Mitteilungsblatt Februar 2013 Gemeinde Diegten
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- Birgit Schräder
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1 Mitteilungsblatt Februar 2013 Gemeinde Diegten Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 Tel: 061/ Fax: 061/ Öffnungszeiten Montag - Freitag Donnerstag Gemeindepräsident Ruedi Ritter Sprechstunden Uhr Uhr und Uhr Direktwahl: 061/ Nach telefonischer Vereinbarung Inhaltsverzeichnis Impressum...2 Terminkalender...3 Mitteilungen des Gemeinderates...4 Mitteilungen der Verwaltung Geschwindigkeitskontrolle...6 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt Veranstaltungskalender Februar/März Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen
2 Februar Impressum Redaktionsschluss Mittwoch, 27. Februar Uhr Formatvorlage Später eintreffende Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden! Mitteilungen A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig per gemeinde@diegten.bl.ch oder guter Ausdruck (zum einscannen) Inserate A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig per gemeinde@diegten.bl.ch oder guter Ausdruck (zum einscannen) Auflage 670 Exemplare Kosten Inserate & Mitteilungen A5-Format A6-Format Einwohner Fr Fr Diegter Vereine Fr Fr Auswärtige & ausw. Vereine Fr Fr Vergünstigung Auf Inserate, die mind. 6-mal in Folge erscheinen, wird ein Rabatt von 10% gewährt.
3 Februar Terminkalender Was Wann Wie/ Wo Gartenabfälle, Grünabfuhr Dienstag, 05. März und Dienstag, 19. März Ab Uhr Wir bitten Sie, das Material im Grün-Container mit Jahresvignette bereitzustellen. Kartonsammlung Mittwoch, 27. März Ab Uhr Das Sammelgut ist mit Schnüren gebündelt bereitzustellen. Es soll sauber sein! Bitte erst am Sammeltag an der Strasse deponieren Reduzierter Winterdienst Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auf ebenen Gemeindestrassen keine Schwarzräumung, sondern aus Gründen des Umweltschutzes nur eine reduzierte Schneeräumung stattfindet. Schneeräumung Wir bitten Sie, Ihre Autos nicht auf den Gemeindestrasse zu parkieren. Durch abgestellte Autos wird die Schneeräumung behindert.
4 Februar Mitteilungen des Gemeinderates Baukommission An der Gemeindeversammlung wurden Martin Sutter, Matthias Ritter und Andy Nyffeler in die Baukommission neue Sportanlagen gewählt. Als Vertreter des Gemeinderates wurden Gemeinderätin Madeleine Geissbühler und Vizepräsident Markus Schneider delegiert. Nachführung des Vermessungswerkes Die Nachführung der amtlichen Vermessung für Diegten wird ab 01. Feb ruar 2013 das Vermessungsbüro Geocad + Partner AG, Liestal übernehmen. Das Büro wird sämtliche Vermessungsakten vom Kreisgeometerbüro Liestal übernehmen. Ab sofort sind alle Anfragen und Aufträge (Mutationen, Daten- und Planbezüge usw.) an folgende Adresse zu richten: Geocad + Partner AG, Gitterlistrasse 5, 4410 Liestal, Tel , Fax , pts@jsag.ch Mitteilungen der Verwaltung Steuerbüro - Arbeitszeiten Monika Botrugno Direktwahl: 061/ Mail: monika.botrugno@diegten.bl.ch Montag- Vormittag Dienstag- Vormittag Mittwoch- Vormittag Donnerstag- Vormittag Freitag- Vormittag Während dieser Vormittage ist Frau Botrugno telefonisch erreichbar oder während der Schalterstunden persönlich für Sie da. Für besondere Anliegen oder ein Gespräch können Sie einen Termin vereinbaren.
5 Februar E-Rechnung Empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen der Gemeinde Diegten direkt im E-Banking über PostFinance oder Ihre Bank. Die E-Rechnung spart Zeit, ist bequem und schont die Umwelt. E-Rechnungen werden Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt anstatt von der Post in den Briefkasten. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF in Ihrem Computer speichern und den fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Und Sie behalten stets die Kontrolle, denn bei einer Beanstandung können Sie eine E-Rechnung per Mausklick ablehnen. Ihre Vorteile Einfach: Keine Referenznummern mehr abtippen Schnell: Per Mausklick prüfen und bezahlen Papierlos: PDF statt Papier Kontrollierbar: Bei Bedarf per Mausklick ablehnen Sicher: Geschützte Übermittlung Melden Sie sich jetzt an unter direkt in Ihrem E-Banking oder telefonisch auf der Gemeindeverwaltung.
6 Februar Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt 0073/2013 Bauherrschaft Bürki Margot, Säge, 4431 Bennwil Projekt Dachaufbauten Haus 5, Dach- und Fassadensanierung Haus 3+5, Parz. 2150, 2149, Känerkinderstrasse 5 Projektverfasser Peter Schaffner GmbH Architektur und Design, Känerkinderstrasse 7, 4457 Diegten 0077/2013 Bauherrschaft Schaub Daniel und Pfund Pascale, Wiesenstrasse 11, 4457 Diegten Projekt Sitzplatz-Verglasung, Parz. 3258, Wiesenstrasse 11, 4457 Diegten Projektverfasser Roland Boller GmbH, Am Dreispitz 11, D Binzen 0098/2013 Bauherrschaft Rest. Hirschen Immobilien AG, Känerkinderstrasse 2, 4457 Diegten Projekt Anbau Vordach Parz. 2175, Känerkinderstrasse 2 Projektverfasser GRG Ingenieure Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden Geschwindigkeitskontrolle Datum Strasse Fahrtrichtung Hauptstrasse Eptingen Tenniken Kontrollzeit von bis Anz. Fz Übertretungen Anzahl in %
7 Februar Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d.h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Ausbildungsstätten für Geistliche; Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Handels- und Verwaltungsschulen; Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht. Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden (Telefon: ), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt
8 Februar erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehroder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13- stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2013 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2013 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2013 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2012/13 einzu reichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2012 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2013/14 einzu
9 Februar reichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2013 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringendst eine frühzeitige Einreichung (bis frühestens neun Monate vor dem entsprechenden, oben angegebenen Datum). Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: ), Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden (voraussichtlich im Juni 2013 zügeln wir zurück an die Rosenstrasse 25 in 4410 Liestal; wir werden über den genauen Termin rechtzeitig im Amtsblatt informieren). Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge
10 Februar Veranstaltungskalender Februar 2013 Was Wann Wo Blutspende 06. Februar Gemeindesaal Mütterberatung 14. Februar Kulturraum Mittagstisch 26. Februar Gemeindesaal Kalligraphiekurs 26. Februar Fw-Theorieraum März 2013 Was Wann Wo Fun Sport Night 02. März MZH Kalligraphiekurs 05. März Fw-Theorieraum Mütterberatung 07. März Kulturraum Kant. Geländelauf beider Basel 09. März MZH Gemeindeversammlung 18. März Gemeindesaal Kalligraphiekurs 19. März Fw-Theorieraum Mütterberatung 21. März Kulturraum Kalligraphiekurs 26. März Fw-Theorieraum
11 Februar Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen
12 Februar M ittagstisch D iegten Am Dienstag, den 26. Februar kocht das Mittagstischteam für Sie folgendes Menu: Konfetti-Salat *** Pommes frites gebackener Fleischkäse Erbsli mit Rüebli *** Fasnachtsküchlein Preise inkl. Getränke und Kaffee: Erwachsene 12.--, Schüler 8.-- / Kindergärtler 5.--, Kleinkinder gratis Ihre Anmeldung nehmen wir gerne bis spätestens am Montag, den 18. Februar entgegen. Bitte wenden Sie sich an: Jacqueline Schnidrig-Marti oder Isabell Vögtli Gross und Klein Jung und Alt; alle sind herzlich willkommen! (Für die Kinder ist eine Spielecke eingerichtet) Der Gemeindesaal wird bereits um 11:50 Uhr geöffnet, das Essen beginnt um 12:00 Uhr.
13 Februar Einladung zur Blutspende Mittwoch, 06. Februar Uhr Gemeindesaal 4457 Diegten Achtung: Die nächste Blutspende Aktion findet am Mittwoch 14. August 2013 in Eptingen statt. Herzlich willkommen Euer Samariterverein Diegten und Umgebung
14 Februar
15 Februar
16 Februar Hecken und Sträucher entlang der Gemeindestrassen Gemäss 28 des Strassenreglements sind Gartenanlagen so zu gestalten, dass sie die Benützung der Verkehrsfläche und deren Beleuchtung nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist auf eine möglichst freie Sicht bei Aus-/Einfahrten, Kreuzungen, Verzweigungen, etc. zu achten. Die Grundeigentümer werden gebeten, die Sträucher und Hecken, die das Strassenareal überragen, periodisch zurückzuschneiden. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4.50 m, das Trottoir ab mindestens 2.50 m Höhe überragen. Bei Nichtbeachtung werden sie vom Wegmacher zurückgeschnitten und in Rechnung gestellt!
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