Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft
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- Hetty Weiss
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1 Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft Dr. Wilfried Grieger Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen Am Fassberg, Göttingen Fon: Fax:
2 Datensicherheit und Datenschutz Datensicherheit Backup, RAID-Systeme, Redundanz Datenschutz Schutz des Einzelnen vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts (BDSG 1 (1)) 2
3 Bundesdatenschutzgesetz BDSG 1 (2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch 1. öffentliche Stellen des Bundes, nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben... 3
4 Meldepflicht BDSG 4d (1) Verfahren automatisierter Verarbeitungen sind vor ihrer Inbetriebnahme von nicht-öffentlichen verantwortlichen Stellen der zuständigen Aufsichtsbehörde... zu melden. 4
5 Inhalt der Meldepflicht (1) BDSG 4e Sofern Verfahren automatisierter Verarbeitungen meldepflichtig sind, sind folgende Angaben zu machen: 1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, 2. Inhaber Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, 5
6 Inhalt der Meldepflicht (2) BDSG 4e 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle, 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, 5. eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, 7. Regelfristen für die Löschung der Daten, 6
7 Inhalt der Meldepflicht (3) BDSG 4e 8. eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten, 9. eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind. 7
8 10 (- 2) Gebote Anlage zu BDSG 9 Satz 1: 1. Zutrittskontrolle 2. Zugangskontrolle 3. Zugriffskontrolle 4. Weitergabekontrolle 5. Eingabekontrolle 6. Auftragskontrolle 7. Verfügbarkeitskontrolle 8. getrennte Zwecke getrennt verarbeiten 8
9 Keine Meldepflicht mit DSB BDSG 4d (2) Die Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz [DSB] bestellt hat. 9
10 Der Datenschutzbeauftragte BDSG 4f (1) Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Gilt nicht, wenn höchstens 9 Personen mit der automatisierten und höchstens 20 Personen mit der nichtautomatisierten Verarbeitung beschäftigt sind. 10
11 Aufgaben des DSB BDSG 4g (2) Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in 4e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Der Beauftragte für den Datenschutz macht die Angaben nach 4e Satz 1 Nrn. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. Verfahrensverzeichnis, Datenschutzregister 11
12 Datenschutzregister Einrichtung eines Datenschutzregisters für die MPG, zusammen mit dem Beauftragten für den Datenschutz der Max-Planck-Gesellschaft Vollständige Bearbeitung über das WWW Basis: Lotus-Datenbank 12
13 Die Max-Planck-Gesellschaft ca. 80 Max-Planck-Institute weltweit ca MitarbeiterInnen davon ca WissenschaftlerInnen aufgeteilt in drei Sektionen: Biologisch-Medizinische Chemisch-Physikalische, Technische Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche 13
14 Heterogenität der MPG eingesetzte Betriebssysteme: MS Windows (alle Varianten) Linux (alle Distributionen) MacOS (Versionen 9, 10) FreeBSD OpenVMS Solaris, AIX, Tru
15 Die GWDG Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen gegründet 1970, Gesellschafter: Georg-August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. München 15
16 Aufgaben der GWDG Hochschulrechenzentrum für die Universität Göttingen IT-Kompetenzzentrum für die Max-Planck- Gesellschaft (MPG) weltweit escience-infrastruktur mit z. B. zuverlässigen Kommunikationssystemen Hochleistungs- und Parallelrechnern Authentifizierungssystemen sicherer und langfristiger Archivierung 16
17 Datenschutzregister (3) 17
18 Datenschutzregister (4) 18
19 Datenschutzregister (5) 19
20 Datenschutzregister (6) 20
21 Schutzstufen (LfD Nds) Klassifizierung schutzwürdiger Belange: Stufe A: Stufe B: Stufe C: Stufe D: Stufe E: Frei zugängliche Daten z. B. Adressbücher, Mitgliederverzeichnisse Berechtigtes Interesse des Einsichtnehmenden z. B. beschränkt zugängliche öffentliche Dateien Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Stellung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse z. B. Einkommen, Sozialleistungen, Ordnungswidrigkeiten Erhebliche Beeinträchtigung der Stufe C Beeinträchtigung von Gesundheit, Leben oder Freiheit z. B. Daten über mögliche Opfer einer strafbaren Handlung 21
22 Autoren Sigrun Greber Dr. Wilfried Grieger Arbeitsgruppe Basisdienste und Organisation der GWDG 22
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