Schulordnung & Schulvertrag

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Transkript:

Schulordnung & Schulvertrag Berufsbildende Schulen Lingen - Gewerbliche Fachrichtungen - Beckstraße 23, 49809 Lingen Tel: 0591/71002-0 Unsere Schule hat einen wichtigen gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, dem wir nur gemeinsam gerecht werden können. Für ein gutes Zusammenleben an unserer Schule ist es daher notwendig, dass von allen Beteiligten bestimmte Vereinbarungen eingehalten werden. Wir wünschen uns im Unterrichtsalltag unserer Schule eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die durch gegenseitige Achtung und Toleranz gekennzeichnet ist. Sie ist auf Selbstständigkeit und eigenverantwortliches Handeln ausgerichtet. Nur dadurch können alle Schülerinnen und Schüler sich Fähigkeiten aneignen, die Sie zur Ausübung eines Berufes und für das Leben in unserer Gesellschaft benötigen. Aus diesen Gründen schließen wir auf der Grundlage folgender Hinweise einen Vertrag auf Gegenseitigkeit:

Ordnung am Arbeitsplatz Schule Umgangsformen 1. Ich verhalte mich anderen gegenüber fair und verletze sie nicht durch Worte und Taten. 2. Ich bemühe mich ernsthaft in Konfliktsituationen um eine sachliche Gesprächsform und konstruktive Lösungen. 3. Ich akzeptiere das Anderssein von Personen, um sie nicht zu benachteiligen. Jeder/Jede soll sich in unserer Schule wohl fühlen. 4. Ich nehme keine Esswaren und Getränke aus der Cafeteria in die Flure oder Klassenräume mit. Geschirr, Besteck und Gläser verbleiben in der Cafeteria. 5. Ebenso ist es keinem zuzumuten, bespuckte Gegenstände aufheben und beseitigen zu müssen. Aus hygienischen und ästhetischen Gründen unterlasse ich jegliches Spucken. Unterricht 1. Ich komme pünktlich zum Unterricht! Alle Schüler/innen halten sich morgens bis zum ersten Klingelzeichen auf dem Schulhof oder in den Pausenhallen auf und begeben sich dann auf den Flur vor den Unterrichtsraum. 2. Handys/MP 3- Player u. a. müssen während des Unterrichts abgeschaltet sein. Jede Art von Ton- oder Bildaufzeichnungen in der Schule darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Lehrkraft angefertigt werden. 3. Laserpointer können eine Gefahr für das menschliche Auge darstellen. Deshalb nehme ich sie nicht mit in die Schule und überlasse deren Nutzung nur den Lehrkräften. 4. Für besondere Unterrichtsformen können flexible Unterrichts- und Pausenzeiten vereinbart werden. Die Gesamtunterrichtszeit wird natürlich eingehalten. Teilnahme am Unterricht Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit des Einzelnen und für die gemeinsame Arbeit in der Klasse/Lerngruppe. Die geforderten Leistungsnachweise sind zu erbringen. Bei angekündigten Klassenarbeiten/Klausuren gilt als Entschuldigung grundsätzlich nur eine ärztliche Bescheinigung der Schulunfähigkeit. Sollten Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Schulbüro. Beachten Sie hier die Fehlzeitenregelung!

Veröffentlichungen von Fotos Die BBS Lingen- Gewerbliche Fachrichtungen- bildet auf ihrer Homepage www.bbs-lingen-gf.de unter anderem das Schulleben ab. Wir berichten über besondere Leistungen von Schüler/innen, über Arbeitsgruppen und Projekte, über Feierlichkeiten, Gottesdienste, Sportveranstaltungen und über vieles mehr. Hierfür machen wir auch Fotos von den Schülern und Schülerinnen, meistens Gruppenbilder, gelegentlich aber auch Fotos, die einzelne Schüler/innen zeigen. Selbstverständlich haben diese Fotos immer einen Bezug zum Schulleben. Auf die Gefahr des Missbrauchs der Bilder durch Dritte, die durch die weltweite Abrufbarkeit der Bildnisse ermöglicht wird, möchten wir Sie an dieser Stelle hinweisen. Mit einigen Ausnahmen haben wir in Deutschland das Recht am eigenen Bild. Die fotografierte Person muss also einer Veröffentlichung zustimmen. Daher möchten wir Sie, bzw. Ihre Erziehungsberechtigten bitten, der nachfolgenden Erklärung im Schulvertrag zuzustimmen. Die gemachten Angaben können Sie selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen. Drogen/Rauchen 1. Drogen gefährden unsere Gesundheit! Hiermit verpflichte ich mich, an unserer Schule die Einnahme und Weitergabe aller berauschenden Drogen zu unterlassen. Verstöße gegen diese verbindliche Zusage werden sofort bei der Polizei angezeigt. 2. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten. Pausen Während der Pausen dürfen Sie sich nur auf dem Schulhof, in der Pausenhalle sowie in der Cafeteria aufhalten. Nicht auf den Fluren und im Treppenhaus! Hausaufgabenbetreuung dienstags und mittwochs, 13.15 15.00 Uhr Raum B 021 Unterrichtszeiten 1. Stunde: 07:55 08:40 Uhr 2. Stunde: 08:40 09:25 Uhr Pause: 20 Minuten 3. Stunde: 09:45 10:30 Uhr 4. Stunde: 10:30 11:15 Uhr Pause: 15 Minuten 5. Stunde: 11:30 12:15 Uhr 6. Stunde: 12:15 13:00 Uhr Pause: 30 Minuten 7. Stunde: 13.30 14:15 Uhr 8. Stunde: 14:15 15:00 Uhr Pause: 15 Minuten 9. Stunde: 15:15 16:00 Uhr 10. Stunde 16:00 16:45 Uhr

Gebäude und Einrichtungen Das Schulgebäude und die Einrichtungen sind als Eigentum der Allgemeinheit pfleglich zu behandeln. Viele Bereiche unserer Schule sind durch Bänke und Blumen so gestaltet, dass Sie sich hier wohl fühlen können. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung haftet der Verursacher. 1. Wenn ich Plakate anbringen oder Schriften und Handzettel auf dem Schulgelände verteilen will, muss ich dazu die Zustimmung der Schulleitung einholen. 2. Wir Schüler/innen halten die Eingangsbereiche des Schulgeländes frei, damit niemand beim Betreten des Gebäudes behindert wird. Der Eingangsbereich des Haupteingangs gehört nicht zum Pausenbereich. Der Aufenthalt ist dort nicht erlaubt. 3. Es ist für alle unzumutbar, verschmutzte, beschädigte oder verstopfte sanitäre Einrichtungen benutzen zu müssen. Ich halte daher Toiletten und Dusch- und Waschräume sauber. 4. Um Schäden und starke Verschmutzungen an der Turnhalle und deren Einrichtungsgegenständen zu vermeiden, halte ich mich an die besondere Hallenbenutzungsordnung des Schulträgers. Reinigung/Müll Umweltschutz geht uns alle an! Es ist daher für mich selbstverständlich, dass ich mich daran aktiv beteilige. Ich trenne den anfallenden Müll nach dem vorgesehenen System und bringe z.b. Mehrwegflaschen wieder zurück. Gemeinsames Ziel von uns allen muss sein, keinen Unrat achtlos wegzuwerfen. Ich entsorge daher jeglichen Abfall, insbesondere Kaugummireste, in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Ich beteilige mich an gemeinsamen Reinigungsmaßnahmen! Unfälle/Feueralarm Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule melden Sie bitte umgehend über den/die Klassenlehrer/in an das Schulbüro. Bei Ausbruch von Feuer und bei Feueralarm folgen Sie den Anweisungen der Lehrkräfte. Beachten Sie die Alarmpläne in den Klassenräumen und nutzen Sie die gekennzeichneten Fluchtwege! Die Notausgänge und -treppen dürfen grundsätzlich nur in einem Notfall betreten werden!

Waffen Mir ist bekannt, dass das Mitbringen und Benutzen von Waffen und Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem gesamten Schulgelände verboten ist. (Siehe Waffenerlass!) Waffenerlass Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK. v. 1.4.2008 35 306 81 701/04 (Nds. MBL. Nr. 24/2008 S.679; SVBI. 11/2008 S. 388) VORIS 22410 00 00 00 011 1. Es wird untersagt, Waffen im Sinne des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulversammlungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen). 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Gassprühgeräte), Hiebund Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft- Air- Waffen). Untersagt wird auch das Mitbringen oder bei sich führen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen im Sinne des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler/innen, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.b. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und bei sich führen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver so wie Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird besonders hart geahndet!

Fehlzeitenregelung: 1. Für das Fehlen im Unterricht gelten an dieser Schule folgende Regelungen: 2. Ein/e Schüler/in darf nur wegen Krankheit oder aus Gründen, die sie/er nicht zu vertreten hat, fehlen. 3. Am ersten Fehltag ist die Schule telefonisch zu benachrichtigen. Nicht volljährige Schüler/innen müssen darüber hinaus jedes Unterrichtsversäumnis bis zu drei Unterrichtstagen mit der Unterschrift von Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigen. Die Entschuldigungsschreiben sind unverzüglich dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorzulegen. 4. Fehlt ein/e Schüler/in mehr als drei Unterrichtstage nacheinander, so muss spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit vorgelegt werden. 5. In begründeten Fällen kann der Klassenlehrer bereits für den ersten Fehltag ein ärztliches Attest anfordern. 6. Schüler/innen mit Ausbildungsvertrag müssen jedes Unterrichtsversäumnis am folgenden Berufsschultag schriftlich entschuldigen. Alle Entschuldigungen und Anträge auf Freistellung vom Unterricht müssen der Ausbilderin/dem Ausbilder zur Kenntnis vorgelegen haben und von ihr/ihm abgezeichnet sein. 7. Versäumt ein/e Schüler/in die Teilnahme an einer Klassenarbeit oder an einer angekündigten Leistungskontrolle, so wird grundsätzlich die Note ungenügend erteilt, wenn das Fernbleiben nicht durch eine ärztliche Bescheinigung begründet wird. Liegt diese Bescheinigung der Fachlehrerin/dem Fachlehrer innerhalb von drei Kalendertagen (bei Teilzeitschüler/innen am folgenden Berufsschultag) vor, so kann sie/er entscheiden, ob und wann eine gleichwertige Leistung erbracht werden soll oder ob von einer Ersatzleistung abgesehen werden kann. 8. Unentschuldigte Schulversäumnisse, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden der zuständigen Behörde gemeldet. 9. Ein/e Schüler/in kann nur aus wichtigen persönlichen Gründen beurlaubt werden. Das Urlaubsgesuch muss der Schulleitung schriftlich über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer rechtzeitig vorgelegt werden. Bei Minderjährigen muss es von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. 10. Ergänzende Bestimmungen der einzelnen Fachbereiche sind zu beachten! Versicherungsschutz 1. Ich wähle den direkten Schulweg, da ich sonst den Versicherungsschutz verliere. 2. Mir ist bekannt, dass ich beim Verlassen des Schulgeländes den Versicherungsschutz verliere. 3. Eine unsachgemäße Bedienung von Maschinen und Geräten kann schnell für mich, aber auch für meine Mitschüler/innen zur Gefahr werden. Deshalb arbeite ich an den Maschinen nur nach gründlicher Unterweisung und mit ausdrücklichem Einverständnis der unterrichtenden Lehrer(-innen). 4. Im beruflichen und privaten Alltag treffen wir häufig Gefahrenstoffe an. Um Menschen und Umwelt vor Schädigungen zu schützen, beachte ich die Vorschriften über den Umgang und die Verwendung von Gefahrenstoffen. 5. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, wählen Sie immer den direkten Weg zur Schule und zurück.

Nutzung der PC-Räume und des Internets Jeder Nutzer erhält eine eigenes Benutzerkonto und ein Passwort, dieses persönliche Passwort ist geheim zu halten. Jeder Nutzer haftet für Schäden, die mit seinem Passwort und Zugang verursacht werden, auch bei widerruflicher Nutzung durch Dritte. Hat ein Nutzerden Verdacht, dass sein Passwort unrechtmäßig durch Dritte eingesetzt wird, meldet er dies umgehend der aufsichtführenden Lehrperson. Die Aktivitäten werden automatisch aufgezeichnet. Grundsätzlich sind Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes, sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung untersagt. Ist diese notwendig, so ist die zuständige Person (aufsichtführenden Person oder Administrator) zu informieren, die dann die Einstellung vornimmt. Dies gilt auch für Kabel, sie dürfen nicht umgesteckt werden. Die im Internet bereitgestellten Informationen entstammen weltweit verteilten Quellen. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Form angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Schule ist keiner Weise für den Inhalt der über ihrem Internet- Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Es ist strengstens untersagt, den Internet-Zugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zufügen. Dies gilt insbesondere für beleidigende, rassistische, gewaltverherrlichende, extremistische, pornografische oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Informationen und Dateien. Es ist nicht gestattet, pornografische, gewaltverherrlichende und extremistische Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial über den Internet- Zugang zu beziehen. Im Fall eines Verstoßes haftet der Nutzer für die rechtlichen Folgen. Die aufsichtführenden Personen behalten sich vor, Stichproben durchzuführen, um sicherzustellen, dass oben genannte Materialien an der Schule weder empfangen noch versandt werden. Die Urheberrechte von Software, Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial müssen beachtet werden. Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse um Namen oder zu Lasten der Schule einzugehen (z.b. Bestellung von Artikel über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Information für die Eltern: Als technische Schutzmaßnahme verwenden wir eine speziell für die Schule entwickelten Filter für Internet- Inhalte, dennoch kann keine Garantie übernommen werden, dass Schüler/innen nicht an anstößige Seiten geraten.

Fahrzeuge/Parken Alle Eingänge und Zufahrten sind grundsätzlich von Fahrzeugen freizuhalten (= Notzufahrt). Schüler-Fahrzeuge dürfen nur auf den für sie ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Information/Beratung 1. Wenn ich einen Rat oder persönliche Unterstützung benötige, kann ich mich vertrauensvoll an den/die Klassenlehrer/in, Beratungslehrer/in, SV-Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter/in Schulpastor, Klassensprecher/in, die Schülervertretung und an die Schulleitung wenden. 2. Ich teile alle Änderungen im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis und Anschriftenänderungen umgehend der Schule mit. BBS Lingen Gewerbliche Fachrichtungen - Schulleiter: Hermann Jänen, OStD Stellv. Schulleiter: Rolf Becker, StD Adresse: Beckstraße 23, 49809 Lingen (Ems) Telefon: 0591/71002-0 Fax: 0591/71002-40 E-Mail: buero@bbs-lingen-gf.de Internet: www.bbs-lingen-gf.de

Schulvertrag Berufsbildende Schulen Lingen - Gewerbliche Fachrichtungen- Wir haben die Schulordnung zur Kenntnis genommen! Wir wissen, dass eine Verletzung der Schulordnung Konsequenzen in Form von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach sich zieht. Mit unserer Unterschrift erkennen wir diese Vertragspunkte an! Ort/Datum Unterschrift d. Schülerin/Schülers Unterschrift d. Erziehungsberechtigten Ort/Datum Unterschrift der Klassenlehrerin/ der Klassenlehrers Fehlzeitenregelung / Waffenerlass Ich bestätige, dass ich die folgenden Regelungen zur Kenntnis genommen habe: 1. Fehlzeitenregelung 2. Waffenerlass Name des Schülers/ der Schülerin: Klasse: Ort, Datum Unterschrift d. Schülerin/Schülers Unterschrift d. Erziehungsberechtigen Veröffentlichung von Fotos Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung von Fotos auf dem Schülerausweis: einverstanden nicht einverstanden im Intranet: einverstanden nicht einverstanden im Internet: einverstanden nicht einverstanden in Zeitungen: einverstanden nicht einverstanden Ort, Datum Unterschrift d. Schülerin/Schülers Unterschrift d. Erziehungsberechtigen