Selbstverpflichtung für einheitliche Messgrößen im email-marketing Deutscher Direktmarketing Verband (DDV)
Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Teilnahme... 3 2.1. Aufnahmebedingungen... 3 2.2. Aufnahmeverfahren... 3 3. Definitionen... 3 3.1. Messgrößen... 4 4. Ausschluss... 5 5. Anlage 1... 6
1. Einleitung Die Selbstverpflichtung für einheitliche Messgrößen im email-marketing dient der Entwicklung des email-marketings für Anwender, Anbieter und Dienstleister, um Marktteilnehmern einen Standard anbieten zu können. Hierzu bietet der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) eine Selbstverpflichtung an, die durch Markteilnehmer umgesetzt werden kann und somit Anwendern ein standardisiertes Messverfahren für email-marketing bietet. Das Messverfahren ist kontrolliert durch ein Aufnahmeverfahren, welches die Einhaltung der Selbstverpflichtung dokumentiert. 2. Teilnahme 2.1. Aufnahmebedingungen Die Selbstverpflichtung kann durch jedes Unternehmen beantragt werden. Für Nicht-DDV Mitglieder ist die Beantragung mit einem Unkostenbeitrag für die Prüfung von 100 EUR verbunden. Der Antragsteller muss die Aufnahmeerklärung (Anlage 1) und den Aufnahmekatalog (Anlage 2) vollständig ausfüllen und eindeutige Belege über die Erfüllung der Selbstverpflichtung erbringen. Dies sollte in Form von Screenshots als PDF Dokument geschehen. Der Antragsteller sollte die in Absatz 3 definierten Messgrößen in seinem Reporting 1. möglichst vollständig oder in Teilen abbilden und 2. erläutern. Der Antragsteller kann von den Formulierungen und Schreibweisen der Selbstverpflichtung in seinen eigenen Reportings abweichen. In diesem Fall muss der Antragsteller ein für seine Kunden / Anwender immer zugängliches Dokument führen, welches alle Abweichungen von den in der Selbstverpflichtung definierten Messgrößen erläutert / übersetzt. Dieses Dokument gehört zu den Aufnahmebedingungen. 2.2. Aufnahmeverfahren Der Antragsteller reicht die Aufnahmeunterlagen an den DDV. Das Kontrollgremium zur Einhaltung des Ehrenkodex email-marketing überprüft die Einhaltung der Messkriterien innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags. Eine Genehmigung oder Ablehnung (begründet) erfolgt schriftlich. Eine einmalige Wiederholung des Antrags ist kostenfrei möglich. Weitere Beantragungen gelten als neue Beantragung. Es wird eine öffentliche Liste auf den Webseiten des DDVs geführt, welche Unternehmen die Selbstverpflichtung einhalten. 3. Definitionen Die aufgeführten Messgrößen müssen nicht vollständig geführt bzw. genutzt werden. Bei Darstellung der Messgrößen (Wording) müssen die Definitionen exakt erfüllt werden bzw. über ein erklärendes Zusatzdokument erläutert werden. Folgende Begriffe werden durch die Selbstverpflichtung definiert:
Bereich Begriffe Definition techn. Definition Klicks (DE) / clicks (EN) Anzahl aller Klicks auf (gemessene) Links Aufruf eines Hyperlinks in einer email Aufruf eines Zählpixels in einer Öffungen (DE) / HTML-eMail. Klicks in ASCII- Anzahl aller Öffnungen open (EN) Mails / txt-parts von Multipart Absolute Mails zählen nicht als Öffnung. Messgrößen Zusatz Unique (DE) / unique (EN) für die Anzahl der Empfänger, die mind. einmal geöffnet oder geklickt haben. Anzahl der Klicks oder Öffnungen basierend auf eindeutigen User- Ids oder vergleichbarem. Keine IP Adresse Relative Messgrößen Brutto-Klickrate (DE) / gross click rate (EN) Klickrate (DE) / click rate (EN) Brutto-Öffnungsrate (DE) / gross open rate (EN) Öffnungsrate (DE) / open rate (EN) Zusatz Unique (DE) / unique (EN) Anzahl aller Klicks pro ausgesendeter Menge an emails Anzahl aller Klicks pro zugestellter Menge an emails (also abzgl. Hardund Softbounces) Anzahl aller Öffnungen pro ausgesendeter Menge an emails Anzahl aller Öffnungen pro zugestellter Menge an emails (also abzgl. Hard- und Softbounces) für die Anzahl der Empfänger, die mind. einmal geöffnet oder geklickt haben. Ausgesendete Menge bzw. Versandmenge ist die Anzahl der E-Mail Adressen die in den Versandprozess gegeben werden. Blacklists, Hardbounces oder fehlerhafte E-Mail Adressen gehören nicht zur Versandmenge. 3.1. Messgrößen Folgende Messgrößen (fett) werden durch die Selbstverpflichtung erfasst: 1. Anzahl Klicks (absolut) / clicks (EN) 2. Anzahl Öffnungen (absolut) / open (EN) 3. Brutto-Klickrate (relativ) / gross click rate (EN) 4. Klickrate (relativ) / click rate (EN) 5. Brutto-Öffnungsrate (relativ) / gross open rate (EN) 6. Öffnungsrate (relativ) / open rate (EN) 7. Unique Klicks (absolut) / unique clicks (EN) 8. Unique Öffnungen (absolut) / unique open (EN) 9. Unique Brutto-Klickrate (relativ) / unique gross click rate (EN) 10. Unique Klickrate (relativ) / unique click rate (EN) 11. Unique Brutto-Öffnungsrate (relativ) / unique gross open rate (EN) 12. Unique Öffnungsrate (relativ) / unique open rate (EN) Alle Begriffe müssen exakt in der angegebenen Form geführt werden oder in einem Erläuterungsteil verwendet werden. (Wie in Fettschrift aufgeführt.) Relative Messgrößen werden in Form von Prozentwerten (2-stellig nach Komma) abgebildet. Die Berechnungsgrundlage für die Darstellung ist immer die ausgesendete Anzahl von emails das vom Kunden gebuchte Kampagnenvolumen bzw. dass in einem Newsletter versendete Volumen.
Formel: Messgröße / Anzahl verschickter emails * 100 Englischsprachige Begriffe müssen nur abgebildet / erläutert werden, wenn es eine englischsprachige Version des Reportings gibt. 4. Ausschluss Jedes Unternehmen kann bei belegtem Verdacht auf Missbrauch der Selbstverpflichtung eine Überprüfung der Einhaltung der Selbstverpflichtung beantragen. Die Überprüfung erfolgt durch ein neutrales Gremium im Council Digitaler Dialog. Neutral bedeutet für dieses Gremium, dass der in Verdacht stehende Unterzeichner der Selbstverpflichtung bei der Prüfung des Sachverhalts nicht als Prüfer beteiligt sein darf. Eine Überprüfung kann durch folgende Verfahren erfolgen: - Dokumentation der Erfüllung der Selbstverpflichtung durch das zu prüfende Unternehmen. - Durchführung eines kostenlosen Testversands inklusive Reporting mit einem vom DDV zur Verfügung gestellten Testverteiler. Das Gremium kann folgende Sanktionen verhängen: - Schriftliche Ermahnung mit Aufforderung zur Nachbesserung - Entzug der Selbstverpflichtung für einen Zeitraum von 12 Monaten - Ausschluss aus dem Arbeitskreis email-marketing - Ausschluss aus dem Council Digitaler Dialog Bei Entzug der Selbstverpflichtung begleicht das Unternehmen eine Prüfpauschale von EUR 500,00, die an das Council Digitaler Dialog zu zahlen ist.
5. Anlage 1 Hiermit erklären wir: Erklärung zur Erfüllung der Selbstverpflichtung für einheitliche Messgrößen im email-marketing des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) Stand: 5. Oktober 2006 Unternehmen Vertretungsberechtiger / Geschäftsführer / Vorstand Anschrift DDV Mitglied ja nein bereit zur Erfüllung der Selbstverpflichtung für einheitliche Messgrößen im email-marketing gemäß folgender Bedingungen: 1. Die im Dokument Selbstverpflichtung für einheitliche Messgrößen im email-marketing des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) Version 2.0 vom 12. Juni 2006 aufgeführten Messgrößen werden vollständig in folgender Form erfüllt: Abbildung aller Messgrößen per Inhalt und per Definition für alle der von uns gelieferten Reportings für E-Mail-Kampagnen / -Versendungen / -Messungen. - direkt innerhalb des Reportings - mittels eines Zusatzdokuments, welches alle Definitionen der Selbstverpflichtung erläutert. 2. Jede Veränderung des Reportings zeigen wir beim DDV an. 3. Screenshots und Dokumente des Reportings und der Begriffserläuterungen sind beigefügt. Datum, Firmenstempel, rechtskräftige Unterschrift