Checkliste mit Kriterien zum nachhaltigen und klimafreundlichen Feiern in Vorarlberg ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Initiative nachhhaltig veranstalten = ghörig feschta (www.ghoerig-feschta.at) unterstützt Sie beim Planen und Umsetzen Ihrer nachhaltigen Veranstaltung. Mit folgenden vier Schritten gelangen Sie zu Ihrer nachhaltig veranstalten -Veranstaltung: 1. Informieren Sie erhalten Informationen auf unserer Homepage, in den Dokumenten, die Sie unter Downloads finden, und bei der persönlichen Beratung durch Elke Klien. 2. Gratis beraten lassen Bei Bedarf berät Sie Elke Klien gern. Sie unterstützt Sie bei der Organisation, gibt Tipps und vermittelt Angebote. 3. Checkliste ausfüllen und einreichen Die Checkliste enthält Muss- und Soll-Kriterien, die als Basis für die Auszeichnungen als nachhhaltig veranstalten -Veranstaltung dienen. Sie können diese online oder als PDF-Formular ausfüllen. Wenn ein Kriterium auf Ihre Veranstaltung nicht zutrifft (z.b. Eintrittsermäßigung, wenn gar kein Eintritt verlangt wird), kreuzen Sie bitte an. Schicken Sie die fertige Checkliste anschließend online (erfolgt automatisch durch Drücken des Senden -Buttons), per Mail (info@ghoerig-feschta.at) oder Post (Kutzenau 14, 6841 Mäder) an Elke Klien (Rückfragen unter Tel. 0664 / 400 64 34). 4. Nachhaltig veranstalten Bei Erfüllung aller notwendigen Kriterien erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Auszeichnung. Ihre Veranstaltung wird dann auf unserer Homepage beworben und scheint als gutes Beispiel für andere auf. Auf Wunsch erhalten Sie auch unser Logo, Beachflags und Textvorlagen für Medienaussendungen, Inserate, Speisekarten etc. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fotos. 1
ALLGEMEINES ZUR VERANSTALTUNG Veranstaltung: Titel Datum Dauer (von-bis) Ort (Adresse, PLZ) Voraussichtliche Anzahl BesucherInnen VeranstalterIn: Name Adresse Tel. E-Mail Verantwortliche Person: Name Adresse Tel. E-Mail 2
1. Abfall minimieren: Abfallvermeidung und -verringerung 1.1. Für Speisen wird überwiegend Mehrweggeschirr und -besteck verwendet. 1.2. Für den Offenausschank von Getränken werden ausschließlich Gläser oder Mehrwegkunststoffbecher verwendet. 1.3. Statt Portionspackungen (z.b. Senf, Ketchup, Milch, Zucker) werden Großgebinde verwendet. 1.4. Bei den Getränken werden soweit erhältlich Mehrweggebinde (Fässer, Container, Zapfanlagen, Mehrwegflaschen) verwendet. 1.5. Für die korrekte Trennung des anfallenden Abfalls werden entsprechende Behälter aufgestellt und betreut. Backstage: Papier, Glas, Metall, Verpackung, Bioabfall, Restabfall, Altspeiseöl. Publikumsbereich: Restabfall und Verpackungen. 1.6. Für Drucksorten wie Einladungen, Plakate etc. wird Recyclingpapier (100%) verwendet. 3
1.7. Für Transparente wird PVC-freies Material verwendet oder vorhandene Werbemittel werden wiederverwendet. 1.8. Für Dekorationen werden recyclingfähige Materialien und Materialien ohne gefährliche Inhaltsstoffe verwendet. 1.9. Die Toiletten sind nicht chemische Anlagen, sondern an die Kanalisation angeschlossen. 4
2. Fein verpflegen: Stärkung der regionalen Wertschöpfung 2.1. Der Einkauf erfolgt - soweit möglich - bei lokalen oder regionalen NahversorgerInnen. Ausnahmen können sein: > Der Veranstaltungsort ist an ein Catering-Unternehmen mit bereits bestehenden Lieferanten-Verträgen gebunden. > Es gibt anderweitige Sponsoring-Verträge. 2.2. Kostenloses Trinkwasser ist frei zugänglich oder wird gratis zu anderen Konsumationen abgegeben. 2.3. Es werden überwiegend regionale und fair gehandelte Produkte (Lebensmittel und Getränke) verwendet. Produkte: 2.4. Es werden Bio -zertifizierte Produkte verwendet: Produkte: 2.5. Es werden regionale Spezialitäten (z.b. Kässpätzle, Riebel, Streuobstsäfte) angeboten. Spezialitäten: 2.6. Es werden vegetarische Gerichte angeboten. Gerichte: 5
3. Gut unterwegs: Einsatz von sanfter Mobilität 3.1. Der Veranstalter informiert über die Möglichkeiten der An- und Abreise mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖPNV) (z.b. Lageplan mit nächstgelegenem Bahnhof, Bushaltestellen auf Einladung). 3.2. Beginn und Ende der Veranstaltung werden mit dem ÖPNV abgestimmt. 3.3. Der Veranstaltungsort wird nach Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ausgewählt. 3.4. Gesonderte Fahrradparkplätze werden angeboten und entsprechend beschildert. 3.5. Eine Fahrrad-Garderobe (mit Betreuung) wird angeboten. 3.6. Für gute Beschilderung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen ist gesorgt Bushaltestelle, Wege, Parkplätze). Bitte berücksichtigen Sie auch bereits vorhandene Beschilderungen. 3.7. Für BesucherInnen, die mit Fahrrad oder ÖPNV kommen, werden besondere Anreize geschaffen (z.b. Gratisgetränk, Gratis-Putzaktion, verbilligter Eintritt, ). Welche Anreize: 3.8. Die Benützung von Anrufsammeltaxis oder Shuttle-Diensten wird angeboten. 3.9. Für die Benützung der PKW-Parkplätze werden Parkgebühren eingehoben. Checkliste nachhhaltig veranstalten" Eine Initiative des Vorarlberger Umweltverbands mit freundlicher Unterstützung des Landes Vorarlberg Stand Juli 2016 6
4. Verantwortlich sein 4.1. Es gibt ein attraktives Angebot nicht-alkoholischer Getränke. 4.2. Auf den Verkauf und den Ausschank von Alkopops wird verzichtet. 4.3. Auf Aktionen, die den exzessiven Konsum von Alkohol fördern ( Happy Hours, Kübelsaufen, Metertrinken usw.) wird verzichtet. 4.4. Bei Ausschank von hartem Alkohol (z.b. in der Bar,...) bieten wir ein ebenso reichhaltiges Sortiment an alkoholfreien Cocktails an. 4.5. Bei Beschallung durch elektrisch verstärkte Musik gilt im Publikumsbereich ein Grenzwert von 93 db! 4.6. Beim Aufstellen von Lautsprecherboxen wird darauf geachtet, dass diese nach Möglichkeit nicht auf umliegende bewohnte Gebäude gerichtet sind. 4.7. Der Veranstaltungsort (oder zumindest Teile davon) ist barrierefrei zugänglich. 4.8. Bei der Bestuhlung und Betischung wird auf genügend breite Zwischenräume und Gänge für Rollstühle und Kinderwagen geachtet. 7
4.9 Sitzplätze für RollstuhlfahrerInnen sind vorhanden. 4.11. Der Veranstalter arbeitet im Rahmen der Eventbegleitung mit KOJE bzw. Kennidi zusammen. (Dies betrifft vor allem Veranstaltungen mit einem hohen Anteil an jugendlichem Publikum.) 4.12. Für die Dauer der Veranstaltung werden Kinderbetreuung oder ein Kinderprogramm angeboten. 4.13. Beim Eintrittspreis gibt es Ermäßigungen für SeniorInnen und/oder Kinder bzw. Familien. 4.10. Ein rollstuhlgängiges WC ist zugänglich und beschildert. 8
5. Energiesparen 5.1. Ökologische bzw. umweltschonende Reinigungsmittel werden verwendet. 5.3. Erneuerbare Energien (Fotovoltaikanlage, Solaranlage, Ökostrom) werden eingesetzt. 5.4. Den BesucherInnen wird die Möglichkeit geboten, die für ihre Anreise versursachten CO2-Emissionen zu kompensieren (z.b. Baumpflanzaktion, www.atmosfair.de, www.klimacent.at). 5.5. Es werden keine Heizstrahler verwendet. (Wenn sie für die Umsetzung der Veranstaltung unbedingt notwendig sind, sind es zumindest gasbetriebene Heizstrahler.) 5.2. Bei Aufbauten und Ausstattung (z.b. Bar) werden heimische Materialien (z.b. Hölzer) verwendet. 9
6. Rechtlich sicher 6.1. Das Veranstaltungsgesetz (Meldepflicht etc.) wird eingehalten. 6.2. Die gesetzliche Sperrstunde wird eingehalten oder eine Verlängerung wurde bei der zuständigen Gemeinde (Veranstaltungsort) beantragt. 6.3. Das Jugendgesetz (Altersbeschränkungen, Aushangpflicht, usw.) wird eingehalten. 6.4. Notwendige Straßensperren bzw. Umleitungen wurden beantragt. 6.5. Rettungs- und Sanitätsdienste sind informiert bzw. bei Bedarf vor Ort. 6.6. Für ausreichend Security-Personal ist gesorgt. 6.7. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden bei Aufbauten die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Hersteller- bzw. Ausleih-Firma beachtet. 6.8. Die Arbeitsschutzbestimmungen werden eingehalten. 6.9. Abgaben und Steuern (zb AKM, Kriegsopferabgabe) werden ordnungsgemäß abgeführt. 6.10. Sonstige Rechtsvorschriften wie Gewerberecht, gesundheits-, lebensmittel-, wasserund abfallrechtliche Vorschriften werden eingehalten. 10
7. Bewerbung 7.1. Ich verwende für die Bewerbung der und Berichterstattung über die Veranstaltung das Logo (es wird in Druckqualität bei Auszeichnung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt). 7.2. Ich möchte die Beachflag ausleihen um meine Veranstaltung besonders zu kennzeichnen (sie wird bei Bedarf zugestellt und wieder abgeholt). 7.3. Ich möchte bei meiner Veranstaltung Flyer mit Informationen über nachhhaltig veranstalten auflegen (sie werden bei Bedarf zugestellt und wieder abgeholt). 11