FehmarnbeltTicket Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Ähnliche Dokumente
FehmarnbeltTicket Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Fehmarnbelt-Ticket Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket

Beförderungsbedingungen der Städtebahn Sachsen GmbH

Bayern-Tickets und Bayern-Tickets Single werden unbefristet angeboten.

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Allgäu-Schwaben

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket München-Nürnberg

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig

Bek... ( /2014) Insel & Me(e)hr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn

2. Aktionszeitraum Das Luther-Ticket gilt vom 01. April 2017 bis zum 10. Dezember 2017.

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

6. Reisekomfort Ticket (RKT)

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D)

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Bayern-Hopper

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

Beförderungsbedingungen

Aachen (D) / Lüttich (B)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der ODEG Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft mbh (ODEG)

Tarifbedingungen. (2) Es werden Fahrausweise nur für eine einzige Wagenklasse ausgegeben.

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

2. Tarifliche Regelung für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

5. Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die die Beförderungsbedingungen der Deutsche Bahn AG anwenden

Öffentliche Sonderreisezüge

Tarifbestimmungen. Sonderangebot Anhalt Bitterfeld - Wittenberg - Tarif ("ABW-Tarif") gültig ab

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets

Stadt Jöhstadt. Preßnitztalbahn - NE Museumsbahn Steinbach - Jöhstadt. Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen (TBB Preß)

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Tarif Emsland Mitte/Nord Tarifbestimmungen

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung des Azubi-Ticket Thüringen

Anlage 12. NRW-Pauschalpreistickets Tarifbestimmungen

Super Sparpreis Partner

ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und Hanseatische Eisenbahn GmbH

Sonderregelung. auf der RBA-Linie 21. Lindau-Bodolz-Wasserburg-Oberreitnau- Nonnenhorn

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern

TARIF und BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Schleswig-Holstein-Tarif Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Schleswig-Holstein-Tarif Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen für bahn.bonus-prämienfahrkarten

Rügensche BäderBahn (RüBB) Mecklenburgische Eisenbahnfreunde Schwerin e.v. Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets

I Beförderungsentgelte

Museumsbahn Schönheide e.v. Museumsbahn Schönheide (Muba) Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen

TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG

TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG

Benutzungsbedingungen für den Zeitkarten-Übergangstarif metronom HVV (ÜTME)

Tarifbestimmungen Anlage 4

Einfach einfacher! Alles auf einen Blick. Der neue SH-Tarif für Bus und Bahn.

Benutzungsbedingungen für den Zeitkarten-Übergangstarif metronom HVV (ÜTME)

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern

FAQ Sommer-Ticket Häufige Fragen und Antworten

Tarifbestimmungen. Verkehrsregion Flensburg / Schleswig

Beförderungsbedingungen

Tarifbestimmungen SH-Tarif Nachbarbarticket - Nordtysklandticket

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen SSB Flex

Tarifbestimmungen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Ihre Tickets im bwtarif:

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern

FAQ Sommer-Ticket. FAQ Häufige Fragen und Antworten zum Sommer-Ticket. Sommer-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern

8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern

Die Stadt informiert. Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in Flörsheim am Main

Transkript:

FehmarnbeltTicket Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Gültig ab 01. April 2016 Diese Bestimmungen sind als tarifliches Sonderangebot Teil des SchleswigHolsteinTarifs. 1 Geltungsbereich... 2 2 Fahrkarten... 2 2.1 Erwerb... 2 2.2 Nutzung... 2 2.3 Beförderung... 3 2.4 Ungültigkeit... 3 3 Fahrpreise... 3 3.1 Preis... 3 3.2 Erhöhter Fahrpreis... 3 3.3 Erstattung, Umtausch... 4 3.4 Verhaltenspflichten der Reisenden... 4 3.5 Beförderung schwerbehinderter Menschen... 4 3.6 Mitnahme von Gepäck... 4 3.7 Fahrradmitnahme... 4 3.8 Mitnahme von Tieren... 4 4 Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis... 4 Anlage: Vertragliche Beförderer... 5

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen FehmarnbeltTicket 1 Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbe dingungen zum FehmarnbeltTicket gelten für die Beförderung von Personen bei grenz überschreitenden Fahrten nach Dänemark, sofern die Fahrkarten in Deutschland erwor ben werden. Für in Dänemark gelöste Fahr karten gelten die dortigen Tarifbestimmun gen zum FehmarnbeltTicket. Grenzüberschreitende Fahrten im Sinne die ser Bestimmungen sind Fahrten zwischen den Bereichen (i) Kreis Ostholstein sowie Region Lübeck und (ii) Inseln Lolland und Falster. Die Bereiche umfassen die in der Anlage genann ten Verkehrsleistungen. Die Bestimmungen gelten ausschließlich in den fahrplanmäßig verkehrenden Zügen so wie in den im Fahrplan ausgewiesenen sen und Fähren. Abweichungen hiervon wer den im Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben. Soweit in diesen Bestimmungen keine weiter gehenden Regelungen erfolgen, gelten die Bedingungen des jeweils befördernden Ver kehrsunternehmens. Der Fahrgast schließt den Beförderungsver trag jeweils mit dem/ den Unternehmen, in dessen Verkehrsmittel er befördert wird bzw. das die Konzession der betroffenen Linie be sitzt. Fahrkarten werden im Namen und für Rechnung des befördernden Verkehrsunter nehmens verkauft. 2 Fahrkarten 2.1 Erwerb Der Verkauf des FehmarnbeltTickets erfolgt im Geltungsbereich durch die von den teil nehmenden Verkehrsunternehmen eingerich teten Verkaufsstellen, durch Verkauf im oder über stationäre Fahrkartenautomaten. In Ausnahmefällen findet im Schienenpersonen nahverkehr (SPNV) ein Verkauf über Automa ten im Zug oder durch personalbedienten Verkauf im Zug statt. Ausnahmen werden durch örtliche Aushänge gesondert bekannt gegeben. Bei Verkauf von Fahrkarten im Fahrzeug ist die Fahrkarte unmittelbar bei Betreten des Fahrzeugs zu lösen. Bei Scandlines erfolgt kein Verkauf. 2.2 Nutzung Das FehmarnbeltTicket ist wahlweise als Ta geskarte oder als Kleingruppenkarte erhält lich. Es gilt zu beliebig häufiger Nutzung der Verkehrsmittel im Geltungsbereich am einge tragenen Geltungstag bis Betriebsschluss (5 Uhr des Folgetages), in Zügen nur in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagen klasse ist ausgeschlossen. Das FehmarnbeltTicket Tageskarte gilt für eine Einzelperson. Kinder zählen als eine Per son. Es ist nur gültig, wenn vor Antritt der ersten Fahrt in den dafür vorgesehenen Fel dern Vor und Zuname des Inhabers unaus löschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Das FehmarnbeltTicket Kleingruppenkarte gilt für bis zu fünf Personen. Kinder zählen als eine Person. Es ist nur gültig, wenn vor Antritt der ersten Fahrt in den dafür vorgese henen Feldern Vor und Zuname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke unauslöschlich in Druckbuchstaben eingetragen werden. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen die Identität durch einen amtlichen Lichtbildaus weis nachzuweisen. Ein Austausch von Perso nen nach Antritt der ersten Fahrt ist ausge schlossen. Zur Beförderung mit der Fähre zwischen Puttgarden und Rødby ist für den Zugang zum Schiff ein SpeeddoorTicket pro Person erforderlich. Dieses ist kostenlos an den Ver kaufsstellen der Scandlines in Puttgarden und 2

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen FehmarnbeltTicket Rødby erhältlich. Das SpeeddoorTicket ist nur gegen Vorlage des FehmarnbeltTickets für die damit reisenden Personen gültig. Zur Nutzung einer Fährabfahrt haben Reisen de spätestens 15 Minuten vor der planmäßi gen Abfahrt an Bord zu gehen. Auf den Fährschiffen ist die Beförderung von allein reisenden Kindern bis einschließlich 13 Jahren ausgeschlossen. Die Beförderung von allein reisenden Jugendlichen von 14 bis ein schließlich 17 Jahren kann erfolgen, wenn auf Verlangen Scandlines die schriftliche Zu stimmung eines Erziehungsberechtigten zur Beförderung übergeben wird. 2.3 Beförderung Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmun gen sowie bei Vorlage einer gültigen Fahrkar te und im Rahmen der zur Verfügung stehen den Kapazitäten. Die auf der Fahrkarte ent haltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend. Fahrgäste, gegenüber denen das Hausrecht angewandt wird, sind von der Fahrt auch dann ausgeschlossen, wenn sie über eine gültige Fahrkarte verfügen. 2.4 Ungültigkeit Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn 1. sie die erforderlichen Angaben und Eintra gungen nicht enthält, 2. sie zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich ist, so dass sie nicht mehr ge prüft werden kann oder unbefugt abgeän dert (z.b. laminiert) wurde, 3. sie nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist und dieser nicht vorgelegt wer den kann oder abgelaufen ist, 4. ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist, 5. sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist, 6. sie nur als Fotokopie vorgelegt wird, 7. sie gefälscht ist, 8. sie zu anderen als den zulässigen Fahrten genutzt wird. Fahrkarten, die entgegen diesen Bestimmun gen benutzt werden, sind ungültig und wer den eingezogen. Das Fahrgeld für die ungül tige Fahrkarte wird nicht erstattet. Bei der Verwendung von ungültigen Fahrkar ten bleiben weitergehende Ansprüche des Unternehmens unberührt. 3 Fahrpreise 3.1 Preis Der Fahrgast hat für die Beförderung das am ersten Geltungstag der Fahrkarte gültige Be förderungsentgelt zu zahlen. Alle bei deut schen Verkehrsunternehmen gekauften Fahr karten lauten auf Euro. Der Fahrpreis des FehmarnbeltTicket Tages karte beträgt 33,00 ; des Fehmarnbelt Ticket Kleingruppenkarte 39,00. Fahrkarten, die vor Bekanntmachung einer Preisänderung erworben wurden, bleiben von einer solchen Preisänderung unberührt. 3.2 Erhöhter Fahrpreis Ein Fahrgast, der bei Antritt der Fahrt keine gültige Fahrkarte besitzt oder diese nicht vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöh ten Fahrpreises verpflichtet. Dies gilt auch für mitgeführte Fahrräder. Der erhöhte Fahrpreis beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Fahrgast zurückgelegte Strecke, jedoch min destens 60,00. Kann das erhöhte Beförderungsentgelt nicht unverzüglich entrichtet werden, so erhält der Fahrgast nach Feststellung der Personalien eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Zah lungsfristen und Bearbeitungsentgelte wer den vom jeweiligen Verkehrsunternehmen festgelegt. Eine Verfolgung im Straf oder Bußgeldverfah ren bleibt unberührt. 3

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen FehmarnbeltTicket 3.3 Erstattung, Umtausch Vor dem ersten Geltungstag einer Fahrkarte wird der gezahlte Fahrpreis gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich erstattet. Im Fall eines Streiks bei dem/ einem der befördern den Verkehrsunternehmen besteht kein An spruch auf Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann die Fahrkarte unentgeltlich gegen eine andere Fahrkarte gegen Rückzah lung des Minderbetrages bzw. Zahlung des Mehrbetrages umgetauscht werden. Erstattung und Umtausch erfolgen gegenüber dem Inhaber der Fahrkarte und nur bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem die Fahrkarte erworben wurde. Bei Fahrkarten, deren Be zahlung im Wege des bargeldlosen Zahlungs verkehrs erfolgt ist, findet eine Rückzahlung des Preises nur als Gutschrift auf ein Konto statt. 3.4 Verhaltenspflichten der Rei senden Es gelten die Bestimmungen des jeweils be fördernden Verkehrsunternehmens. Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat das Personal nach 229 BGB bzw. 127 Ab satz 1 und 3 StPO das Recht, die Personalien festzustellen oder den Verursacher bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Es kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Der Verkauf oder das Anbieten von Waren sowie die Durchführung von Sammlungen in Fahrzeugen und Betriebsanlagen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Unter nehmens. Betteln ist untersagt. Die von den Fahrgästen durch Verunreini gung oder Beschädigung der Fahrzeuge, Aus rüstungsgegenstände oder Betriebsanlagen verursachten Kosten sind zu ersetzen. 3.5 Beförderung schwerbehinder ter Menschen Eine unentgeltliche Beförderung von schwer behinderten Menschen erfolgt nicht. 3.6 Mitnahme von Gepäck Für die Mitnahme von Handgepäck, Traglas ten und Reisegepäck gelten Bedingungen und Tarife des befördernden Verkehrsunterneh mens. 3.7 Fahrradmitnahme Für die Fahrradmitnahme gelten Bedingungen und Tarife des befördernden Verkehrsunter nehmens. 3.8 Mitnahme von Tieren Für die Mitnahme von Tieren gelten Bedin gungen und Tarife des befördernden Ver kehrsunternehmens. 4 Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis Es gelten die Bestimmungen des jeweils be fördernden Verkehrsunternehmens. Das Angebot ist erheblich ermäßigt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwen dungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.v.m. Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 4

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen FehmarnbeltTicket Anlage: Vertragliche Beförderer Anlage: Vertragliche Beförderer Bundesrepublik Deutschland Produkte Name des Beförderers RB, RE DB Regio AG Stephensonstraße 1 D60326 Frankfurt am Main www.bahn.de Autokraft GmbH Hamburger Chaussee 10 D24114 Kiel www.bahn.de/autokraft Dahmetal J. Rudolf & Sohn GmbH & Co. KG LübeckTravemünder Ver kehrsgesellschaft mbh Rohde Verkehrsbetriebe GmbH Anschrift des Beförderers UICCode Einbezogene Strecken Schmiedekoppel 4 D23847 Kastorf www.dahmetal.de Gneversdorfer Weg 1519 D23570 Lübeck www.lvgbus.de Ringstraße 9 D25813 Husum www.rohdebus.de Stadtverkehr Lübeck GmbH Ratekauer Weg 17 D23554 Lübeck www.svlübeck.de 1080 Puttgarden Lübeck Hbf Bad MalenteGremsmühlen Lübeck Hbf Lübeck Hbf LübeckTravemünde Strand Lübeck Hbf LübeckSt. Jürgen Lübeck Hbf Lübeck Flughafen Fährverkehr Produkte Name des Beförderers Fähre Scandlines Deutschland GmbH Anschrift des Beförderers UICCode Einbezogene Strecken Am Bahnhof 3a D18119 Rostock www.scandlines.de Fähre Scandlines Danmark A/S Havneholmen 29, 6. DK1561 København V www.scandlines.dk Puttgarden Rødby Rødby Puttgarden 5

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen FehmarnbeltTicket Anlage: Vertragliche Beförderer Königreich Dänemark Produkte Name des Beförderers Rtog, Trafikselskabet Movia Gammel Køge Landevej 3 DK2500 Valby www.moviatrafik.dk Anschrift des Beförderers UICCode Einbezogene Strecken Nakskov st Nykøbing F st Alle Linienbusse auf den Inseln Lolland und Falster. 6