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f ü a m t s b l a t t l l i n s d o r f Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Füllinsdorf Tel. 061 906 98 11, Fax 061 906 98 00 www.fuellinsdorf.ch 47. Jahrgang Nr. 2 24. Januar 2014

Gemeindeverwaltung: Mitteldorfstrasse 4 Tel. 061 906 98 11 Fax 061 906 98 00 Bauverwaltung Tel. 061 906 98 12 Bestattungswesen Tel. 061 906 98 06 Tel. 061 906 98 15 Buchhaltung/Steuerbezug Tel. 061 906 98 05 Gemeindepolizei Tel. 061 906 98 17 Sozialberatung Tel. 061 906 98 14 Steuerabteilung/ Tel. 061 906 98 06 AHV-Zweigstelle Tel. 061 906 98 15 Wasserversorgung Tel. 061 901 42 10 Werkhof, Hammerstr. 10 Tel. 061 906 98 13 Zivilschutz-Stelle, Gemeindezentrum Frenkendorf Tel. 061 906 10 46 Schalterstunden: Vormittag 09.30 11.30 Uhr Mo-, Di-, Do-, Fr-Nachmittag 14.00 16.00 Uhr Mittwochnachmittag 14.00 18.15 Uhr E-Mail Adressen: Bereich Dienste: Gemeindeverwalter/-rat kurt.sidler@fuellinsdorf.ch Einwohnerdienste pascal.liederer@fuellinsdorf.ch Einwohnerdienste/IT-Support diana.sibilia@fuellinsdorf.ch Gemeindepolizei chasper.holinger@fuellinsdorf.ch Info/Amtsblatt info@fuellinsdorf.ch Lernende deborah.hurni@fuellinsdorf.ch nadina.spiess@fuellinsdorf.ch Sekretariat/Verw.-Stv. kaja.luetzelschwab@fuellinsdorf.ch Sekretariat jessica.mueller@fuellinsdorf.ch Zivilschutzstelle Altenberg christine.meier@altenberg.ch Sozialdienst Leiter: simon.sayer@fuellinsdorf.ch SozialarbeiterIn: patrik.amsler@fuellinsdorf.ch Sekretariat: alexandra.craig@fuellinsdorf.ch arlette.pfister@fuellinsdorf.ch elisabeth.wuellner@fuellinsdorf.ch Bereich Bau: Bauverwalter christoph.leupi@fuellinsdorf.ch Bausekretariat daniela.hofer@fuellinsdorf.ch Baugesuche/Liegenschaften gabriela.puls@fuellinsdorf.ch Werkhof werkhof.4414@fuellinsdorf.ch Bereich Finanzen: Finanzverwalter stefan.walthard@fuellinsdorf.ch Buchhaltung/Steuerbezug/Lehrlingswesen vanessa.jost@fuellinsdorf.ch Leiter Steuern/AHV-Zweigstelle/ Bestattungswesen peter.gysin@fuellinsdorf.ch Steuern/AHV-Zweigstelle/Bestattungswesen doris.brodbeck@fuellinsdorf.ch claudia.gysin@fuellinsdorf.ch Besprechungen mit dem Gemeindepräsidenten: nach Vereinbarung Tel. 061 906 98 03 E-Mail: roger.matter@fuellinsdorf.ch Friedensrichteramt Kreis 11 Liselotte Groeflin Tel. 061 901 18 44 Kabelfernsehen: Störungsmeldung EBLTelecom Tel. 061 926 16 16 Schulleitungen: Kindergarten und Tel. 061 901 10 10 Primarschule: Fax 061 903 02 68 Schulhaus Schönthal E-Mail: schulleitung@schule-fuellinsdorf.ch Sekretariatszeiten: Mo Do 08.00 11.00 Uhr Termine mit der Schulleitung n. Vereinbarung Schulsozialarbeit Natel 079 937 67 14 Kindergarten und Primarschule E-Mail: schulsozialarbeit@schule-fuellinsdorf.ch Sekundarschule Tel. 061 906 22 40 Frenkendorf: Fax 061 906 22 49 E-Mail: sekundarschule.frenkendorf@sbl.ch Sekretariatszeiten: Mo Fr 08.30 11.30, Di + Do 14.00 16.00 Uhr Schulsozialdienst für Sekundarstufe I Natel 079 643 01 11 (6. bis 9. Schuljahr) Büro 061 903 92 60 Seniorenzentrum Tel. 061 905 15 00 Schönthal Spitex Regio Liestal: Schützenstrasse 10, Liestal Tel. 061 926 60 90 Mo Fr: 08.00 11.00 Uhr und 14.00 15.00 Uhr Tagesstätte für Betagte Tel. 061 922 05 05 Spitex à la carte Tel. 061 921 07 00 Soziale Dienste: KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde): Tel. 061 599 85 00 Mütter- und Väterberatung: Telefonische Beratung: Tel. 061 921 25 22 Montag Freitag von 08.00 10.00 Uhr Beratungsnachmittage: 2. und 4. Dienstag im Monat, 13.30 16.30 Uhr auf Voranmeldung im kath. Pfarreizentrum Dreikönig, Mühlemattstrasse 2, Füllinsdorf SOS-Fahrdienst: Tel. 061 901 24 52 Tel. 061 901 41 69 Tagesfamilien Oberes Baselbiet: Rathausstr. 49, 4410 Liestal Tel. 061 902 00 40 Bürozeiten gem. Telefonbeantworter Gemeindebibliothek: Mühlerainstrasse 24 Tel. 061 901 84 80 Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 11.00 und 15.00 19.00 Uhr Mittwoch, Donnerstag und Freitag 15.00 18.00 Uhr Samstag 10.00 12.00 Uhr 1

Amtliche Publikationen Verkehrspolizeiliche Anordnung Der Gemeinderat hat gestützt auf 6 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr in der Fassung vom 23.6.1982 die folgende verkehrspolizeiliche Anordnung beschlossen: Ebenfeldstrasse: (Einmündung Ebenfeldstrasse in die Rheinstrasse) Signal (2.37) «Rechtssabiegen erlaubt» wird aufgehoben Gegen diese Anordnung kann gemäss 172ff des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Verkehrspolizeiliche Anordnung Der Gemeinderat hat gestützt auf 6 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr in der Fassung vom 23.6.1982 die folgende verkehrspolizeiliche Anordnung beschlossen: Ringstrasse (Einmündung Nord in die Rheinstrasse) Signal (2.37) «Rechtssabiegen erlaubt» wird aufgehoben Gegen diese Anordnung kann gemäss 172ff des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Wir machen vor allem die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger in unserer Gemeinde darauf aufmerksam, dass das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund ohne Bewilligung nicht gestattet ist. Wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, hat ge- Inseratenschluss für das nächs te Amts blatt: Montag, 3. Februar 2014, 17.00 Uhr IMPRESSUM Publikation der Gemeindebehörde und Ge meindeverwaltung Füllinsdorf. Verant wort lich für den Textteil ist die Ge meinde verwal tung. Inseratenannahme und Druck: Regiodruck GmbH, Benzburweg 30 a (im Hanro-Areal), 4410 Liestal Telefon 061 921 12 74, Telefax 061 921 12 89, E-Mail: anzeiger@regiodruck.ch, www.regiodruck.ch Spedition: Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Erscheint in der Regel 14-täglich. Insertionspreise (exkl. MWST): 1 1 Seite Fr. 268., 1 2 Seite Fr. 145., 1 4 Seite Fr. 86., 1 8 Seite Fr. 59. 2

Gemeinderat Füllinsdorf INFORMATIONS- VERANSTALTUNG betreffend Neuorganisation Ortsschule Füllinsdorf Mittwoch, 12. Februar 2014 19.00 Uhr Turnhalle Dorf 3

gen eine Gebühr von Fr. 40. pro Monat eine entsprechende Bewilligung bei der Gemeindepolizei zu erwerben. Ferner machen wir alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass gemäss Reglement über das nächtliche Dauerparkieren alle AutobesitzerInnen verpflichtet sind, ihre privaten Abstellplätze zu benützen. Neue Regelung für Identitätskarten- Anträge Da seit dem 1. Januar 2013 im Kanton Basel- Landschaft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für das Vormundschaftswesen zuständig ist, verfügen die Einwohnergemeinden seither über keine Sorgerechts- und Bevormundungsentscheide und erhalten zudem keine Mitteilungen mehr. Deshalb braucht es neu bei Bestellung einer Identitätskarte von Kindern unter 18 Jahren von nicht verheirateten, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sowie Personen unter umfassender Beistandschaft, eine Einwilligungserklärung und entsprechende Dokumente der Eltern, welche die Sorgerechtsregelung bzw. die gesetzliche Vertretung belegen. Die Einwilligung kann am Schalter der Einwohnerdienste oder unter: http://www.baselland.ch/fileadmin/basel land/files/docs/jpd/pass/einwilligungser klaerung.pdf bezogen werden. Ersatzwahl in die Bibliothekskommission Aufgrund ihres Wegzugs tritt Heidi Stasiak per sofort von ihrem Amt als Mitglied in der Bibliothekskommission zurück. Somit ist eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. bis 30. 6. 2016, notwendig. Wahlbehörde ist der Gemeinderat. Bitte reichen Sie Ihren Wahlvorschlag bis am Montag, 17. Februar 2014, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, z. Hd. des Gemeindepräsidenten, ein. Ärztlicher Notfalldienst Der ärztliche Notfalldienst, der Notfallzahnarzt sowie die Notfall-Apotheke sind über die medizinische Notrufzentrale, Telefon 061 261 15 15, erreichbar. Für lebensbedrohende Notfälle wählen Sie die Nr. 144. Gabholz Pro Bürger-Haushalt können auch dieses Jahr wieder 2 Ster Gabholz zum Preis von Fr. 45. pro Ster bezogen werden. Bitte Bestellung mit untenstehendem Talon bis 31. Januar 2014 an die Gemeindeverwaltung. Bestellzettel Gabholz (Bürger) Name, Adresse: Ster Befreiung von der Feuerwehr-Dienstpflicht Die Vereinbarung und das Reglement über eine gemeinsame Feuerwehr der Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf vom 8. Juni 1999 befreit in den 10 und 12 sowohl vom persönlichen Dienst als auch von der Ersatzabgabe: Personen, die allein oder hauptverantwortlich vor- oder primarschulpflichtige Kinder betreuen, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt; Personen, die unentgeltlich oder in wesentlichem Mass Betreuungsaufgaben zugunsten von Betagten, von geistig oder 4

körperlich Behinderten leisten, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erfolgt. Die Befreiung erfolgt auf Antrag der dienstpflichtigen Personen. Sie können das Antragsformular beim Steuerbüro der Gemeindeverwaltung (Telefon 061 906 98 06 oder 061 906 98 15) verlangen. Personen, die bereits letztes Jahr von der Dienst- und Ersatzpflicht befreit waren, erhalten das Antragsformular in den nächsten Tagen per Post. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * EINLADUNG Informationsveranstaltung / Begehung im Wald Holzschlag oberhalb Uhuweg infolge von Hangrutschungen Aufgrund von Rutschungen im Frühjahr 2013 wurden im Uhuweg Sicherungsmassnahmen eingeleitet. Somit konnte der Uhuweg gesichert aber noch nicht abschliessend instand gestellt werden. Als eine Schutzmassnahme vor weiteren Steinschlag- oder Rutschereignissen muss in einer ersten Phase ein Teil der bestehenden Bäume gerodet werden. Aus diesem Grund findet eine Waldbegehung statt, an welcher wir Sie zusammen mit den Forstspezialisten (Ernst Spahr, Kreisforstingenieur, und Urs Schaub, Revierförster) sowie dem Büro Pfirter, Nyfeler und Partner Büro für Geologie, Geotechnik und Spezialtiefbau (Herr Jürg Nyfeler und Herr Reto Pfaff) über das weitere Vorgehen und den zeitlichen Ablauf informieren. Dabei erhalten Sie selbstverständlich auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Der Gemeinderat Gerne begrüssen wir Sie am: Samstag, 25. Januar 2014, 10.00 12.00 Uhr Treffpunkt: Poolstrasse Parkplatz Uhuweg Wichtig: Gutes Schuhwerk sowie der Witterung angepasste Kleidung Forstliche Eingriffe und Sicherungsmassnahmen im Schutzwald Oberhalb des «Uhuweges» in Füllinsdorf werden forstliche Eingriffe und weitere Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Schutzwaldleistungen ausgeführt. Nach den Fällarbeiten wird das geschlagene Holz mit dem Helikopter aus dem Bestand geflogen und in der Nähe abgeladen. Beim Wald im Gebiet «Büechlihau-Uhuweg» handelt es sich um einen klassischen Schutzwald, der Menschen und Gebäude vor Steinschlag und Murgängen schützt. Im vergangenen Frühling blieb ein grosser Steinblock erst am letzten Waldrandbaum hängen. Eine geologische Überprüfung des Gebietes hat deutlich gemacht, dass regelmässig kleinere bis mittlere Steinblöcke aus der Felswand ausbrechen und talwärts rollen. Der Waldbestand erfüllt zwar zur Zeit seine Schutzwirkung gegen Steinschlag noch einigermassen, diese ist aber nicht mehr optimal. Die Schutzwirkung wird weiter abnehmen, da die Alters- und 5

Gesundheitszustandsentwicklung der überalterten Buchen zu einer weiter abnehmenden Stammzahl und Instabilität des Bestandes führen werden. Eine Verjüngung des Waldes ist unumgänglich, damit Platz für die Entwicklung eines jungen, stabilen und stammzahlreichen Waldes entsteht. Es ist geplant die Naturverjüngung mit gezielten Pflanzungen von steinschlagresistenten Bäumen zu ergänzen. Aufwändige Holzereiarbeiten mit Helikoptereinsatz Der gesamte Eingriffsperimeter erstreckt sich über eine Fläche von 1,2 Hektaren, die im Besitz der Bürgergemeinde Füllinsdorf sind. Insgesamt werden im Gebiet rund 500 Kubikmeter Holz geschlagen. Die Holzereiarbeiten sind in diesem schwierigen und schlecht erschlossenen Gelände sehr anspruchsvoll und aufwendig, der Holzerlös deckt die Kosten bei weitem nicht mehr. Zwei Drittel des geschlagenen Holzes werden mit dem Helikopter aus dem Bestand geflogen, dabei kommt es unvermeidlich zu entsprechenden Lärmemissionen. An den Kosten beteiligen sich Bund, Kanton, Einwohner- und Bürgergemeinde. Die Holzereiarbeiten beginnen am Montag, 3. Februar 2014, und dauern rund zwei Wochen, der Helikoptereinsatz ist Anfang März vorgesehen. Steinschlagschutz auch während Projektdauer sichergestellt Im ganzen Bereich «Büechlihau-Uhuweg» werden während der Dauer der Schlagarbeiten oberhalb der betroffenen Liegenschaften Steinschlagschutznetze montiert. Rund ein Drittel des gefällten Holzes bleibt im Wald liegen und dient temporär als Steinschlagschutz bis die Verjüngung die Schutzwirkung sicherstellen kann. Zudem bleiben die Wurzeln der Bäume und Sträucher auch nach den Fällarbeiten im Boden aktiv. Integrales Risikomanagment Ergänzend zu den im Vergleich zu baulichen Massnahmen kostengünstigen Schutzwaldeingriffen müssen zur Optimierung der Schutzwirkung im Gebiet «Büechlihau-Uhuweg» weitere Massnahmen getroffen werden. Dazu gehören der bereits erfolgte Einbau von Betonriegeln zur Stabilisierung der tiefergelegenen Hangrutsche und Massnahmen zur Entwässerung des Hanges. Die Kombination von aufeinander abgestimmten waldbaulichen und technischen Massnahmen erzielt das beste Kosten-Nutzenverhältnis. Trotz dieser geplanten Massnahmen können bei ausserordentlichen Witterungsverhältnissen Naturereignisse nicht ganz ausgeschlossen werden, das Schadenrisiko wird durch die Massnahmen aber deutlich gesenkt. Helikoptereinsatz Die Helikoptertransporte finden voraussichtlich Anfang März statt und werden rund zwei Tage dauern. Wegen der Helikopterflüge kommt es im Gebiet «Büechlihau-Uhuweg» in Füllinsdorf zu erheblichen Lärmemmissionen. Während den Flugarbeiten darf sich nie jemand unterhalb des Helikopters aufhalten. Deshalb müssen während den Helikoptertransporten verschiedene Wald- und Wanderwege aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Sämtliche Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden gebeten, die Signalisationen zu beachten und den Weisungen des Forstpersonals Folge zu leisten. Der Abwind dieses Helikopters (Superpuma) ist sehr stark. Schutzwald Der Wald leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unseres Lebensraumes vor Naturgefahren. Er schützt an vielen Orten im Baselbiet die tiefer gelegenen Siedlungen, Gewerbegebiete und Verkehrswege vor Steinschlag, Rutschungen, Murgängen und Erosion. Bedingt durch das langsame Wachstum der Bäume kann die Wirkung des Schutzwaldes jedoch nur mittel- bis langfristig aufgebaut werden. Schutzwalderhaltung und damit auch die Schutzwaldpflege sind deshalb Aufgaben, die nachhaltig erfüllt werden müssen und ein kontinuierliches Engagement erfordern. 6

Steinschlagschutz Jeder Baumtreffer bremst den Stein Rollt ein Stein den Wald hinunter, trifft dieser auf Hindernisse wie Bäume oder liegende Stämme. Jeder Treffer reduziert die Bewegungsenergie und bremst den Stein. Die verminderte Geschwindigkeit bewirkt, dass der Stein das gefährdete Objekt nicht erreicht oder zumindest geringere Schäden verursacht. Grundsätzlich gilt, dass ein Wald mit vielen Bäumen die Wahrscheinlichkeit von Baumtreffern erhöht. Da die Schutzwirkung langfristig sichergestellt werden muss, braucht es zudem über die gesamte Waldfläche verteilt genügend jüngere Bäume verschiedenen Alters, welche die Schutzwirkung übernehmen können, wenn benachbarte Bäume absterben. Solche schutzwirksame Waldstrukturen können nur mit regelmässigen Pflegeeingriffen über einen längeren Zeitraum erreicht werden. Im Januar 2014, Amt für Wald beider Basel Auskünfte: Amt für Wald beider Basel, Ernst Spahr, Kreisforstingenieur, Tel. 061 552 56 52 / ernst.spahr@bl.ch Revierförster Urs Schaub, Tel. 061 811 73 73 / bgd.arisdorf@eblcom.ch AMT FÜR MILITÄR UND BEVÖLKERUNGSSCHUTZ BASEL-LANDSCHAFT Sirenentest am Mittwoch, 5. Februar 2014 Am Mittwoch, 5. Februar 2014, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weiter geführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet (die Stauanlagen im Kanton Basel-Landschaft müssen gemäss dem Bundesgesetz über die Stauanlagen nicht mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sein). Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden in der Schweiz über 8500 Sirenen (ca. 4750 fest installierte und rund 3000 mobile sowie 750 Wasseralarmsirenen) auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der «Wasseralarm» ertönt immer erst nach dem Zeichen «Allgemeiner Alarm» und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Internet unter www.sirenentest.ch. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie im Kanton Basel-Landschaft das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, bitten die Bevölkerung um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten. Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Basel-Landschaft Auskünfte: Martin Brack, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Telefon 061 552 71 13 7

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d.h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Ausbildungsstätten für Geistliche; Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Handels- und Verwaltungsschulen; Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht. Ab dem Ausbildungsjahr 2014/15 mit Beginn nach dem 01.08.2014 gelten leicht geänderte Bedingungen (es wird rechtzeitig im kantonalen Amtsblatt informiert). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (siehe Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen wird für Ausbildungsjahre, die nach dem 01.08.2014 beginnen, die Berechnung von Stipendienberechtigung und -höhe angepasst. Die neuen Formulare können ab April 2014 unter obiger Telefonnummer angefordert werden. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer («neue AHV- Nummer») anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. 8

Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den 30.04.2014 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2014 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31.08.2014 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2014 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31.10.2014 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2014 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 28.02.2014 haben Gesuche für das Lehrjahr 2013/14 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2013 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den 28.02.2015 haben Gesuche für das Lehrjahr 2014/15 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2014 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon 061 552 79 99), Rosenstr. 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge Umweltbewusste Bürger benützen den Regionalbus Liestal. 9

Wahlen und Abstimmungen Am Wochenende vom 9. Februar 2014 werden folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen: Eidgenössisch: Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative) «Für den öffentlichen Verkehr» Volksinitiative vom 4. Juli 2011 «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs auf der obligatorischen Versicherung» Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung» Kantonal: Formulierte Verfassungsinitiative vom 10. August 2012 «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Das Verfahren ist auf der Rückseite des Abstimmungs-Couverts beschrieben. Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe nicht, Ihren Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite zu unterzeichnen und in das Abstimmungs-Couvert zu legen. Bitte verwenden Sie nur das offizielle Abstimmungs- Couvert. Das Abstimmungs-Couvert muss bis Samstag, 8. Februar 2014, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die Urnen in den Wahllokalen «Gemeindehaus» und «Schulhaus Schönthal» sind am Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Winter- und Frühlingslager für Kinder und Jugendliche Möchten Sie Ihrem Kind gerne ein kostengünstiges Ski/Snowboard- bzw. Schneelager ermöglichen? Oder ist Ihr Sohn/Ihre Tochter am Umgang mit Kindern interessiert? Die Fachstelle für Jugendarbeit der Reformierten Kirche Baselland bietet in den Fasnachtsferien verschiedene Schneelager für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren an. In den Frühlingsferien findet ein Leitungskurs zum Einstieg in die Arbeit mit Kindern statt sowie eine Reise nach Taizé (FR). Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Konfession oder Herkunft. Das gesamte Angebot sowie die Möglichkeit zur Anmeldung ist auf www.faju.ch, Rubrik Lager zu finden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeitenden der Fachstelle gerne per Mail unter info@faju.ch oder telefonisch unter 061 921 40 33 zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 7. Februar 2014. Kontakt Barbara Strassmann barbara.strassmann@faju.ch 079 672 49 83 10

Jahrgängerstatistik 11

Bevölkerungsstatistik 2013 Bevölkerungsstand 31. Dezember 2013 4395 Geburten 031 Todesfälle 058 Abnahme 27 Zuzüge 340 Wegzüge 321 Zunahme +19 Bevölkerungsgliederung Heimat Bürger von: m w total Füllinsdorf 293 298 591 Übrige CH 1220 1418 2638 Total Schweizer 1513 1716 3229 Ausländer: Niederlassungs-Bew. C 455 379 834 Aufenthalts-Bew. B,F,L 168 150 318 Asylbewerber 12 2 14 Total Ausländer 635 531 1166 Gesamttotal 2148 2247 4395 Konfession Reformiert 712 837 1549 Röm.-kath. 514 552 1066 Christ-kath. 7 10 17 Konf.-los 459 406 865 Andere 456 442 898 Gesamttotal 2148 2247 4395 Zivilstand Ledig 822 720 1542 Verheiratet 1112 1101 2213 in eing. Partnerschaft 3 2 5 Verwitwet 62 221 283 Geschieden 149 203 352 Gesamttotal 2148 2247 4395 Stand: 16. 01. 2014 Bestattungswesen Im Jahr 2013 sind 50 Personen mit Wohnsitz in Füllinsdorf verstorben. Zudem sind 1 Verstorbene mit auswärtigem Wohnsitz und 1 in früheren Jahren verstorbene Person in Füllinsdorf beigesetzt worden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Bestattungsarten: 13 x Erdbestattung 14 x Gemeinschaftsgrab 18 x Urnennische 18 x Urnengrab 11 x Urne in Erdgrab 18 x auswärtige/andere Beisetzung 12

Preisliste 2014 13

Veranstaltungskalender Februar 2014 (ohne Gewähr) Datum von Verein/Institution Veranstaltung 08.02.2014 Jodlerklub Füllinsdorf Jodlerabend, Turnhalle Dorf, 20.00 Uhr 12.02.2014 Gemeinderat Füllinsdorf Informationsveranstaltung Neuorganisation Schule, Turnhalle Dorf, 19.00 Uhr 14.02.2014 Turnverein Füllinsdorf Generalversammlung, Pfarreizentrum Dreikönig, 20.00 Uhr 15.02.2014 Natur- und Vogelschutzverein Füllinsdorf Stellen des Lurchen-Schutzzaunes, Parkplatz Rankhof, 09.00 Uhr 19.02.2014 Tennisclub Füllinsdorf Generalversammlung, Clubhaus 20.02.2014 Frauenverein Dreikönig Generalversammlung, 18.00 Uhr 21.02.2014 Jodlerklub Füllinsdorf Generalversammlung, Restaurant Schönthal, 20.00 Uhr 25.02.2014 Frauenverein Füllinsdorf Generalversammlung, Pfarreizentrum Dreikönig, 19.00 Uhr Bitte Änderungen oder Ergänzungen der Veranstaltungen an info@fuellinsdorf.ch melden. Vereine Frisch gewaschen Der Spitex-Wäschedienst holt persönliche Kleidungsstücke und Haushaltwäsche ab und bringt sie eine Woche später sauber zurück. Diese Dienstleistung für ihre Kundschaft erbringt die Spitex Regio Liestal in Zusammenarbeit mit dem Pflegezentrum Brunnmatt. Spitex Regio Liestal 061 926 60 90 info@spitexrl.ch www.spitex-regio-liestal.ch Seniorenverein Lebensläufe mit Willi Stebler Haben Sie daran gedacht! Sonntag, 26. Januar 2014, 10.30 Uhr, im Seniorenzentrum Schönthal. Willi Stebler berichtet im Gespräch mit Urs Burkhart aus seinem Leben. Da können Sie sich auf eine kurzweilige Stunde freuen. Seniorenverein und Heimleitung Jodler-Obe 2014 In diesem Jahr sind wir etwas früher! Am Samstag, 8. Februar 2014, um 20.00 Uhr in der Turnhalle Dorf Im 1. Teil des Programms werden wir Sie mit unserem Jodelgesang musikalisch unterhalten. Unter der Leitung von Rita Wermuth hören Sie unser Quartett und Terzett des Jodlerklubs, die Solojodlerin Karin Ramseyer begleitet von Daniel Wermuth am Akkordeon sowie den Jodlerklub Füllinsdorf. Im 2. Teil des Programms unterhält Sie die Theatergruppe des Jodlerklubs Füllinsdorf im Theaterstück «Voll denäbe», ein Schwank in einem Akt von Fritz Klein. Der Eintritt kostet Fr. 12. und ist nur an der Abendkasse zu beziehen (kein Vorverkauf). Kassenöffnung um 18.30 Uhr. >> 14

Für Speis und Trank ist natürlich auch gesorgt. Warme Küche gibt es ab 18.45 Uhr und wie jedes Jahr gibt es ein Kuchenbuffet. Nicht zu vergessen ist natürlich auch unsere schöne Tombola mit tollen Preisen und unsere Cüpli-Bar beim Eingang. Wir würden uns freuen, das eine oder andere Gesicht am Jodler-Obe zu sehen. Mit freundlichen Grüssen Jodlerklub Füllinsdorf Samariterverein Frenkendorf-Füllinsdorf www.samariter-ff.ch Sportunfälle Wie reagiere ich bei einem Unfall, welche Sofortmassnahmen kann ich ergreifen und an wen wende ich mich um Hilfe? Zu unserer Übung sind Sie herzlich eingeladen am: Mittwoch, 29. Januar, 20.00 Uhr im Samariterlokal im Untergeschoss Kindergarten Egg, Fasanenstrasse 32, 4402 Frenkendorf. NOTHILFEKURS Daten: Freitag, 7. Februar, von 19.00 22.00 Uhr und Samstag, 8. Februar, von 09.00 12.00 und 13.00 17.00 Uhr Kosten: Fr. 130. inkl. Kursbuch Kursort: Samariterlokal im Untergeschoss Kindergarten Egg, Fasanenstrasse 32, 4402 Frenkendorf Anmeldung: Schriftliche Anmeldung erforderlich an: M. Studer, Nübrigweg 19, 4402 Frenkendorf oder unter www.samariter-ff.ch Auskünfte über Tel. 061 901 37 88 (Frau Studer) oder unter kontakt@samariter-ff.ch NOTHILFEKURS REFRESHER Zielgruppe: Für alle die ihren Nothilfekurs auffrischen wollen. Datum: Dienstag, 28. Januar von 19.00 22.00 Uhr Kosten: Fr. 60. Kursort und Anmeldung siehe oben. 15

Kirchliche Mitteilungen Reformierte Kirche Frenkendorf-Füllinsdorf Sekretariat: Dienstag Freitag 8.00 11.30 Uhr Dienstag- und Mittwoch- 14.00 17.00 Uhr nachmittag, Jasmin Stutz Tel. 061 903 04 25 KGH Schönthal, Füllinsdorf Fax 061 903 04 26 E-Mail: refkgmschoenthal@vtxmail.ch www.ref.ch/frenkendorf-fuellinsdorf Pfr. Joel Keller Tel. 061 903 04 27 Pfrn. Andrea Kutzarow Tel. 061 901 49 49 Pfr. Peter Leuenberger Tel. 061 901 14 40 Juan Rodriguez, Fax/Tel. 061 901 43 00 Jugendbeauftragter Amrei Ebinger, Tel. 061 901 39 72 Sigristin Frenkendorf Hella Raff, Tel. 061 901 14 77 Sigristin Füllinsdorf FEIERABEND- GOTTESDIENST Freitag, 24. Januar, 19.30 Uhr in der Kirche Füllinsdorf Thema zur Jahreslosung: «Gott nahe zu sein, ist mein Glück.» Das Vorbereitungsteam und Pfarrer Peter Leuenberger laden dazu herzlich ein! Sonntag, 26. Januar 2014 FIIRE MIT DE CHLIINE: Frosch und die weite Welt 10.45 Uhr in der Kirche Frenkendorf mit Maya Martin, Sonntagschullehrerin, Julia Baumgartner, Musikerin und Pfrn. Andrea Kutzarow Kollekte zugunsten Christoffel Blindenmission ORGICAL «plus»: Trompete und Orgel 18.00 Uhr in der Kirche Frenkendorf mit Andreas Meier, Trompete und Michael Herrmann, Orgel Amtswoche: Pfr. Peter Leuenberger Kein Gottesdienst in der Kirche Füllinsdorf Eintritt frei. Kollekte Sonntag, 2. Februar 2014 ÖKUMENISCHER GOTTESDIENST zur Begrüssung der 2.-Klässlerinnen und der 2.-Klässler mit Claudia Christen, Christine Jansen und Steffi Frey-König 10.30 Uhr in der Pfarrei Dreikönig Pfrn. Andrea Kutzarow, anschliessend Amtswoche Der Gottesdienst wird musikalisch begleitet von den Juniors unter der Leitung von Roland Schaub Kollekte zugunsten Christoffel Blindenmission Kein Gottesdienst in Frenkendorf SONNTAGSCHULE für Kinder ab Kindergarten bis Ende 2. Klasse (Kontaktperson Andrea Kutzarow): Füllinsdorf: Sonntag, 26. Januar und 2. Februar von 10.45 bis 11.45 Uhr im Unterrichtsraum der Kirche. Frenkendorf «Werktagsonntagschule» Freitag, 24. und 31. Januar, von 15.45 bis 17.00 Uhr Unterrichtszimmer des Kirchgemeindehauses Kirchacker. KINDERGOTTESDIENST MIT ZVIERI Freitag, 24. und 31. Januar In Füllinsdorf: 15.45 17.00 Uhr im UG der Kirche. Andrea Kutzarow 16

Achtung: Ab 7. Februar wieder in: Frenkendorf: 15.45 17.00 Uhr in der Kirche Frenkendorf, mit Barbara Jansen Mittagsclub Dienstag, 28. Januar und 4. Februar, 12.00 Uhr im UG der Kirche Füllinsdorf Donnerstag, 30. Januar und 6. Februar, 12.00 Uhr KGH Kirchacker, Frenkendorf Elternabend vom 29. Januar 2014 Zur Erinnerung von 19.30 ca. 21.00 Uhr im kath. Pfarreizentrum Dreikönig in Füllinsdorf Bericht aus der Kirchenpflege Das neue Jahr hat bereits begonnen. Trotzdem schaue ich nochmals auf das vergangene Jahr zurück. Es war geprägt von vielen Diskussionen, wie es mit unserer Kirchgemeinde mit einem reduzierten Pfarrpensum und mit verminderten Steuereinnahmen weitergehen soll. Dabei sind wir in der Kirchenpflege auf einem recht guten Weg. Natürlich würde man gerne das Ganze vorantreiben, damit unsere Angestellten aber auch unsere Mitglieder möglichst rasch wissen, welche Konsequenzen diese Kürzungen haben. Doch solche sicherlich einschneidenden Entscheidungen benötigen eben eine gewisse Zeit. Wir sind aber überzeugt, dass es im kommenden ersten Halbjahr zu den besagten Entscheidungen kommen wird. Wie immer im Dezember fand auch im vergangenen Jahr Mitte Dezember wieder eine Kirchgemeindeversammlung statt. Diese verlief erwartungsgemäss ruhig. Das von unserem Finanzchef Heinz Ebinger vorbereitete Budget 2014 wurde ebenso einstimmig genehmigt wie auch die Beibehaltung der bisherigen Steuersätze. Im Anschluss an den geschäftlichen Teil informierte Doris Spiess über ihr Hilfsprojekt zur Unterstützung von blinden und mehrfachbehinderten Kindern im bulgarischen Varna. Dabei benutzte sie die Gelegenheit, den Versammlungsteilnehmern Eva Müller-Oberländer und Priska Dürr vorzustellen. Diese Beiden werden zu gegebener Zeit die Leitung dieses Projektes von Doris Spiess übernehmen. Im Sommer riefen wir zu einer Spendenaktion zur Innenrenovation der Frenkendörfer Kirche auf. Zur Erinnerung: Für 200 Franken kann man symbolisch für einen Quadratmeter «frische» Wandfläche die Patenschaft übernehmen. Unser Aufruf zeitigte zwar einen gewissen Erfolg. Leider reichen die bisher eingegangenen Spenden nicht ganz für die Ausführung der Arbeiten, die übrigens für diesen Sommer geplant sind. Wenn Sie also auch zu den Kirchengängern gehören, welche sich an den grauen Wänden stören, melden Sie sich bitte beim Sekretariat unserer Kirchgemeinde und übernehmen sie die Patenschaft für einen Teil unserer Kirchenwände. Die Kirchenpflege dankt Ihnen schon jetzt ganz herzlich dafür. Die Kirchenpflege wünscht allen Kirchgemeindemitgliedern ein gutes neues Jahr und Gottes Segen. Für die Kirchenpflege Hanspeter Thommen, Präsident Kleine Nachmittagswanderung Montag, 3. Februar Nach dem Ausflug ins Leimental bleiben wir im Februar in der ganz nahen Heimat. Mit S3 nach Dornach, Abfahrt Bahnhof Frenkendorf-Füllinsdorf (5 Zonen). Die Wanderung führt uns über Stollenhäuser-Gmeiniacker-Adlerhof zum Restaurant «Wilder Mann», zum verdienten Zvieri. Wanderzeit ca. 2 Stunden ( 5,5 km), der Weg geht meist abwärts, oft ist er breit und bequem. Bus nach Füllinsdorf: Frenkendorf Dorfplatz xx.01h und xx.31h, am Bahnhof umsteigen. Auf Ihre/Deine Teilnahme freuen sich Peter Leuenberger und Theo Haug Nächste Wanderung: 3. März 2014 17

Lesenacht: «Emil und die Detektive» Am Freitag, 24. Januar, um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Kirchacker in Frenkendorf. Schluss: Samstag, 09.00 Uhr nach dem Zmorge. Bitte Mitbringen: Handtuch, Mätteli, Schlafsack, Kuscheltier, Pyjama oder Jogginganzug, Zahnbürste, Kleidung, die dreckig werden darf und mit der man auch draussen warm hat. Für kurzfristige Anmeldungen rufen Sie uns doch bitte an: Juan Rodriguez, Telefon 061 901 43 00. Auch für die Lesenacht im März freuen wir uns auf Anmeldungen: Freitag, 28. März 2014 «Tante Mel wird unsichtbar» Lenas Tante lebt nach einem Autounfall unsichtbar weiter. Von ihr erfährt sie, dass der Freund von Lenas Mutter es auf das Geld der Oma abgesehen hat Jede/r kann sich für eine oder beide Lesenächte anmelden. Es hat Platz für 25 Kinder. Es geht nach Eingang der Anmeldung. Wenn etwas dazwischen kommt, melden Sie Ihr Kind bitte ab, damit wir den Platz freigeben können. WEITERE ANLÄSSE Von Teenies für Bambinis An alle Kinder: Kommt auch und nehmt teil an unserer Spielaktion! Jeweils von 14.00 17.00 Uhr. Wann? Was? Wo? 29. Januar Gispmasken Elefantehuus herstellen 5. Februar Schlittschuh- St. Margarethen laufen Nähere Infos bei: Juan Rodriguez, Telefon 061 901 43 00. Du bist herzlich eingeladen zum nächsten Cevi-Nachmittag. Wir treffen uns am Samstag, 25. Januar 2014, um 13.00 Uhr beim Dorfplatz. Weitere Infos findest Du unter: www.cevi-frenkendorf.ch Bis zum nächsten Samstag: Kati und Alex Kindertanzen Dienstag, 4./11./18. und 25. Februar 2014, von 10.00 11.00 Uhr im Elefantehuus, Füllinsdorf, mit Bettina Merkelbach, Musikund Tanzpädagogin. Für Kinder von 2 bis 5 Jahren zusammen mit einer Begleitperson. Es sind keine Vorkenntnisse nötig, aber bequeme Kleidung und rutschfeste Socken (auch für Begleitpersonen für gemeinsame Übungen). Kosten Fr. 30. pro Familie (bitte am ersten Kurstag mitnehmen). Anmeldung bis zum 28. Januar im Sekretariat der ref. Kirchgemeinde, Telefon 061 901 04 25. Eine Veranstaltung aus dem ökumenischen Familienprogramm. Sie wird von der kath. und der ref. Kirchgemeinde Frenkendorf- Füllinsdorf finanziell unterstützt. Kirchliche Amtshandlungen 2013 Im vergangenen Jahr haben wir Sie bei freudigen und traurigen Ereignissen begleiten dürfen: Taufen 13 Konfirmationen 29 Trauungen 3 Bestattungen 58 Wir danken für Ihr Vertrauen. AMTSHANDLUNGEN Bestattungen Arto Juhani Vogt, 1968, Frenkendorf Heidy Saladin, 1931, Füllinsdorf Fritz Schneider, 1949, Frenkendorf Kurt Wyss-Trauffer, 1923, Frenkendorf Alles vermag ich durch den, der mich stark macht, Christus. Phil. 4,13 18

Gemeinsame Mitteilungen Ökumenische Gottesdienste im Seniorenzentrum Schönthal Mittwoch, 29. Januar, 16.45 Uhr (Peter Bernd) Eucharistie Mittwoch, 5. Februar, 16.45 Uhr (Joel Keller) Samstag, 1. Februar 2014 10.30 Probe für Firmfeier Fest der Darstellung Jesu Samstag, 1. Februar 2014 18.00 Lichtfeier und Eucharistie mit Kerzenweihe und Blasiussegen Kollekte: Kongo espoir Katholische Pfarrei Frenkendorf-Füllinsdorf Sekretariat: Dienstag Freitag 8.00 11.30 Uhr Claudia Fux Tel. 061 901 55 06 Fax/061 901 55 19 info@pfarrei-dreikoenig.ch www.pfarrei-dreikoenig.ch Seelsorgeteam: Peter Bernd, Gemeindeleiter und Pfarrer Tel. 061 901 55 06 Maria Klemm Tel./Fax 061 813 97 08 Claudia Christen Tel. 061 901 50 82 Stefanie Huber Tel. 061 901 55 06 Sprechstunden: nach Vereinbarung Sozialfonds: PC 60-399429-5 Sonntag, 2. Februar 2014 10.30 Ökumen. Begrüssungsgottesdienst für die 2. Klasse Kollekte: noch offen Mittwoch, 5. Februar 2014 09.00 Wortgottesdienst; anschliessend Morgenkaffee 19.00 Probe für Firmfeier MITTEILUNGEN AGENDA Samstag, 26. Januar 2014 11.00 Eucharistie mit Taufe von Elio Flaminio Corona aus Frenkendorf Kollekte: Solidaritätsfonds Mutter und Kind Mittwoch, 29. Januar 2014 09.00 Eucharistie; anschliessend Morgenkaffee 10.15 Teamsitzung 16.45 Ökumen. Gottesdienst im Seniorenzentrum Schönthal Donnerstag, 30. Januar 2014 19.30 film & wine: «Sarafina!» «Freiheit Gleichheit Solidarität!»-Bild, das die Kinder unter Anleitung der Frenkendörfer Künstlerin Marion Gregor im Rahmen des Pfarreifestes gemalt haben: Eine andere und damit gerechte Welt ist ganz unbeschwert und wird zum Ballon. Menschen jeden Alters, Tiere, Pflanzenwelt: Versöhnt und in Frieden miteinander. (Foto: P. Bernd) 19

«Sarafina!» Südafrika 1992. Drama/Musical Regie: Darrell Roodt. Mit Leleti Khumalo (Sarafina), Whoopi Goldberg (Mary Masembuko) u.v.a. film & wine: «Sarafina!» Am Donnerstag, 30. Januar, findet um 19.30 Uhr der nächste Abend «film & wine» statt. Herzlich willkommen! Gezeigt wird der südafrikanische Musicalfilm «Sarafina!» aus dem Jahr 1992 (von VHS), der in einer Rückschau die bewegte Zeit des Schüleraufstandes in Soweto 1976 thematisiert, als sich Jugendliche gegen Repressionen im Apartheidstaat wehren. Die Schülerin Sarafina träumt von einer anderen Zukunft und führt darin «Selbstgespräche» mit dem inhaftierten Hoffnungsträger Nelson Mandela. Ein Fazit: Widerstand zahlt sich irgendwann aus; Freiheit und Recht werden obsiegen. Jugendliche Tanzen und Singen im Film «Sarafina!» Widerstand gegen das Apartheidsregime. Firmung 2014: Termine Vorbereitung der Feier und Proben Für alle Jugendlichen, die 2014 gefirmt werden, stehen folgende wichtigen Termine an: Samstag, 1. Februar, 10.30 Uhr Probe der Firmfeier etc. Mittwoch, 5. Februar, 19.00 Uhr Probe der Firmfeier etc. Samstag, 8. Februar, 16.00 Uhr feierliche Firmung mit Bischof Felix Gmür. Kollektenliste Januar bis Dezember 2013 1.1. Kongo espoir: Fr. 80.75 6.1. Kongo espoir: Fr. 1154.30 13.1. Epiphaniefonds: Fr. 143.40 26./27.1. Caritas beider Basel: Fr. 192.75 2.2. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 74.15 5.2. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 827.30 10.2. Aufgaben Bistum: Fr. 67.80 13.2. Kongo espoir: Fr. 75.00 15.2. Aufgaben Pfarrei: Fr. 70.80 15.2. Aufgaben Pfarrei: E 20.00 15.2. Kongo espoir: Fr. 80.00 16.2. Lighthouse Basel: Fr. 47.35 17.2. Aufgaben Bistum: Fr. 32.00 24.2. Anlaufstelle Asyl und Migration BL: Fr. 128.95 3.3. Kongo espoir: Fr. 212.70 10.3. Fastenopfer: Fr. 246.40 14.3. Heim auf Berg: Fr. 92.85 15.3. Schweiz. Zentralverein Blindenwesen: Fr. 519.45 15.3. Aufgaben Pfarrei: Fr. 519.45 16.3. Fastenopfer: Fr. 61.85 19.3. Aufgaben Bistum: Fr. 46.80 20.3. Kongo espoir: Fr. 55.80 24.3. Fastenopfer: Fr. 371.45 20

29.3. Heiligland: Fr. 167.95 30./31.3. Kongo espoir: Fr. 470.80 3.4. Fastenopfer/Bastelorama: Fr. 1069.55 10.4. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 109.85 7.4. Sophie Blocher Haus: Fr. 58.20 12.4. Fastenopfer: Fr. 218.70 13.4. Anlaufstelle Asyl BL: Fr. 43.35 14.4. Kongo espoir: Fr. 336.00 16.4. Kloster Mariastein: Fr. 131.30 16.4. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 131.30 21.4. Trägerverein TAT: Fr. 72.50 27.4. Stichting Leerhuis en Liturgie, Amsterdam: Fr. 391.10 7.5. St. Josefs-Kollekte: Fr. 52.35 9.5. Sozialfonds: Fr. 57.30 12.5. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 95.55 19.5. Kongo espoir: Fr. 159.20 26.5. Aufgaben Bistum: Fr. 101.90 27.5. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 132.65 27.5. Soz. Aufgaben Pfarrei: E 25.00 27.5. Kinderhilfe Bethlehem: Fr. 163.90 2.6. Telehilfe 143: Fr. 56.30 8.6. Aufgaben Pfarreizentrum: Fr. 171.50 15.6. Christl. jüd. Projekte: Fr. 67.60 22./23.6. Soz. Aufgaben Pfarrei: Fr. 164.80 30.6. Verein Neustart: Fr. 86.40 7.7. Aids Pfarramt Basel: Fr. 81.30 12.7. Sozialfonds: Fr. 153.90 12.7. Camaquito: Fr. 153.90 13.7. Kongo espoir: Fr. 324.20 14.7. Stiftung Mosaik: Fr. 92.30 20./21.7. Aufgaben Pfarrei: Fr. 115.80 27./28.7. Sozialfonds: Fr. 125.45 4.8. TAT Arbeitslosentreff: Fr. 20.00 7.8. Sozialfonds: Fr. 1191.05 7.8. Sozialfonds: E 45.00 7.8. Sternschnuppe: Fr. 238.70 11.8. Aufgaben Pfarrei: Fr. 152.50 18.8. Aufgaben Bistum: Fr. 78.30 19.8. Aufgaben Pfarrei: Fr. 115.30 19.8. Aufgaben Pfarrei: E 40.00 20.8. Aufgaben Pfarrei: Fr. 970.35 24.8. Kongo espoir: Fr. 271.15 30.8. Soz. Aufg. Pfarrei: Fr. 139.60 1.9. Aufgaben Bistum: Fr. 147.50 6.9. Aufgaben Pfarrei: Fr. 446.20 7.9. Verein Tagsatzung: Fr. 32.80 8.9. Kath. Frauenbund: Fr. 38.40 22.9. Kongo espoir: Fr. 262.20 29.9. Aufgaben Bistum: Fr. 89.00 6.10. Aufgaben Bistum: Fr. 92.20 12./13.10. Sozialfonds: Fr. 100.85 17.10. Kongo espoir: Fr. 936.50 20.10. Missio: Fr. 143.50 23.10. Krebsliga Schweiz: Fr. 352.10 23.10. Krebsliga Schweiz: E 30.00 26./27.10. Sozialfonds: Fr. 677.15 3.11. Kongo espoir: Fr. 510.25 10.11. Aufgaben Bistum: Fr. 98.55 15.11. palliative ch: Fr. 117.00 15.11. Sozialfonds: Fr. 116.50 17.11. Caritas/ Philippinen: Fr. 218.95 24.11. Aufgaben Bistum: Fr. 67.15 1.12. Aids-Hilfe Schweiz: Fr. 225.70 8.12. Amnesty International: Fr. 424.65 12.12. Aufgaben Pfarrei: Fr. 100.00 12.12. Sozialfonds: Fr. 163.50 14./15.12. Caritas/ Philippinen: Fr. 177.90 19.12. Lighthouse Basel: Fr. 96.95 21.12. Sozialfonds: Fr. 125.80 24.12. Kongo espoir: Fr. 1056.85 24.12. Kongo espoir: E 65.00 25.12. Kinderspital Bethlehem Fr. 209.10 28./29.12. Aufgaben Pfarrei: Fr. 132.45 VORSCHAU Firmung mit Bischof Felix Gmür Samstag, 8. Februar, 16.00 Uhr. Alle Pfarreiangehörigen sind eingeladen! Spielnachmittag Am Mittwoch, 12. Februar, laden Engagierte aus dem Frauenverein von 14.00 16.00 Uhr zu einem Spielenachmittag für Jung und Ältere ins Zentrum Dreikönig ein (Kinder sollen in Begleitung Erwachsener sein). Zvieri, Sirup und Kaffee stehen zur Verfügung. Einfach vorbeikommen und mitmachen! 21