IMMOBILIEN EXPOSÉ 1-Zimmerappartement in Meersburg, der Sonnentrasse am Bodensees
1. Lage Die besonders reizvolle Lage von Meersburg, gebaut an einen steilen Rebhang direkt am See zwischen Überlingen und Friedrichhafen, zog schon vor Jahrhunderten die Menschen an. Angeblich errichteten schon die Merowinger die erste Burg, deren mittelalterliche Anlage noch heute das Stadtbild von weitem prägt. Seit 2004 gehört Meersburg zu den Mitgliedern der Deutschen Fachwerkstraße eine der großen touristischen Routen Deutschlands. Den Konstanzer Fürstbischöfen verdankt die Stadt ihre barocke Silhouette. Sie bauten prachtvolle Schlossanlagen, an deren Gestaltung der damals schon berühmte Barockarchitekt Balthasar Neumann beteiligt war. Rund um diese repräsentativen Bauten, die heute zumeist zur Besichtigung offen stehen, ordnen sich die kleinen Gässchen, die wunderschönen Plätze und herrlichen Aussichtsterrassen Meersburgs. Hier locken im Sommer gemütliche Cafés und die Terrassen des Neuen Schlosses sowie der Burg bescheren schönste Aussichten von oben auf den See und bei klarem Wetter auf imposante Bergketten der Alpen. Doch nicht nur die malerische Lage und die Bauten aus der Vergangenheit machen Meersburg zu einem beliebten Ziel. Das breite und anspruchsvolle Kulturprogramm (u. a. die Schlosskonzerte), die vielen Museen und das große Freizeitangebot (Therme, Seebäder, Schiffsanlegestelle) ziehen jährlich Tausende von Besuchern an. Die Verkehrslage ist ausgezeichnet. In 15 Minuten gelangt man mit dem PKW nach Friedrichshafen und Überlingen. In kürzester Zeit erreicht man mit der Fähre die Universitätsstadt Konstanz und die Grenzstadt Kreuzlingen in der Schweiz. 2. Objektbeschreibung In den 60iger Jahren galten Hügelhäuser als architektonischer Meilenstein, als Wohnform der Zukunft. Eine Hoffnung, die mittlerweile längst Vergangenheit ist. Doch sind die Hügelhäuser heute beliebter denn je. Schick, weil anders. Begehrt, weil individuell. Das Appartement befindet sich im 1. OG eines der 1973 erbauten Hügelhäuser von Meersburg. Barriere frei gelangt man von dem repräsentativen Haupteingang des Gebäudes in den Fahrstuhl und weiter über den mit Teppich ausgelegten Flur, vorbei an den überwiegend in braun, passend zum Blau-beige Ton des Teppichs gehaltenen Wohnungstüren bis ins private Reich. Das Raumangebot erstreckt sich auf 36,2 m². Eine kleine Diele mit separatem Bad und Küche führt in das Wohn-/Schlafzimmer. Das Wohn- /Schlafzimmer verfügt über eine ansprechende Größe und öffnet auf einen teilweise überdachten Balkon, der ungestörte Erholung und Sonne bis in die frühen Nachmittagsstunden bietet. Von der Dachterrasse im 6. OG des Hauses des Hauses genießen Sie einen phantastischen Blick über den Bodensee. Zum Objekt gehören ein Kellerabteil sowie ein Aussenstellplatz. Für die Wäsche stehen Münz Waschmaschinen und Trockner in den Technikräumen des Hauses bereit. Fahrräder können in einem abgeschlossenen Raum im Erdgeschoss des Hauses eingestellt werden. Die Wohnanlage wird von einer Hausverwaltung betreut
3. Ausstattung Die Wohnung ist ansprechend möbliert. Die Räume werden mit Öl-Zentralheizung beheizt. Das Mobiliar ist in den Farbtönen anthrazit, weiß und rot gehalten und kann kostenlos übernommen werden. Im Einzelnen ist die Wohnung ausgestattet mit einer offenen Schrankwand, einem Esstisch mit 4 Stühlen, einem Schlafsofa, 2 Sesselchen und einem Couchtisch im Wohn-Schlafzimmer. In der Diele wurde eine Schlafkoje (Stockwerkbett) mit Rollschubladen für Bettzeug in die Wand eingelassen. Auf der Terrasse befindet sich eine kleine Sitzgruppe. Die Terrasse ist mit einer Markise zu beschatten. Das Badezimmer enthält eine Badewanne. Die Böden im Bad, in der Küche und im Wohn-/Schlafzimmer sind mit Fliesen, PVC bzw. mit Teppichboden belegt. Die Wände sind mit Raufasertapete versehen. Die Wohnung ist in einem guten und gepflegten Zustand. Die Fensterfront der Wohnung wurde 2010 durch schalldichtes Isolierglas ersetzt. Die sanitären Einrichtungen und die Einbauküche wurden 1973 eingebaut und bedürfen einer Erneuerung, um den heutigen Ansprüchen zu genügen. 4. Sonstiges Gemäß Energieausweis vom 05.05.2008 liegt der Energieverbrauchskennwert des Mehrfamilienhauses bei 130 kwh/(m² a)(energieverbrauch für Warmwasser enthalten). 5. Bemerkungen Klein und dennoch wertvoll, als sichere Kapitalanlage oder für den Eigengebrauch, zum Wohnen, Arbeiten oder als Ferienimmobilie, dem Eigentümer der Wohnung stehen zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. 5. Kaufpreis 64.500,00 + 3.500,00 für einen Aussenstellplatz zzgl. 3,57% Maklerprovision und den üblichen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notariats und Grundbuchkosten.
Eingangsbereich Flur
Essbereich Schlafkoje
Küche Wohnbereich
Wohnbereich Balkon
Bad Aussicht
Grundriss
Wohnflächenberechnung Wohn-Schlafzimmer ca. 20,00 m² Diele ca. 6,60 m² Küche ca. 3,30 m² Bad ca. 3,30 m² Terrasse (6,00 m²/2) ca. 3,00 m² Gesamt: ca. 36,20 m²
Ihre Ansprechpartner: Giovanni Panagia Mail: g.panagia@horta.de Dr. Corinna Helmle-Roth Mail: c.helmle-roth@horta.de Marc Schmidt Mail: m.schmidt@horta.de horta Immobilien Shop Center GmbH Friedrichstr. 47 Tel.: 07541-559948 0 Geschäftsführer: Giovanni Panagia, Carlos Horta 88045 Friedrichshafen Fax: 07541-559948 9 Mainaustraße 32, 78464 Konstanz Amtsgericht Freiburg, HRB 707451 Steuernummer: 09048/14872 Mail: Friedrichshafen@horta.de Homepage: www.horta.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/ Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/ Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 2. Angebot Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebotes/ der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu, einen Schadensersatz aus. 3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 4. Provision Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Diese beträgt bei Immobilien 3% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 4 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. 5. Vorkenntnis Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen. 6. Gleichwertigkeit Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. 7. Beurkundung Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei. 8. Haftung Die beiliegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information soweit möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung. 9. Schlussbestimmungen Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand istsoweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat- der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Stand: 05/2012