Lehrplan für die Berufliche Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Lehrplan für die Berufliche Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule Unterrichtsfach: Rechtslehre Jahrgangsstufe 12 (FOS) Jahrgangsstufe 13 (BOS) Juli 2009

Lehrplan für die Berufliche Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule Unterrichtsfach: Rechtslehre Jahrgangsstufe 12 (FOS) Jahrgangsstufe 13 (BOS)

Der Lehrplan wurde mit KMS vom 31.07.2009 Nr. VII.6-5S9410W1-6.7.75409 genehmigt. Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstr. 155, 80797 München, Telefon 089/2170-2211, Telefax 089 2170-2215 Internet: www.isb.bayern.de Herstellung und Vertrieb: Offsetdruckerei + Verlag Alfred Hintermaier, Inh. Bernhard Hintermaier, Nailastr. 5, 81737 München, Telefon 089 6242970, Telefax 089 6518910 E-Mail: shop@hintermaier-druck.de

Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkung zum Aufbau und zur Verbindlichkeit des Lehrplans 1 2. Schulartprofil der Beruflichen Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule 2 3. Fachprofil 3 4. Stundentafel 4 5. Übersicht über die Lerngebiete 5 6. Lehrplan 6 7. Anhang 14

1. Vorbemerkung zum Aufbau und zur Verbindlichkeit des Lehrplans Der folgende Lehrplan beschreibt die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Beruflichen Oberschule auf drei Ebenen. Die erste Ebene erläutert das Schulartprofil und den Bildungsauftrag der Schulart allgemein. Auf der zweiten Ebene charakterisiert das Fachprofil den Unterricht eines bestimmten Fachs im Ganzen, indem es übergeordnete Ziele beschreibt, didaktische Entscheidungen begründet und fachlich-organisatorische Hinweise (z. B. auf fächerübergreifenden Unterricht) gibt. Der Fachlehrplan bildet die dritte Ebene. Er enthält jeweils eine Übersicht über die Lerngebiete sowie eine nach Jahrgangsstufen geordnete, detaillierte Darstellung der Lernziele, Lerninhalte und Hinweise zum Unterricht. Die Ziele und Inhalte des Lehrplans bilden zusammen mit den Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehungsarbeit. Der jeweils angegebene Stundenumfang ist als Richtlinie zu verstehen. Die Abfolge der Lerngebiete ist von den Lehrkräften in pädagogischer Verantwortung zu gestalten. Alle Unterrichtsmethoden sind einsetzbar, der Unterricht sollte jedoch möglichst abwechslungsreich gestaltet werden und Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz fördern. Schülerorientierte und -aktivierende Methoden sind zu bevorzugen. 1

2. Schulartprofil der Beruflichen Oberschule Fachoberschule und Berufsoberschule Die Fachoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss zur Fachhochschulreife bzw. nach Abschluss der Jahrgangsstufe 13 zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Sie gleicht deren unterschiedliche Allgemeinbildung dem Anspruchsniveau der Fachoberschule an und erweitert sie gründlich. Neben einer vertieften allgemeinen und fachtheoretischen Bildung erfahren die Schülerinnen und Schüler eine fachpraktische Ausbildung in einer der folgenden fünf Ausbildungsrichtungen: Technik; Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege; Sozialwesen; Gestaltung; Agrarwirtschaft. Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in zwei Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife, beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der fakultativen Fachhochschulreifeprüfung kann am Ende der Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung baut auf einer einschlägigen, der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechenden Berufsausbildung oder mehrjährigen Berufserfahrung auf. Sie wird in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft durchgeführt. Um Studierfähigkeit zu erreichen, werden Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Oberschule in die Lage versetzt, schwierige theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich darzustellen. Dies erfordert eine differenzierte Beherrschung der deutschen Sprache einschließlich der Fähigkeit, verschiedenartige Texte sicher zu analysieren und exemplarische literarische Werke zu interpretieren. Als weitere unabdingbare Elemente der Studierfähigkeit erwerben die Schülerinnen und Schüler mathematisches Verständnis, geschichtlich-soziales Bewusstsein, Medienkompetenz sowie eine für Situationen des Alltags und des Studiums nötige Kommunikationsfähigkeit in der englischen Sprache. Je nach Ausbildungsrichtung werden sie zudem mit den wesentlichen Fragestellungen der jeweiligen Profilfächer vertraut gemacht. 2

3. Fachprofil Im Fach Rechtslehre informieren sich die Schülerinnen und Schüler über die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- und Strafrechts sowie über besondere rechtliche Aspekte im Sozialwesen. Sie greifen auf bereits vorhandene Erfahrungen aus ihrer fachpraktischen Ausbildung oder auf rechtliche Grundkenntnisse aus ihrer Ausbildung bzw. beruflichen Arbeitswelt zurück. Sie lernen juristische Denk- und Vorgehensweisen kennen, lösen Rechtsfälle unter Zuhilfenahme von Gesetzestexten selbstständig und überprüfen die Lösungen auch im Hinblick auf soziale und gesellschaftliche Entwicklungen. Bei Besuchen von Gerichtsverhandlungen erfahren die Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns. Um die Lernziele zu erreichen, ist es sinnvoll, Unterrichtskonzepte zu entwickeln, die eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen und sie im Prozess des selbstregulierten Lernens unterstützen. 3

4. Stundentafel Dem Lehrplan liegt folgende Stundentafel zugrunde: Allgemein bildender Unterricht: FOS Jgst. 11 Jgst. 12 Jgst. 13 BOS Jgst. 12 Jgst. 13 Deutsch 2 4 5 5 5 Englisch 2 4 6 6 6 Mathematik (NT) 2 4 5 5 5 Geschichte 2 - - 2 - Sozialkunde - 3-2 - Geschichte/Sozialkunde - - 2-2 Religionslehre - 2 1 1 1 Musik und/oder Kunsterziehung 1 2 - - - Sport - 2 - - - Fachlicher Unterricht: Pädagogik/Psychologie 3 4 5 6 5 Chemie 2-2 2 2 Biologie - 3 3 3 3 Wirtschaftslehre 2 2 2 2 2 Rechtslehre - 2 - - 2 Informatik - - 2 - - 4

5. Übersicht über die Lerngebiete Jahrgangsstufe 12 (Fachoberschule) Lerngebiete: 12.1 Bürgerliches Recht 20 Std. 12.2 Besondere rechtliche Aspekte im Sozialwesen 14 Std. 12.3 Arbeitsrecht 16 Std. 12.4 Strafrecht 16 Std. 66 Std. Jahrgangsstufe 13 (Berufsoberschule) Lerngebiete: 13.1 Bürgerliches Recht 20 Std. 13.2 Besondere rechtliche Aspekte im Sozialwesen 14 Std. 13.3 Arbeitsrecht 16 Std. 13.4 Strafrecht 16 Std. 66 Std. 5

Fachoberschule Jahrgangsstufe 12 6. Lehrplan 12.1 Bürgerliches Recht 20 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen öffentlichem und privatem Recht und verstehen die Leitprinzipien sowie den Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie entscheiden, ob ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und erkennen, welche Rechtsfolgen sich für die Vertragspartner ergeben. Bei der selbstständigen Auseinandersetzung mit jeweils einer ausgewählten Störung des Kaufvertrags wenden sie die Subsumtion als typische juristische Arbeitsweise an. Privates Recht und öffentliches Recht Leitprinzipien des Bürgerlichen Rechts und Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches Zustandekommen von Kaufverträgen anhand folgender Kriterien überprüfen: Rechts- und Geschäftsfähigkeit Arten der Willenserklärungen Formvorschriften Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Störung beim Abschluss des Kaufvertrags Störung bei der Erfüllung des Kaufvertrags Auf Rechtsgleichheit, Privatautonomie, Bindung, Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs sowie Treu und Glauben eingehen Selbstständiges Arbeiten mit dem BGB einüben Leistungsstörungen im Überblick vorstellen 6

Fachoberschule Jahrgangsstufe 12 12.2 Besondere rechtliche Aspekte im Sozialwesen 14 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Rechtsfälle zum Kinder- und Jugendhilferecht sowie zum Betreuungsrecht. Dabei informieren sie sich über wesentliche Inhalte der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und wenden diese an. Kinder- und Jugendhilferecht: Zielsetzungen und ausgewählte Leistungen Subsidiaritätsprinzip Betreuungsrecht: Zielsetzung Bestellung und Aufgaben des Betreuers Umfang und Folgen der Betreuung Z. B.: Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung 7

Fachoberschule Jahrgangsstufe 12 12.3 Arbeitsrecht 16 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auseinander. Sie wenden relevante Rechtsvorschriften auf konkrete Fälle des Arbeitsrechts an. Sie erkennen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Tarifautonomie Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln können und wissen, wie Interessengegensätze ausgeglichen werden. Sie erschließen sich das Wesen des Betriebsrates als Vertretungsorgan von Arbeitnehmerinteressen, indem sie sich mit dessen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten befassen. Individualarbeitsrecht: Abschluss des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten der Vertragspartner Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz Kollektivarbeitsrecht: Tarifrecht - Tarifautonomie - Tarifvertrag - Arbeitskampf Betriebsverfassungsgesetz - Wahl und Amtszeit des Betriebsrates - Aufgaben des Betriebsrates Auf Besonderheiten des Berufsausbildungsvertrags hinweisen Auf Interpretation von Arbeitszeugnissen eingehen Am Beispiel aktueller Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe besprechen 8

Fachoberschule Jahrgangsstufe 12 12.4 Strafrecht 16 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, an einfachen Rechtsfällen zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt. Ihnen wird bewusst, dass Strafe zum Schutz und zur Herstellung des Rechtsfriedens notwendig ist. Sie erläutern verschiedene Strafarten und unterscheiden zwischen Täterschaft und Teilnahme. Durch die Auseinandersetzung mit strafbaren Handlungen wird ihr Rechtsbewusstsein gestärkt. Sie machen sich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut. Sie reflektieren den Ablauf eines Strafprozesses und werden sich dabei der Notwendigkeit strenger Prozessregelungen zum Schutz des Angeklagten bewusst. Sie unterscheiden zwischen Berufung und Revision als Rechtsmittel gegen ein Urteil. Zielsetzung des Strafrechts Elemente der Straftat: Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuld Täterschaft und Teilnahme Rechtsfolgen der Straftat: Geld- und Freiheitsstrafe Strafzumessung und Strafaussetzung Besonderheiten im Jugendstrafrecht: Geltungsbereich Rechtsfolgen Strafprozess: Ablauf eines Strafprozesses Verfahrensgrundsätze Rechtsmittel Auf Sühne, Abschreckung, Resozialisierung etc. eingehen Beispielfälle aus dem "Besonderen Teil" des StGB, z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Totschlag, Mord Z. B.: unmittelbarer Täter, Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe Problematik des Opferschutzes einbeziehen Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest, Jugendstrafe 9

Berufsoberschule Jahrgangsstufe 13 13.1 Bürgerliches Recht 20 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen öffentlichem und privatem Recht und verstehen die Leitprinzipien sowie den Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie entscheiden, ob ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und erkennen, welche Rechtsfolgen sich für die Vertragspartner ergeben. Bei der selbstständigen Auseinandersetzung mit jeweils einer ausgewählten Störung des Kaufvertrags wenden sie die Subsumtion als typische juristische Arbeitsweise an. Privates Recht und öffentliches Recht Leitprinzipien des Bürgerlichen Rechts und Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches Zustandekommen von Kaufverträgen anhand folgender Kriterien überprüfen: Rechts- und Geschäftsfähigkeit Arten der Willenserklärungen Formvorschriften Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Störung beim Abschluss des Kaufvertrags Auf Rechtsgleichheit, Privatautonomie, Bindung, Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs sowie Treu und Glauben eingehen Selbstständiges Arbeiten mit dem BGB einüben Störung bei der Erfüllung des Kaufvertrags Leistungsstörungen im Überblick vorstellen 10

Berufsoberschule Jahrgangsstufe 13 13.2 Besondere rechtliche Aspekte im Sozialwesen 14 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Rechtsfälle zum Kinder- und Jugendhilferecht sowie zum Betreuungsrecht. Dabei informieren sie sich über wesentliche Inhalte der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und wenden diese an. Kinder- und Jugendhilferecht: Zielsetzungen und ausgewählte Leistungen Subsidiaritätsprinzip Betreuungsrecht: Zielsetzung Bestellung und Aufgaben des Betreuers Umfang und Folgen der Betreuung Z. B.: Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung 11

Berufsoberschule Jahrgangsstufe 13 13.3 Arbeitsrecht 16 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auseinander. Sie wenden relevante Rechtsvorschriften auf konkrete Fälle des Arbeitsrechts an. Sie erkennen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Tarifautonomie Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln können und wissen, wie Interessengegensätze ausgeglichen werden. Sie erschließen sich das Wesen des Betriebsrates als Vertretungsorgan von Arbeitnehmerinteressen, indem sie sich mit dessen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten befassen. Individualarbeitsrecht: Abschluss des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten der Vertragspartner Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz Kollektivarbeitsrecht: Tarifrecht - Tarifautonomie - Tarifvertrag - Arbeitskampf Betriebsverfassungsgesetz - Wahl und Amtszeit des Betriebsrates - Aufgaben des Betriebsrates Auf Besonderheiten des Berufsausbildungsvertrags hinweisen Auf Interpretation von Arbeitszeugnissen eingehen Am Beispiel aktueller Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe besprechen 12

Berufsoberschule Jahrgangsstufe 13 13.4 Strafrecht 16 Std. Lernziele Lerninhalte Hinweise zum Unterricht Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, an einfachen Rechtsfällen zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt. Ihnen wird bewusst, dass Strafe zum Schutz und zur Herstellung des Rechtsfriedens notwendig ist. Sie erläutern verschiedene Strafarten und unterscheiden zwischen Täterschaft und Teilnahme. Durch die Auseinandersetzung mit strafbaren Handlungen wird ihr Rechtsbewusstsein gestärkt. Sie machen sich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut. Sie reflektieren den Ablauf eines Strafprozesses und werden sich dabei der Notwendigkeit strenger Prozessregelungen zum Schutz des Angeklagten bewusst. Sie unterscheiden zwischen Berufung und Revision als Rechtsmittel gegen ein Urteil. Zielsetzung des Strafrechts Elemente der Straftat: Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuld Täterschaft und Teilnahme Rechtsfolgen der Straftat: Geld- und Freiheitsstrafe Strafzumessung und Strafaussetzung Besonderheiten im Jugendstrafrecht: Geltungsbereich Rechtsfolgen Strafprozess: Ablauf eines Strafprozesses Verfahrensgrundsätze Rechtsmittel Auf Sühne, Abschreckung, Resozialisierung etc. eingehen Beispielfälle aus dem "Besonderen Teil" des StGB, z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Totschlag, Mord Z. B.: unmittelbarer Täter, Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe Problematik des Opferschutzes einbeziehen Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest, Jugendstrafe 13

, ANHANG 7. Anhang Mitglieder der Lehrplankommission: Horst Hausmann Alexander Engl Johannes Schäfer Monika Pfahler Staatl. FOS/BOS Erlangen Staatl. FOS/BOS Deggendorf Staatl. FOS/BOS Augsburg ISB, München 14