Pensionsvertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden. zwischen

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Pensionsvertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden zwischen Hundeschule Topdog.de, Inhaberin Liane Patera, Tel.: 0172/6002818, Schüttenkamp 4, 27243 Groß Ippener im Weiteren Hundeschule genannt und über im Weiteren Besitzer genannt die Unterbringung und Betreuung eines Hundes. 1. Pensionshund Name des Hundes Geburtsdatum des Hundes Chip-/Tatoonummer des Hundes Geschlecht O weiblich O männlich O kastriert im Alter von Rasse oder Mix aus Farbe des Hundes 2. Halter des Hundes, falls abweichend vom Besitzer

3. Die Hundeschule ist nicht verpflichtet, die Halter- oder Eigentumsverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers, die im Vertrag gemacht wurden. 4. Die Hundeschule nimmt den Hund des Besitzers für die Zeit vom ab bis um in Obhut. Für diesen Zeitraum gewährleistet die Hundeschule eine artgerechte Haltung, Betreuung und Pflege des Hundes im hundeschuleigenen, familiären Umfeld. 5. Der Preis pro Tag beträgt brutto. Ankunfts- und Abholtag werden als ganze Tage berechnet. Der Gesamtpreis der Unterbringung ist bei Vertragsschluss fällig und zu entrichten. Nur dann gilt die Pensionszeit als fest vereinbart. 6. Sollte der Vertrag von Seiten des Besitzers nicht eingehalten werden können, so werden bei einer Absage von bis zu 14 Tage vor dem Ankunftstag 70 %, bis zu acht Tage vor dm Ankunftstag 50 % und bei jeder späteren Absage 30 %, nicht jedoch weniger als die Gesamtsumme abzüglich 30,00 erstattet. 7. Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund am Abholtag zur vereinbarten Zeit wieder abzuholen. Die Hundeschule wird den Hund nur an den Besitzer oder eine von diesem schriftlich bevollmächtigte Person herausgeben. Wird der Hund nicht wie vereinbart abgeholt, werden die zusätzlichen Tage mit einem Aufschlag in Höhe von 50 % des Tagespreises in Rechnung gestellt, sofern nicht rechtzeitig eine andere Vereinbarung getroffen wird. Der Aufpreis oder jede anderweitige Vergütung ist bei Abholung fällig. Es bleibt Hundeschule und Besitzer unbenommen einen höheren Schaden oder geringere Kosten nachzuweisen. 8. Sollte der Hund zehn Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins ohne entsprechende Vereinbarung immer noch nicht abgeholt worden sein, steht es der Hundeschule frei, den Hund auf Kosten des Besitzers anderweitig unterzubringen oder ins Tierheim zu geben. Dem Besitzer ist bewusst, dass in diesem Fall sein Hund unter Verlust des Eigentums an ihm weitervermittelt werden kann. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer und diese sind nach Entstehen sofort fällig. 9. Die Fütterung des Hundes erfolgt während der Unterbringungszeit mit dem in der Hundeschule verwendeten Futter. Die Futterkosten sind im Tagespreis enthalten. In jedem Falle ist der Besitzer verpflichtet, die volle Tagsration für zwei Tage von dem von ihm verwendeten Futter bei Ankunft des Hundes in einem festverschließbaren Behälter zu übergeben (Umgewöhnung). 10. Sollte der Besitzer eine anderweitige Fütterung des Hundes wünschen, ist er verpflichtet, für die Gesamtdauer der Unterbringung ausreichend Futter in vorbeschriebener Weise bei Ankunft des Hundes zu übergeben. Eine Anrechnung auf den Tagespreis findet nicht statt.

11. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Im Einzelfall kann eine entsprechende Vereinbarung erfolgen. Sollte eine bevorstehende oder bestehende Läufigkeit verschwiegen werden, übernimmt die Hundeschule keine Haftung für etwaige Folgeschäden (Belegung der Hündin) und behält sich vor, die Hündin auf Kosten des Besitzers umgehend anderweitig unterzubringen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Erstattungen sind bei Abholung fällig. 12. Der Besitzer versichert ausdrücklich, dass sein Hund ungezieferfrei ist. Eine Wurmkur und eine Behandlung gegen Ungeziefer darf nicht länger als 2 Monate vor dem Ankunftstag zurückliegen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Bei nicht vorhandenem Nachweis werden Entwurmung und ein Ungezieferschutz von der Hundeschule nach freier Würdigung nachgeholt und dem Besitzer in Rechnung gestellt. Entsprechende Kosten sind bei Abholung fällig. 13. Der Besitzer versichert ausdrücklich, dass der Hund nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und über einen gültigen Impfschutz verfügt (Zwingerhusten, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut). Der Impfschutz darf nicht älter als 12 Monate und nicht jünger als 30 Tage sein. Der gültige Impfpass des Hundes ist vorzulegen und verbleibt bis zur Abholung des Tieres in der Hundschule. O Der Besitzer versichert ausdrücklich, dass sein Hund keiner regelmäßigen Medikamtation bedarf. O Der Hund benötigt regelmäßig Medikamente und zwar wie folgt (Name des Medikaments und genaue Angabe der Verabreichung: 14. Der Besitzer erlaubt der Hundeschule ausdrücklich einen Tierarzt / eine Tierklinik zu konsultieren, sofern dies bei Würdigung aller Umstände für erforderlich gehalten wird. Die Hundeschule ist in der Wahl des aufzusuchenden Tierarztes / der Tierklinik völlig frei, haftet nicht für etwaige Fehlbehandlungen des Tierartzes / der Tierklinik und kann gänzlich nach eigenem Ermessen entscheiden. Sofern in der konkreten Situation möglich, wird sie gern den regelmäßig behandelnden Tierarzt des Hundes aufsuchen: 15. Die entstehenden Kosten für die Behandlung / Versorgung durch den Tierarzt / die Tierklinik und etwaige Medikamente trägt der Besitzer zur Gänze selbst. Eine notwendige Erstattung der Kosten ist bei Abholung des Hundes fällig.

16. Für eine Erkrankung, Verendung des Tieres, Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung wird von der Hundeschule keine Haftung übernommen. 17. Die Hundeschule versichert, den Besitzer unverzüglich von einer etwa notwendigen ärztlichen Versorgung oder davon zu benachrichtigt, dass der Hund physische, psychische oder sonstige Probleme aufweist, die Maßnahmen erfordern. Dafür muss die ständige Erreichbarkeit des Besitzers und / oder einer von ihm angegebenen Person gewährleistet sein. Erreichbarkeit des Besitzer (insbesondere Mobilfunknummer): Erreichbarkeit einer Bezugsperson (insbesondere Mobilfunknummer): 18. Der Besitzer haftet in vollem Unfang für alle Schäden und Verletzungen an Tieren, Mensch und Gegenständen, die sein Hund trotz üblicher Aufsicht verursacht. In diesem Zusammenhang versichert der Besitzer ausdrücklich, dass eine wirksame Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Versicherungsgesellschaft Versicherungsscheinnummer Versicherungssummen Eine Kopie des Versicherungsscheines ist bei Ankunft des Hundes zwingend vorzulegen. 19. Die Hundeschule haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Besitzers handelt, für ihre Inhaberin und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden (des Besitzers) handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Gesamtunterbringungspreis beschränkt. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und / oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Hundeschule haftet weiter nicht für Unfälle, Abhandenkommen oder Erkrankungen des Hundes soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. 20. Der Besitzer versichert, dass der Hund beim Hunderegister Niedersachsen registriert ist. Registernummer Eine Kopie des Registerausdrucks ist bei Ankunft des Hundes zwingend vorzulegen.

21. Der ausgefüllte und unterschriebene Fragebogen der Hundeschule ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Besitzer haftete in vollem Umfang für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort aufgeführten Angaben. 22. Dem Besitzer ist bekannt, beziehungsweise wird er vorliegend darauf hingewiesen, dass der Hund zur Entspannung und in Ruhephasen nach freiem Ermessen der Hundeschule und für kurze Zeiträume in einem Kennel, einer Box oder den vorhandenen Zimmerzwingern untergebracht werden kann. 23. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz. Die Hundeschule versichert, mit den Daten sorgsam umzugehen. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung, Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und gegebenenfalls Forderungsrealisierung. 24. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Wirksame, welche dem in diesem Vertrag erkennbar geworden Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Groß Ippener, den Hundeschule Topdog.de Besitzer