satzung. des. European Engineered Construction Systems Association e. V. (ECS) Stand: März 2016

SATZUNG. vom 17. Dezember 1990

Jugendordnung. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V. Vereinsjugend der KG Blau-Weiß Fischenich von 1957e.V.

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung

1Name und Sitz. 2 Zweck und Ziele

Satzung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik im Land Brandenburg (SGK Brandenburg) e. V.

Geschäftsordnung des Grünlandzentrum Niedersachsen / Bremen e.v. Stand: November 2012

Satzung. der. Parteilosen Wählergemeinschaft Steinhöring

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp

Satzung des Städtetags Baden-Württemberg in der Fassung vom 23. November 2016

Satzung. der. Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz - Landesarbeitsgemeinschaft - e. V. Name, Sitz, Zugehörigkeit

Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen

Die Sportjugend Gifhorn ist die Jugendorganisation des KreisSportBundes Gifhorn.

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde

Satzung der Lebenshilfe für Menschen mit geistigem Handikap und ihre Familien Greifswald e.v.

Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

SATZUNG. des Vereins. Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche. Name und Sitz des Vereins. IntensivLeben

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

WELTENERGIERAT - DEUTSCHLAND. Satzung

Wasserwacht. Ordnung.. der DRK-Wasserwacht Thüringen

Leistungsbeschreibung. der. DRK- Wasserwacht

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung. 1 Name und Sitz

Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

der Deutschen Gesellschaft für Post- und Telekommunikationsgeschichte e.v. (DGPT)

S a t z u n g. Fassung vom 18. Juni 2015

GESCHÄFTSORDNUNG PRÄSIDIUM VORBEMERKUNG

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. 2 Zweck des Vereins

Satzung der komba jugend mönchengladbach

FF Jugendordnung Landesjugendfeuerwehr Brandenburg im Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.v. Seite 1 von 5 JUGENDORDNUNG 1 Name, Rechtsstellung (1) D

Satzung Behinderten- und Inklusionsbeirat des Burgenlandkreises

Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen. Geschäftsordnung. Präambel

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede

S A T Z U N G ARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE HAMBURG E. V.

SATZUNG. 1) Der Verband führt den Namen Lebenshilfe Landesverband Hessen e.v. und ist Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v.

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB. beschlossen vom Präsidium des DOSB am

JUGENDORDNUNG (Beschlossen vom LVN-Jugendtag am in Duisburg)

Bayerisches Rotes Kreuz Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes mit Jugendordnung

SATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V.

Jugendordnung. DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v.

DBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen

Transkript:

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Brandenburg e.v. Ordnung der Wasserwacht Genehmigt durch den Landesrat am... Beschluss des Landesausschusses Wasserwacht vom 16. März 2002 Ordnung der Gemeinschaft Wasserwacht

im DRK-Landesverband Brandenburg e.v. 1 Bezeichnung und Wesen 2 Ziele und Aufgaben 3 Gliederung 4 Zugehörigkeit 5 Organisationsstruktur 6 Der Landesausschuss der Wasserwacht 7 Vorsitz im Landesausschuss Wasserwacht 8 Landeswarte und Landesleitung 9 Führungskräfte 10 Bildung von Wasserwachtgruppen 11 Finanzen 12 Ausbildung 13 Zusammenarbeit mit Dritten 14 Veranstaltungen 15 Anerkennung 16 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten 17 Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht 18 Gleichstellung 19 Geltungsbereich/Verbindlichkeit

Bestandteil dieser Ordnung sind die Gemeinsamen allgemeinen Regeln für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK" vom 22.11.1996 und die Ordnung der DRK- Wasserwacht des DRK-Bundesverbandes. 1 Bezeichnung und Wesen (1) Auf der Grundlage der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Brandenburg e.v. und der Ordnung Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz ist die Wasserwacht im Land Brandenburg eine Gemeinschaft, die nach einer eigenen Ordnung arbeitet. (2) Der Name ist Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Brandenburg e.v. Wasserwacht, nachfolgend DRK WW BR genannt (3) Der DRK WW - BR gehören Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder an. (4) Als Kennzeichen führt die Wasserwacht das Rote Kreuz auf weißem Grund im blauen Rettungsring, der die Aufschrift Wasser Wacht in den beiden unteren Feldern trägt. Das Kennzeichen wird an der Dienstbekleidung gemäß Dienstbekleidungsvorschrift und im Schriftverkehr der Wasserwacht verwendet. 2 Ziele und Aufgaben (1) Ziele der DRK WW - BR sind die Verhinderung des Ertrinkungstodes und die Durchsetzung damit verbundener Maßnahmen sowie die Erhöhung der Sicherheit beim Baden und beim Wassersport. (2) Das Wirkungsgebiet der DRK WW BR ist das Territorium des Landes Brandenburg sowie außerhalb dieses Territoriums bei besonderen Anforderungen laut DRK-Satzung. (3) Zur Verwirklichung der Ziele stellt sich die DRK WW BR folgende Aufgaben: Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern, Rettungsschwimmern, Rettungsbootsführern, Tauchern im Rettungsdienst, Streifenführern Natur- und Gewässerschutz, Funkern und Lehrkräften sowie die Verbreitung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungsschwimmens bei der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend in den Schulen und Verbänden; Organisation und Durchführung des Rettungs- und Wachdienstes auf und an den Gewässern im Wirkungsgebiet in Zusammenarbeit mit den kommunalen Organen und anderen Anbietern, qualifizierte Durchführung von Rettungsaktionen und Erste- Hilfe-Leistungen sowie Einsatz bei Katastrophen aller Art zur Rettung gefährdeter Menschen und Bergung lebenswichtiger Güter; Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vorbeugende Gesundheitspflege;

Mitwirkung bei anderen Rotkreuzaufgaben, bei der Verbreitung der Kenntnisse über die Genfer Rotkreuz-Abkommen, bei der Werbung für die Ziele des Roten Kreuzes in der Öffentlichkeit sowie bei der Mittelbeschaffung; Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für die Interessen der Wasserwacht, Vermittlung diesbezüglicher Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Ausbildungsvorschriften des DRK; Gewinnung aktiver Mitglieder der DRK WW - BR sowie natürlicher und juristischer Personen für die Unterstützung der DRK WW BR; Mitwirkung beim Natur-, Gewässer- und Umweltschutz auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. (4) Die DRK WW BR unterstützt zur Erfüllung ihrer Aufgaben alle mitgliederführenden Gliederungen der DRK Kreisverbände im DRK Landesverband Brandenburg bei der Gewinnung interessierter Personen zur Mitarbeit in der Wasserwacht. Die DRK-WW-BR arbeitet eng und vertrauensvoll mit den anderen DRK-Gemeinschaften zusammen. (5) Die DRK WW BR ist gemäß ihrer Aufgabenstellung eine humanitäre, gemeinnützige und wassersporttreibende Gemeinschaft im Deutschen Roten Kreuz. 3 Gliederung (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gliedert sich die DRK WW BR in Fachdienste und Ausbildungsbereiche. Kinder und Jugendliche nehmen unter Anleitung und Führung erfahrener Angehöriger der Wasserwacht an allen Aktivitäten unter Beachtung der Altersbesonderheiten teil und werden jugendpflegerisch betreut. (2) Fachdienste der DRK WW BR sind: - Wasserrettungsdienst - Naturschutzdienst Ausbildungsbereiche in der DRK WW BR sind: - Schwimmen - Rettungsschwimmen - Tauchen - Bootsdienst - Natur- und Gewässerschutz (3) Die einzelnen Fachdienste und Ausbildungsbereiche in der DRK WW BR arbeiten nach eigenen Ausbildungs-, Prüfungs- und Dienstvorschriften, die vom Deutschen Roten Kreuz e.v. für das gesamte Bundesgebiet als verbindlich erklärt wurden. Diese können durch landesspezifische Regelungen, die den zentralen Bestimmungen nicht widersprechen dürfen, präzisiert werden.

4 Zugehörigkeit (1) Die Gemeinschaft Wasserwacht im DRK-Landesverband Brandenburg e.v. (DRK WW BR) besteht aus den Wasserwachtgemeinschaften der DRK-Kreisverbände im DRK- Landesverband Brandenburg e.v., die eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich rechtzeitig und angemessen über wichtige Angelegenheiten informieren. (2) Die auf Dauer angelegte Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft der Wasserwacht ist an eine Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gebunden. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz regeln die Satzungen der Mitgliedsverbände des DRK- Landesverbandes Brandenburg e.v. Die Zugehörigkeit zur Wasserwacht LV Brandenburg ist ferner an eine schriftliche Erklärung gebunden; mit der dabei geleisteten Unterschrift werden die Ordnungen der Wasserwacht auf Landes- und Kreisverbandsebene anerkannt. (3) Aufnahme und Beendigung der Zugehörigkeit zu Wasserwachtgemeinschaften in den Kreisverbänden werden durch deren Ordnungen geregelt. 5 Organisationsstruktur (1) Auf örtlicher Ebene bildet die Wasserwacht eigene Ortsgruppen oder mit anderen Gemeinschaften Ortsgruppen des DRK. (2) Jeder DRK Kreisverband im DRK Landesverband Brandenburg e.v., in dem Aufgaben der Wasserwacht wahrgenommen werden, bildet einen Kreisausschuss Wasserwacht (KAWW). Der Vorsitzende des KAWW ist Leiter der Wasserwacht in dem betreffenden DRK Kreisverband. Die Gemeinschaft der Wasserwacht in einem DRK Kreisverband gibt sich eine eigene Ordnung auf der Grundlage der vom Landesausschuss der DRK WW BR ( 6 Abs. 1) herausgegebenen Musterordnung. Die Ordnung soll die Zusammensetzung des Kreisausschusses Wasserwacht, den Aufbau, die Organisationsformen und die Struktur der Wasserwacht im Kreisverband regeln und bedarf der Zustimmung des Landesausschusses der DRK WW BR. (3) Oberstes Gremium der DRK-WW BR ist der Landesausschuss der DRK-WW-BR, kurz LAWWBR. 6 Der Landesausschuss der Wasserwacht (1) Der LAWWBR ist ein satzungsgemäßer Ausschuss des DRK Landesverbandes Brandenburg e.v. Er ist ein Gremium der DRK WW BR zur Beratung des Präsidiums des DRK Landesverbandes Brandenburg e.v. in allen die Wasserwacht betreffenden Angelegenheiten. Er erarbeitet Vorschläge oder Empfehlungen zu allen die Wasserwacht betreffenden Angelegenheiten, die dem Präsidium des DRK Landesverbandes Brandenburg e.v. zu Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden.

(2) Stimmberechtigte Angehörige des LAWWBR sind: a) der Vorsitzende und die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden des LAWWBR, b) je DRK Kreisverband im DRK Landesverband Brandenburg e.v. ein durch den betreffenden KAWW fest benannter Vertreter, in der Regel dessen Vorsitzender, c) die Landeswarte der Wasserwacht ( 6 Abs. 10). Der zuständige Mitarbeiter (Referent Wasserwacht) in der Geschäftstelle des DRK- Landesverbandes Brandenburg e.v. gehört dem LAWWBR mit Stimme an. (3) Der LAWWBR bestimmt die Grundlinien der Arbeit der Gemeinschaft Wasserwacht im DRK Landesverband Brandenburg e.v., arbeitet nach einer sich gegebenen Ordnung, die aktuellen Bedürfnissen im Bedarfsfall anzupassen ist, und erarbeitet eine Musterordnung für KAWW, berichtet dem Präsidium über die Arbeit der Wasserwacht in Brandenburg und unterbreitet Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung, nimmt Berichte der Kreisausschüsse der Wasserwacht entgegen, genehmigt die Ordnungen der Gemeinschaften der Wasserwacht der DRK-Kreisverbände auf der Grundlage einer Musterordnung, wählt den Vorsitzenden des LAWWBR und zwei Stellvertretende Vorsitzende des LAWWBR, bestimmt die Landeswarte für die Fachgebiete der Wasserwacht, gibt sich Vorschriften zur Geschäftsführung des Landesausschusses Wasserwacht im DRK Landesverband Brandenburg. (4) Der LAWWBR tritt jährlich zweimal zu seinen Beratungen zusammen. Er ist mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Übersendung der Tagesordnung einzuberufen. Der Vorsitzende kann in Ausnahmefällen den LAWWBR mit einer Frist von 2 Wochen zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Die Willensbildung erfolgt durch Beschlussfassung und Wahlen. Der LAWWBR beschließt mit einfacher Mehrheit der in der Sitzung abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen sind nicht mitzuzählen. (5) Der LAWWBR ist mit der Anzahl der zum Termin einer ordentlich einberufenen Beratung (Absatz 4) erschienenen stimmberechtigten Angehörigen des LAWWBR beschlussfähig. Näheres regeln die Vorschriften zur Geschäftsführung des Landesausschusses Wasserwacht im DRK Landesverband Brandenburg e.v..

7 Vorsitz im Landesausschuss Wasserwacht (1) Zum Vorsitzenden des LAWWBR, kurz Vors. LAWWBR, kann nur ein Angehöriger der DRK WW BR gewählt werden, der über eine mehrjährige Erfahrung in der Tätigkeit in der DRK Wasserwacht sowie über soziale und fachliche Kompetenz verfügt. Die Wahl erfolgt analog der Wahlordnung des DRK Landesverbandes durch die stimmberechtigten Angehörigen des LAWWBR ( 6 Abs. 2) für die Dauer der Amtszeit des Präsidiums des DRK Landesverbandes Brandenburg e.v., für 4 Jahre und hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vors. LAWWBR zur konstituierenden Präsidiumssitzung gewählt ist. Die Wiederwahl zum Vors. LAWWBR ist möglich. Tritt der Vors. LAWWBR vor Ablauf der Amtsperiode des Präsidiums zurück oder wird er durch höhere Gewalt an der weiteren Amtsführung gehindert, erfolgt durch den LAWWBR eine Nachwahl für den Rest der laufenden Amtszeit. (2) Der Vors. LAWWBR ist kraft Amtes Mitglied des Präsidiums des DRK Landesverbandes Brandenburg e.v., repräsentiert die DRK WW BR, ist stimmberechtigter Angehöriger des LAWWBR, ist Leiter der DRK WW BR, nimmt die wasserwachtspezifischen und verbandspolitischen Aufgaben wahr, die ihm vom Präsidium des DRK Landesverbandes oder vom LAWWBR übertragen werden, beruft die Sitzungen des LAWWBR ein und leitet diese, ist dem LAWWBR gegenüber rechenschaftspflichtig. (3) Der Vors. LAWWBR wird durch Stellvertretende Vorsitzende in seiner Arbeit unterstützt. Für die Wahl der Stellvertretenden Vorsitzenden des LAWWBR, kurz Stellv. Vors. LAWWBR gelten die gleichen Grundsätze wie für die Wahl des Vors. LAWWBR. Die Stellv. Vors. LAWWBR sind mit ihrer Wahl stimmberechtigte Angehörige des LAWWBR, sind kraft Amtes Mitglieder der Landesleitung der Wasserwacht, sind für spezifische Aufgabenbereiche verantwortlich. Bei Bedarf beauftragt der Vors. LAWWBR einen der Stellv. Vors. LAWWBR mit der Leitung der DRK WW BR. 8 Landeswarte und Landesleitung (1) Landeswarte können vom Vors. LAWWBR für folgende Aufgabenbereiche berufen werden: - Rettungsschwimmen - Schwimmen - Tauchen - Bootsdienst - Wettbewerbe - Junge Rettungsschwimmer - Natur- und Gewässerschutz - Öffentlichkeitsarbeit

Landeswarte Wasserwacht sind stimmberechtigte Angehörige des LAWWBR. Bei Bedarf können weitere Landeswarte (LW) ernannt bzw. Aufgabenbereiche eingerichtet werden. Die Amtszeit der Landeswarte Wasserwacht beträgt 4 Jahre und ist an die Amtszeit des Präsidiums des DRK LV Brandenburg e.v. gekoppelt. Eine erneute Berufung ist möglich. Die Landeswarte Wasserwacht haben sich neben der Bearbeitung aktueller Themen ihrer Aufgabenbereiche für die Entwicklung der DRK WW - BR insgesamt einzusetzen und dem LAWWBR Empfehlungen zu geben. Sie berichten mindestens einmal im Jahr dem LAWWBR über ihre Tätigkeit. (2) Der Vors. LAWWBR, die Stellv. Vors. LAWWBR und die berufenen Landeswarte bilden gemeinsam mit dem für die DRK WW BR in der Geschäftsstelle des DRK LV Brandenburg e.v. verantwortlichen Mitarbeiter (Referent Wasserwacht) die Leitung der DRK WW BR die dem LAWWBR rechenschaftspflichtig ist. Näheres regelt die Geschäftsordnung. (3) Der Vors. LAWWBR, die Stellv. Vors. LAWWBR und der für die DRK WW BR in der Geschäftsstelle des DRK LV Brandenburg e.v. verantwortliche Mitarbeiter (Referent Wasserwacht) bilden die Geschäftsführende Leitung der DRK WW BR, die für die laufenden Aufgaben zuständig ist. Sie erstattet dem LAWWBR Bericht. Näheres regelt die Geschäftsordnung. 9 Führungskräfte Führungskräfte der Wasserwacht werden auf allen Ebenen des DRK zur Vorbereitung und Durchführung des Wachdienstes und von Einsätzen tätig. Sie werden von den Leitungen der Wasserwacht-Gemeinschaften entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation berufen. Die vorgeschriebene Führungskräfteausbildung ist nachzuweisen. 10 Bildung von Wasserwachtgruppen (1) Die Bildung von Wasserwachtgruppen obliegt den DRK-Kreisverbänden in Zusammenarbeit mit der Wasserwachtleitung im DRK-Landesverband (2) Ist in einem DRK Kreisverband keine Gruppierung der Wasserwacht vorhanden, so kann dort die Leitung der DRK-WW-BR im Einvernehmen mit dem Vorstand des betreffenden DRK Kreisverbandes zunächst eine Ausbildergruppe der Wasserwacht bilden. 11 Finanzen (1) Für die DRK WW - BR wird in der Geschäftsstelle des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.v. eine eigene Kostenstelle als ein fester Bestandteil im Haushalt des DRK Landesverbandes e.v. geführt. Auf der Grundlage eines durch das Präsidium des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.v. bestätigten jährlichen Haushaltsplanes verfügt der LAWWBR eigenverantwortlich

über Mittel, die den gesamten Bereich der unmittelbaren ehrenamtlichen Tätigkeit der Wasserwacht im DRK - LV Brandenburg e.v. umfassen. (2) Über die Verwendung dieser finanziellen Mittel entscheidet der LAWWBR. Er ist dem Präsidium des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.v. auf der Grundlage der Finanzordnung rechenschaftspflichtig. (3) Finanzielle Mittel, die durch Spenden und andere Zuführungen mit ausdrücklicher Zweckbindung für die Wasserwacht im DRK LV Brandenburg e.v. zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur mit Zustimmung des LAWWBR verwendet werden. Zweckgebundene Zuwendungen für die Wasserwacht im DRK LV Brandenburg e.v. führen nicht grundsätzlich zu einer Reduzierung der aus dem Haushalt des DRK- Landesverbandes Brandenburg e.v. für die Wasserwacht zur Verfügung gestellten Mittel. 12 Ausbildung (1) Die Ausbildung in der DRK WW BR erfolgt auf der Grundlage der DRK- Ausbildungsordnung und der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die Gemeinschaft Wasserwacht im DRK. (2) Die Landeswarte Rettungsschwimmen, Schwimmen, Tauchen, Bootsdienst und Natur- und Gewässerschutz sind für die Ausbildung in ihren Ausbildungsbereichen im DRK Landesverband Brandenburg e.v. verantwortlich. (3) Die Ausbildung von Lehrscheinbewerbern in allen Bereichen wird vom LAWWBR unter Einbeziehung der betreffenden Landeswarte durchgeführt. Jeder Lehrschein wird vom Vors. LAWWBR unterschrieben, jede Verlängerung vom zuständigen Landeswart. 13 Zusammenarbeit mit Dritten (1) Die DRK WW BR ist bestrebt, sich in den Gebieten Rettungsdienst, Wasserrettung, Wassersport, Rechtsfragen und Ausbildung neuesten Entwicklungen oder Erkenntnissen anzupassen. Dazu bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Behörden, die ähnliche Ziele wie die DRK Wasserwacht verfolgen. (2) Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit wasserrettungsdienstbetreibenden Vereinen, Organisationen und Verbänden auf nationaler und internationaler Ebene zu. Dabei sind die Unabhängigkeit des DRK und die Wahrung der Rotkreuz-Grundsätze zu beachten.

14 Veranstaltungen (1) Die DRK WW BR führt im Sinn des 13 dieser Ordnung fachbezogene Konferenzen durch oder beteiligt sich an solchen. (2) Die DRK WW BR kann bei bedarf Versammlungen der DRK-WW-BR durchführen. (3) Jährlich werden auf DRK Landesverbandsebene Wettbewerbe im Rettungsschwimmen für jugendliche und erwachsene Angehörige der DRK WW BR durchgeführt, die der Erhöhung des Ausbildungsstandes und der Einsatzfähigkeit der Angehörigen der Wasserwacht sowie der Öffentlichkeitsarbeit dienen. (4) Wassersportliche und andere Veranstaltungen werden bei Bedarf von den Gliederungen der DRK WW BR abgesichert. 15 Anerkennung Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen können an Angehörige der DRK WW BR gemäß gesetzlicher und Rotkreuzbestimmungen verliehen werden. Einzelheiten regeln die jeweiligen Auszeichnungsordnungen. 16 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten (1) Der Schriftverkehr erfolgt nach den Geschäftsordnungen der jeweiligen Verbandsstufen. (2) Die Richtlinien zur Vergabe und Verwendung des DRK-Ausweises und des Wasserwachtdienstausweises sind zu beachten. 17 Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht (1) Besondere Leistungen von Angehörigen der DRK WW BR - in der Verbandsarbeit, - im Einsatz sowie - in der Aus- und Fortbildung finden die Anerkennung durch die DRK WW BR auf der Grundlage der diesbezüglichen Bestimmungen. (2) Wird ein Angehöriger der DRK WW BR in seinen Rechten beeinträchtigt oder liegen Verstöße gegen diese Ordnung vor, findet die Ordnung für Belobigungen, Beschwerdeund Disziplinarverfahren der Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht Anwendung. 18 Gleichstellung

Die hier verwendeten Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 19 Geltungsbereich/Verbindlichkeit (1) Die Ordnung der DRK WW BR tritt mit Genehmigung des Landesrates des DRK- Landesverbandes Brandenburg e.v. am...in Kraft. Die veränderte Fassung wurde durch den Landesrat des DRK LV Brandenburg e.v. am...2002 genehmigt. (2) Gleichzeitig wird die Ordnung Wasserwacht im DRK-Landesverband Brandenburg e.v. vom 29.09.1990 in der Fassung vom 21.01.1995 außer Kraft gesetzt. (3) Die Ordnung der Gemeinschaft Wasserwacht im DRK-Landesverband Brandenburg e.v. ist für die DRK-Kreisverbände verbindlich. Nach Inkrafttreten dieser Ordnung sind die Ordnungen der Mitgliedsverbände innerhalb von 3 Jahren mit der Ordnung Wasserwacht des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.v. in Einklang zu bringen.