SerNet. Das Datenschutzmodul - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit verinice nach DS-GVO

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1 Das Datenschutzmodul - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit verinice nach DS-GVO Sirin Torun Datenschutzbeauftragte Zertifizierte Datenschutzauditorin Zertifizierte IT-Compliance Managerin GmbH, Berlin

2 Inhalt 1. Rechtsgrundlage für das interne Verfahrensverzeichnis bzw. interne Verarbeitungsübersicht (BDSGalt) 2. Inhalt des internen Verfahrensverzeichnisses 3. Zuständigkeiten 4. Abgrenzung öffentliches Verfahrensverzeichnis 5. DS-GVO Was ändert sich? 6. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit verinice

3 Rechtliche Ausgangslage 4 d I BDSG Meldepflicht (1) Verfahren automatisierter Verarbeitungen sind vor ihrer Inbetriebnahme von nichtöffentlichen verantwortlichen Stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde und von öffentlichen verantwortlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Maßgabe von 4e zu melden. (2) Die Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat.

4 Rechtliche Ausgangslage 4 e BDSG Inhalt der Meldepflicht Sofern Verfahren automatisierter Verarbeitungen meldepflichtig sind, sind folgende Angaben zu machen: 1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, 2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle, 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung 5. eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, 7. Regelfristen für die Löschung der Daten, 8. eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten, 9. eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.

5 Zuständigkeiten 4 g II S.1 BDSG Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz (2) Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in 4 e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Erstellung des internen Verfahrensverzeichnisses ist Aufgabe der verantwortlichen Stelle und nicht des Datenschutzbeauftragten.

6 Abgrenzung Abgrenzung Öffentliches Verfahrensverzeichnis zum Internes Verfahrensverzeichnis Gemäß 4 g II S. 2 BDSG hat der DSB auf Antrag die zur Erfüllung der Meldepflicht erforderlichen Angaben jedermann in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen ( = Öffentliches Verfahrensverzeichnis ). Grobe Übersicht, meistens 1-3 Seiten Inhalt beschränkt : 4 e II Nr.1 8 BDSG Transparenz nach Außen

7 DS-GVO Internes Verfahrensverzeichnis nach DS-GVO Altes Recht = Neues Recht?

8 EU-DSGVO Art. 30 DS-GVO Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Gesetzlich geforderter Inhalt : Art. 30 I a g DS-GVO Öffentliches Verfahrensverzeichnis entfällt Dokumentationspflicht für Auftragsverarbeiter Einschränkungen bei Unternehmen < 250 Mitarbeiter Risikoorientierte Auswahl der TOM Erhöhte Bußgelder gem. Art. 83 IV a DS-GVO

9 Datenschutz mit verinice Das Verzeichnis der Verarbeitungsmöglichkeiten mit verinice nach der DS-GVO Vorstellung des Datenschutzmoduls

10 Datenschutzmodul

11 Datenschutzmodul

12 Kontakt Sirin Torun GmbH Bahnhofsallee 1b Torstr Göttingen Berlin tel fax st@sernet.de 2017, GmbH 12

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