Wartungsvertrag Stand: November 2015 Seite 1 / 7
Inhalt 1. AUFTRAGSPARTNER 3 2. VORWORT 4 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR 4 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG... 4 4.2. ZUGANG... 4 4.3. WARTUNG... 4 4.3.1. Wartungsumfang... 4 5. KONDITIONEN, RECHNUNGSSTELLUNG 4 5.1. Konditionen... 4 5.2. Rechnungsstellung... 5 5.3. Währung, Gebühren... 5 5.4. Zahlungsziele, Skonto... 5 6. LAUFZEIT, AUFLÖSUNG, ENDE DES WARTUNGSVERTRAGES 5 6.1. Laufzeit... 5 6.2. Auflösung, Ende des Wartungsvertrages, Automatische Verlängerung... 5 7. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN BEI AUFLÖSUNG 5 8. ABWEHRKLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND 5 8.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen u.ä. des Auftraggebers sind für dieses Vertragsverhältnis... 5 8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.... 5 8.3. Gerichtsstand ist Offenburg, Deutschland.... 5 9. VERSCHIEDENES 5 10. GERÄTEÜBERSICHT 7 Seite 2 / 7
1. AUFTRAGSPARTNER Kundennummer Firma Strasse Postleitzahl Ort Land Auftraggeber Name Vorname Emailadresse Telefonnummer Ansprechpartner Auftragnehmer Firma Servolift GmbH Strasse Albert-Einstein-Strasse 9 Postleitzahl 77656 Ort Offenburg Land Deutschland Ansprechpartner Name Unger Vorname Ralf Emailadresse service@servolift.de Telefonnummer +49 781 6100 751 Zwischen den oben benannten Vertragspartnern, nachstehend Auftraggeber, und der SERVOLIFT GmbH, nachstehend SERVOLIFT genannt, wird folgender Wartungsvertrag abgeschlossen. Seite 3 / 7
2. VORWORT Der Auftraggeber beauftragt SERVOLIFT mit Wirkung vom: zur periodischen Inspektion und Wartung. In diesem Vertrag wird geregelt, für welche(s) Produkt(e) eine Wartung durchgeführt werden soll. Es werden der Umfang der Wartung, das Vorgehen und die Laufzeit definiert. Der Wartungsvertrag gilt für die im Punkt 10 gelisteten Produkte. In der SERVICE KONDITIONENÜBERSICHT werden die Konditionen und Preise geregelt. 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR Der Ort, an dem die Wartung durchgeführt werden soll, wird vom Auftraggeber festgelegt. Der Ort der Wartung ist nicht zwangsläufig Ort einer eventuellen Reparatur. Muss aufgrund der Ergebnisse einer Wartung eine Reparatur durchgeführt werden, so hat SERVOLIFT das Recht den Ort, an dem die Reparatur durchgeführt werden soll, zu bestimmen. 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG Die Vertragsparteien vereinbaren alljährlich, zu welchem Datum die jährliche Wartung durchgeführt werden soll. 4.2. ZUGANG Der Auftraggeber verpflichtet sich, SERVOLIFT den ungehinderten Zugang zu den Räumen, in denen sich die zu wartende Anlagen und deren Hilfseinrichtungen befinden, zu ermöglichen. Des Weiteren sind die zu den Anlagen gehörende Dokumentation zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass SERVOLIFT keinen oder verzögerten Zugang zum Produkt verschafft werden kann, übernimmt der Besteller alle etwaigen Kosten (z.b. Spesen, Tagespauschale ), die durch die Verzögerung entstanden sind. 4.3. WARTUNG Bei einer - wie oben vereinbarten - regelmäßigen Wartung: Der Auftraggeber erteilt mindestens vier (4) Wochen vor dem gewünschten Wartungstermin einen Auftrag zur Ausführung der Wartung. 4.3.1. Wartungsumfang a) Der Umfang der Wartungsarbeiten ist abhängig vom zu wartenden Produkt. Der genaue Umfang der Wartung wird in einem separaten Dokument beschrieben (Prüfliste) b) Von den Wartungsarbeiten sind ausgeschlossen: Sämtliche von Servolift nicht gelieferten, verbauten, montierten bzw. vom Auftraggeber oder Dritten an Servolift-Produkte angeschlossene Applikationen u.ä. 5. KONDITIONEN, RECHNUNGSSTELLUNG 5.1. Konditionen Die Preise und Konditionen sind abhängig vom Umfang der Wartungsarbeiten. Die Konditionen werden in der SERVICE KONDITIONENÜBERSICHT geregelt und gelten für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des abgeschlossenen Wartungsvertrages. Seite 4 / 7
5.2. Rechnungsstellung Die Jahresgebühr wird im Voraus in Rechnung gestellt. 5.3. Währung, Gebühren Alle Transaktionen müssen in Euro, wie auf der Rechnung aufgeführt, beglichen werden. 5.4. Zahlungsziele, Skonto Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei einer späteren Begleichung dieser dann fälligen Rechnungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. 6. LAUFZEIT, AUFLÖSUNG, ENDE DES WARTUNGSVERTRAGES 6.1. Laufzeit Die Vertragslaufzeit ist vom 01. Januar 31. Dezember. Wird ein Wartungsvertrag zwischen diesem Zeitraum abgeschlossen so wird die Jahresgebühr (siehe SERVICE KONDITIONENÜBERSICHT) anteilig für das Kalenderjahr berechnet. Die Verlängerung erfolgt dann ab dem 01. Januar automatisch für das jeweilige Kalenderjahr. 6.2. Auflösung, Ende des Wartungsvertrages, Automatische Verlängerung Dieser Wartungsvertrag kann von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum 31. Dezember. Erfolgt diese nicht so verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. 7. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN BEI AUFLÖSUNG Im Falle einer Auflösung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, haben die Parteien die folgenden Rechte und Verpflichtungen: Die Auflösung dieser Vereinbarung befreit keine der Parteien von der Verpflichtung, Zahlungen für alle Beträge, die dann oder danach fällig und zahlbar sind, zu leisten. Maßgebend ist der Tag der Leistungserbringung. Liegt dieser nach Auflösung des Wartungsvertrages so gelten die Konditionen ohne Wartungsvertrag, wie in der SERVICE KONDITIONENÜBERSICHT angegeben. 8. ABWEHRKLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND 8.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen u.ä. des Auftraggebers sind für dieses Vertragsverhältnis zwischen SERVOLIFT und dem Auftraggeber nicht maßgeblich; sie entfalten keinerlei Wirkung. 8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 8.3. Gerichtsstand ist Offenburg, Deutschland. 9. VERSCHIEDENES Schriftverkehr, Dokumentationen, Einheiten Falls nicht anderweitig vereinbart, sollen alle Dokumente unter Verwendung metrischer Einheiten und in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Änderungen, Nachträge oder Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Seite 5 / 7
Diese Liefervereinbarung wird von nachstehenden ordnungsgemäß autorisierten Repräsentanten der Parteien abgeschlossen: Auftraggeber Auftragnehmer Ort / Datum Ort / Datum Stempel/ Unterschrift Stempel/ Unterschrift Seite 6 / 7
10. GERÄTEÜBERSICHT Der Wartungsvertrag wird für nachstehende Produkte abgeschlossen: Gerätetyp Aufstellungsort Serien-Nr. Baujahr Inventar-Nr. Seite 7 / 7