Beton. Gesteinskörnungen. Transporte. Betonpumpen. Allgemeines. 11 Winter-Beton 12 Beton nicht zertifiziert

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Transkript:

PREISLISTE 201

Sicherheitsmerkblatt Frischbeton Markenbeton nach SN EN 20 DECO Sichtbeton für Ästhetik VIVA Leichtverarbeitbarer für einfacheren Einbau VIFLEX Selbstverdichtender für Flexibilität ECOSMART Recyclingbeton für Nach haltigkeit 9 nach Eigenschaften SN EN 20 15 Gesteinskörnungen, Korngemische Natürliche Gesteinskörnungen Korngemische Koffer- und Planiematerial 13 Spezialbeton (nicht zertifiziert) Schlitzwand-/Pfahlbeton 0 32 mm Nass- und Trockenspritzbeton Gunit Leicht- und Isolierbeton ohne Festigkeits garantie Leichtbeton Liaporbeton 2 13 Leichtbeton 14 Überzug, Hartbeton Überzug Hartbeton 14 Zuschläge zusatzmittel / zusatzstoffe Mischzuschläge Transportzuschläge 1 Gebrochene- und RecyclingGesteinskörnungen Natürliche Gesteinskörnungen RC-granulat-Gemisch SN70 119a-NA Deponie / Entsorgung 17 Entsorgung, Recyclingmaterial, Inertstoffe, Deponie Unverschmutztes Aushubmaterial R-Materialien sortenrein Mischabbruch (M 2R) 4 Transporte 5 pumpen 4 18 -, Kiestransporte Transporte Zusatzleistungen Transporte Zusatzleistungen Transporte Gesteinskörnung / Deponie 20 Auslegebereich pumpen 21 -Pumppreise für Einsätze im Auslegerbereich 5 Zuschläge Verkaufs- und Lieferbedingungen 3 Allgemeines 22 Allgemeine Verkaufs- und Liefer- bedingungen 23 Verkaufs- und Lieferbedingungen 23 Recycling Verkaufs- und Liefer bedingungen 24 Kies Verkaufs- und Lieferbedingungen 25 Übersicht Standorte Kontakt Öffnungszeiten Adressen pumpen 3 Gesteinskörnungen Recycling-Magerbeton Magerbeton Sickerbeton Randsteinbeton Splittbeton Allgemeines 2 Kranbeton Dmax 1 mm Kranbeton Dmax 32 mm Pumpbeton Dmax 1 mm Pumpbeton Dmax 32 mm Homogenbeton Dmax 1 mm Homogenbeton Dmax 32 mm Tiefbaubeton Dmax 32 mm (Kranbeton) Tiefbaubeton Dmax 32 mm (Pumpbeton) für Verkehrsflächen Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Festigkeitsentwicklung Konsistenzklassen Konsistenzklassen nach SN EN 20 Chloridgehalt 11 Winter- 12 nicht zertifiziert 4 5 Gesteinskörnungen 1 1 Deponie / Entsorgung

SICHERHEITSMERKBLATT FRISCHBETON Die Angaben beschreiben die Sicherheitsanforderungen von Frischbeton und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Frischbeton besteht aus Zement, Gesteinskörnungen, Wasser und je nach Verwendungszweck zusätzlich aus zusatzmitteln und / oder Zusatzstoffen. Gefährdungshinweise Sicherheitshinweise H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Auskunft hersteller AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Telefon +41 (0)1 33 30 30 Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Umweltschutzmassnahmen: Unkontrollierter Abfluss nach Wasserzutritt (z. B. Gewitter), Abfluss in Kanalisation und Vorfluter vermeiden (schwach wassergefährdend wegen ph-wert); bei Störfall zuständige Behörden (z. B. Feuerwehr) informieren Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen Hinweis: Frischbeton erhärtet innert einigen Stunden und kann anschliessend auf einer Inertstoffdeponie gemäss den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden Notfallauskunft (Tox Zentrum) Telefon 145 Notfallzentrale Telefon 112 Feuer und Explosionsgefahr keine Erste-Hilfe-Massnahmen allgemein: Sicherheitsmerkblatt dem Arzt vorlegen nach Hautkontakt: mit kaltem Wasser und Seife gründlich waschen nach Augenkontakt: sofort gründlich mit Wasser auswaschen und Arzt aufsuchen nach Verschlucken: Arzt aufsuchen Gefahren Starke alkalische Wirkung (hoher ph-wert) reizt die Augen reizt die Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Individuelle Schutzmassnahmen Allgemein Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Nach der Arbeit mit zementgebundenen Baustoffen sich gründlich waschen und Hautpflegemittel verwenden Gesichts- / Augenschutz Schutzbrille verwenden Handhabung / Lagerung Frischbeton eingeschränkte Verarbeitungszeit! Erhärtungsprozess beachten Angaben zum Transport Frischbeton ist kein Gefahrgut im Sinne der SDR und der GGBV Hautschutz Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalben Nitrilbeschichtete Schutzhandschuhe tragen (Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet) Stiefel und langärmlige Kleidung tragen 4

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 DECO SICHTBETON Für Ästhetik Bestell-Nr. sorte nach NPK Druckfestigkeitsklasse Expositions klasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel DECO Sichtbeton weist eine für Sichtbeton optimierte zusammensetzung auf, die eine gute Verarbeitbarkeit ohne Neigung zum Endmischen oder Bluten gewährleistet. DECO Sichtbeton, ein Garant für das Erreichen hoher Ansprüche an oberflächen. Die Wahrnehmung des Oberflächenbildes wird beeinflusst vom gewählten Schalungstyp, verschmutzungsfreiem Untergrund, Schaltrennmittel, passenden Armierungsdistanzhaltern, Einbau und Verdichten, etappierung, Nachbehandlung sowie Lichteinfall. Beim Einbringen des s sind die für Sichtbeton allgemein gültigen Vorgaben einzuhalten. Unterbrüche im iervorgang sind zu vermeiden, da dadurch Fehlstellen wie Farbunterschiede, Kiesnester etc. die Folge sein können. Sichtbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. DECO SICHTBETON DMAX 1 MM KRANBETON A 28-0 F4 188.20 C 38-0 C 30 / 37 F4 21.40 DECO SICHTBETON DMAX 32 MM KRANBETON A 238-0 F4 179.10 C 338-0 C 30 / 37 F4 204.0 DECO SICHTBETON IN FARBE Farbtöne in verschiedenen qualitäten. Gerne beraten wir Sie persönlich. a. A. a. A. = auf Anfrage FZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0.08 5

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 VIVA LEICHTVERARBEITBARER BETON Für einfacheren Einbau Bestell-Nr. sorte nach NPK Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel VIVA ist ein leichtverarbeitbarer der Konsistenzklasse mit sehr gutem Fliessverhalten. Mit VIVA verkürzt sich die Zeitdauer für den einbau, der Personalbedarf kann entsprechend angepasst werden. Damit bietet VIVA in Bezug auf Wirtschaftlichkeit einen deutlichen Vorteil, da Zeit und damit Geld eingespart werden kann. Auf eine Verdichtung im üblichen Rahmen kann verzichtet werden. Es reicht in der Regel ein sauberes Entlüften des s mit geeigneten Geräten. Bei Wandschalungen gelten dieselben konstruktiven Anforderungen, wie mit dem selbstverdichtenden VIFLEX. VIVA ist ein idealer, leicht verarbeitbarer für den Wohnungsbau der Festigkeitsklasse C25 / 30 und der Expositionsklasse. Der VIVA ist bezüglich Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Die Art und Dauer der Nachbehandlung ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Der VIVA kann mittels Krankübel, Pumpen oder geeigneten Rutschen eingebracht werden. Ein Einbau mit Förderband ist vorgängig abzuklären. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse 220.40 208.40 VIVA DMAX 1 MM (PUMPBAR) A 22-0 VIVA DMAX 32 MM (PUMPBAR) A 232-0 Der VIVA ist pumpbar.

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 VIFLEX SELBSTVERDICHTENDER BETON Für Flexibilität Bestell-Nr. sorte nach NPK Werk Basel VIFLEX ist ein Hochleistungsbeton, der mit geringem Aufwand eingebracht werden kann und sich unter dem Einfluss der Schwerkraft entlüftet und verdichtet. VIFLEX füllt auch komplizierte Schalungen und Bewehrungszwischenräume vollständig aus. Für das Einbringen des s wird weniger Personal benötigt. Durch den Einsatz selbstverdichtender e verbessern sich die Arbeitsbedingungen (Lärmbelastung, körperliche Anstrengung). Bei der Bemessung und Ausführung der Schalung ist beim VIFLEX vom vollen hy dro statischen Druck auszugehen. Die Fördertechnik und Geräte sind auf die Eigenschaften des VIFLEX abzustimmen. Grosse Fallhöhen sind zu vermeiden durch den Einsatz von geeigneten ierkübeln mit Schlauch, ierrohr oder durch das Einbringen mit pumpe. Durch die höhere Viskosität des VIFLEX ist dem die entsprechende Zeit für das Entlüften einzuräumen. Längere ierunterbrüche sind zu vermeiden. Die Nachbehandlung des s soll unmittelbar nach dem Einbau des s beginnen. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen C 30 / 37 SF2 wasserdicht 278.90 C 30 / 37 SF2 wasserdicht 277.40 VIFLEX DMAX 1 MM (PUMPBAR) C 35-0 VIFLEX DMAX 32 MM (PUMPBAR) C 335-0 7

1 MARKENBETON NACH SN EN 20 ECOSMART RECYCLINGBETON Für Nachhaltigkeit Bestell-Nr. sorte nach BPK Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CHF) Konsistenzklasse Luftporen gehalt / Bemerkungen Werk Basel Mit ECOSMART Recyclingbeton werden die Stoffkreisläufe sinnvoll geschlossen und damit Primärmaterial geschont. ECOSMART Recyclingbeton erfüllt die Normanforderungen der deklarierten Klasse und ist damit bezüglich leistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung des E-Modul, derjenigen von aus P rimärzuschlagstoffen gleichgestellt. Der ECOSMART Recyclingbeton ist in der Art und Dauer der Nachbehandlung gleich zu behandeln wie jeder andere Konstruktionsbeton. Für Decken sind Schwankungen im E-Modul zwingend zu berücksichtigen. Rücksprache mit dem Ingenieur. ECOSMART BETONGRANULAT DMAX 32 MM / ERCM > 28 000 N/MM2 KRANBETON A 230-C RC-Anteil > 25 % 17.85 C 330-C C 30 / 37 XC4 RC-Anteil > 25 % 203.40 ECOSMART BETONGRANULAT DMAX 32 MM / ERCM > 28 000 N/MM2 PUMPBETON A 231-C C 25/30 RC-Anteil > 25 % 181.0 C 331-C C 30/37 XC4 RC-Anteil > 25 % 208.20 FZ CZ = Zielwert Ausbreitmass +/- 30 = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0,08 8

1 BETON NACH EIGENSCHAFTEN Expositionsklasse (CH) Konsistenzklasse A 20-0 187.05 B 20-0 195.35 C 30-0 * C 30 / 37 213.20 sorte KRANBETON DMAX 1 MM KRANBETON DMAX 32 MM Z 930-0 Sorte O C 12/15 XC0 A 130-0 Sorte A C 20/25 175.55 17.35 C 25/30 C 30 / 37 202.90 A 21-0 189.20 B 21-0 198.00 C 31-0 * C 30 / 37 214.80 A 230-0 B 230-0 Sorte B B 230-W C 330-0 * Sorte C 158.20 181.90 º WL 191.80 PUMPBETON DMAX 1 MM PUMPBETON DMAX 32 MM A 231-0 Sorte A 181.00 B 231-0 Sorte B 18.30 194.90 C 30 / 37 205.0 B 230-W C 331-0 * Sorte C TIEFBAUBETON DMAX 32 MM (KRANBETON) F 330-0 * T3 Sorte F C 30 / 37 XF2 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 239.30 G 330-0 * T4 Sorte G C 30 / 37 XF4 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 251.20 TIEFBAUBETON DMAX 32 MM (PUMPBETON) F 331-0 * T3 Sorte F C 30 / 37 XF2 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 242.10 G 331-0 * T4 Sorte G C 30/37 XF4 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 254.10 XF4 (XD3, XC4) angestrebt 3 % 255.0 224.0 BETON FÜR VERKEHRSFLÄCHEN DMAX 32 MM V 330-0 * C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 1 MM C 34-0 C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 32 MM A 234-0 19.10 C 334-0 C 30 / 37 215.90 º WL: erfüllt Wasserleitfähigkeit nach SIA 22 / 1 Anhang A (Wasserdichtigkeit) CZ = Zielwert Verdichtungsmass +/- 0.08 * Auch AAR-beständig (XA1 XA3), Preis auf Anfrage 9 Druckfestigkeitsklasse Bestell-Nr. Luftporen gehalt / Bemer kungen Werk Basel SN EN 20

1 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 20 Beispiel der Expositionsklassenzuteilung Fahrbahn XF4 XF4, XD3 X XC4 / XF4 Fahrbahn XF4 Sprühnebel XF2 XC4 Grundwasser X X0 Sauberkeitsschicht XD1, XF2 Sprühnebel Sprühnebel XC4, XD1, XF2 XA2, XA3 zusätzlich möglich XC4 Frostfrei Anwendungsbereich für ECOSMART Recyclingbeton Festigkeitsentwicklung Mindestens mittel Ausbreitmass Klasse Verdichtungsmass mm Setzfliessmass Klasse (-) Klasse mm KONSISTENZKLASSEN F1 340 C0 1.4 SF1 550 50 F2 350 410 1.45 1.2 SF2 0 750 F3 420 480 C2 1.25 1.11 SF3 70 850 F4 490 550 C3 1.10 1.04 50 20 F 30 Konsistenzklassen nach SN EN 20 Die Konsistenz des s muss als Setzfliessmass, Verdichtungsmass oder Ausbreitmass bestimmt werden. Für bestimmte e wie beispielsweise selbst verdichtenden ist das Prüfverfahren zu vereinbaren. Eine verbindliche Korrelation zwischen den jeweiligen Messmethoden besteht nicht. Ist die Konsistenz des s zu bestimmen, muss dies zum Zeitpunkt der Verwendung des s oder bei Transportbeton zum Zeitpunkt der Lieferung des s geschehen. Chloridgehalt Alle e nach Eigenschaften mit natürlicher Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,10 zugeordnet. Alle e nach Eigenschaften mit Recycling-Gesteinskörnung sind der Klasse C 0,20 zugeordnet. 10

1 WINTER-BETON Um Ihnen auf den Baustellen das ieren bei tiefen Temperaturen zu vereinfachen, haben wir einige Rezepte mit kurzen Ausschalfristen. Das Einsetzen von hochwertigem Zement führt zu einem raschen Ansteigen der Frühfestigkeit, was zu kürzeren Ausschalfristen führt. Dies ist die kostengünstigste Massnahme! Frostschutz hat auf die Ausschalfrist nur eine geringe positive Auswirkung. Frostschutz ist eine reine Beschleunigung des Abbindeprozesses in den ersten Stunden, damit der Abbindeprozess bei tiefen Temperaturen überhaupt einsetzt und das Wasser im nicht gefrieren kann. Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse (CH) Konsistenz-klasse Bindemitteltyp A 20-02 C 25/30 209.20 B 20-02 C 25/30 218.50 C 30-02 C 30/37 237.20 Bestell-Nr. sorte nach NPK Werk Basel Weitere Massnahmen wären: Die Wahl von anderen Rezepten, die eine höhere Zementdosierung und einen tieferen WZ-Faktor besitzen. Für Vorschläge und eine Beratung können Sie uns gerne anrufen. Damit die Mehrkosten bei Ihren Bauleitungen auch geltend gemacht werden können, haben wir diese separat aufgelistet. KRANBETON DMAX 1 MM KRANBETON DMAX 32 MM A 230-02 C 25/30 197.10 Sorte B C 25/30 202.0 C 25/30 212.50 Sorte C C 30/37 225.10 A 21-02 C 25/30 212.00 B 21-02 C 25/30 221.10 C 31-02 C 30/37 238.80 B 230-02 B 230-W2 C 330-02 PUMPBETON DMAX 1 MM PUMPBETON DMAX 32 MM A 231-02 Sorte A C 25/30 202.40 B 231-02 Sorte B C 25/30 207.00 C 25/30 212.50 C 30/37 228.20 248.0 238.50 B 230-W2 C 331-02 Sorte C HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 1 MM C 34-02 C 30/37 HOMOGEN- / PUMPBETON DMAX 32 MM C 334-02 C 30/37 11 FÜR BESCHLEUNIGTE AUSSCHALFRISTEN BEI TIEFEN TEMPERATUREN

BETON NICHT ZERTIFIZIERT Sorten-/ Bestell-Nr. Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel 1 RECYCLING-MAGERBETON * B41001 0 22 mm 100 125.50 B41501 0 22 mm 150 131.0 B42001 0 22 mm 200 137.70 B42501 0 22 mm 250 143.0 MAGERBETON 031001 0 1 mm 100 133.0 031501 0 1 mm 150 142.90 152.20 032001 0 1 mm 200 032501 0 1 mm 250 13.00 041001 0 32 mm 100 130.70 041501 0 32 mm 150 139.85 042001 0 32 mm 200 149.05 042501 0 32 mm 250 158.20 SICKERBETON 071501 8 1 mm 150 138.70 072001 8 1 mm 200 144.40 072501 8 1 mm 250 150.30 081501 1 32 mm 150 132.10 082001 1 32 mm 200 138.10 082501 1 32 mm 250 144.10 091501 32 45 mm 150 132.40 092001 32 45 mm 200 138.40 092501 32 45 mm 250 144.40 RANDSTEINBETON 011501 4 8 mm 150 11.20 012001 4 8 mm 200 1.20 012501 4 8 mm 250 173.00 SPLITTBETON 0172001 4 8 mm 200 18.00 0172501 4 8 mm 250 175.35 PUMPSCHMIERMISCHUNG 104401 0 4 mm 400 203.50 104501 0 4 mm 450 212.80 12

1 SPEZIALBETON Korngrösse Festigkeitsklasse Bindemittelgehalt kg/m³ Bemerkungen Konsistenz SCHLITZWAND-/PFAHLBETON 0 32 MM (NACH SN EN 20) H23-0 0 32 mm C 25/30 P1 199.55 H33-0 0 32 mm C 30/37 P1 204.55 I237-0 0 32 mm C 25/30 P2 204.25 I337-0 0 32 mm C 30/37 P2 209.25 NASS- UND TROCKENSPRITZBETON / GUNIT N23501 C 20/25 350 Nasspritzbeton 198.00 N24001 C 30/37 400 Nasspritzbeton 204.80 T23001 300 Gunit 187.40 T23501 350 Gunit 193.70 T24001 400 Gunit 200.70 Sorten- / Bestell-Nr. Rohdichte Kg / m³ Expo sitionsklasse Festigkeit N / mm² W / Z-Wert Korngrösse Konsismm tenz klasse CEM min Kg / m³ Anwendung Werk Basel LEICHTBETON LEICHT- UND ISOLIERBETON OHNE FESTIGKEITSGARANTIE L 11501 550 X0 1.0 0 8 mm 150 LBE 234.50 L 12001 25 X0 1.0 2.0 200 LBE 243.45 L 12501 700 X0 2.0 2.5 250 LBE 252.0 L 22501 1325 X0 7.0 250 LBL 277.75 L 23001 1275 X0 8.0 300 LBL 284.15 LEICHTBETON LIAPORBETON A148-0 D2.0 LC 20/22 0.5 280.75 A158-0 D2.0 LC 25/28 0.5 282.90 A18-0 D2.0 LC 30/33 0.5 28.10 13 Sorten-/ Bestell-Nr. Werk Basel (NICHT ZERTIFIZIERT)

ÜBERZUG, HARTBETON Sorten-/ Bestell-Nr. Korngrösse Binde mittel gehalt kg / m3 Bemer kungen Konsistenz Werk Basel 1 ÜBERZUG 003001 0 4 mm 300 erdfeucht 188.15 003501 0 4 mm 350 erdfeucht 19.40 004001 0 4 mm 400 erdfeucht 205.85 004501 0 4 mm 450 erdfeucht 215.15 005001 0 4 mm 500 erdfeucht 223.90 HARTBETON 023001 300 erdfeucht 184.55 023501 350 erdfeucht 194.15 024001 400 erdfeucht 203.50 024501 450 erdfeucht 212.30 025001 500 erdfeucht 221.30 ZUSCHLÄGE BETON Bezeichnung Einheit CHF / Einheit BETONZUSATZMITTEL / BETONZUSATZSTOFFE Hochleistungsverflüssiger FM pro kg 8.0 Abbindeverzögerer VZ pro kg 9.05.70 Frostschutz FS pro kg Mehrdosierung Zement CEM II / A-LL 42,5 N pro kg 0.24 Mehrdosierung Zement CEM I 42.5 N pro kg 0.2 Mehrdosierung Zement CEM I 52.5 R pro kg 0.3 Mehrdosierung Zement CEM III / B 32.5 HS pro kg 0.33 Mehrdosierung Flugasche pro kg 0.1 Beimischung von Zusatzmittel und -stoffen auf der Baustelle pro m 3 5.20 Winterzuschlag, 1. Dezember 28. Februar pro m3 4.40 Beimischen von Stahlfasern pro m3 3.00 * pro m3 41.25 Beimischen von Kunststofffasern 1 kg / m³ * Richtpreis Stand 1.1.2015 Bezeichnung Einheit CHF / Einheit Pauschal MISCHZUSCHLÄGE Montag bis Freitag (ausserhalb der Werköffnungszeiten) Preis per m³ 11.00 320.00 Samstag Preis per m³ 1.30 390.00 Nacht (20.00 bis.00) Preis per m³ 18.30 440.00 Sonntag Preis auf Anfrage TRANSPORTZUSCHLÄGE Montag bis Freitag (ausserhalb der Werköffnungszeiten) Preis per m³ 10.00 205.00 Samstag und Nacht Preis per m³ 12.10 225.00 Sonntag Preis auf Anfrage 14

Korngrösse mm Schütt gewicht t / m3 NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNGEN 1 Rundsand * 0 4 1.5 3.50 40.70 Schlammsand 0 1 1.35 48.20 35.70 41 Mischkies (Rundkies) * 4 8 1.55 58.15 37.50 42 Mischkies (Rundkies) * 8 1 1.3 51.85 31.80 43 Mischkies (Rundkies) * 1 32 1.8 49.25 29.30 44 Mischkies (Rundkies) * 32 45 1.3 48.75 29.90 151 Brechsand ungewaschen 0 2 1.50.30 44.20 11 kies (zuschlag) 0 1 1.75 5.20 37.25 1 kies (zuschlag) 0 32 1.80 1.40 34.10 34 Sandgemische (30 % 4 8 mm) 0 8 1.5 5.25 39.55 KORNGEMISCHE KOFFER- UND PLANIEMATERIAL 0 Kies ab Wand 1. Klasse (frostsicher) unsortiert 1.90 3.50 19.20 2 Kies ab Wand 2. Klasse unsortiert 1.90 a.a a.a 15 2 Gesteinskörnungen Bezeichnung Werk CHF / t Bestell-Nr. Werk GESTEINSKÖRNUNGEN, KORNGEMISCHE

Bezeichnung Korngrösse mm Schütt gewicht t / m3 Werk CHF / t 2 Bestell-Nr. Werk GEBROCHENE- UND RECYCLING GESTEINSKÖRNUNGEN Gesteinskörnungen NATÜRLICHE GESTEINSKÖRNUNG 155 g Splitt (gewaschen) 3 1.35 59.85 44.35 157 g Splitt (gewaschen) 4 8 1.39 2.80 45.20 1.70 33.30 19.0 RC-GESTEINSKÖRNUNG SN 70 102B-NA (NUR SOLANGE VORRAT) 724 granulat-gesteinskörnung 1 0 22

Materialdeklaration Bezeichnung Schütt gewicht t / m3 VeVA Code 1.55 17 05 04 Werk CHF / t Bestell-Nr. Werk ENTSORGUNG, RECYCLINGMATERIAL, INERTSTOFFE, DEPONIE 30.00 19.35 UNVERSCHMUTZTES AUSHUBMATERIAL 80 Aushubmaterial Deponieklasse 1 (Mengen > 100 m3 auf Anfrage) 80 a Zuschlag Schlechtwetter (zu Art. 80, 82, 83, 84) 2.00 1.30 80 b Zuschlag durchnässtes Material (zu Art. 80, 82) 2.95 1.95 R-MATERIAL SORTENREIN abbruch unarmiert 1.50 17 01 01 12.00 8.00 212 abbruch armiert 1.50 17 01 01 19.00 12.5 251 Zuschlag Übergrössen > 50 / 50 / 50 cm (zu Art. 211, 212) pro Stk. 18.00 MISCHABBRUCH (M 2R) 300 Mischabbruch 1.45 17 01 07 0.00 41.35 a. A. = auf Anfrage * = Gesteinskörnung für : Norm SN EN 1220 17 3 Deponie / Entsorgung 211

BETON- UND KIES-TRANSPORTE Preis Ortschaft Transporte 4 Preis Kies-Sand CHF / t Aesch 52.55 19.45 Allschwil 50.55 17.0 Arisdorf 58.0 24.10 Arlesheim 50.25 18.95 Augst 48.05 18.35 Basel 45.90 1.25 Bättwil 3.15 21.75 Bettingen 52.10 18.85 Biel-Benken 57.80 22.75 Binningen 4.55 17.90 Birsfelden 4.45 18.15 Blauen 3.45 28.00 Bottmingen 47.30 1.70 Böckten 71.30 24.00 Breitenbach 71.30 30.40 Bretzwil 74.0 28.30 Brislach 7.25 3.15 Bubendorf.95 35.75 Büren 72.80 34.15 Burg 7.25 3.25 Büsserach 79.05 37.25 Buus 75.80 37.35 Dittingen 3.15 37.05 Dornach 48.40 21.75 Duggingen 55.20 22.85 Ettingen 53.55 21.05 Flüh 1.0 27.10 Frenkendorf 50.95 28.20 Füllinsdorf 50.95 28.30 Gelterkinden 7.05 35.95 Gempen 58.90 25.90 Giebenach 59.30 31.15 Grellingen 58.15 27.20 Himmelried 5.05 29.25 Hochwald 3.5 28.40 Hölstein 9.15 31.75 Hofstetten 5.05 25.80 Itingen 5.45 27.90 Fehren 5.45 31.45 Kaiseraugst 49.15 27.55 Laufen 8.80 31.00 Lausen 0.5 34.15 Liestal 52.20 30.20 Lupsingen 71.20 35.55 Magden 7.50 34.85 Maisprach 8.05 35.30 Mariastein 8.15 28.10 Metzerlen 9.0 28.20 Münchenstein 47.85 17.40 Muttenz 47.85 17.70 18

BETON- UND KIES-TRANSPORTE Ortschaft Preis Kies-Sand CHF / t Nenzlingen 9.90 33.00 Niederdorf 7.90 3.25 Nuglar 70.50 37.95 Nusshof 9.80 38.15 Oberdorf BL 80.55 37.35 Oberwil 48.75 17.00 Olsberg 58.80 32.0 Pfeffingen 54.30 19.90 Pratteln 49.35 19.0 Ramlinsburg 9.40 32.0 Reinach 51.35 19.25 Rheinfelden 4.05 32.45 Riehen 47.95 18.05 Rodersdorf 7.85 27.15 Röschenz 72.70 32.0 Schönenbuch 55.50 21.50 Schweizerhalle 49.05 19.35 Seltisberg 3.55 31.35 Seewen 8.40 29.80 Sissach.10 34.45 St. Pantaleon 9.35 37.95 Tenniken 7.55 3.0 Therwil 51.25 20.00 Wintersingen 72.00 3.90 Witterswil 2.50 22.05 Zunzgen 9.90 38.05 Zwingen 7.5 30.80 Bezeichnung Einheit CHF / Einheit ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE BETON Ablade- und Wartezeit pro m3 inbegriffen 4 Min. Zusätzliche Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge CHF / Min. Mindestlademenge / Fahrmischer 7.0 m3 Maximale Lademenge / Fahrmischer bei SCC + LVB 7.0 m3 Förderbandablad (< m pauschal CHF 15.00) 3 Abladezeit Band pro Fuhre inbegriffen 2.40 30.00 30 Min. Maximale Lademenge / Förderband 4-Achser.0 m3 Maximale Lademenge / Förderband 5-Achser 8.0 m3 Maximale Lademenge Fahrmischerpumpe 4.0 m3 Lieferungen ausserhalb der normalen Öffnungszeit auf Anfrage ZUSATZLEISTUNGEN TRANSPORTE GESTEINSKÖRNUNG / DEPONIE Ablade- und Wartezeit pro Fuhre inbegriffen 15 Min. Zusätzliche Ablade- und Wartezeit für alle Fahrzeuge CHF / Min. Mindestlademenge / 4/5-Achs-Kipper / Schlepper 18.0 23.0 t = Ø 20.0 t Förderbandablad (< 14.0 t pauschal CHF 217.00) CHF / t Abladezeit Band pro Fuhre inbegriffen 2.40 20.0 t 15.50 30 Min. 19 4 Transporte Preis

AUSLEGEBEREICH BETONPUMPEN Grossmastpumpe 55 m Grossmastpumpe 42 m Fahrmischer-pumpe 28 m pumpen 5 20

BETON-PUMPPREISE FÜR EINSÄTZE IM AUSLEGERBEREICH Pumpmenge pro Einsatz in m3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m3 / h pumpe Pumpmenge pro Einsatz in m3 Mindestpumpmenge pro Einsatz m3 / h bis 4.99 pauschal 50.00 24 1 41.80 ab 5 123.00 25 1 40.70 10.50 2 1 40.10 7 95.0 27 1 39.0 8 88.50 28 1 38.40 9 82.00 29 1 37.90 10 7.0 30 1 37.40 11 10.70 31 bis 40 20 3.20 12 10 4.50 41 bis 50 20 34.00 13 10 2.30 51 bis 0 20 32.90 14 10 0.20 1 bis 70 20 30.70 15 10 57.90 71 bis 80 20 29.50 1 10 55.70 81 bis 90 20 27.80 17 10 52.90 91 bis 100 20 2.80 18 10 50.70 101 bis 130 24 25.20 19 10 49.0 131 bis 10 24 23.70 20 10 47.30 11 bis 200 24 22.30 21 1 45.70 201 bis 300 24 20.70 22 1 44.30 über 300 24 19.70 23 1 42.90 Einheit Preis Bezeichnung pumpe ZUSCHLÄGE Pumpen von Stahlfaserbeton CHF/m3 1.50 Pumpleitungen pro Einsatz exkl. Installation CHF/m 4.80 Für vom Unternehmer verursachte Minderleistung (Mehrzeitbedarf) CHF/Std. 33.00 Für vom Unternehmer verursachte Wartezeit CHF/Std. 170.00 Installationspauschale ab Auslegerlänge > 40 m CHF/Einsatz 15.00 Installationspauschale ab Auslegerlänge > 50 m CHF/Einsatz 400.00 Hilfskraft bei Pumpenarbeiten/Rohrmontage und Demontage Hilfskraft bei Pumpenarbeiten CHF/Std. 90.00 Für Einsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit und bei Spezialeinsätzen werden die entsprechenden Zuschläge separat vereinbart. Transporte von Pumpleitungen werden nach Aufwand verrechnet. Unsere Leistung endet mit der Förderung des s zur Einbaustelle. Eine Verlegung der vereinbarten Anfangszeit ist nur durch Vereinbarung mit der Disposition möglich. Der Besteller muss eine Entschädigung bezahlen, wenn die Pumpe bereits auf dem Weg zur vereinbarten Einsatzstelle ist. Die Entschädigung richtet sich nach dem Ansatz für Mehrzeitbedarf für Pumpen und allfälliges Hilfspersonal. Für die Qualität und die Eigenschaften des s nach SN EN 20 haftet das liefernde werk. Wir übernehmen keine Haftung für zugesicherte oder erwartete Eigenschaften in frischem oder erhärtetem Zustand. Diese Haftung wird auch dann ausgeschlossen, wenn der von der Disposition im Auftrag des Bestellers bestellt wird. Das Visum des Pumpenmaschinisten gilt nur für den Empfang des s. Der muss in gut pumpbarer Zusammensetzung und Konsistenz angeliefert werden. Eventuelle proben als Qualitätsnachweis sind in Gegenwart eines Vertreters des liefernden werkes zu entnehmen. 21 pumpen Verkaufs- und Lieferbedingungen Zugesagte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Schäden, die durch verspäteten Arbeitsbeginn entstehen, kann je doch keine Haftung übernommen werden. Höhere Gewalt und Be triebs störungen, gleichgültig aus welchem Grund, Verkehrsstörungen sowie von uns unverschuldetes Unvermögen befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Zur Leistung von Schadenersatz oder zur Nachleistung sind wir in keinem Fall verpflichtet. 5

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN 1. Grundsatz Alle Aufträge für Lieferungen aller Werke werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind. lich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 1.00 Uhr erteilt werden. Das Werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Sorte, Menge, Lieferbeginn und Lieferprogramm, Fahrzeugart für den Transport. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Soweit kein anderes Dokument vorliegt, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. 5. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Produktes zu prüfen, ob a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt, b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe auf das Transportfahrzeug. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Produktes Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch die sofortige Mitteilung ist dem Werk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Werk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der entsprechenden gültigen SN-EN- respektive SIA-Normen vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Werk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 3. Preise, Offerte, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preisliste erteilten Auftrags verbindlich. Die Gül tig keit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf Monate beschränkt. Die Preise verstehen sich für alle Produkte ab Werk verladen, ohne MWST. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im werk geltenden Öffnungszeiten. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrtsweg und die umgehende Produktübernahme durch den Besteller. Zahlungen sind innert 30 Tagen netto, uns ab 31. Tag mit einem Verzugszins von 5 % zu leisten. Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie Wartezeit, Winterzuschläge etc. gelten andere schriftlichen Abmachungen vorbehalten die auf der Preisliste vermerkten Zahlungsbedingungen. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeid-. Teilfakturierung / Bauhandwerkerpfandrecht Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferung, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Werk behält sich Teilfakturierung vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von allfälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Werk die Eintragung des Bauhandwerkpfandrechtes vor. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des jeweiligen Lieferwerkes. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Allgemeines 22

BETON VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Allgemeine Lieferbedingungen Für die Eigenschaft des frischen s sowie die Qualität des erhärteten s und der Prüfungen sind die in der Bestellung zu Grunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von erfolgen gemäss SIA 22. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 22/1 aufgeführten Prüfnormen. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 1.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über sorte (gemäss massgebender Norm SIA 22), menge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen gemäss SIA 22 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 20 oder die NPKsorten anzugeben. Wird vom Besteller gemäss SIA 22 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und werk unumgänglich. Bei nach Zusammensetzung garantiert das werk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der mischung im Rahmen der von der SN EN 20 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines s Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von zusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des werks. Werden bestimmte Produkte und / oder Dosierung vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des s abgelehnt. Das werk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 4. Garantie Das werk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der qualität sind die Prüfungen gemäss SIA 22/1 des s und der daraus durch das werk oder in Anwesenheit eines Vertreters des werks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten s wird nur auf Grund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das werk rechtzeitig und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des s zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 5. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN 2. Annahme- und Liefervorbehalte Die Annahme von Material zur Entsorgung und die Lieferung von Material bleiben im Einzellfall vorbehalten. Alle Produkte nur solange Vorrat auf Anfrage. 3. Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material zur Entsorgung ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport oder das eventuelle Entsorgen gehen zu Lasten des Anlieferers. Der im Annahme-/Lieferschein unter «Kunde» aufgeführte Anlieferer / Empfänger gilt als einzig rechtsgültiger Zah lungs pflichtiger. 4. Verantwortung der Werke Das Werk garantiert die vereinbarte Materialkategorie und Qualität des gelieferten Materials nach den gültigen Richtlinien (Mindestanforderung Sekundärbaustoffe). Beanstandungen zur Material-Kategorie-Qualität und / oder Menge des gelieferten Materials sind beim Beladen geltend zu machen, spätestens aber vor Verwendung des Materials dem Werk schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter Beanstandung kann das Werk Ersatz- oder Nachlieferung leisten. 5. Einbauvorschriften Der Kunde erklärt die gültigen Vorschriften (Mindestanforderung Sekundär-Baustoffe) zu kennen und die Materialien dementsprechend einzubauen.. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 7. Materialspezifikationen R-Material sortenrein M IR Lecabeton oder ähnliche Produkte. unarmiert / armiert, waren, Zementsteine etc. Ton-Backsteine und Ziegelschrot. Natursteine. Strassenaufbruch Kiessand oder hydraulisch gebundene Fundationsschichten, Pflasterungen, Abschlüsse, mit geringen Anteilen Schwarzbelag und mit max. 2 Vol.-% anorganischem Erdmaterial. Altbelag-Schwarzbeläge in Form von Belagsaufbruch und Fräsmaterial (Pak-Gehalt < 5000 mg / Tonne). Strassenwischgut alle Materialarten, die bei der Strassenreinigung anfallen. Altglas Flaschen- und Fensterglas in kleinen Mengen ohne Armierung, Einlagen oder Dichtungen 23 Allgemeines 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne.

RECYCLING VERKAUFS- UND LIEFER BEDINGUNGEN (z. B. Draht- oder Verbundglas etc.). Diese Materialien (Code 210219) dürfen nach Gruppen, nur sortenrein angeliefert werden. Materialien, die mit mehr als 2 Vol.-% mit anderen M IR-Materialien vermischt sind, werden als M 2R-Material klassiert. Zuschläge für Übergrössen und mit Eisen verbundene blöcke Diese Zuschläge werden für die werkseitige Mehrarbeit, für das Zerkleinern und für das Abtrennen von Eisen erhoben. Als Ausmass gilt: effektives Ausmass aller Übergrössen in Stückzahl. Mischabbruch M 2R Darunter fallen alle unter M IR aufgeführten Materialien. Inerte Materialien Gleicher Materialinhalt wie M 2R, jedoch vermischt mit max. 5 Vol.-% organischen Erdmaterialien. Die Mindestverrechnungsgrösse ist > 0,5 m 3. KIES VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Preise Die Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen, Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- und Bodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise für Material ab Annahme- und Verkaufsstelle per Tonne. werkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemittel, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung (OB) verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängeln über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. 3. Mengen Für Schüttdichte (t / m 3) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Liefer- 4. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Im Übrigen gelten die obigen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeines 24

ÜBERSICHT STANDORTE Kontakt DISPO UND BESTELLUNGEN BERATUNG UND VERKAUF Werk Basel frank.hohnwaldt@vigier.ch Tel. 01 33 30 35 Fax 01 33 30 38 Verkaufsleiter bruno.stettler@vigier.ch Tel. 032 81 0 71 Fax 032 81 0 1 ADMINISTRATION Werke: Zuchwil, Flumenthal, Oensingen, Attisholz, Langenthal, Basel Tel. 032 81 0 0 Fax 032 81 0 1 Öffnungszeiten BETONWERK BASEL Sommerzeit (Montag Donnerstag) (März Oktober 201) abgabe 07.00 12.00 / 13.00 1.45 Sommerzeit (Freitag) (März Oktober 201) abgabe 07.00 12.00 / 13.00 1.30 Winterzeit (Montag Freitag) (November 201 Februar 2017) abgabe 07.30 12.00 / 13.00 1.30 25 Allgemeines

ÜBERSICHT STANDORTE Adressen AG Basel Grenzstrasse 199 CH-4057 Basel Tel. +41 (0)1 33 30 30 Fax +41 (0)1 33 30 39 Vigier Mittelland AG Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0)32 81 1 18 Fax +41 (0)32 37 31 58 Frischbeton AG Zuchwil Schützenweg 1 CH-4528 Zuchwil Tel. +41 (0)32 8 88 8 Fax +41 (0)32 8 88 0 Frischbeton AG Zuchwil Werk Flumenthal Tel. +41 (0)32 37 23 12 Fax +41 (0)32 37 22 49 SEG Solothurner Entsorgungs-Gesellschaft AG Werkstrasse 101 CH-4534 Flumenthal Tel. +41 (0)32 21 80 55 Werk Attisholz Vögelisholzstrasse Inertstoffe und Recyclingmaterialien Tel. +41 (0)32 21 80 55 Fax +41 (0)32 21 80 5 Kies Neuendorf AG Aegerten 238 CH-423 Neuendorf Grandy Transport AG Bahnhofstrasse 12 CH-4512 Bellach Tel. +41 (0)32 22 32 3 Fax +41 (0)32 21 18 2 www.vigier.ch Frischbeton Langenthal AG Aarwangenstrasse 9 CH-4900 Langenthal Tel. +41 (0)2 922 52 30 Fax +41 (0)2 922 10 70 Kieswerk Aebisholz AG Aebisholz 1 4 CH-4702 Oensingen Tel. +41 (0)2 388 51 1 Fax +41 (0)2 388 51 2 Allgemeines 2

STANDORTE VIGIER BETON Basel Flumenthal Neuendorf Porrentruy Oensingen Attisholz Belprahon Loveresse Zuchwil Langenthal Bettlach Péry Firsi/Grenchen Vorberg Biel Safnern Finsterhennen Neuchâtel Lyss Heimberg Bern Thun Fribourg Einigen St.Ursen Bönigen Interlaken Wimmis Tentlingen Grindelwald Kies und Sand Frutigen Steinbruch St. Stephan Deponie Blausee-Mitholz Recycling REGION MITTELLAND Basel Basel Olten A2 Egerkingen A1 Balsthal Neuendorf A2 Rothrist Oensingen A1 Zürich Luzern Flumenthal Attisholz A1 Biel Solothurn Biel A5 Zuchwil Langenthal Luterbach Bern Herzogenbuchsee 27 Allgemeines Wangen an der Aare

VIGIER BETON MITTELLAND ATTISHOLZSTRASSE 10 CH-4533 RIEDHOLZ TEL. +41 (0)32 81 0 0 FAX +41 (0)32 81 0 1 virus Ideenlabor AG WWW.VIGIER.CH