Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

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1 Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder Kaufmann ist zur Eintragung verpflichtet! entfällt, wenn nach Art und Umfang ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist seit dem ist die freiwillige Eintragung möglich Anmeldungen sind in öffentlich beglaubigter Form vorzunehmen (Notar) Gewährleistung von Wahrheit, Klarheit und Einmaligkeit des Firmennamens Abteilung A: Einzelkaufleute u. Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) Abteilung B: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) dient der Offenlegung der wichtigsten Geschäftsverhältnisse Firma, Sitz, Niederlassungen u. Zweigniederlassungen Rechtsform Unternehmensgegenstand vertretungsberechtigte Personen (z.b. Prokuristen, Geschäftsführer) Insolvenz Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen Veröffentlichung (Tagespresse, Amtsblatt, Bundesanzeiger) Bedeutung: genießt öffentlichen Glauben Schutz v. Dritten gegen falsche Eintragungen Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet:

2 Einzelperson Einzelkaufmann Gründung durch Gewerbeanzeige keine eigene Rechtspersönlichkeit keine Anwendung des HGB 1 ff. d. HGB allg. Vorschriften des BGB HR-Eintrag mit: e.k. kein HR-Eintrag Name der Firma u. entspr. Zusatz Namensangabe gem. 15b GewO (Familienname, ein ausgeschriebener Vorname und die ladungsfähige Anschrift) natürliche Person kein Mindestkapital keine Mitgesellschafter Inhaber besitzt Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen (unbeschränkt) Geschäftsaufgabe durch Gewerbeabmeldung Konkurs / Insolvenz Tod des Inhabers Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Definition: Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks keine Kaufmannseigenschaft Gründung durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (formfrei) keine Eintragung in das HR Gewerbeanzeige der Gesellschafter (es sei denn, der Unternehmensgegenstand ist nicht gewerblich) Auftritt im Rechtsverkehr mit Vor- und Nachnamen der Gesellschafter und der ladungsfähigen Anschrift der Gesellschafter Hinweis auf den Unternehmensgegenstand ist möglich kein Mindestkapital gemeinsame Geschäftsführung Gesellschafter Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen Geschäftsaufgabe durch: mit Erreichen des vereinbarten Zwecks Tod oder Kündigung eines Gesellschafters Insolvenz 2/6

3 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Definition: Zusammenschluss von mindestens 2 Personen mit dem Zweck ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben die OHG besitzt Kaufmannseigenschaft Gründung durch Abschluss eines Gesellschaftervertrag und Eintragung in das HR Firmen- / Namenszusatz: OHG kein Mindestkapital zur Geschäftsführung ist grundsätzlich jeder Gesellschafter berechtigt Haftung der Gesellschafter mit dem gesamten Privatvermögen Auflösung: Vertragsablauf, Gesellschafterbeschluss, Insolvenz, gerichtliche Entscheidung bzw. Tod eines Gesellschafters Kommanditgesellschaft (KG) Definition: Zusammenschluss von mindestens 2 Personen mit dem Zweck ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben (die KG ist eine Unterart der OHG) im Unterschied zur OHG besteht die KG aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und aus mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) Gründung durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages und Eintragungen in das HR sofern der Komplementär eine GmbH ist, entsteht eine GmbH & Co. KG Rechtsgrundlage: HGB Firmen- / Namenszusatz: KG kein Mindestkapital Geschäftsführung: die Geschäftsführung hat der Komplementär der Kommanditist ist grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen Haftung: der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage Auflösung wie OHG 3/6

4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Definition: mit Gründung einer GmbH wird eine juristische Person mit eigenen Rechten, Pflichten und eigenem Namen geschaffen die Rechte und Pflichten sind losgelöst von denen der Gesellschafter die GmbH entsteht mit der Eintragung in das HR die GmbH kann auch von einer Person gegründet werden Rechtsgrundlage GmbHG Firmen- / Namenszusatz: GmbH Organe: Gesellschafterversammlung sowie Geschäftsführer Stammkapital: Euro Geschäftsführung und Vertretung: der oder die Geschäftsführer die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt (mind. auf Stammeinlage) Auflösung: Gesellschafterbeschluss, Vertragsabschluss, Insolvenz Unternehmergesellschaft (UG) Definition: Sonderform der GmbH (seit ) eigene Rechtspersönlichkeit (wie GmbH) vereinfachte Gründung (mit Musterprotokoll bei max. 3 Gesellschaftern) die UG entsteht durch Eintragung in das HR Rechtsgrundlage: 5 GmbHG Stammkapital: mindestens 1 Euro ( Ansparpflicht in Höhe von ein Viertel des Jahresüberschusses, keine Sacheinlagen) Firmen- / Namenszusatz: UG (haftungsbeschränkt) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Organe: siehe GmbH Geschäftsführung und Vertretung: siehe GmbH Haftung: siehe GmbH Auflösung: siehe GmbH bzw. durch Umfirmierung, wenn eine Rücklage im Wert von Euro angespart wurde 4/6

5 Aktiengesellschaft (AG) Definition: die AG ist wie die GmbH eine juristische Person die AG verfügt über ein in Aktien zerlegtes Grundkapital Gründungsdauer: ca. 6 8 Wochen Firmen- / Namenszusatz: AG die AG entsteht mit der Eintragung in das HR seit 1994 auch Kleine AG möglich (mind. 1 Person) Mindestkapital: Euro notariell beurkundete Satzung Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung die Haftung ist grundsätzlich auf das Grundkapital beschränkt Geschäftsführung und Vertretung: Vorstand Auflösung: Beschluss der Hauptversammlung, Insolvenz das Leitbild ist die börsennotierte AG Limited nach englischem Recht (Ltd.) Definition: die Ltd. Ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Eintragung einer Zweigniederlassung in ein deutsches HR grundsätzlich möglich die Ltd. benötigt mindestens einen Direktor company secretary für formelle Aufgaben (kein Pendant im dt. Recht) Gesellschaft benötigt ein registered office Meldung der Gesellschafteranteile ( annual return ) Mindeststammeinlage: 1 nach 22 Monaten muss jährlich ein Jahresabschluss beim Gesellschaftsregister eingereicht werden Wirtschaftsprüfer muss bestellt werden Stille Gesellschaft Beteiligung an einem Handelsgewerbe der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht in Erscheinung und nimmt am Verlust nur mit seiner Einlage teil dem stillen Gesellschafter steht ein Kontrollrecht zu formfreier Gesellschaftsvertrag 5/6

6 Sonstige Gesellschaftsformen Vereine Genossenschaften Partnerschaften Ansprechpartner: Jörn Fröbel Betriebsberatung Tel Fax /6

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