Food Standards Agency food.gov.uk

Ähnliche Dokumente
DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM

BESCHLÜSSE. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7662) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

Amtsblatt der Europäischen Union

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

Amtsblatt der Europäischen Union

(Text von Bedeutung für den EWR)

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR)

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1419) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

(Text von Bedeutung für den EWR)

Schreiben vom: 31. März 2010

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. August 2016 (OR. en)

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Text von Bedeutung für den EWR)

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2018)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)

Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin

(Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en)

(Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLUSS DER KOMMISSION

L 70/82 Amtsblatt der Europäischen Union

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

BESCHLUSS DER KOMMISSION

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Die Delegationen erhalten anbei den Entwurf einer Verordnung der Kommission zum eingangs genannten Thema..

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES

Systematik der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer

Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../2008 DER KOMMISSION

ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)

ANHANG 2. Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

L 330/14 Amtsblatt der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 10. März 2017 (OR. en)

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG

Amtsblatt der Europäischen Union L 20/19

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

ANHANG I BEZEICHNUNG, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DER ARZNEIMITTEL, TIERARTEN, ARTEN DER ANWENDUNG UND INHABER DER GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN

PUBLIC. Luxemburg,den17.Juni2014 (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION 10525/14 LIMITE ECOFIN567 UEM189

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

(Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLUSS DER KOMMISSION

Transkript:

Food Standards Agency food.gov.uk Dr. Marion Balz William Wrigley Jr. Company Per E-Mail 17. Oktober 2011 Magnolienrindenextrakt ( Supercritical Carbon Dioxide Extract of Magnolia Bark ) Sehr geehrte Frau Dr. Balz, hiermit setze ich Sie vom Ergebnis Ihres im Vereinigten Königreich eingereichten Antrags auf Erstprüfung zwecks Inverkehrbringens von Magnolienrindenextrakt gemäß Artikel 4 und Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten in Kenntnis. 1. Im September 2009 hat die Firma William Wrigley Jr. bei der Food Standards Agency (FSA) als der für das Vereinigte Königreich zuständigen Prüfbehörde für Lebensmittel einen Antrag auf Inverkehrbringen von Magnolienrindenextrakt in der EU als neuartige Lebensmittelzutat eingereicht. 2. Am 19. Juli 2010 hat die FSA nach Beratung seitens des Advisory Committee on Novel Foods and Processes (ACNFP) als dem unabhängigen Gremium, das die FSA in Fragen neuartiger Lebensmittel und neuartiger Lebensmittelzutaten berät, ihren Bericht über die Erstprüfung abgegeben. In diesem Bericht wird der Schluss gezogen, dass Magnolienrindenextrakt die Kriterien für die Zulassung als neuartige Lebensmittelzutat, wie in Artikel 3 Absatz 1 der genannten Verordnung festgelegt, erfüllt. 3. Am 27. Juli 2010 hat die Kommission allen Mitgliedstaaten den Bericht über die Erstprüfung übermittelt. Innerhalb der in Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 vorgesehenen 60-Tage-Frist wurden weder von der Kommission noch von Mitgliedstaaten begründete Einwände erhoben.

Aviation House 125 Kingsway London WC2B 6NH T 020 7276 8574 E helpline@foodstandards.gsi.gov.uk # "%. ш/ f % INVESTORS \J IN PEOPLE

4. Die deutschen und die französischen Behörden haben um Klärung bestimmter Punkte gebeten. Dabei ging es um Folgendes: (a) Bedenken hinsichtlich des Methyleugenol-Gehalts bei der Verwendung von Magnolienrindenextrakt mit der Bitte um Senkung der in dem neuartigen Lebensmittel nachgewiesenen Werte; (b) Verbesserung der Methode zur Bestimmung von Eudesmol; (c) nähere Angaben zur Zertifizierung der Laboratorien; (d) Studien zur Bewertung der Sicherheit und Verträglichkeit der Aufnahme von Magnolienrindenextrakt bei Kindern und Jugendlichen, da diese große Mengen an Kaugummi und Minze- Konfekt verzehren; (e) die Forderung nach einem Test auf Genmutation an Säugerzellen; (f) eine weitergehende Zusicherung als Bestätigung der Sicherheit der für die Gewinnung von Magnolienrindenextrakt verwendeten pflanzlichen Ausgangsmaterialien. 5. Die FSA hat Ihre am 1. August 2011 vorgelegten Antworten geprüft und an die französischen und die deutschen Behörden weitergeleitet. (a) Ihren Angaben zufolge wird die zulässige Höchstmenge an Methyleugenol von 50 ppm auf 10 ppm herabgesetzt werden. (b) Sie haben einen Bericht eines akkreditierten Laboratoriums als Nachweis dafür vorgelegt, dass die angewandte validierte Methode zur Bestimmung von Eudesmol genau und bis auf einen Wert von <0,10 mg/l reproduzierbar ist und dass sich diese Methode für die laufende Beobachtung ( Monitoring ) und für die Herabsetzung der Werte für Eudesmol verwenden lässt. (c) Sie haben eine Bescheinigung über die Akkreditierung des Laboratoriums eingereicht., das die Analysen auf Eudesmol durchgeführt hat. (d) Sie haben hinreichend begründet, weshalb keine Studien zur Bewertung der Sicherheit und Verträglichkeit bei Kindern und Jugendlichen vorgelegt wurden. (e) Die vom ACNFP durchgeführte Prüfung hat zu keinerlei Bedenken

hinsichtlich Genotoxizität von Magnolienrindenextrakt Anlass gegeben, und gegen die Standpunkte des Vereinigten Königreichs hat kein Mitgliedstaat einen Einwand erhoben. Sie haben hinreichend begründet, weshalb sich weitere Daten erübrigen. (f) Sie haben weitere Zusicherungen in Bezug auf das Herstellungsverfahren und die Qualitätssicherung auf Seiten der Lieferer von Magnolienrindenextrakt in China gegeben. 6. Infolgedessen wird unter Zugrundelegung des Berichts über die Erstprüfung festgestellt, dass Magnolienrindenextrakt die Kriterien gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) 258/97 beim Inverkehrbringen in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Berichts über die Erstprüfung erfüllt, d.h.: I. Magnolienrindenextrakt wird aus der Borke von Magnolia officinalis L gewonnen und unter Verwendung von überkritischem Kohlendioxid hergestellt. Magnolienrindenextrakt muss der Spezifikation im Anhang zu diesem Schreiben entsprechen. II. Magnolienrindenextrakt darf Kaugummi- und Minze-Konfekt in einer Konzentration von maximal 0,2 % zur Erfrischung des Atems zugesetzt werden. Bei Zusatz von maximal 0,2 % und einem Kaugummi-/ Minzekonfekt-Stückgewicht von maximal 1,5 g enthält jede verabreichte Kaugummi-/Minze-Dosis höchstens 3 mg Magnolienrindenextrakt. 7. William Wrigley Jr. Company wird mithin gestattet, Magnolienrindenextrakt im Einklang mit den in diesem Schreiben festgelegten Bedingungen in der EU in Verkehr zu bringen. Dieses Schreiben wird auf der Website der Food Standards Agency veröffentlicht. Außerdem wird es an die Kommission weitergeleitet, die es den Mitgliedstaaten übermittelt und allgemein zugänglich macht. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manisha Upadhyay Novel Foods Unit, Food Standards Agency

Anhang Von der Firma William Wrigley Jr Company hergestelltes Magnolienrindenextrakt wird aus der Rinde der Pflanze der Gattung Magnolia officinalis gewonnen. Die Rinde wird gewaschen und zwecks Feuchteentzugs im Ofen getrocknet und anschließend gemahlen, bevor ihr unter Verwendung von überkritischem Kohlendioxid der Extrakt entzogen wird. Der Pflanzenextrakt wird in Ethanol für medizinische Anwendungen gelöst und anschließend rekristallisiert; dieser Prozess ergibt das Produkt mit der Bezeichnung Magnolienrindenextrakt, das folgender Spezifikation entspricht: Parameter Äußere Beschaffenheit Spezifikation Hellbraunes Pulver Magnolol mind. 92,5 % Honokiol mind. 0,5 % Magnolol + Honokiol mind. 94 % Gesamt-Eudesmol max. 2 % Feuchte 0,5% Verunreinigungen Arsen (ppm) max. 0,5 Blei (ppm) max. 0,5 Gesamtschwermetalle (ppm) max.10 Methyleugenol (ppm) max. 10 Tubocurarine (ppm) max. 2 Gesamtalkaloid (ppm) max. 100