Datenübermittlung nach 302 SGB V. Allgemeine Informationen zur Umstellung auf die Datenannahmestelle. BITMARCK Service GmbH

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Transkript:

Datenübermittlung nach 302 SGB V Allgemeine Informationen zur Umstellung auf die Datenannahmestelle BITMARCK Service GmbH Knappschaft Dezernat I.5.5 44781 Bochum Stand dieser Information: Juni 2016

Allgemeine Informationen zur Umstellung auf die Datenannahmestelle BITMARCK Service GmbH Mit Datum 01.07.2016 hat die Knappschaft den neuen Dienstleister BITMARCK Service GmbH in Essen mit der Annahme der Abrechnungsdaten nach 302 SGB V beauftragt. Bei dieser Umstellung handelt es sich um ein größeres Projekt, dass nur im Rahmen der guten Zusammenarbeit aller dran beteiligten Partner ohne größere Probleme gelingen kann. Um für alle Beteiligten die Umstellung so einfach wie möglich zu halten, haben wir auf den Folgeseiten wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die wir zu beachten bitten. Unabhängig von der Art der Datenlieferung (z. B. Test-/Echtdaten, Korrekturen ) bitten wir Sie, die für die Knappschaft bestimmten Daten ab Versanddatum 01.07.2016 an die BITMARCK Service GmbH zu übermitteln. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, diese allgemeinen Informationen im Bedarfsfall an Dritte (Dienstleister, Softwareanbieter) weiterzureichen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Stand: Juni 2016

Kostenträgerdatei Kryptische Verschlüsselung Logisches IK Sorgen Sie dafür, dass zum Stichtag 01.07.2016 in Ihrem Abrechnungssystem die aktuelle Kostenträgerdatei zur Verfügung steht. Diese enthält alle wichtigen Informationen und Einstellungen, die erforderlich sind, um Ihre Abrechnungsdaten an den korrekten Empfänger zu übermitteln. Sich hierzu ggfs. ergebende Fragen beantwortet Ihnen sicherlich gerne Ihr Softwareanbieter. Aus Sicherheitsgründen werden die Abrechnungsdaten kryptisch verschlüsselt. Dazu wird ein sog. Krypto-Modul eingesetzt, dass Bestandteil der Abrechnungssoftware ist. In der Regel brauchen Sie hier nichts weiter zu Es empfiehlt sich jedoch zu prüfen, ob das logische und das physikalische IK, welche für die kryptische Verschlüsselung notwendig sind, korrekt sind. Die IKs finden Sie nachfolgend. Da die BITMARCK Service GmbH erweiterte Servicefunktionalitäten für die Knappschaft wahrnimmt, ist als logisches IK weiterhin das IK 109905003 der Seite: 4 von 7

Physikalisches IK Durch die Knappschaft ab 01.07.2016 beauftragte Datenannahmestelle Anschrift der beauftragten Datenannahmestelle E-Mail-Adresse für den Versand der Abrechnungsdaten Hotline der Datenannahmestelle bei evtl. Rückfragen zu Anschreiben/Fehlerfälle Internet Knappschaft zu nutzen. Das physikalische IK lautet ebenfalls 109905003. BITMARCK Service GmbH in Essen BITMARCK Service GmbH Postfach 10 04 53 45004 Essen le@bitmarck-daten.de Im Falle von Rückfragen zu Anschreiben der Datenannahmestelle oder zu Fehlern bis zur Prüfstufe 3 können Sie die folgenden Kontaktdaten nutzen: Tel.: 0800 24862725 (Hotline) Fax.: 0800 24862725329 E-Mail: servicedesk@bitmarck.de bleiben unverändert. bleiben unverändert. bleiben unverändert. bleiben erhalten. Knappschaft.de Datenaustausch.de Seite: 5 von 7

Datenträger Formale Fehler (Fehler bis Prüfstufe 3) Die Knappschaft bevorzugt und empfiehlt den Versand der Abrechnungsdaten per E-Mail. Sollten Sie gleichwohl Datenträger (z. B. Disketten, CDs) verwenden, achten Sie bitte auf die genaue Beschriftung, da nicht zuordenbare Datenträger durch unsere beauftragte Datenannahmestelle unbearbeitet abgewiesen werden. Durch die korrekte Beschriftung werden für alle am Verfahren Beteiligten vermeidbare Aufwände und Zeitverluste vermieden. Im Rahmen der Datenannahme führt die BITMARCK Service GmbH die formale Fehlerprüfung (Prüfungen bis zur Prüfstufe 3) durch. Sofern hier Fehler festgestellt werden, erhalten Sie zeitnah von der BITMARCK Service GmbH eine entsprechende Das Fehleranschreiben der BITMARCK Service GmbH erhält der durch Sie beauftragte Dateiabsender. Alle bisherigen mit dem Dateiabsender abgestimmten Verfahrenswege bleiben erhalten. Nachricht. Rechnungsbegründende Keine Veränderung, die bisherigen Verfahrenswege bleiben erhalten. Unterlagen/Begleitdokumentati Die rechnungsbegründenden Unterlagen/die Begleitdokumentation senden Sie wie bisher auch, an die für Ihren on Leistungsbereich/Abrechnungsbereich zuständige Abrechnungsstelle der Knappschaft. Empfangsbestätigung Geht an den Dateiabsender. Geht an den Dateiabsender. Seite: 6 von 7

Fachliche Fehler (Prüfstufe 4) Allgemeine Fragen zum elektronischen Datenaustausch Fragen zur Abrechnung Keine Veränderung, die bisherigen Verfahrenswege bleiben erhalten. Fragen zu fachlichen Fehlern beantwortet Ihnen, wie bisher, die Clearingstelle im Dezernat I.5.5 der Knappschaft. Diese können Sie wie folgt erreichen Post: Knappschaft Clearingstelle im Dezernat I.5.5 Knappschaftstr. 1 44799 Bochum Tel: 0800 0200 505 Fax: 0234/304 16090 E-Mail: datenaustausch@kbs.de Keine Veränderung, die bisherigen Verfahrenswege bleiben erhalten. Allgemeine Fragen beantwortet Ihnen wie bisher die Clearingstelle im Dezernat I.5.5 der Knappschaft. Diese können Sie wie folgt erreichen Post: Knappschaft Clearingstelle im Dezernat I.5.5 Knappschaftstr. 1 44799 Bochum Tel: 0800 0200 505 Fax: 0234/304 16090 E-Mail: datenaustausch@kbs.de Keine Veränderung, die bisherigen Verfahrenswege bleiben erhalten. Fragen, die sich ausschließlich auf die Abrechnung beziehen (z. B. zur Rechnungskürzung, Stand der Rechnungsbearbeitung), beantwortet Ihnen wie bisher auch, die für Ihren Leistungsbereich/Abrechnungsbereich zuständige Abrechnungsstelle der Knappschaft. Seite: 7 von 7