FAQ BU PLUS Die neue BU mit Pflege-Schutzbrief! Zum 21.12.2012 bieten wir einen BU-Schutz an, bei dem einerseits die Idee unserer erfolgreichen Rente PLUS-Produkte fortgesetzt werden soll und wir andererseits ein Produkt schaffen möchten, dass durch den zusätzlichen Schutz, den es bietet, nicht direkt mit anderen BU-Produkten vergleichbar ist. Ziel der Einführung von BU PLUS ist es, dass der Kunde für ein paar Euro mehr nicht nur seine Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit absichert, sondern auch eine erste sinnvolle Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit trifft. BU PLUS enthält neben der vereinbarten Leistung bei Berufsunfähigkeit (BU) einen Pflege- Schutzbrief. Dieser Pflege-Schutzbrief sichert dem Kunden sofortigen Pflegeschutz und das Recht auf eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Pflegeschutz während der BU-Versicherungsdauer Bei Pflegebedürftigkeit erhält der Kunde eine zusätzliche lebenslange Pflegerente in Höhe der aktuell vereinbarten BU-Rente. Pflegeschutz nach Ablauf der BU-Versicherungsdauer Falls der Kunde zum Ablauf der BU-Versicherungsdauer keine zusätzliche Pflegerente von uns erhält, hat er das Recht, zu diesem Zeitpunkt eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Die Höhe der Pflegerente kann er selbst bestimmen. Obergrenze ist die zuletzt vereinbarte BU-Rente (maximal 2.000 Euro). Die Höhe des Beitrags berechnen wir nach dem dann gültigen Anschlusstarif. Falls der Kunde zum Ende der BU-Versicherungsdauer noch Beiträge zahlt, setzt sich die BU-Versicherung automatisch als Anschluss-Pflegeversicherung auf Basis seines gewohnten BU-Beitrags fort. Selbstverständlich kann er den Pflegeschutz noch individuell anpassen oder der Fortsetzung des Versicherungsschutzes widersprechen. 1
Fragen zu Produktmerkmal 1 - Zusatzleistung bei Pflegebedürftigkeit während der Versicherungsdauer 1 Wie hoch ist die Zusatzleistung? Liegt Pflegebedürftigkeit vor, gibt es eine Zusatzleistung in Höhe von 100 % der dann aktuell vereinbarten BU-Rente. 2 Ab wann ist jemand pflegebedürftig? Pflegebedürftigkeit während der BU-Versicherungsdauer liegt ab 3 ADL vor. 3 Wie lange wird die Zusatzleistung gezahlt? Die Zusatzleistung wird bei Pflegebedürftigkeit lebenslang gezahlt, also auch wenn die BU- Leistung endet. (Idee: Die BU-Leistung wird bei Rentenbeginn durch die Altersrente abgelöst, das Pflege-PLUS bleibt aber bestehen. ) 4 Wie lang hat man Versicherungsschutz aus Produktmerkmal 1? Der Versicherungsschutz besteht während der vereinbarten Versicherungsdauer der BU. Für die Zeit nach der BU-Versicherungsdauer ist das Produktmerkmal 2 vorgesehen. 5 Wie ist die Zusatzleistung steuerlich zu sehen? Bei Pflegebedürftigkeit wird eine zusätzliche Pflegerente geleistet. Leistungen aus Pflegeversicherungen sind steuerfrei. Die BU-Rente wird wie bisher mit dem Ertragsanteil versteuert. Fragen zu Produktmerkmal 2 - Pflegeanschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung 7 Kann jeder eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließen? Ja, selbst wenn der Kunde krank ist oder bereits eine BU-Rente bezieht. 8 Können auch Pflegebedürftige eine Anschluss-Pflegeversicherung erhalten? Nein. Ist der Kunde pflegebedürftig, erhält er ja bereits eine zusätzliche Pflegerente (siehe Produktmerkmal 1). 9 Können Kunden, die ihren Vertrag beitragsfrei gestellt haben, eine Anschluss- Pflegeversicherung abschließen? Nein. Wenn der Kunde von sich aus aktiv beitragsfrei stellt (ohne BU zu sein) oder kündigt, zahlt er keinen Beitrag und keine Optionsprämie für den Pflege-Schutzbrief und das Recht auf Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlischt. 2
10 Welche Kunden erhalten automatisch (ohne selbst aktiv werden zu müssen) eine Anschluss-Pflegeversicherung? Der BU-Vertrag wird bei allen Anschlusstarif-Berechtigten, die keine BU-Leistung beziehen, am Ende der Versicherungsdauer automatisch auf einen Pflegetarif zu gleichem Beitrag (neuer Versicherungsschein wird zugestellt) umgestellt. Zu gleichem Beitrag deshalb, weil der Kunde gewohnt ist, diesen Beitrag zu zahlen. Bei gleichem Beitrag wird die Pflegerente durch das hohe Eintrittsalter oftmals niedriger ausfallen als die zuvor versicherte BU-Rente. 11 Welche Leistungen/Leistungsstaffel enthält der Anschluss-Pflegetarif? Der Anschluss-Pflegetarif wird nach einem eigenen Tarif gerechnet, und zwar nach den zum Zeitpunkt des Wechsels für den Anschlusstarif gültigen Rechnungsgrundlagen. Die Leistungsstaffel des Anschluss-Tarifs umfasst folgende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit: 100 % der Rentenhöhe bei 6 ADL, 75 % der Rentenhöhe bei 4 oder 5 ADL, 50 % der Rentenhöhe bei 3 ADL. Außerdem sind 100 % Demenzleistung bei Pflegestufe III mitversichert. Die Leistungsstaffel ist analog unserer bekannten PflegeVorsorge Exklusiv gewählt worden. 12 Kann der Pflegeschutz im Anschlusstarif angepasst werden? Die Pflegerente kann aufgestockt werden bis zur vorher versicherten BU-Rente, maximal aber bis zu einer Höchstrente von 2.000 EUR. Wenn der Pflegeschutz zu gleichem Beitrag die vorher versicherte BU-Rente oder die Höchstrente überschreitet, wird auf einen entsprechend kleineren Schutz mit kleinerem Beitrag umgestellt. Das wird aber eher selten vorkommen. Selbstverständlich kann auch eine Anschluss-Pflegeversicherung mit geringeren Leistungen vereinbart werden, sofern wir einen entsprechenden Anschluss-Tarif anbieten. 13 Wo erhält der Kunde Infos zu seiner BU PLUS? Der Kunde findet die versicherten Leistungen der BU PLUS bzw. den Pflege-Schutzbrief auf einer separaten Seite BU PLUS Pflege-Schutzbrief inklusive! im Versorgungsvorschlag nach den Gesamtleistungen. Der Pflege-Schutzbrief beschreibt die wesentlichen Grundzüge der beiden Leistungsmerkmale. Außerdem wird der Pflege-Schutzbrief gesondert der Police zugesteuert. Weiterführende Informationen sind den Bedingungen zu entnehmen. 14 Warum werden im Versorgungsvorschlag oder in der Police keine Werte zu den beiden Leistungsmerkmalen genannt? Das Leistungsmerkmal 1 wird entsprechend beschrieben und besagt, dass die zusätzliche lebenslange Pflegerente immer so hoch ist, wie die bei Eintritt des Pflegefalls vereinbarte BU- Rente. Die vereinbarte BU-Rente kann zu jederzeit dem Versorgungsvorschlag/der Police etc. entnommen werden (beitragsfreie BU-Rente, versicherte BU-Rente etc.). Bei dem Leistungsmerkmal 2 werden wir für den Anschlusstarif die dann gültigen Rechnungsgrundlagen zu Grunde legen, die wir heute noch nicht kennen. 15 Kann man den Anschlusstarif bei Einführung der BU PLUS schon rechnen? Nein. Da die Mindestaufschubzeit 15 Jahre beträgt und die zum Zeitpunkt des Anschluss-Tarifs gültigen Rechnungsgrundlagen gelten, ist eine heutige Berechnung nicht möglich. 16 Wird der Anschlusstarif verprovisioniert? Für die Anschluss-Pflegeversicherung sind derzeit keine Provisionen geplant. Auch eine Anpassung des Versicherungsschutzes durch den Kunden soll keine Provision auslösen. 3
17 Soll der Anschlusstarif irgendwann im Angebotsprogramm rechenbar sein? Wenn der Kunde den Anschluss-Pflegeschutz nicht wie angeboten übernehmen, sondern daran noch etwas verändern möchte, dann muss der Anschluss-Pflegetarif rechenbar sein. Denkbar ist, dass der Tarif auch in der KC-Version des Angebotsprogramms freigeschaltet wird. Weitere Fragen 18 Sind die neuen Produktmerkmale einzeln wählbar? Nein. Das BU PLUS-Produkt ist wie die Rente PLUS ein eigenständiges Produkt, bei dem die beiden Pflege-Komponenten fester Tarifbestandteil sind. Wer den Pflege-Schutz nicht haben möchte, kann das konventionelle BU-Produkt wählen. 19 Gibt es BU PLUS nur als selbstständige Versicherung oder auch als Zusatzversicherung? BU PLUS gibt es auch als Zusatzversicherung für das Privatgeschäft der dritten Schicht (zur Privat-Rente, Privat-Rente PLUS, Vorsorge Start und zur Risikolebens- sowie Kapitallebensversicherung). Es gibt keine BU PLUS in Schicht 1 und 2. Bei Riester geht grundsätzlich nur eine Beitragserstattung und bei bav und Basis-Rente ist die Absicherung der Pflegebedürftigkeit wie bekannt problematisch. 20 Warum ist der Pflege-Schutzbrief für unterschiedliche Berufe fast gleich teuer? Es gibt nur bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Einteilung in verschiedene Berufsklassen. Die Pflegeversicherung kennt eine Einteilung in Berufsklassen bisher noch nicht. Da der Pflege-Schutzbrief eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit vorsieht, ist der PLUS-Baustein fast immer gleich teuer, egal welchen Beruf der Versicherte ausübt. 21 Gilt der Sofortrabatt auch für die Optionsprämie? Nein. Wir wissen leider nicht, ob unsere Annahmen für die Kalkulation der Optionsprämie richtig sind. Und da wir erst später wissen, ob das angesammelte Risikokapital für den Anschlusstarif ausreicht, können wir keine Überschüsse verrechnen. 22 Gilt für BU PLUS die gleiche Risikoprüfung wie bei der normalen BU? Es gelten die BU-Gesundheitsfragen. Ggf. werden, sofern nötig, unterschiedliche Risikozuschläge für die Risiken BU und Pflege vergeben. Der Risikozuschlag der Pflegeversicherung wird für den Anschluss-Pflegetarif übernommen. 23 Gibt es BU PLUS bei SBUJ, STBU, SEU, SUEU? Nein. STBU, SEU und SUEU sind als eine günstige Alternative zur SBU entwickelt worden. Das PLUS würde diese Produkte wieder verteuern. Bei der SBUJ geht es auch um einen möglichst günstigen Startbeitrag. Außerdem ist die Darstellung der Leistungen aus dem Pflege-Schutzbrief nicht ganz einfach. (Bemisst sich die Zusatzrente aus dem Produktmerkmal 1 an der Startrente/Zielrente, wenn Erhöhungsschritte abgelehnt werden?...) Die Umsetzung ist grundsätzlich sicherlich bei den o. g. Produkten denkbar. Der Aufwand müsste dann allerdings dem vertrieblichen Nutzen gegenüber gestellt werden. 4
24 Gibt es für die BU PLUS ein neues bzw. eigenes Bedingungswerk? Nein. BU PLUS wird in als Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in die BED.SBU bzw. als Zusatzversicherung in die BED.BU eingearbeitet. 25 Sind bei BU PLUS alle Bausteine möglich, die auch sonst möglich sind? Ja, grundsätzlich sind alle Bausteine möglich. Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen: - Die abgekürzte Zahlungsdauer ist nicht möglich. Wir wollen eine möglichst automatische Umstellung in den Anschluss-Pflegetarif. Dieser Automatismus ist nur möglich, wenn bis zum Ende der Versicherungsdauer Beiträge gezahlt werden. - Eine garantierte Rentensteigerung ist derzeit noch nicht möglich. - Die Leistungsstaffel 25/75 ist nicht vorgesehen. - Die Karenzzeit gilt nur für die BU-Leistung. Die zusätzliche Pflegeleistung wird direkt gezahlt. Wenn also direkt Pflegebedürftigkeit eintritt und eine Karenzzeit vereinbart ist, dann wird erst die zusätzliche Pflegerente gezahlt und nach Ablauf der Karenzzeit kommt die BU-Rente hinzu. Alles andere wäre zu umständlich. Außerdem würde eine zusätzliche Karenzzeit für die Pflegerente keine weitere deutliche Prämienminderung mit sich ziehen. 26 Gibt es tarifliche Einschränkungen? Für BU PLUS gilt eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren. Zum einen wird die Optionsprämie bei zu kurzen Versicherungsdauern im Verhältnis zur BU- Prämie ansonsten zu teuer. Zum anderen sind diese 15 Jahre eine gängige Größe (z. B. bei Vertragserhöhungen, Wiederaufnahme der Beitragszahlung ). 27 Ist BU PLUS Bestandteil des AS-Konfigurators? Ja, wenn der Kunde vollwertigen BU-Schutz wählt. 28 Kann BU PLUS von allen Vertriebspartnern verkauft werden? Ja, außer von der DEVK. Die DEVK möchte bis auf Weiteres keine BU PLUS anbieten. 29 Ist eine Umstellung von Altverträgen in BU PLUS möglich? Nein. Es ist keine Umstellung von Bisex- in Unisex-Tarife möglich. Begründung: Unsere Unisex-Kalkulation geht von einem normalen Mischungsverhältnis ohne Bestandumstellung aus. Jede Umstellung einer Kundin kostet uns Deckungsbeitrag. Eine Umstellung von BU in die neue BU PLUS ist somit auch nicht möglich. Bei Rente PLUS haben wir eine Umstellung gegen 10 % Mehrprämie erlaubt. Dies war auch sinnvoll, denn der PLUS-Tarif hat einen höheren Deckungsgrad und die Mehrprämie bedeutet Neugeschäft. Bei einer Umstellung von einer Bisex-BU in eine Unisex-BU PLUS durch eine 5
Kundin würde sich unser Deckungsgrad verringern und es wäre eine Gesundheitsprüfung notwendig. Einzige Ausnahme: Umstellungen im Rahmen unserer Umtauschgarantie sind auf Anfrage auch in BU PLUS möglich. Wir stellen die entsprechenden Verträge unser Kundinnen standardmäßig in die normale Unisex-BU um, d. h. der Deckungsbeitrag geht runter. Eine Umstellung auf BU PLUS führt zu keiner weiteren Reduzierung des Deckungsbeitrags. Daher ist eine Umstellung in BU PLUS gegen Mehrbeitrag möglich. 6