nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 21. August

Ähnliche Dokumente
Fahrplanverfahren (FPV)

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016,

Entflechtung Wylerfeld. Mehr Zug für Bern und die Schweiz. sbb.ch/wylerfeld

Ersatzbus für Halbstundentakt ZVV stellt sich gegen Fischenthaler Rekurs

5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 15. November 2016,

nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 6. November 2013,

EPF-Konferenz 14. März 2009 / Barrierefreiheit im schweizerischen öffentlichen Verkehr. Hanspeter Oprecht, Bundesamt für Verkehr BAV.

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 27. Mai 2015,

1. Wieso einen Bahnhof Ost und nicht West? (Wohnungen werden im Moment vor allem im Westen gebaut) Beschluss-Nr. 191

Stadt Bülach. Bahnhof Bülach Prüfung Bushof Ost

3816 a Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Verkehrsplan)

Studie zur Zukunft des Regionalverkehrs Spiez Interlaken Ost Entscheidungsgrundlagen

5079 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 74/2013 betreffend NEAT ab Zürich ohne Spitzkehre

Begehrensliste RVKZ im Fahrplanverfahren VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG

Der neue Fahrplan. ab 9. Dezember Mehr Verbindungen. Bessere Anschlüsse

4. Teilergänzungen für Wipkingen Informationsveranstaltung Quartierverein. Dominik Brühwiler ZVV Urs Arpagaus SBB

Verordnung zum Sozialhilfegesetz

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

2023: Gleiches Reisen für alle?

Ruth Erat, SP-Gewerkschaften-Juso Motion vom 24. Januar 2017 Attraktiver ÖV

RVK Unterland Mitteilungen der SBB. Bruno Albert Bülach,

3985 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Einzelinitiative KR-Nr. 13/2001 betreffend Schuldenabbau

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Bei der FWB entsteht viel Neues!

Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)

Regionalplanung Winterthur und Umgebung TE / STEP für RWU

Verkehr, Zürcher Verkehrsverbund ZVV ZVV-Verbundfahrplan Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 13. bis 29.

Der Regierungsrat erstattet hierzu folgenden Bericht:

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002,

Ligerztunnel: Mehr Zug und mehr Ruhe zwischen Schafis und Twann. Olivier Saugy, Projektleiter, SBB Infrastruktur.

nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 13. November 2013,

5365 Beschluss des Kantonsrates über die Einzelinitiative KR-Nr. 144/2015 von Beat Brunner betreffend Jokertage für alle

BAV OFT UFT FOT. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Bundesamt für Verkehr BAV

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Zukunft Bahnhof Bern. Werner Wildener SBB Infrastruktur, Leiter Fahrplan und Netzdesign

Zukunft Bahnhof Bern. Werner Wildener SBB Infrastruktur, Leiter Fahrplan und Netzdesign

Umsetzungsstudie BehiG Tram 2024 Haltestellen-Infrastruktur

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Den Leuchtturm vor Augen Prioritäten und Zielsetzungen bei der S-Bahn-Planung im Grossraum Zürich

des SBB-Knotens Winterthur.

Stellungnahmen Fahrplanvernehmlassung 2010 (Bus Stadt und Agglomeration Luzern)

An den Grossen Rat

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2013,

2. September 2017 Massimo Diana 0. Der Ausbau des Bahnhofs Tann-Dürnten verzögert sich. Der Halbstundentakt zwischen Bauma und Rüti

OB 1.7 Raum Obersee. Funktion und Begründung

5292 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr

Lenzburg Publikumsanlagen.

26/18 betreffend selbstfahrende Shuttlebusse für Emmen, (Test-) Betrieb im Chörbli oder Rathausen

Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung des Reglements über die Entschädigung der Staatsgarantie durch die Zürcher Kantonalbank

ALTE LANDSTRASSE. Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon. Trottoir nicht durchgehend. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -

Fahrplanverfahren 11-12

Postulat von Philip C. Brunner, Martin Stuber und Zari Dzaferi betreffend Ausbau Gleis 1 Süd im Bahnhof Zug vom 2. Februar 2013

Urnenabstimmung vom

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

Buskonzept Kelleramt/Reusstal 2018

Wie beurteilt der Stadtrat die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für die Hochschule in Wädenswil?

Beurteilung durch die Abteilung Verkehr und zur Kenntnisnahme durch die AG OeV an der Sitzung vom 29. August 2016

Modernisierung Haltestelle Bern-Stöckacker. Quartierkommission Bern-Bümpliz Projektvorstellung und Informationsaustausch

Beilage: Fahrplanänderungen ab 15. Dezember 2013 im Kanton Schwyz

RVK Unterland. Christian Baumgartner Embrach, 29. Mai 2017

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

Gesetz über See- und Flussufer * (See- und Flussufergesetz, SFG) vom (Stand )

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Informationsveranstaltung Staatsstrassen 2014

Hindernisfreier öffentlicher Raum!

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES STADTRATES VON OLTEN

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Bau- und Raumplanungskommission

Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Verordnung über die Anwaltsgebühren

Die RVK bindet die Gemeinden bei der Fahrplangestaltung ein. Martina Möckli, Präsidentin Regionale Verkehrskonferenz Stadt Winterthur und Umgebung

Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 28. September 1998 folgende

ERGEBNISPROTOKOLL. über die

STELLUNGNAHME ZU POSTULAT P 341

4596 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

S a c h p l a n V e r k e h r, T e i l I n f r a s t r u k t u r S c h i e n e

Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung)

5101 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-A)

C.F. MEYER-STRASSE. Höhe Kirchenweg. Fehlende Querungshilfe. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

Doppelspur Grellingen Duggingen Bevölkerungsinformation. 13. Dezember 2016, Turnhalle, Grellingen

Medienorientierung ÖV-Knotenpunkt Ostermundigen 19. Oktober

Ohne Anmeldung und Rückfrage ans Ziel

Kostenschätzung +/- 10%

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK

Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt.

Bushaltestelle Engstringerbrücke mit Zugang zur S-Bahn

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Grosser Fahrplanwechsel steht bevor

Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen

Transkript:

Antrag des Regierungsrates vom 21. August 2013 5010 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 179/2012 betreffend Haltestelle Schloss Laufen: das Kind nicht mit dem Bade ausschütten (vom............) KR-Nr. 179/2012 1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 21. August 2013, beschliesst: I. Das dringliche Postulat KR-Nr. 179/2012 betreffend Haltestelle Schloss Laufen: das Kind nicht mit dem Bade ausschütten wird als erledigt abgeschrieben. II. Mitteilung an den Regierungsrat. Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 10. September 2012 folgendes von den Kantonsräten Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Martin Farner, Oberstammheim, und Martin Zuber, Waltalingen, am 25. Juni 2012 eingereichte dringliche Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird gebeten, auf die mit Regierungsratsbeschluss (RRB) 537 angekündigte Aufhebung der Haltestelle Rheinfall (Schloss Laufen), die Streichung aus dem Richtplan und die entsprechende Kürzung des Rahmenkredits für die Beteiligung des Staates am Ausbau von SBB-Anlagen zu verzichten. Er wird beauftragt, Alternativen zur Aufhebung zu prüfen und dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu stellen. Insbesondere sind dabei folgende Varianten fundiert zu analysieren: 1. Sanierung der bestehenden Haltestelle direkt unterhalb des Schlosses, Verlängerung der Perronanlagen auf 200 m, Verzicht auf die aus technischen Gründen (zu enger Kurvenradius) nicht realisierbare Erhöhung der Perronkante auf 50 cm = Variante «Bahn romantisch».

2 2. Verlegung der Haltestelle um rund 100 m nach Süden in Richtung Dachsen, behindertengerechter Ausbau auf der Kurven-Innenseite mit Perronhöhe 50 cm, direkter rollstuhlgängiger Zugang zum Empfangsgebäude Schloss Laufen = Variante «Bahn für alle». 3. Erschliessung der Tourismusanlagen auf der Zürcher Seite des Rheinfalls mit ganzjährigen Busverbindungen an allen Wochentagen, insbesondere aber mit verdichtetem Fahrplan am Wochenende. Variante «Bus, aber durchgehend». Bericht des Regierungsrates: Ausgangslage Die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn sind die regionale Ergänzung zur neuen Durchmesserlinie in Zürich und ermöglichen Angebotsausbauten im nahezu gesamten S-Bahn-System. Der Kantonsrat bewilligte am 4. Oktober 2010 für die Umsetzung der 4. Teilergänzungen einen Rahmenkredit von Fr. 346 555 000 zulasten des Verkehrsfonds (Vorlage 4675a). Wichtigstes Ziel der 4. Teilergänzungen ist die Beseitigung der bestehenden Engpässe in den Hauptverkehrszeiten. Im Korridor Winterthur Schaffhausen werden künftig auf den Linien S12 und S33 neu 200 Meter lange Züge verkehren. Die heutige Haltestelle Schloss Laufen verfügt nicht über den dafür notwendigen 220 Meter langen Perron. Sie hätte deshalb durch eine neue Haltestelle Rheinfall auf der Rheinfallbrücke ersetzt werden sollen. Die Kosten für die geplante neue Haltestelle Rheinfall wurden auf 8,4 Mio. Franken veranschlagt. Mit dem Kanton Schaffhausen wurde ein Kostenteiler von 60% für den Kanton Schaffhausen und 40% für den Kanton Zürich vereinbart. Im Rahmenkredit für die 4. Teilergänzungen war der Anteil für den Kanton Zürich von 3,4 Mio. Franken enthalten. Im Rahmen vertiefender Projektarbeiten wurde festgestellt, dass sich die Haltestelle auf der Rheinfallbrücke aus technischen Gründen nicht in der vorgesehenen Form verwirklichen liesse und dass die Kosten für eine technisch mögliche Variante mit rund 23 Mio. Franken knapp dreimal so hoch liegen würden als bei der ursprünglichen Variante. Am 23. Mai 2012 hat der Regierungsrat beschlossen, auf den Bau der Haltestelle Rheinfall auf der Rheinbrücke zu verzichten und den Rahmenkredit für den Ausbau der 4. Teilergänzungen dementspre-

chend um 3,4 Mio. Franken zu kürzen (RRB Nr. 537/2012). Im selben Beschluss hat der Regierungsrat festgehalten, dass ein Umbau der bestehenden Haltestelle oder eine Verlegung der Haltestelle Schloss Laufen um rund 100 m in Richtung Dachsen aus verschiedenen Gründen nicht zweckmässig seien, weshalb die Haltestelle aufzuheben sei. Die geplante Aufhebung der Haltestelle hat zum vorliegenden Postulat geführt, wobei sich der Regierungsrat in seiner Stellungnahme bereit erklärt hat, das Postulat entgegenzunehmen (RRB Nr. 813/2012). In der Zwischenzeit wurden die im Postulat aufgeführten drei Varianten «Bahn romantisch», «Bahn für alle» und «Bus, aber durchgehend» vertieft untersucht. Beim Variantenvergleich galt es zu berücksichtigen, dass die Haltestelle in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaft und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) liegt. Die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BehiG, SR 151.3) waren ebenfalls in die Variantenbetrachtung einzubeziehen. Ausserdem wurden auch Kosten und Nutzen einander gegenübergestellt, wobei zu berücksichtigen war, dass die durchschnittliche Nachfrage von täglich je 100 ein- und aussteigenden Fahrgästen oder 1 bis 2 Fahrgästen pro Kurs als verhältnismässig gering einzustufen ist. Verschiedene andere geprüfte Lösungsansätze wurden nicht weiterverfolgt, weil sie entweder nicht zielführend waren oder sich nicht mit verhältnismässigem Aufwand umsetzen liessen. 3 Schloss Laufen und der Rheinfall als touristische Ziele Die bestehende Haltestelle Schloss Laufen dient nahezu ausschliesslich der Erschliessung der beiden touristischen Ziele «Schloss Laufen» und «Känzeli» am Rheinfall. Das Schloss Laufen liegt auf einer Anhöhe oberhalb der Bahnlinie Winterthur Schaffhausen. Es ist von der bestehenden Bahnhaltestelle nur über einen steilen und unbefestigten Fussweg zu erreichen. Der Fussweg ist mit Rollstuhl und Rollatoren nicht und für Gehbehinderte nicht oder nur schwierig zu bewältigen. Der Lift zum Schloss Laufen ist Bestandteil eines Rundgangs Schloss Laufen «Känzeli» Schloss Laufen. Er könnte von der bestehenden Bahnhaltestelle nur über einen Umweg mit einer auf- und wieder absteigenden Treppe erreicht werden. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder mit einer Gehbehinderung besteht somit kein direkter Zugang von der Haltestelle Schloss Laufen zum Schloss Laufen. Ihnen steht aber ab Schaffhausen und Dachsen ein stündliches Busangebot zur Verfügung (Linie 634). Der Bus hält direkt vor dem Schloss Laufen und stellt damit eine gute Erschliessung für Menschen mit dieser Art Behinderung sicher.

4 Von der bestehenden Bahnhaltestelle Schloss Laufen führen die erwähnten zwei Treppen zum Lift und zum Rundgang. Vom Lift aus kann das «Känzeli» am Rheinfall nur über eine längere abwärts führende Treppe erreicht werden. Auch diese Treppe ist für Personen im Rollstuhl oder mit Rollatoren nicht und für Gehbehinderte nicht oder nur schwer zu bewältigen. Im Gegensatz zum Schloss Laufen ist das «Känzeli» für Personen im Rollstuhl oder mit Rollatoren somit überhaupt nicht erreichbar, auch nicht vom Schloss Laufen aus. Diese Umstände sind bei der Beurteilung der Varianten zu berücksichtigen. Variante 1: Perronverlängerungen am bestehenden Ort Variante 1 entspricht weitgehend der Variante «Bahn romantisch» des Postulats und sieht Anpassungen an der bestehenden Haltestelle vor. Der derzeitige Ausbaustandard dieser Haltestelle und die wegen fehlender Beleuchtung eingeschränkten Betriebszeiten entsprechen nicht mehr den heutigen und künftigen Anforderungen. Die bestehende Haltestelle liegt in einem engen, unübersichtlichen Bogen. Sie verfügt über einen 180 Meter langen Aussenperron und ist wie erwähnt nur über einen schmalen, steilen und unbefestigten Weg sowie über Treppen erreichbar. Ein ebenerdiger Einstieg in die Züge ist nicht möglich, da der Aussenperron nicht über die erforderliche Höhe von 55 cm verfügt. Entlang der Perronkante besteht aber ein Hilfstritt mit einer Kantenhöhe von höchstens 35 cm. Damit künftig 200 Meter lange Züge halten könnten, müsste der heutige Perron um 40 m verlängert werden. Ein ebenerdiger Einstieg wäre allerdings auch dann baulich nicht zu bewerkstelligen. Der sehr enge Kurvenradius führt entweder zu einer zu grossen Höhendifferenz oder zu einem zu breiten Spalt zwischen Perronkante und Fahrzeug. Im Rahmen einer Verlängerung der Perronkante könnte aber der Hilfstritt entfernt und der gesamte Perron einheitlich auf 35 cm angehoben werden. Die Kosten für den gesamten Umbau betragen gemäss Grobkostenschätzung der Schweizerischen Bundesbahnen SBB rund 4,5 Mio. Franken. Der Nachteil dieser Lösung wäre, dass die Haltestelle für Rollstuhlfahrende nicht frei zugänglich wäre. Im Rahmen einer detaillierten Auslegeordnung mit dem zuständigen Bundesamt für Verkehr wurde deshalb geprüft, ob eine solche Lösung im Hinblick auf das BehiG als verhältnismässig einzustufen wäre. Dabei wurden verschiedene Umstände in die Betrachtung miteinbezogen. Zum einen kann der Rheinfall als eigentliches touristisches Ziel von der neuen Haltestelle Neuhausen Rheinfall am rechten Ufer mit der Bahn behinder-

tengerecht erschlossen werden. Diese Haltestelle wird voraussichtlich im Dezember 2015 in Betrieb genommen und liegt direkt am Rheinfall sowie an der Bahnlinie Zürich Bülach Schaffhausen. Sie kann dannzumal ab Zürich mit der S9 umsteigefrei erreicht werden. Zum andern ist der Zugang zum «Känzeli», das auf der linken Uferseite auf Zürcher Gebiet liegt und einen besonderen Blick auf den Rheinfall freigibt, für Rollstuhlfahrende und stark gehbehinderte Personen überhaupt nicht möglich. Der zusätzliche Nutzen einer behindertengerechten Haltestelle Schloss Laufen läge somit einzig in der Erreichbarkeit des Schlosses Laufen mit der Bahn. Dazu müsste aber die Verbindung zwischen der Haltestelle Schloss Laufen und dem Lift zum Schloss Laufen treppenfrei umgebaut werden. Auch müsste der Betrieb des Lifts, der heute Teil des nicht behindertengerechten, kostenpflichtigen Rundgangs ist, neu festgelegt werden. Weil ein ebenerdiger Ein- und Ausstieg in die Züge baulich nicht möglich ist, müsste die Haltestelle zudem als so genannter Stützpunktbahnhof ausgestaltet werden. Bei einem Stützpunktbahnhof bietet das Bahnpersonal Ein-/Ausstiegshilfen mit einem Mobilift/Rampe an. Weil die Haltestelle Schloss Laufen unbedient ist, müsste das Bahnpersonal jeweils eigens anreisen. Eine Nutzung als Stützpunktbahnhof wäre demnach mit erheblichen Betriebskosten verbunden. Ausserdem würde diese Lösung für die Rollstuhlfahrenden bedeuten, dass eine Voranmeldung erfolgen müsste und ein spontanes und autonomes Reisen zum Schloss Laufen nicht möglich wäre. Demgegenüber kann das Schloss Laufen mit der bestehenden Busverbindung auch von Rollstuhlfahrenden spontan und autonom erreicht werden und mit der Einführung eines Sonntagsangebots mit dem Bus wird die Erreichbarkeit an allen Tagen sichergestellt. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände und der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der touristischen Ziele für Personen im Rollstuhl wurde eine Ausgestaltung der Haltestelle als Stützpunktbahnhof zusammen mit baulichen Anpassungen am Zugang zum Lift als unverhältnismässig eingestuft. Eine Perronverlängerung um 40 m mit einer Kantenhöhe von 35 cm kann aber als verhältnismässig im Sinne des BehiG beurteilt werden, wenn eine Kombination mit einem behindertengerechten Busangebot zum Schloss Laufen erfolgt. 5

6 Variante 2: Verschiebung bestehende Haltstelle Richtung Dachsen Variante 2 entspricht im Wesentlichen der Postulatsvariante «Bahn für alle». Sie sieht eine Verschiebung der bestehenden Haltestelle um rund 100 m in Richtung Bahnhof Dachsen, eine Senkung der Streckengeschwindigkeit um 15 km/h sowie die Verlegung der Perronkante auf die Kurveninnenseite vor. Damit könnte ein ebenerdiger Einstieg ermöglicht werden. Die deswegen längere Fahrzeit für durchfahrende Züge könnte gemäss Angaben der SBB zwar hingenommen werden, ist aber betrieblich nicht erwünscht. Die Höhendifferenz zwischen Haltestelle und Schloss könnte mit Treppen sowie mit einer rollstuhlgerechten Rampe überwunden werden. Die Rampe wäre wegen der höchstens zulässigen Steigung allerdings mehrere hundert Meter lang, was den Zugang für Personen in einem Rollstuhl oder mit Rollator erheblich erschwert. Es wäre fraglich, ob das Angebot unter diesen Umständen überhaupt benützt würde, zumal die alternative Buslinie unmittelbar vor dem Schloss Laufen hält und keine Höhendifferenz zu überwinden ist. Die Haltestelle würde zudem sowohl im BLN-Gebiet als auch in einer als Wald bezeichneten Zone liegen. Eine weitere Verschiebung in Richtung der Haltestelle Dachsen wäre zwar möglich, jedoch ebenfalls nicht erwünscht, weil sich der Weg zum Schloss Laufen verlängern und der Haltestellenabstand zwischen Schloss Laufen und Dachsen weiter verkürzen würde. Die Baukosten dieser Variante wurden von den SBB grob auf mindestens 10 Mio. Franken geschätzt. Darin nicht enthalten sind die Kosten für die Zugänge zum Schloss Laufen über Treppen und Rampe, die sich auf weitere 5 Mio. Franken belaufen dürften. Angesichts der hohen Kosten ergäbe sich gegenüber Variante 1 ein erheblich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis, weshalb eine Umsetzung als nicht zweckmässig eingestuft wird, umso mehr, als die Nachfrage von täglich je 100 ein- und aussteigenden Fahrgästen oder 1 bis 2 pro Kurs verhältnismässig gering ist. Diese Variante soll deshalb nicht weiterverfolgt werden. Variante 3: Buserschliessung Mit dieser Variante würde die im Postulat beschriebene Variante «Bus, aber durchgehend» umgesetzt. Sie zielt auf eine bessere Buserschliessung ab und stellt die Rückfallebene dar, falls der Umbau am bestehenden Ort als nicht bewilligungsfähig eingestuft würde. Heute erschliesst die Buslinie 634 die zürcherische Seite des Rheinfalls direkt von Schaffhausen via Dachsen. Im Rahmen der Ausbauschritte der

4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn wird das gesamte Busangebot in der Region überarbeitet. Im ordentlichen Fahrplanverfahren kann dannzumal eine Anpassung der Erschliessung des Schlosses Laufen geprüft werden. 7 Weiteres Vorgehen Von den beschriebenen Varianten wird dem Ausbau der bestehenden Haltestelle mit einer Perronverlängerung auf 220 m, einer Perronkante von 35 cm und einer Kombination mit der Buserschliessung von Schloss Laufen der Vorzug gegeben (Variante 1). Sie weist gegenüber Variante 2 deutlich tiefere Kosten aus, was zu einem deutlich besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis führt. Die Zugangswege sind kürzer und damit attraktiver für das Publikum. Die bestehende Haltestelle hat anders als Variante 2 keine betrieblichen Einschränkungen zur Folge. Die fehlende Rollstuhltauglichkeit wird angesichts des Busangebots mit direktem Halt vor dem Schloss Laufen, das an diesem Ort das einzig mögliche Ziel für Rollstuhlfahrende ist, sowie unter Berücksichtigung der Zusatzinvestitionen, die für einen Zugang zum Lift nötig wären, als verhältnismässig eingestuft. Für das Risiko, dass das Projekt wegen fehlender Rollstuhltauglichkeit als nicht bewilligungsfähig eingestuft würde, besteht mit einer zeitlich ausgedehnteren Erschliessung des Schlosses Laufen durch den Bus eine Rückfallebene (Variante 3). Der Ausbau der Haltestelle Schloss Laufen ist kein Projekt der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn. Das Projekt muss daher unabhängig vom Kredit der 4. Teilergänzungen finanziert werden und ist auch nicht im Agglomerationsprogramm der 2. Generation enthalten. Da eine Inbetriebnahme spätestens 2018 erforderlich ist, werden die Planungen vorangetrieben. Die Projektierung (Vorprojekt) wurde mittlerweile zwischen ZVV und SBB eingeleitet. Die weiteren Projektphasen sowie die Finanzierung des Ausbaus müssen rechtzeitig geklärt werden. Nach Abschluss des Vorprojekts sind ein Auflageprojekt auszuarbeiten und ein Plangenehmigungsgesuch zu stellen. Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 179/2012 als erledigt abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Heiniger Husi