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Transkript:

Öffentliches Verfahrensverzeichnis Danube Hotels Betriebsgesellschaft mbh (INTERCONTINENTAL FRANKFURT) Wilhelm- Leuschner- Straße 43 D- 60329 Frankfurt Erstellt durch: IT.DS Beratung Schierheisterberg 2b 21244 Rosengarten www.itdsb.de Rosengarten, den 01.11.2015

Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4e und 4g BDSG 1. Name der verantwortlichen Stelle Danube Hotels Betriebsgesellschaft mbh (INTERCONTINENTAL FRANKFURT) 2. Gesetzlicher Vertreter Hamad Abdulla A. Al- Mulla, Ashley Leslie John Fernandes, Kamal Rhazali; Geschäftsführer Martin L. Driskell, General Management 3. Leiter Datenverarbeitung Thomas Weidlich, IT- Manager 4. Beauftragter für den Datenschutz IT.DS Beratung - Sven Meyzis Schierheisterberg 2b, D- 21224 Ehestorf 5. Anschrift der verantwortlichen Stelle Wilhelm- Leuschner- Straße 43 D- 60329 Frankfurt 6. Zweckbestimmung der Datenerhebung, - verarbeitung oder - nutzung Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Hotels sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte (wie Restaurantbetrieb und die Organisation von Tagungen, Familien- und Betriebsfesten) Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen in der Personalverwaltung: Gehaltsabrechnung, Kommunikation mit externen Stellen wie Krankenkassen, Dienstplanung, Bewerbungen etc. Vermittler-, Lieferanten- und Dienstleisterverwaltung Personenüberprüfungen durch die Polizei Marketingzwecke Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch, Überfall oder sonstiger Straftaten. Das Vorhandensein und der Einsatz von Videokameras werden durch entsprechende Warnhinweise kenntlich gemacht. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke, sowie im Auftrag und Namen einzelner Gesellschaften gemäß vorliegenden Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb des Unternehmensverbundes. Die Datenerhebung, - verarbeitung und - nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor aufgeführten Zwecke. Version 02 / 26.01.2016 Seite 2 / 5

7. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien Folgende personenbezogene Daten von Kategorien natürlicher Personen werden, soweit diese zur Erfüllung gem. der in Punkt 6. genannten Zwecke erforderlich sind, erhoben, verarbeitet oder genutzt: a. Hotelgäste Im Rahmen der Vertragserfüllungen werden Adress- und Kontaktdaten, Daten zu Abrechnungs- und Zahlungszwecken, Verbindungsdaten über Telefonate, WLAN Nutzungen, Speisen und Getränkeverzehr, Rauminteresse und Nutzungen, sowie die speziellen Wünsche einzelner Gäste erhoben. Dazu gehören auch Kundendaten von buchenden Firmen (bes. Adressdaten, Vertragsdaten, Daten zu touristischen und gastronomischen Leistungen, Daten zu Abrechnungs- und Zahlwegen) Interessentendaten (bes. Produktinteresse, Adressdaten), b. Firmen- Kunden Daten über Veranstaltungen, die im Hotel durchgeführt werden, und deren Teilnehmer c. Restaurantgäste Für den Zahlungsvorgang werden im Falle einer Kartenzahlung Name und Kredit bzw. Kontodaten des Gastes erhoben und verarbeitet. d. Hotelbesucher Im Hotelbereich erfolgt Videoüberwachung einer nicht einheitlichen Personengruppe in öffentlichen Bereichen. Diese dient ausschließlich zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch, Überfall oder sonstiger Straftaten. Das Vorhandensein und der Einsatz von Videokameras werden durch entsprechende Warnhinweise kenntlich gemacht. e. Beschäftigte / Bewerber Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten, wie z.b. Angaben zu Privat- und Geschäftsadressen, Tätigkeitsbereich, Gehaltszahlungen, Name und Alter von Angehörigen soweit für Sozialleistungen relevant, Lohnsteuerdaten, Bankverbindungsdaten und dem Mitarbeiter anvertraute Vermögensgegenstände Daten zur Personalverwaltung und steuerung, wie z.b. Beschäftigten und Bewerberdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, Daten zur Ausbildung und Qualifikation) Terminverwaltungsdaten Daten zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen sowie der technischen Systeme Notfallkontaktdaten zu vom Mitarbeiter ausgewählten Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen f. Dritte Handelsvertreter/Vermittler/Makler/Agenturen, wie z.b. Adress-, Geschäfts- und Vertragsdaten und Kontaktinformationen Version 02 / 26.01.2016 Seite 3 / 5

8. Empfänger oder Kategorie von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Zur Erfüllung der in Punkt 6. genannten Zwecke werden Daten übermittelt an: Öffentliche Stellen, bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, wie z.b. Sozialversicherungsträger, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaft, Finanz- und Aufsichtsbehörden Interne Stellen, wie Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Allgemeine Verwaltung, Vertrieb, sowie Telekommunikation und IT, sofern diese an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Arbeitsprozesse beteiligt sind Externe Stellen, wie z.b. Datenverarbeiter im Auftrag (externe Auftragnehmer gemäß 11 BDSG), Krankenkassen, Berufsgenossenschaft weitere externe Stellen, wie z.b. Kreditinstitute (Daten zu Gehaltszahlungen), Kooperationspartner und Unternehmen soweit der oder die Betroffene seine oder ihre schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus berechtigtem Interesse zulässig ist. 9. Regelfristen für die Löschung der Daten Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten und Datensätze routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (Gast-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Im Personalverwaltungs- und- Personalsteuerungsbereich werden kürzere Löschungsfristen auf besonderen Gebieten genutzt. Dieses trifft insbesondere auf abgelehnte Bewerbungen oder Abmahnungen zu. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie unaufgefordert gelöscht, wenn die unter Punkt 6. genannten Zwecke wegfallen. Meldeformulare werden für die im Meldegesetz vorgeschriebene Mindestdauer aufbewahrt und danach unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen einer datenschutzgerechten Vernichtung zugeführt. 10. Übermittlung an Drittstaaten Datenübermittlungen an Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, notwendiger Kommunikation, sowie anderer im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen. 11. Gewährleistung der Sicherheit bei der Datenverarbeitung Das Unternehmen setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des 9 BDSG nebst Anlage ein, um verwaltete Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Insbesondere sind Maßnahmen zur Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Eingabe-, Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle sowie zur Wahrung des Trennungsgebots umgesetzt. Die etablierten Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen und organisatorischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Im Detail bedeutet dies, dass datenschutzrelevante Daten und Informationen auf gesicherten Systemen gespeichert werden. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten und zum besonderen Datenschutz Version 02 / 26.01.2016 Seite 4 / 5

verpflichteten Personen möglich, die mit der technischen, administrativen oder inhaltlichen Betreuung der Systeme befasst sind. 12. Einsichtnahme nach 34 BDSG Wir garantieren das Recht auf Auskunft über die zu Personen gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Betroffene gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Frankfurt, Januar 2016 Version 02 / 26.01.2016 Seite 5 / 5