Feuerwehr Ehrenhelm. Leistungsbewertung

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Transkript:

Feuerwehr Ehrenhelm 1. Allgemeine Grundsätze : Leistungsbewertung Zur Würdigung der Leistungen anerkannter freiwilliger Feuerwehren nach Brandschutzgesetz ( BrschG ) 3 Absatz 2b können diese auf Antrag mit dem Feuerwehr-Ehrenhelm in 3 Stufen ( Stufe III;II;I ) ausgezeichnet werden. 2. Antrags- und Zulassungsverfahren : Der Wehrführer beantragt die Überprüfung der Feuerwehr zur Leistungsbewertung spätestens 6 Monate vor dem vorgesehenen Auszeichnungstermin beim Kreisfeuerwehrverband. Der Antrag ist dem Amtswehrführer (bei amtsfreien Gemeinden) und dem Bürgermeister zur Kenntnis zuzureichen. Der Kreisfeuerwehrverband prüft nach Eingang des Antrages die Zulassungsvoraussetzungen. Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes entscheidet über den eingegangenen Antrag. Die Vorstandsentscheidung und der Überprüfungstermin wird dem Antragsteller ca 6 Wochen nach der Antragstellung zugeleitet. Widerspruch gegen die Vorstandsentscheidung ist nicht zulässig. 3. Überprüfung / Bewertung /Anerkennung: Die Überprüfung der Feuerwehr erfolgt durch a) Überprüfung der Tätigkeit der Feuerwehr nach Anlage 1 b) Überprüfung der theoretischen Kenntnisse der Einsatzgruppe nach Anlage 2 ( Leistungstest für Einsatzgruppen funktionsgebunden ) c) praktisch Überprüfung der Einsatzgruppe nach Anlage 3 Zur Sicherung einer einheitlichen und objektiven Bewertung wird die Arbeitsgruppe Leistungsbewertung des Verbandsausschusses mit dieser Aufgabe betraut. Die Arbeitsgruppe sichert, daß mindestens 4 Mitglieder der Arbeitsgruppe an der Überprüfung einer Feuerwehr teilnehmen. Kann ein Mitglied der Arbeitsgruppe aus trifftigem Grund nicht an der Überprüfung teilnehmen oder besteht auf Grund der Aufgabenstellung ein begründeter Bedarf, können der Arbeitsgruppe zeitweilig weitere Mitglieder zugeordnet werden. Seitens der zu überprüfenden Feuerwehr müssen anwesend sein :. der Ortswehrführer. der stellvertretende Ortswehrführer. der Sicherheitsbeauftragte. der Jugendfeuerwehrwart, wenn vorhanden. eine Einsatzgruppe, wobei die Funktionen mit ausgebildeten Angehörigen besetzt sein müssen. 1 Gruppenführer. 1 Maschinist. 4 Truppführer ( Melder, ATF, WTF, STF diese müssen einen abgeschlossenen Lehrgang Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker nachweisen können ). 3 Truppmänner Der Amtswehrführer bzw. der Gemeindewehrführer sollte anwesend sein.

Die Bewertung der Tätigkeit der Feuerwehr nach Anlage 1 erfolgt entsprechend dem Wertungskatalog zur Anlage 1. Der Leistungstest der Einsatzgruppe nach Anlage 2 wird nach der Bewertungsrichtlinie für Leistungstests der Kreisfeuerwehrschule theoretischer Teil durchgeführt. Die Bewertung der praktischen Überprüfung der Einsatzgruppe richtet sich nach der Bewertungsrichtlinie für die praktische Prüfung der Kreisfeuerwehrschule ( Anlage 3 ). Die Überprüfung der Feuerwehr ist erfolgreich verlaufen, wenn : a) die Bewertung der Tätigkeit der Feuerwehr nach Anlage 1 mit mindestens 132 von 156 möglichen Punkten = 85 % bei einer Feuerwehr ohne Jugendfeuerwehr b) die Bewertung der Tätigkeit der Feuerwehr nach Anlage 1 mit mindestens 145 von 171 möglichen Punkten = 85 % bei einer Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr c) der Leistungstest und die praktische Überprüfung der Einsatzgruppe ebenfalls mit mindestens 85 % der möglichen Punkte bewertet wurde. Die Wertung des Prüfergebnisses erfolgt unmittelbar nach Abschluß der Überprüfung durch den Leiter der Bewertungskommission. Das Ergebnis wird dem Wehrführer mitgeteilt. Wird das Ergebnis der Überprüfung als nicht erfolgreich gewertet, kann durch die Bewertungskommission ein Termin zur Nachprüfung festgelegt werden, der jedoch nicht vor Ablauf von 12 Wochen terminisiert werden sollte. Bei der Nachprüfung wird der Teil, der als nicht erfolgreich eingeschätzt wurde, erneut überprüft. Die Anerkennung der Feuerwehr mit dem Feuerwehr-Ehrenhelm erfolgt grundsätzlich anlässlich der Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes. Auf Beschluß des Verbandsausschusses kann von dieser grundsätzlichen Festlegung abgewichen werden, wenn ein besonderer Anlaß vorliegt, der jedoch eine analoge Öffentlichkeitswirksamkeit sichern sollte. Ein entsprechender Antrag ist bei der Beantragung der Überprüfung zu stellen. 4. Laufzeit der Anerkennung / Verteidigung Die Anerkennung gilt für 3 Jahre, gerechnet vom Tag der Überreichung der Plakette und der dazugehörigen Urkunde. Vor Ablauf von 3 Jahren kann die Verteidigung der Anerkennung zur nächsthöheren Stufe beantragt werden. Wird die Verteidigung nicht spätestens 12 Wochen nach Ablauf des Zuerkennungszeitraumes beim Kreisfeuerwehrverband schriftlich beantragt, erlischt die Anerkennung. In diesem Fall muß die Plakette an den Kreisfeuerwehrverband zurückgegeben werden. Die Urkunde verbleibt in der Feuerwehr. Die Überprüfung zur Verteidigung wird ebenfalls nach den unter Punkt 3 genannten Richtlinien durchgeführt. Bei erfolgreicher Verteidigung wird eine zusätzliche Plakette mit dazugehöriger Urkunde ausgereicht. Bei Erreichung der Stufe I kann vor Ablauf von weiteren 3 Jahren der Antrag zur Auszeichnung mit der Ehrenschleife gestellt werden.

Schlussbestimmungen Die Leistungsbewertung trat am 14. März 1998 durch die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes in Kraft. Durch Änderung der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes wird die vorliegende Änderung der Leistungsbewertung auf Beschluß des Verbandsausschusses am 04. März 2004 in Kraft gesetzt. Anlagen : Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 : Wertungskatalog zur Bewertung der Tätigkeit der Feuerwehr : Bewertungsrichtlinie für Leistungstests an der Kreisfeuerwehrschule : Bewertungsrichtlinie für die praktische Prüfung an der Kreisfeuerwehrschule : Antrag auf Überprüfung zur Anerkennung mit dem Feuerwehr-Ehrenhelm : Antrag auf Verteidigung der Anerkennnung 04. März 2004 Im Auftrag des VBA Reinhold Tiede Vorsitzender des KFV

Anlage 1 : Wertungskatalog zur Bewertung der Tätigkeit der Feuerwehr 1. Grundlegende Zulassungsvoraussetzungen 1. Ist der Antrag termingerecht eingereicht und vollständig ausgefüllt? 2. Ist die antragstellende Feuerwehr nach Brandschutzgesetz 3 Abs. 2b anerkannt? 3. Wurden der Geschäftsstelle des KFV die aktuellsten Mitgliedsunterlagen zugestellt? 2. Personelle Struktur der Feuerwehr 2.1 Entspricht die personelle Struktur der Feuerwehr der Mindeststärkenvorschrift? 2.2 Entspricht der Qualifizierungsstand der Wehrführung den Anforderungen und ist die Anzahl der eingesetzten Zug- bzw. Gruppenführer ausreichend? ( je Zug / Gruppe aktiver Dienst mindestens 1 ausgebildeter Zug- /Gruppenführer und 1 Stellvertreter ) 2.3 Ist ein Sicherheitsbeauftragter bestellt und der FUK Nord angezeigt? 2.4 Entspricht die Anzahl der Maschinisten den Anforderungen und verfügen sie über die notwendige Ausbildung? ( je Fahrzeug müssen mindestens 2 ausgebildete Maschinisten mit für die entsprechende Fahrzeugklasse notwendigen Führerschein vorhanden sein, Ausbildung : Grundausbildung, Maschinist der Feuerwehr ) 2.5 Verfügt die Feuerwehr über eine den Anforderungen entsprechende Anzahl ausgebildeter Atemschutzgeräteträger? ( je Druckluftatemgerät mindestens 1,5 ausgebildete und ab Stufe II mindestens 2 ausgebildete Atemschutzgeräteträger ) 2.6 Sind ausreichend Sprechfunker ausgebildet? ( Anzahl der Atemschutzgeräteträger plus Maschinist, plus Gruppenführer ) 3. Aus- und Fortbildung der Feuerwehr 3.1 Arbeitet die Feuerwehr nach einem gültigen Dienstplan? 3.2 Erfüllt der Dienstplan die Anforderungen nach Ziffer 10 der FwDV 2? 3.3 Entspricht die Führung des Diensttagebuches den Anforderungen? 3.4 Nehmen die Spezialisten planmäßig an Fortbildungslehrgängen teil?. Maschinisten mindestens 1 mal in 4 Jahren. Atemschutzgeräteträger jährlich mindestens 1 Übung in der ASÜ und mindestens 1 mal in 3 Jahren Fortbildungslehrgang 3.5 Erfolgt die Unterweisung der Feuerwehrangehörigen über den Unfallschutz im Rahmen der laufenden Ausbildung? ( mindestens 1 max jährlich nachweisbar GUV 7.13 15)

4. Einsatzdokumentation und Fachliteratur 4.1 Sind aktuelle Einsatzunterlagen für den Ausrückebereich der Feuerwehr vorhanden?. Lageplan der Stadt / Gemeinde. Plan der Löschwasserentnahmestellen. Einsatzpläne für Schwerpunktobjekte 4.2 Steht ausreichend Fachliteratur für die Aus- und Fortbildung im Feuerwehrdienst zur Verfügung?. gültige FwDV ( mindestens FwDV 2 ; 4 ; 7 ; 13 ; 100 ; ). gültiges Brandschutzgesetzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. gültige Dienstlaufbahnordnung. Verwaltungsvorschrift über die Mindeststärken und die Ausrüstung der Feuerwehren. Dienstgrad- und Bekleidungsvorschrift. eine Fachzeitschrift - Feuerwehr 5. Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr 5.1 Wird die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Feuerwehr durch ein funktionierendes Diensthabendensystem gesichert? ( Mindestmaß an Spezialisten ). 1 Gruppenführer. 1 Maschinist ( abhängig von der Anzahl der zu besetzenden Fahrzeuge ). 4 Atemschutzgeräteträger 5.2 Sind alle aktiven Angehörigen der Feuerwehr mit kompletter Feuerwehr- Einsatzbekleidung nach DIN / EU-Norm ausgestattet?. Feuerwehrschutzhelm mit Nackenleder AT mit Visier. Einsatzjacke. Einsatzhose. Feuerwehrsicherheitsstiefel. Feuerwehrschutzhandschuh. Feuerwehrsicherheitsgurt 5.3 Sind die prüfpflichtigen Geräte und Ausrüstungsteile der Feuerwehr nach GUV 67.13 ( Feuerwehr Geräteprüfordnung ) nachweisbar geprüfte?. fachtechnische Überprüfung des / der Lösch- und Sonderfahrzeuge siehe Protokoll. Atemschutzgeräte innerhalb des festgelegten Zeitraumes geprüft. Sicherheitsgurte durch einen Sachkundigen nachweisbar geprüft. TÜV Prüfung der Fahrzeuge 6. Sicherheit / Ordnung / Sauberkeit 6.1 Mit welcher Note wird der Ordnungs-und Sauberkeitszustand des Gerätehauses eingeschätzt? 6.2 Ist ein Nachweis über die Verteilung der Schlüssel zum Gerätehaus vorhanden? 6.3 Ist gesichert, daß unbefugte Personen keinen ungehinderten Zutritt zum Gerätehaus haben? 7. Verbandsarbeit 7.1 Hat die Feuerwehr mit der festgelegten Anzahl der Delegierten an der letzten

Mitgliederversammlung der Kreisfeuerwehrverbandes teilgenommen? 7.2 Beteiligte sich die Feuerwehr in den letzten 2 Jahren an mindestens 1 kreislichen Veranstaltung des Verbandes?. Kreisfeuerwehrverbandstag. Kreisfeuerwehrmarsch. Kreisleistungsvergleich ( bei Nominierung ) 7.3 Nimmt die Feuerwehr regelmäßig an den ausgeschriebenen Amtsfeuerwehrtagen im Amtsbereich teil? 8. Tätigkeit der Jugendfeuerwehr 8.1 Arbeitet die Jugendfeuerwehr nach einem Dienst - / Arbeitsplan? 8.2 Gibt das Dienstjournal der Jugendfeuerwehr einen aussagefähigen Überblick über die Tätigkeit der Jugendfeuerwehr? 8.3 Beteiligt sich die Jugendfeuerwehr an den ausgeschriebenen Veranstaltungen im Amtsbereich? 8.4 Nahm die Jugendfeuerwehr in den letzten 2 Jahren an mindestens 1 kreislichen Veranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes teil? 8.5 Hat der Jugendfeuerwehrwart einen Lehrgang ( D 33 ) an der Landesfeuerwehrschule besucht? 8.6 Ist der Jugendfeuerwehrwart im Besitz der Jugendleiterkarte? 8.7 Aboniert die Jugendfeuerwehr die Fachzeitschrift Lauffeuer -? 8.8 Steht für die Tätigkeit der Jugendfeuerwehr entsprechendes Anleitungsmaterial zur Verfügung?. Sammelmappe Helfer in der Jugendfeuerwehr 9. Praktische Überprüfung der Einsatzgruppe 9.1 Die Einsatzgruppe beantwortet 20 Fragen in 20 Minuten. ( bei Stufe III ). funktionsgebunden aus den Fragenkomplexen:. Grundausbildung Truppmann. Truppführerausbildung. Ausbildung von Atemschutzgeräteträger. Ausbildung von Maschinisten der Feuerwehr bei der Verteidigung zur Stufe II zusätzlich aus den Komplexen :. Sprechfunkausbildung. lebensrettende Sofortmaßnahmen bei der Verteidigung zur Stufe I zusätzlich aus den Komplexen :. Technische Hilfeleistung. Gefahrstoffe

9.2 Die Einsatzgruppe führt den Auftrag Die Gruppe im Löscheinsatz nach FwDV 4 aus. ( Bei Überprüfung für Stufe III ) Bei der Verteidigung zur Stufe II und I werden zusätzliche Aufgaben gestellt, die sich auf die Beherrschung der in der Feuerwehr vorhandenen technischen Ausrüstung beziehen.

Bewertungsbogen Ziffer Element Punkte Stufe.../ von III II I 2 Personelle Struktur der Feuerwehr 2.1 Entspricht die personelle Stärke der Feuerwehr der Feuerwehr Mindeststärkenvorschrift vom 08.10.1992? 2.1.1 Feuerwehr mit Grund- 1 Wehrführer.../ 1 x x x ausstattung 1 Stellvertreter.../ 1 x x x 13 aktive Mitglieder.../ 13 x x x 2.1.2 Stützpunktfeuerwehr 1 Wehrführer.../ 1 x x x 1 Stellvertreter.../ 1 x x x 24 aktive Mitglieder.../ 24 x x x 2.1.3 Schwerpunktfeuerwehr 1 Wehrführer.../ 1 x x x 1 Stellvertreter.../ 1 x x x 36 aktive Mitglieder.../ 36 x x x 2.2 Entspricht der Qualifizierungsstand des Wehrvorstandes den Anforderungen über die Mindestausbildung nach der Dienstlaufbahnordnung? ( bereits absolviert ) Bei Beantragung der Stufe III zählt die Anmeldung zum Lehrgangsbesuch als ernsthafte Bemühungen die Kriterien zu erfüllen. 2.2.1 Wehrführer einer F mit Grundausstattung A-S und A 5.../ 6 x x x 2.2.2 der Stellvertreter A-S und A 5.../ 6 x x x 2.2.3 Wehrführer einer A 4 und A 5.../ 6 x x x Stützpunktfeuerwehr 2.2.4 der Stellvertreter A 4 und A 5.../ 6 x x x 2.2.5 Wehrführer einer Schwerpunktfeuerwehr A 4, A 5 und A 6.../ 6 x x x 2.2.6 der Stellvertreter A 4, A 5 und A 6.../ 6 x x x 2.2.7 bei Erfordernis Zugführer A-S und A 4.../ 6 x x x 2.2.8 Gruppenführer je akt. Gr. A-S.../ 6 x x x 2.3 Sicherheitsbeauftragter bestellt und angezeigt.../ 6 x x x 2.4 ausgebildete Maschinisten je Fahrzeug mindestens 2 GA-TM,SPF, MA.../ 10 x x x

2.5 je ASG 1,5 ausgebildete Träger GA- I, ASGT,SPF.../ 10 x ab Stufe II je ASG 2 ausgebildete Träger TM, ASGT, SPF.../ 10 x x 2.6 ausgebildete Sprechfunker je Gruppe mindestens 6 GA- I, SPF.../ 10 x x x 3. Aus- und Fortbildung der Feuerwehr 3.1 Dienstplan vorhanden ja / nein.../ 5 x x x 3.2 Dienstplan nach Ziffer 10 ja / nein.../ 5 x x x 3.3 Führung Diensttagebuch.../ 5 3.4 Fortbildung Spezialisten. Maschinisten 1 mal in 4 Jahren ja / nein.../ 3 x x x. ASG Träger 1 mal jährlich ASÜ.../ 3 x x x und 1 in 3 Jahren-Fortbildung.../ 3 x x x 3.5 Unterweisungsnachweis nach GUV 7.13.../ 5 x x x 4. Einsatzdokumentation und Fachliteratur 4.1 Lageplan vorhanden ja / nein.../ 3 x x x 4.1.1 Plan der Löschwasserverso. ja / nein.../ 3 x x x 4.1.2 Einsatzpläne vorhanden ja / nein.../ 3 x x x 4.2 gültige FwDV mindestens 5 ja / nein.../ 5 x x x 4.2.1 Brandschutzgesetz ja / nein.../ 5 x x x 4.2.2 Dienstlaufbahnordnung ja / nein.../ 3 x x x 4.2.3 Mindeststärkenordnung ja / nein.../ 3 x x x 4.2.4 Dienstgrad/ Bekleidungsordn. ja / nein.../ 3 x x x 4.2.5 eine Feuerwehrfachzeitschrift ja / nein.../ 3 x x x 5. Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr 5.1 DH-System vorhanden ja / nein.../ 3 x x x 5.1.1 je Gruppe- 1 Gruppenführer ja / nein.../ 3 x x x 5.1.2 je zu besetzendes Fahrzeug 1 ausgeb. Maschinisten ja / nein.../ 3 x x x

5.1.3 je Gruppe 4 ASG-Träger ja / nein.../ 3 x x x 5.2 Bekleidung aktiver Kräfte ja / nein.../ 10 x x x 5.3 Prüfung der Geräte 5.3.1 facht. Prüfung der KFZ-jährl. ja / nein.../ 5 x x x 5.3.2 Atemschutzgeräte halbj. ja / nein.../ 5 x x x 5.3.3 Sicherheitsgurte mit Nachweis ja / nein.../ 5 x x x 5.3.4 TÜV der Fahrzeuge ja / nein.../ 5 x x x 6. Sicherheit / Ordnung / Sauberkeit 6.1 Benotung Ordnung / Sauberkeit... x x x 6.2 Schlüsselnachweis ja / nein.../ 3 x x x 6.3 Sicherung vor ungeh. Zutritt ja / nein.../ 3 x x x 7. Verbandsarbeit 7.1 Teilnahme an der MV ja / nein.../ 10 x x x 7.2 kreisliche Veranstaltungen ja / nein.../ 5 x x x 7.3 Amtsfeuerwehrtag ja / nein.../ 5 x x x 8. Tätigkeit der Jugendfeuerwehr 8.1 Dienst- bzw. Arbeitsplan vorh. ja / nein.../ 5 x x x 8.2 Dienstjournal geführt ja / nein.../ 5 x x x 8.3 Veranstaltungen im Amtsb. ja / nein.../ 5 x x x 8.4 1 kreisliche Veranstaltung ja / nein.../ 5 x x x 8.5 D 33 besucht ja / nein.../ 5 x x x 8.6 Jugendleiterkarte vorh. ja / nein.../ 5 x x x 8.7 Lauffeuer aboniert ja / nein.../ 3 x x x 8.8 Sammelmappe Helfer.. ja / nein.../ 3 x x x Erreichte Punkte gesamt :... /... Unterschriften :.........