Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften

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Transkript:

Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften Das Verhältnis zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Eigenverbrauchsgemeinschaft ist vorteilhafterweise vertraglich zu regeln. In der Praxis eignet sich dazu das Konzept des schriftlichen Rahmenvertrags, der sich mit individuellen Anhängen Mitglied Eigenverbrauchgemeinschaft dynamisch der Entwicklung der Eigenverbrauchgemeinschaften (Änderungen in der Zusammensetzung der Eigenverbrauchsgemeinschaft) anpassen lässt (vgl. Ziffer I.) Die beiden Checklisten (vgl. Ziffern II. und III.) zeigen Punkte auf, die in den erwähnten Dokumenten üblicherweise enthalten sein sollten. Die Checklisten stellen Hilfsmittel dar; der Vertragsinhalt ist immer den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles anzupassen. Die Checklisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und der VSE übernimmt für sie keine Haftung. Die Nutzung der nachfolgenden Checklisten erfolgt auf eigenes Risiko. I. Konzept des Rahmenvertrags mit Anhängen Das Konzept des Rahmenvertrags mit Anhängen sieht vor, dass das EVU mit dem gehörig bevollmächtigten Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft einen Rahmenvertrag abschliesst. Die Regelungen des Rahmenvertrages bilden die Grundlage für die Anwendung der Eigenverbrauchsregelung innerhalb des im Vertrag vermerkten Objekts gegenüber dem EVU. Jedes Mitglied der Eigenverbrauchsgemeinschaft, d.h. der Mieter resp. die Mieter einer jeden Wohnung, Büros oder Gewerberaumes, unterzeichnen ihrerseits einen Anhang Mitglied Eigenverbrauchgemeinschaft zum Rahmenvertrag. Mit dem Anhang Mitglied Eigenverbrauchgemeinschaft zum Rahmenvertrag erklärt sich das einzelne Mitglied der Eigenverbrauchsgemeinschaft mit dem Inhalt des Rahmenvertrages einverstanden und erteilt verschiedene Ermächtigungen zu Gunsten des Vertreters der Eigenverbrauchsgemeinschaft sowie zu Gunsten des EVU. Diese Anhänge Mitglied Eigenverbrauchgemeinschaft zum Rahmenvertrag sind Bestandteil des Rahmenvertrages. Hintere Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau, Telefon +41 62 825 25 25, Fax +41 62 825 25 26, info@strom.ch, www.strom.ch

II. Checkliste Rahmenvertrag Deckblatt ( ) Vorname/n und Name des bevollmächtigten Vertreters der Eigenverbrauchsgemeinschaft, seine Adresse, inkl. PLZ/Ort ( ) Firma und Adresse des EVU und Vorname/n und Name der Personen, die es vertreten ( ) Anzahl der Mitglieder der Eigenverbrauchsgemeinschaft (= Anzahl: Wohnungen; Büros und Gewerberäume) Achtung: wenn bei einer Familienwohnung ist jeder Teil des Paares miteinzubeziehen) ( ) Umschreibung des Objekts (Gebäude, das durch die dezentrale Produktion versorgt wird) ( ) Adresse des Objekts ( ) PLZ und Ort des Objekts Vertragsgegenstand ( ) Umschreibung des Vertragsgegenstandes (z.b.: Der vorliegende Rahmenvertrag ordnet die Anwendung der Eigenverbrauchsregelung innerhalb des im Vertrag vermerkten Objekts gegenüber dem EVU) Zusätzliche Vertragsbestandteile ( ) Zusätzliche Vertragsbestandteile, d.h. Dokumente auf die zusätzlich verwiesen wird und die integriertet Bestandteil des Vertrages werden sollen (AGB, dynamisch, in der jeweils gültigen Fassung / Werkvorschriften / Branchendokumente / u.ä.) Eigenverbrauchsgemeinschaft und Zusammensetzung ( ) Anzahl der Mitglieder der Eigenverbrauchsgemeinschaft des betroffene Objekts (vgl. Deckblatt), d.h. Endverbraucher mit einem Messpunkt. Von jedem vorn ihnen muss eine Erklärung gemäss Anhang vorhanden sein. ( ) Hinweis bezüglich Nichtanwendbarkeit des Vertrages auf Messpunkte im Objekt, die nicht der Eigenverbrauchsgemeinschaft angehören sowie ihre tarifliche Behandlung. ( ) Aufzählung der Infrastruktur, Bestimmung ihrer Anordnung, die vorhanden sein, muss damit die Eigenverbrauchsregelung angewendet werden kann 2/7

(Mess-, Steuer- und Kommunikationsapparate); Regelung der Verantwortlichkeit und Kostentragung für allenfalls notwendige Umbauten ( ) Hinweis, dass Eigenverbrauchsgemeinschaft und Objekt- sowie Produktionsanlageneigentümer ihre internen Verhältnisse (z.b. Vergütung und Abrechnung der betroffenen Anlage) eigenständig regeln. ( ) Aufzählung der Leistungen (Messungen am individuellen Messpunkt, Zurverfügungstellen von Daten, welche das EVU individuell an die einzelnen Mitglieder der Eigenverbrauchsgemeinschaft erbringt und die daraus entstehenden Kosten, für welche das individuelle Mitglied der Eigenverbrauchsgemeinschaft individuell haftet. Rechte und Pflichten der Parteien ( ) Hinweis, dass der auf dem Deckblatt genannte Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft als Stellvertreter der Endverbraucher gegenüber dem EVU auftritt. ( ) Hinweis auf allfälligen zusätzlichen Anhang, welcher detaillierte Kontaktdaten der Ansprechperson des Vertreters der Eigenverbrauchsgemeinschaft sowie des EVU enthält. ( ) Erklärungen über die Bestimmung des auf Eigenverbrauchsgemeinschaft anwendbaren Energietarifs. ( ) Erklärung, dass das EVU der Eigenverbrauchsgemeinschaft Rechnung stellt, für die im Zusammenhang mit dem Einspeise- und Verbrauchszähler der Eigenverbrauchsgemeinschaft stehenden Kosten für Messung und Abrechnung, die von den Endverbrauchern bezogene Energie, die Netznutzung, die SDL, die gesetzliche Förderabgabe (z.b. KEV) sowie Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen. ( ) Hinweis, dass der Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft Korrespondenzadresse für die Zustellung der Rechnung bezüglich der Eigenverbrauchsgemeinschaft ist und die einzelnen Mitglieder der Eigenverbrauchsgemeinschaft solidarisch für den Rechnungsbetrag haften. ( ) Bestimmung, in welchem Zeitpunkt die Rechnung zur Zahlung fällig wird. ( ) Anweisung an die Eigenverbrauchsgemeinschaft, dass die interne Kostenverrechnung der gemessenen sowie der durch die Energieerzeugungsanlage produzierten Energie durch die Eigenverbrauchsgemeinschaft zu erfolgen hat. 3/7

( ) Aufzählung der Daten, welche das EVU dem Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft für die interne Abrechnung innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft zur Verfügung stellt. ( ) Aussagen dazu, dass Anpassungen und Ergänzungen an Messanlagen, die zufolge Gründung, Änderungen oder Auflösung der Eigenverbrauchsgemeinschaft notwendig werden, der Eigenverbrauchsgemeinschaft in Rechnung gestellt werden. Beginn, Laufzeit und Kündigung des Vertrages ( ) Bestimmung, ab wann der Vertrag gelten soll (normalerweise ab Unterzeichnung durch alle Parteien, wobei die Unterzeichnung durch den Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft erst erfolgen darf, wenn alle Anhänge der Mitglieder der Eigenverbrauchsgemeinschaft vorliegen). ( ) Hinweis, dass der unterzeichnete Vertrag als Anmeldung für das Abrechnungs- und Vergütungsmodell Eigenverbrauch gilt, unter Einhaltung der Fristen nach Art. 2 Abs. 2quater EnV (3 Monate). ( ) Festlegung einer Frist (z.b. 1 Monat) für die Mutation von Mitgliedern der Eigenverbrauchsgemeinschaft (Anhang) sowie für die Auflösung des Rahmenvertrages durch die Eigenverbrauchsgemeinschaft. Die Kündigung eines Mitglieds der Eigenverbrauchsgemeinschaft zieht nicht die Auflösung der Eigenverbrauchsgemeinschaft nach sich. ( ) Regelung der Folgen bei Auflösung der Eigenverbrauchsgemeinschaft (z.b. sofortige Fälligkeit aller Forderungen, welche das EVU gegen die Eigenverbrauchsgemeinschaft hat. Änderung und Übertragung des Vertrages ( ) Bestimmung darüber wie der Vertrag geändert werden kann (z.b. in gegenseitiger Absprache in Schriftform) ( ) Regeln darüber, wie vorzugehen ist, wenn eine Mutation bei den Mitgliedern der Eigenverbrauchsgemeinschaft erfolgt (z.b. Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft als Meldungspflichtiger mittels schriftlicher Anzeige / Frist für Meldung / Form der Neuanmeldung durch Anhang Mitglied Eigenverbrauchsgemeinschaft). ( ) Bestimmungen hinsichtlich der Übertragung des Vertragsverhältnisses durch die Eigenverbrauchsgemeinschaft resp. durch EVU an einen Dritten. 4/7

Datenschutz ( ) Umschreibung des Zwecks für das Sammeln und Bearbeiten von Daten im Zusammenhang des vorliegenden Vertrages (z.b. für die Durchführung des vorliegenden Vertrages) durch die Vertragsparteien, sowie die Bedingungen derer Weitergabe an Dritte (z.b. wie dies zur ordnungsgemässen technischen und kommerziellen Abwicklung der Netznutzung notwendig ist.) Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Vorgehen bei Streitigkeiten ( ) Regeln, welches Recht (z.b. Schweizerisches Obligationenrecht) und welcher Gerichtstand (z.b. Gericht am Sitz des EVU) gelten soll und / oder ob vor Anrufung der Gerichte z.b. ein Mediationsverfahren durchzuführen ist. ( ) Anzahl unterzeichnete Exemplare und Verteiler ( ) Ort / Datum / Unterschriften der Parteien ( ) Aufzählung der Anhänge zu Vertrag (AGB, Werkvorschriften, Anhang Mitglied Eigenverbrauchgemeinschaft, Anhang Kontaktdaten usw.) 1 5/7

III. Checkliste Anhang Mitglied Eigenverbrauchsgemeinschaft zum Rahmenvertrag der Eigenverbrauchsgemeinschaft Mitglied der Eigenverbrauchsgemeinschaft ( ) Nr. des betroffenen Rahmenvertrags ( ) Vornamen/Name des Mitglieds der Eigenverbrauchsgemeinschaft (bei Familienwohnungen sind beide Partner zu bezeichnen) ( ) Objekt (Gebäude, das durch die dezentrale Produktion versorgt wird) auf den der Rahmenvertrag ausgestellt ist. ( ) Verbrauchsstelle (z.b. Wohnung 3, 2. OG links) ( ) Adresse des Objekts, inkl. PLZ/Ort Vertragsgegenstand ( ) Das unterzeichnende Mitglied der Eigenverbrauchsgemeinschaft muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Anhang Mitglied Eigenverbrauchsgemeinschaft integrierter Bestandteil des zwischen der Eigenverbrauchsgemeinschaft und dem EVU abgeschlossenen Rahmenvertrages. ( ) Kopie des Rahmenvertrages aushändigen Zustimmung und Vollmachterteilung ( ) Unterzeichnende Person bestätigt eine Kopie des Rahmenvertrag erhalten zu haben. ( ) Unterzeichnende Person bestätigt Mitglied der im Rahmenvertrag bezeichneten Eigenverbrauchsgemeinschaft zu sein zu wollen. ( ) Unterzeichnende Person bevollmächtigt den Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft zu dessen Handlungen gegenüber dem EVU gemäss Rahmenvertrag. ( ) Unterzeichnende Person bevollmächtigt das EVU zur Datenbereitstellung an die Eigenverbrauchsgemeinschaft soweit eine solche für die Abwicklung des Rahmenvertrages notwendig ist. 6/7

( ) Der Anhang Mitglied Eigenverbrauchsgemeinschaft zum Rahmenvertrag der Eigenverbrauchsgemeinschaft gilt bis zum Widerruf durch die unterzeichnende Person oder ihrer Rechtsnachfolger. ( ) Ort / Datum / Unterschriften der Parteien ( ) Aufzählung der Beilagen zum Vertrag (z.b. Kopie Rahmenvertrag) VSE / 21.10.2014 / SL 7/7