TRANSPORTBETON PREISLISTE gültig ab Oktober S-Beton GmbH & Co.KG Saalachsee 1 D Schneizlreuth

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Transkript:

TRANSORTBETON REISLISTE gültig ab Oktober 008 S-Beton GmbH & Co.KG Saalachsee D-83458 Schneizlreuth Bestellung Tel. +49(0)865 7009-800 Fax +49(0)865 7009-80 Büro Tel. +43(0)535 77078 Fax +43(0)535 85 info@s-beton.de www.s-beton.de

Betone nach DIN EN 06- / DIN 045- Eigenschaften Verwendungszweck Betoneigenschaften / reise in /m³ frei Bau FESTIGKEITSENTWICKLUNG Festigkeitsklasse Größtkorn in mm Konsistenzklasse Expositionsklassen pumpfähig Überwachungsklasse MITTEL (rüfalter 56 Tage) normale Witterung normale Wärmeentwicklung normale Ausschalfristen SCHNELL kühle Witterung höhere Wärmeentwicklung kürzere Ausschalfristen LANGSAM (rüfalter 56 Tage) warme Witterung niedrigere Wärmeentwicklung längere Ausschalfristen Betone für den Hochbau Sorten Nr. /m³ Sorten Nr. /m³ Sorten Nr. /m³ Sauberkeitssicht (Magerbeton) C 8/0 C 8/0 Randsteinbeton C /5 C /5 bewehrtes Innenbauteil C /0 C /0 bewehrt frostfrei C 0/5 C 0/5 C 0/5 C 0/5 bewehrt mit Frost, chem. Angriff und Außenbauteile mit direkter Beregnung Beton für wasserundurchlässige Bauteile gemäß WU-Richtlinie bewehrt, Frost, Tausalzsprühnebel bewehrt, Frost, Tausalz C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 8 3 3 3 F F F F XC XC XC XC3 XC XC3 XC3 XC3 XC4 XD XF XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF/3 XA XC4 XD XF/3 XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF/3 XA XC4 XD XF/3 XA XC4 XD X XA XC4 XD X XA 00 0 00 0 003 03 004 04 005 05 006 06 007 07 008 08 00 0 0 0 0 03 3 78,90 8,40 8,70 84,0 88,70 9,0 93,0 95,70 97,70 00,0 95,90 98,40 00,40 0,90 00,40 0,90 96,90 99,40 03,40 0,30 08,70,0 3,30 5,80 003 03 004 04 005 05 006 06 007 07 008 08 009 09 00 0 0 0 0 03 3 9,70 94,0 96,0 98,70 00,70 03,0 98,90 0,40 03,40 05,90 03,40 05,90 07,0 09,70 0,40 06,40 05,30,70 4,0,30 8,80 5004 504 5005 505 5006 506 5007 507 5008 508 500 50 50 50 50 5 503 53 96,0 98,70 00,70 03,0 98,90 0,40 03,40 05,90 03,40 05,90 0,40 06,40 05,30,70 4,0,30 8,80 Betone für den Industriebau Beton für Hallenböden ohne Verschließbeanspruchung C 5/30 C 5/30 3 00 0 96,90 99,40 00 0 0,40 500 50 0,40 Beton für Hallenböden mit mäßiger Verschleißbeanspruchung 3 XC4 XC XF XM XC4 XC XF XM 0 0,40 0 0,90 05,40 50 5 0,90 05,40 Tankstellenabfüllplatz, Frost Tausalz (Bodenplatte) 3 XC4 XD3 X XA XM XC4 XD3 X XA XM 0,30 4,80 Beton für Bohrpfähle Bohrpfähle C 5/30 C 5/30 3 3 03 3 04 4 00,90 03,40 0,90 05,40 Sondersorten Sandbeton nicht überwacht nach EN 06- / DIN 045-300 kg 350 kg 400 kg 4/8 4/8 4/8 F F F 030 03 03 94,00 99,00 04,00

Betone nach DIN EN 06- / DIN 045- Eigenschaften Verwendungszweck Betoneigenschaften / reise in /m³ frei Bau FESTIGKEITSENTWICKLUNG Festigkeitsklasse Größtkorn in mm Konsistenzklasse Expositionsklassen pumpfähig Überwachungsklasse MITTEL (rüfalter 56 Tage) normale Witterung normale Wärmeentwicklung normale Ausschalfristen SCHNELL kühle Witterung höhere Wärmeentwicklung kürzere Ausschalfristen LANGSAM (rüfalter 56 Tage) warme Witterung niedrigere Wärmeentwicklung längere Ausschalfristen Betone für den Ingenieurbau Sorten Nr. /m³ Sorten Nr. /m³ Sorten Nr. /m³ ZTV-Ing.Beton für Außenbauteile ohne Taumittelbeanspruchung ZTV-Ing.Beton für Bauteile im Spritzwasserbereich (Widerlager, Stützen, feiler) ZTV-Ing. Beton für Überbau ZTV-Ing. Beton Kappenbeton C 5/30 C 5/30 C 5/30 C 5/30 3 3 3 3 3 3 3 XC4 XD XF XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF XA XC4 XD XF XC4 XD XF XC4 XD XF XC4 XD XF XC4 XD3 X XC4 XD3 X 033 33 034 34 035 35 036 36 037 37 039 39 98,0 00,60 0,0 04,60 0,0 04,60 04,60 07,0 0,30 04,80 03,50 06,00 033 33 034 34 035 35 036 36 037 37 038 38 0,0 03,60 05,0 07,60 05,0 07,60 07,60 0,0 05,30 07,80 07,0 09,60 5033 533 5034 534 5035 535 5036 536 5037 537 0,0 03,60 05,0 07,60 05,0 07,60 07,60 0,0 05,30 07,80 UMARBEITEN VERTEILERMAST-REICHWEITE BIS umi 4 m Autopumpe 36 m Leistungen bis 0 m 3 auschal 00,00 70,00 m 3 bis 0 m 3 auschal 50,00 30,00 m 3 bis 30 m 3 auschal 300,00 370,00 Sonderleistung wie: > Rohrleitung > unterschreiten der umpleistung von 0 m 3 / Std. werden seperat verrechnet. ab 3 m 3 bis 50 m 3 pro m 3,00,50 ab 5 m 3 bis 75 m 3 pro m 3,00 ab 76 m 3 bis 00 m 3 pro m 3,50 über 00 m 3 pro m 3 0,00 FÖRDERBAND Förderband m pro Aufstellung 40,00 zuzüglich pro m 3 fördern 7,00

reisstellung Alle reise dieser reisliste verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Mindermengen Die Zufuhr wird immer für 4 m³ berechnet. Der Frachtzuschlag beträgt 4,50/m³. Entladezeit Die kostenlose Entlade- und Wartezeit beträgt für 3-Achs Fahrmischer 30 Minuten bzw. 4-Achs- u. Sattelfahrmischer 45 min. Überschreitungen pro 5 Minuten 5,00 Frachtvergütung Frachtvergütung bei Selbstabholung 0,00/m³ Zuschlag außerhalb der Normalarbeitszeit Montag bis Freitag vor 6.00 und ab 7.30 Uhr sowie generell an Samstagen 5,50/m³ Zusatzmittel FM (Fließmittel),80/kg BV (Betonverflüssiger),70/kg VZ (Verögerer),90/kg L (Luftporenbildner),95/kg Kunststofffaserbeimischung (nur Beigabe) Stahlfaserbeimischung (nur Beigabe) Heizungszuschlag,80/m³ 3,0/m³ 5,80/m³ Laborleistungen werden gesondert je nach Aufwand verrechnet Zahlungsziel % Skonto innerhalb von 4 Tagen 3% Skonto innerhalb von 0 Tagen 30 Tage netto Kassa

Betone nach ÖNORM B 470- / EN 06- Eigenschaften Verwendungszweck Festigkeitsklasse Größtkorn in mm Konsistenzklasse Expositionsklassen Zement Sorten Nr. reis /m³ frei Bau Ö-NORM Sauberkeitsschicht (Magerbeton) C 8/0 C 8/0 3 8 8 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 400 40 76,30 78,80 Randsteinbeton (Unterlag-Füllbeton) C /5 C /5 3 8 8 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 400 40 78,30 80,80 Fundamente unbew. Innenbauteile C /0 C /0 3 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 4003 403 83,30 85,80 bew. Bauteile ohne Frost Fundamente, Decken innen C 0/5 C 0/5 3 XC XC CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 4004 404 86,30 88,80 Beton für Außenbauteile wechselnd feucht C 5/30 C 5/30 3 XC XC CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 4005 405 89,30 9,80 bew. WU Bauteile Decken, Balken, Keller WD -0 m C 5/30 C 5/30 3 3 B B B B CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 400 40 400 40 90,30 9,80 93,30 95,80 bew. WU Bauteile Grundwasser WD -0 m C 5/30 C 5/30 C 5/30 3 8 3 3 B B B B B B CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 40 4 4 40 4 4030 93,30 95,80 99,80 96,30 98,80 00,30 bew. Außenbauteile waagrecht, in Grundwasser C 5/30 C 5/30 3 B3 B3 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 40 4 97,30 99,80 bew. WU Bauteile WD > 0 m C 5/30 C 5/30 C 5/30 3 8 3 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 403 43 43 408 48 97,30 99,80 03,80 0,30 03,80 bew. Außenbauteile tausalzhaltig Sprühnebel ausgesetzt C 5/30 C 5/30 3 B5 B5 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 404 44 05,30 07,80 bew. Außenbauteile Taumittel direkt ausgesetzt C 5/30 C 5/30 3 B7 B7 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 40 4 09,30,80 Sondermischung SM 300 SM 350 SM 400 0/4 0/8 0/4 0/8 0/4 0/8 CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N CEM II B-S 4,5 N 4340 434 434 94,00 99,00 04,00 Zuschlag F 5 7,80 / m³ F 59,80 / m³ Zuschlag Zement CEM II A-S 4,5 R 5,30 / m³ Zement CEM III A 3,5 R 5,30 / m³ Zement CEM I 4,5R HS C3A frei 5,60 / m³ Zusatzmittel FM (Fließmittel),80 / kg BV (Betonverflüssiger),70 / kg VZ (Verzögerer),90 / kg L (Luftporenbildner),95 / kg Kunststoffaserbeimischung (nur Beigabe),80 / m³ Stahlfaserbeimischung (nur Beigabe) 3,0 / m³

Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages über den Verkauf von Transportbeton. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. - Angebot Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des zu liefernden Betons ist allein der Käufer verantwortlich. - Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag ( 36 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände (z.b. Streik, höhere Gewalt) uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, jedoch nicht länger als vier Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich und sind die Umstände von uns nicht zu vertreten (z.b. Streik, höhere Gewalt), sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug die ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden ersonen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme des Betons und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Jeder von mehreren Käufern gilt gegenüber dem Verkäufer als bevollmächtigt, dessen rechtserhebliche Erklärungen mit Wirkung für und gegen jeden einzelnen Käufer entgegenzunehmen. 3 - Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Betons geht bei Lieferung nach außerhalb des Werkes auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Soweit die Herstellung von Beton auf der Baustelle abgeschlossen wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstellvorgangs auf den Käufer über. 4 - Gewährleistung Wir gewährleisten, dass unsere Betone nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden und bei einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung die vereinbarten Festigkeitsklassen und Gütemerkmale erreichen. Der Nachweis einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung obliegt dem Käufer. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Betonsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich bei der Ablieferung des Betons zu rügen, in diesem Falle hat der Käufer den Beton zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Betonsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. robewürfel/rismen gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. und 4 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu; unsere Haftung ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer rodukthaftpflichtversicherung, die mindestens 500.000,- beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Betone beträgt abweichend zu 477 Abs. BGB 5 Jahre seit Ablieferung. 5 - Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, gegenüber Nichtkaufleuten auch auf grober Fahrlässigkeit. 6 - Sicherungsrechte Gelieferter Beton bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber auch künftig entstehender Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. Satz schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, oder aus unserem Beton hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Beton mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek oder Gewährung einer Bürgschaft gemäß 648a BGB aufgrund der Verarbeitung unseres Betons wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderung. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. Satz an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse. In diesem Fall werden wir hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderung mit Namen und Anschrift der Nacherwerber, Höhe der einzelnen Forderung, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Käufer darf seine Forderung gegen Nacherwerber an Dritte weder abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer fändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unseres Betons im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 0%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. Satz um 0% übersteigt. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. 7 - reis- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Sand, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Nichtkaufleute, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Kleinstmengen unter 4 cbm, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der reisabsprache vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Tritt bei dem Käufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein oder erfahren wir von einer solchen nach Abschluss des Vertrages sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis die dem Käufer obliegende Leistung erbracht oder Sicherheit für Sie geleistet ist. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse in der erson des Käufers liegt namentlich vor, bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und -einstellung, Krediterschütterung, negativer Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei, Eröffnung des Konkurs-Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers oder Ablehnung eines Solchens Verfahrens mangels Masse. Wir sind berechtigt, dem Käufer im Falle einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eine angemessene Frist zur Erfüllung Zug um Zug oder zur Sicherstellung zu setzen und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Käufer sind wir darüber hinaus zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen und ausschließlich zahlungshalber entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnen wir Fälligkeitszinsen ab Verzug in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Marktzins der Europäischen Zentralbank sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter, Tochter, Schwester oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. 8 - Fremdüberwachung Den Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und roben zu entnehmen. 9 - Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Hauptverwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer Niederlassung, unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft. - Teilweise Aufhebung der Bedingungen. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden können, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Vereinbarungen nicht wie vorgesehen mit rivatleuten vereinbart werden können.. Soweit nach dem AGB-Gesetz irgendwelche Bestimmungen entweder für alle Vertragspartner unwirksam sind oder nur Geltung gegenüber Kaufleuten haben, sollen die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.

S-Beton GmbH & Co.KG Saalachsee D-83458 Schneizlreuth Bestellung Tel. +49(0)865 7009-800 Fax +49(0)865 7009-80 Büro Tel. +43(0)535 77078 Fax +43(0)535 85 info@s-beton.de www.s-beton.de