Flugunfalluntersuchung. durch die BFU

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Transkript:

durch die BFU

Untersuchungsgrundlage für die BFU ICAO Annex 13 EU Richtlinie (94/56/EG von 1994) sgesetz vom 26. August 1998 (FlUUG) (nur noch Annex II Luftfahrzeuge seit Dezember 2010) Untersuchung Flugunfall EU Verordnung 996/2010 über die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt (gilt seit Dezember 2010 für alle Luftfahrzeuge außer Annex II und Polizei)

Die BFU ist eine unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMVI Bundesministerium für Verkehr, und digitale Infrastruktur beaufsichtigt Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt bereit (BFU) Das BMVBS ist zuständig für die Organisation und Bereitstellung von Mitteln, darf aber nicht in Untersuchungen eingreifen.

Sitz Bundesstelle für (BFU) Sitz am Flughafen Braunschweig

Die BFU hat 35 Mitarbeiter davon 18 Unfalluntersucher unterschiedlicher Professionen: Piloten, Ingenieure, Fluglotsen, Psychologen u.a. Einsatz deutschlandweit auf der Grundlage FlUUG und EU Verordnung Einsatz weltweit auf der Grundlage Annex 13 ICAO

Definitionen nach FlUUG Unfall: Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei: - eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist - das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und - das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist.

Definitionen nach FlUUG Schwere Störung: Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte.

Untersuchung Flugunfall Zielsetzung der Untersuchung - Das alleinige Ziel der Untersuchung eines Unfalles oder einer Schweren Störung ist die Verhütung von Unfällen und Störungen. - Es ist nicht Zweck der Untersuchung, ein Verschulden festzustellen oder Haftungsfragen zu klären!

Untersuchung Flugunfall Nach einem Flugunfall finden zwei unabhängige staatliche Untersuchungen statt: - die Flugsicherheit- Untersuchung - die juristische Untersuchung BFU Polizei / Staatsanwaltschaft Beide Untersuchungsorgane benötigen für ihre Arbeit dieselben Beweismittel, deshalb erfolgt in der Regel eine umfassende Zusammenarbeit vor Ort

Untersuchung Flugunfall Statusbericht (monatlich im Bulletin, ausschließlich Darstellung der Fakten) Untersuchungsbericht (Fakten mit oder ohne Bewertung, nach Abschluss der Untersuchung) Sicherheitsempfehlung (bei Bedarf, an bestimmten Adressaten wie z.b. Hersteller, Fluggesellschaft, oder Behörde) Flugsicherheitsinformation (bei Bedarf an Allgemeinheit)

Untersuchung Flugunfall Flugsicherheitsinformation (bei Bedarf an Allgemeinheit)

LuftVO, 5 Anzeige von Flugunfällen und Störungen (1) Unfälle ziviler Luftfahrzeuge, ausgenommen Luftsportgeräte, in der Bundesrepublik Deutschland hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder, wenn dieser verhindert ist, ein anderes Besatzungsmitglied oder, sofern keine dieser Personen dazu in der Lage ist, der Halter des Luftfahrzeugs unverzüglich der zu melden. Dies gilt auch für Unfälle deutscher Luftfahrzeuge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie für Unfälle ausländischer Luftfahrzeuge, die zur Zeit des Ereignisses von deutschen Luftfahrtunternehmen aufgrund eines Halter-Vertrages betrieben werden.

LuftVO, 5 Anzeige von Flugunfällen und Störungen (2) Schwere Störungen bei dem Betrieb ziviler Flugzeuge, Drehflügler, Ballone und Luftschiffe in der Bundesrepublik Deutschland hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer unverzüglich der zu melden. Dies gilt auch für schwere Störungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beim Betrieb deutscher Luftfahrzeuge oder ausländischer Luftfahrzeuge, die zur Zeit des Ereignisses von deutschen Luftfahrtunternehmen aufgrund eines Halter-Vertrages betrieben werden.

LuftVO, 5 Anzeige von Flugunfällen und Störungen (3) Ungeachtet der Absätze 1 und 2 sind die Luftaufsichtsstellen, die Flugleitungen auf Flugplätzen und die Flugsicherungsdienststellen verpflichtet, bei Bekanntwerden eines Unfalls oder einer schweren Störung bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs dies unverzüglich der zu melden...

Anzeige von Flugunfällen und Störungen Artikel 9 EU Verordnung 996/2010 Jede beteiligte Person hat unverzüglich der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Ereignisstaates zu melden

Unfallmeldung an BFU - telefonisch - per FAX (Formular) - online

Unfallmeldung an BFU Grundsatz: Schnelligkeit geht vor Vollständigkeit!!! Warum melden? Meldepflicht nach 5 LuftVO Nur wenn Unfälle gemeldet werden, kann auch untersucht werden! Nur wenn untersucht wird, können die Ergebnisse der Untersuchung zur Verbesserung der Flugsicherheit beitragen! Die BFU entscheidet ob der Unfall vor Ort untersucht wird, wichtige Kriterien dabei sind: - der Verletzungsgrad/ Zerstörungsgrad - die Luftfahrzeugart - die Art des Unfalls

Unfallmeldung an BFU BFU ist an 365 Tagen im Jahr 24 h erreichbar Hermann- Blenk- Straße 16 D-38108 Braunschweig Tel. 0531 35480 Fax 0531 3548 246 E-Mail: ops(ät)bfu-web.de www.bfu-web.de

Wunschliste der BFU nach Unfallereignis Die BFU braucht Ihre Unterstützung vor Ort Die Unfallstelle, die Unfallspuren sowie sämtliche Wrackteile, Trümmerstücke und sonstiger Inhalt des Luftfahrzeugs dürfen bis zur Freigabe ( 13) durch den Untersuchungsführer (BFU) nicht berührt oder verändert werden. Gestattet sind lediglich a) Löschmaßnahmen... b) Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr, c) Bergung und Erste-Hilfe-Maßnahmen... Tödlich Verletzte sind bis zur Freigabe durch den Untersuchungsführer unverändert liegen zu lassen.

Wunschliste der BFU nach Unfallereignis Die BFU braucht Ihre Unterstützung vor Ort - Information über Bergungs- und Rettungsmaßnahmen - Großräumige Absicherung der Unfallstelle bis zum Eintreffen der Polizei - Fundstellen markieren und abgelöste Teile liegen lassen - Information über die ursprünglichen Auffindsituation: Gab es Veränderungen? (z.b. Wracklage, Gurtzeug, Hebel- Schalterstellungen) - Fotografieren vergänglicher Spuren

Wunschliste der BFU nach Unfallereignis Die BFU braucht Ihre Unterstützung vor Ort Vergängliche Spuren Eisansatz Rutschspuren

Wunschliste der BFU nach Unfallereignis Die BFU braucht Ihre Unterstützung vor Ort Gibt es Zeugen? vom Unfallhergang von der Flugvorbereitung und wie sind diese erreichbar? Gibt es Film- oder Fotodokumente vom Ereignis?

Unfallanalyse durch die BFU Vom Käsescheibenmodell nach Reason zum Investigation Analysis Model (ATSB 2008) (Einfluss der Organisation) (Risikominimierung) (Rahmenbedingungen) (Handlungen) (Ereignisse)

Links zum Vortrag: http://www.bfu-web.de http://www.bfu-web.de/de/publikationen/untersuchungsberichte/untersuchungsberichte_node.html http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/swr/24052014-exclusiv-imersten-crash-am-himmel-100.html http://www.bfu- web.de/de/publikationen/untersuchungsberichte/2012/bericht_12_3x134_dr400_backnang- Heiningen.pdf? blob=publicationfile http://www.bfuweb.de/de/publikationen/untersuchungsberichte/ub2014/fbericht_14_3x016_c172_norderney.pdf? blo b=publicationfile http://www.bfuweb.de/de/publikationen/untersuchungsberichte/2012/bericht_12_3x156_f150_schoenhagen.pdf? blob =publicationfile http://www.bfu-web.de/de/publikationen/bulletins/2012/bulletin2012-12.pdf? blob=publicationfile