Entgelte für Kunden mit Lastprofilmessung (Gültig ab )

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Transkript:

Preisblatt Nr. 1 Entgelte für Kunden mit Lastprofilmessung Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < 2.500 Vollbenutzungsstunden > 2.500 Vollbenutzungsstunden Entnahmestelle Leistungspreis* Arbeitspreis* Leistungspreis* Arbeitspreis* Euro/kWa Cent/kWh Euro/kWa Cent/kWh Hochspannungsnetz ---- ---- ---- ---- Umspannung Hochspannung/Mittelspannung ---- ---- ---- ---- Mittelspannungsnetz 6,69 2,09 52,57 0,26 Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 7,35 2,30 57,88 0,28 Niederspannungsnetz 4,53 4,07 99,95 0,25 Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahme und Messung Entnahme Mittelspannung/Messung Niederspannung 3% aus der Summe des Arbeitspreises * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. MWSt., Konzessionsab-gabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.

Preisblatt Nr. 3 Entgelte für Kunden ohne Lastprofilmessung Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Arbeitspreis in Cent/kWh Netto-Preis 4,94 (1,2,3) (1) gilt nur bei Verwendung von Standard-Lastprofilen. Standard-Lastprofile werden bis zu einem Jahresstrombezug von 100.000 kwh angewandt. (2) zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. (3) nach 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Preisblatt Nr. 4 Entgelte für Nachtstromspeicherheizungen im Niederspannungsnetz Arbeitspreis in Cent/kWh Netto-Preis 3,02 (1,2,3) (1) gilt nur bei Verwendung von Standard-Lastprofilen. Standard-Lastprofile werden bis zu einem Jahresstrombezug von 100.000 kwh angewandt. (2) zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. (3) nach 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Preisblatt Nr. 5 Entgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Wärmepumpen) im Niederspannungsnetz Arbeitspreis in Cent/kWh Netto-Preis 4,57 (1,2,3) (1) gilt nur bei Verwendung von Standard-Lastprofilen. Standard-Lastprofile werden bis zu einem Jahresstrombezug von 100.000 kwh angewandt. (2) zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. (3) nach 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Preisblatt Nr. 6 Aufschläge augrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Letztverbrauchergruppe/Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Cent/kWh Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich 100.000 kwh/a Letztverbrauch <= 100.000 kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,030 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über 100.000 kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= 100.000 kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,030 Letztverbrauch, der über 100.000 kwh/a je Abnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,030 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über 100.000 kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= 100.000 kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,030 Letztverbrauch, der über 100.000 kwh/a und je Abnahmestelle hinausgeht nur Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) 0,025 Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 9 Abs. 7 KWKG. Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%.

Netznutzungsentgelte ab 1.1.2011 Bis zum 31.12.2008 wurden die Netznutzungsentgelte auf der Basis von genehmigten Kosten ermittelt und von der Landesregulierungsbehörde Baden- Württemberg genehmigt. Durch die Anreizregulierungsverordnung vom 29.10.2007 sind nicht mehr die Kosten maßgebend für die Höhe der Netznutzungsentgelte, vielmehr werden unserem Unternehmen Obergrenzen für die Einnahmen aus den Netznutzungsentgelten vorgegeben. Gegen den Bescheid des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Festsetzung der Erlösobergrenze vom 11.12.2008 hat die eneregio GmbH Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt, da die Landesregulierungsbehörde bei der Festlegung der Erlösobergrenze nicht in vollem Umfang nach den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung vorgegangen ist. Mit Wirkung ab 1.12011 umfasst das Netzgebiet der eneregio GmbH die Gemarkungen der Gemeinde Muggensturm und der Stadt Kuppenheim mit dem Ortsteil Oberndorf. Durch den Übergang des Netzgebietes der Stadt Kuppenheim mit dem Ortsteil Oberndorf von der EnBW auf unser Unternehmen wurde eine anteilige Erlösobergrenze durch den Bescheid des Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg vom 23.1.2011 übertragen. Die Gesamt-Erlösobergrenze ist Grundlage der aktuellen Berechnung der Netznutzungsentgelte.

Preisblatt Nr. 2 Entgelte für a) ¼-stündige Leistungsmessung, pro Messstelle (bei täglicher Datenbereitstellung) Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Mittelspannung 307,00 214,00 305,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 30,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 10,00 Preisabschlag für monatliche Datenbereitstellung 50,00 Niederspannung 265,00 164,00 295,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 15,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 10,00 * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. MWSt., Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.

Preisblatt Nr. 2 b) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei jährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 1,80 7,24 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 2,40 7,96 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzählung) 46,99 4,80 15,12 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler 48,08 4,80 11,87 Prepaymentzähler 6,83 2,40 7,96 Zweitarif-/Zweirichtungszähler 22,84 4,80 11,87 Wandler (zusätzlich) 30,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 20,00 zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.

Preisblatt Nr. 2 c) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei halbjährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 3,60 14,48 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 4,80 15,92 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzählung) 46,99 9,60 30,24 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler 48,08 9,60 23,74 Prepaymentzähler 6,83 4,80 15,92 Zweitarif-/Zweirichtungszähler 22,84 9,60 23,74 Wandler (zusätzlich) 30,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 20,00 zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.

Preisblatt Nr. 2 d) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei vierteljährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 7,20 28,96 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 9,60 31,84 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzählung) 46,99 19,20 60,48 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler 48,08 19,20 47,48 Prepaymentzähler 6,83 9,60 31,84 Zweitarif-/Zweirichtungszähler 22,84 19,20 47,48 Wandler (zusätzlich) 30,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 20,00 zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.

Preisblatt Nr. 2 e) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei monatlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 21,60 86,88 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 28,80 95,52 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzählung) 46,99 57,60 181,44 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler 48,08 57,60 142,44 Prepaymentzähler 6,83 28,80 95,52 Zweitarif-/Zweirichtungszähler 22,84 57,60 142,44 Wandler (zusätzlich) 30,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 20,00 zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.

Preisblatt Nr. 7 Abrechnung von Mehr-/Mindermengen bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung erfolgt die Belieferung mittels synthetischer Lastprofile. Die Mehr-/Mindermengen gemäß 13 Abs. 3 StromNZV ergeben sich bei Abnahmestellen mit Standardlastprofil aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge zu einer Nachverrechnung an den Lieferanten. Die Skalierung der Lastprofile wird von der eneregio GmbH in der Regel anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Die Mehr-/Mindermengen werden von der eneregio GmbH ab dem 1.1.2009 gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Preise sind der Excel-Tabelle Veröffentlichung von Preisen zur Mehr- und Mindermengenabrechnung des BDEW zu entnehmen. Die Excel-Tabelle finden Sie unter folgendem Link: http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/de_mehr-_mindermengenabrechnung