Fachoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft RECHTSLEHRE

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1 Fachoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft RECHTSLEHRE Fachprofil: Im Fach Rechtslehre werden den Schülerinnen und Schülern grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge vermittelt. In Verbindung mit den anderen Unterrichtsfächern (insbesondere den Fächern Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Sozialkunde) und Erkenntnissen aus der fachpraktischen Ausbildung wird ihnen die Funktion des Rechts klar. Darüber hinaus erkennen sie Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem. Um den Schülerinnen und Schülern die rechtlichen Zusammenhänge des Wirtschaftslebens aufzuzeigen, werden im Fach Rechtslehre Grundzüge des bürgerlichen, des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Dem gleichen Ziel dient die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den wichtigsten Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Es sind Unterrichtsformen zu bevorzugen, die neben der Fachkompetenz vor allem die Methodenkompetenz, aber auch die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der jeweiligen Gesetzestexte Rechtsfälle selbstständig bearbeiten und eigene Lösungen vertreten. Jahrgangsstufe 11 Lerngebiete: 11.1 Grundlagen des Rechts 4 Std Bürgerliches Recht 20 Std Handelsrecht I 14 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT

2 11.1 Grundlagen des Rechts 4 Std. Durch Konfrontation mit Rechtsfällen wird das Interesse der Schülerinnen und Schüler für das Recht geweckt und sie erkennen die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Ordnung. Bei der Auseinandersetzung mit den Rechtsfällen wird ihnen bewusst, dass Rechtsansprüche aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen entstehen. Sie wissen, an welches Gericht sie sich im Einzelfall wenden müssen. Aufgaben des Rechts Öffentliches und privates Recht Gesetze, Verordnungen, Satzungen Gerichtsbarkeiten Aktuelle Fälle aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler verwenden Gruppenarbeit und kritische Diskussion 11.2 Bürgerliches Recht 20 Std. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und erkennen, welche Rechtsfolgen sich für die Vertragspartner ergeben. Sie lernen dabei die Subsumtion als typische juristische Arbeitsweise kennen, die sie bei der Auseinandersetzung mit Störungen des Kaufvertrags selbstständig anwenden. Zustandekommen von Kaufverträgen anhand folgender Kriterien überprüfen: Rechts- und Geschäftsfähigkeit Arten der Willenserklärungen Formvorschriften Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Mögliche Störungen beim Abschluss des Kaufvertrags (Nichtigkeit und Anfechtung) Mögliche Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrags (Bearbeitung einer ausgewählten Leistungsstörung) Geeignete Rechtsfälle heranziehen, z. B. Vertragsabschluss durch Minderjährige, Taschengeldparagraph, online-shopping Selbstständiges Arbeiten mit dem BGB einüben Verweis auf Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung als Mittel, die Folgen der Nichtigkeit von Verträgen zu korrigieren Mögliche Leistungsstörungen zuerst im Überblick vorstellen

3 11.3 Handelsrecht I Bei der Erarbeitung dieses LG sollte von folgender Situation ausgegangen werden: Aufgrund einer Geschäftsidee wird eine Einzelunternehmung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet. Die Lerninhalte sollten sich auf den Einstiegsfall beziehen. 14 Std. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Interesse an handelsrechtlichen Grundtatbeständen. Ihnen wird bewusst, dass das Handelsrecht der raschen und sicheren Abwicklung von Handelsgeschäften dient und die Teilnehmer am kaufmännischen Rechtsverkehr schützt. Erwerb der Kaufmannseigenschaft Handelsrecht als besonderes Privatrecht des Kaufmanns, verdeutlicht anhand seiner Rechte und Pflichten, z. B. durch das Schweigen auf einen Antrag die Pflicht der unverzüglichen Mängelrüge die Bindung an eine mündliche Bürgschaftserklärung Rechtswirkungen der Eintragung ins Handelsregister Firma der Einzelunternehmung Firmengrundsätze Formen der kaufmännischen Stellvertretung: Handlungsvollmacht Prokura Erarbeitung anhand von Fallbeispielen Vergleich mit den Bestimmungen des BGB Einschlägige Handelsregisterveröffentlichungen in den lokalen Tageszeitungen vorstellen

4 Fachoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft RECHTSLEHRE, Jahrgangsstufe 12 Lerngebiet: 12.1 Handelsrecht II 13 Std Arbeitsrecht 20 Std. LERNZIELE LERNINHALTE HINWEISE ZUM UNTERRICHT 12.1 Handelsrecht II Folgende Ausgangssituation bietet sich an: Aufgrund einer neuen Geschäftsidee oder wachsenden Kapitalbedarfs der Einzelunternehmung (vgl. LG 11.3) wird es notwendig, eine geeignete Gesellschaftsform zu wählen. 13 Std. Die Schülerinnen und Schüler interessieren sich für gesellschaftsrechtliche Grundtatbestände. Sie lernen wichtige Bestimmungsfaktoren für die Wahl einer betrieblichen Rechtsform kennen und erwerben einen Überblick über das Wesen ausgewählter Personengesellschaften und juristischer Personen des Privatrechts. Unterscheidung der Personengesellschaften Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und Kommanditgesellschaft (KG) anhand folgender Vergleichsmerkmale: Begriff und Gründung Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Innen- und Außenverhältnis (Geschäftsführung, Vertretung, Haftung) Gruppen-, Projektarbeit, Präsentation durch Schülerreferate unter Verwendung von Gesetzestexten, Schulbüchern, Zeitschriften; Recherchen mit Hilfe neuer Informations- und Kommunikationsmedien

5 Sie vergleichen verschiedene Gesellschaftsformen und werden sich deren Bedeutung für das Wirtschaftsleben bewusst. Unterscheidung der juristischen Personen des Privatrechts Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) anhand folgender Vergleichsmerkmale: Begriff und Gründung Organe Geschäftsführung, Vertretung, Haftung Abschließender Vergleich von Personengesellschaften mit juristischen Personen des Privatrechts Verknüpfung mit dem Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, z. B. mit LG 12.3 (Jahresabschluss) Lageberichte, ggf. Besuch einer Hauptversammlung Aktuelle Gesellschaftsformen (auch in der EU) können berücksichtigt werden Arbeitsrecht Eine Absprache mit der Lehrkraft im Fach Sozialkunde ist zwingend erforderlich. 20 Std. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit, sich als zukünftige Arbeitnehmer mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auseinanderzusetzen. Sie wenden relevante Rechtsvorschriften auf konkrete Fälle des Arbeitsrechts an und stellen fest, dass für Auszubildende teilweise andere Regelungen gelten. Sie erkennen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Löhne und Arbeitsbedingungen aushandeln können, und wissen, wie Interessengegensätze ausgeglichen wer- Individualarbeitsrecht: Abschluss des Arbeitsvertrags (einschließlich Nichtigkeit und Anfechtbarkeit) Rechte und Pflichten der Vertragspartner Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsarten, -schutz und -fristen) Besonderheiten des Berufsausbildungsvertrags Kollektivarbeitsrecht: Tarifautonomie Tarifvertrag (Zustandekommen, Inhalt, Geltungsbereich) Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsvertragsrecht, wie z. B. geringfügige Beschäftigung oder Veränderungen durch EU-Recht sollten in den Unterricht einbezogen werden. Evtl. mit dem Muster eines Arbeitsvertrags vergleichen Einschließlich der Interpretation von Arbeitszeugnissen Ggf. Gerichtsbesuche Am Beispiel aktueller Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe besprechen

6 den. Außerdem erschließen sie sich das Wesen des Betriebsrats als Vertretungsorgan von Arbeitnehmerinteressen, indem sie sich mit dessen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten befassen. Betriebsrat Betriebsvereinbarung Evtl. Auszug aus einem Manteltarifvertrag Muster einer Betriebsvereinbarung

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