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Transkript:

Hausordnung (Stand: 12.09.2013)

1. Grundsätze Das Gymnasium Wendalinum ist Lern- und Lebensraum für seine Schüler 1 sowie die Arbeitsstätte seiner Lehrer 1 und der übrigen Beschäftigten. Die Lehrer, Schüler, die Eltern, die Schulleitung und die Beschäftigten wirken bei der demokratischen und partnerschaftlichen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Dieses erfordert die Einhaltung einer gemeinsamen Ordnung, die Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegt. Die Schulordnung des Wendalinum legt über den gesetzlichen Rahmen hinaus Regeln für das Miteinander fest, damit sich alle in der Schule wohl fühlen und sinnvoll arbeiten können. Ziel ist es, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, die Identifikation mit der Schule zu vertiefen und Engagement und Mitverantwortung der Beteiligten zu fördern. Wichtige Grundlagen dieser Ordnung sind Toleranz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, die von allen als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt werden müssen. 2. Allgemeine Verhaltensweisen Jeder in der Schule ist für sein Handeln verantwortlich. Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist sinnvoll und pfleglich umzugehen, ebenso ist das Eigentum der anderen zu achten. Wer etwas schuldhaft beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. In unserer Schule soll die Würde aller Beteiligten beachtet werden. Niemand darf als Person gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Deswegen ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z.b. Messer, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände) verboten, dies gilt auch für alkoholische Getränke und sonstige Rauschmittel. Grundsätzlich gilt, dass das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen verboten ist. An einer Schule, die den Interessen aller gerecht werden soll, müssen alle anerkennen, dass Selbstdisziplin geübt und gelebt werden muss. Niemand darf beim Lernen gestört oder behindert werden, dazu gehören auch Belästigungen durch Lärm, Schmutz und Unordnung. Zur Vermeidung von Unfällen und Sachbeschädigungen sind im Schulbereich untersagt: Rauferei und jede Art von Spiel, bei dem andere gefährdet oder belästigt werden können, Laufen und Rennen im Schulgebäude, auch das Liegen in Fluren und auf Treppen sowie das Sitzen und Rutschen auf Geländern, das Werfen von Schneebällen. Um Diebstählen vorzubeugen, sollten Wertsachen und Geld nicht in den Schultaschen, in der Kleidung oder im Unterrichtsraum zurückgelassen werden, sondern immer mitgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene Wertgegenstände und Geldbeträge. Für die Dauer des Sportunterrichts werden Geldbeutel, Uhren usw. in der Turnhalle bzw. in der Aula unter Aufsicht des Sportlehrers auf der Fensterbank abgelegt, nicht im Umkleideraum. Aushänge und Mitteilungen dürfen ohne Genehmigung durch die Schulleitung (Unterschrift) nicht aufgehängt werden Das Parken auf den vorgeschriebenen Parkflächen findet auf eigene Gefahr statt. Fahrräder werden auf dem Schulhof auf dem dafür ausgewiesenen Platz abgestellt und sind abzuschließen. 1 Aus Gründen des flüssigen Schreibstils und der besseren Lesbarkeit wird in der folgenden Hausordnung ausschließlich die männliche Form verwendet. Grundsätzlich sind aber Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer gemeint. 2

Parkplatz für die motorisierten Zweiräder ist nur der markierte untere Teil des Parkplatzes vor der Aula (unmittelbar vor der Mauer). Die markierten Autoparkplätze an der Schorlemerstraße und neben dem Schulgebäude (Werschweilerstraße) sind Bediensteten der Schule vorbehalten. Die Schüler benutzen die Parkplätze am Friedhof. 3. Kleidung Unsere Schule ist ein öffentlicher Raum. Grundsätzlich haben wir alle, Schülerinnen und Schüler, das Recht, frei über die Wahl unserer Kleidung zu entscheiden. Wichtig ist bei der Auswahl, dass wir niemand anderen belästigen. Unter Belästigungen fallen insbesondere: sichtbare Unterwäsche, verschmutzte oder riechende Kleidung, Kleidung mit provozierenden Aufdrucken, Hot Pants, knappste Miniröcke und Oberteile, gefährliche Kleidung (z.b.: mit spitzen oder scharfen Gegenständen) Wir tragen im Unterricht und im Gebäude aus Höflichkeit keine Kopfbedeckungen. 4. Ordnung und Sauberkeit Alle Schüler tragen dazu bei, den Schulbereich sauber zu halten. Darüber hinaus wird ein Hof- und Treppendienst (Haupttreppe) eingerichtet. Nach einem Plan, der jährlich erstellt und veröffentlicht wird, reinigen die Klassen 5 9 den Schulhof mit den Nebenflächen (Sportplatz, Eingangsbereich Säulenkeller), die Klassenstufe 10 die Haupttreppe sowie die Freifläche im Bereich des Bistros. In jeder Klasse befinden sich ein Besen, ein Handbesen und eine Schaufel. Des Weiteren sind in den Klassenräumen, in den Fluren und im Schulhofbereich verschieden farbige Eimer aufgestellt, in denen Müll getrennt gesammelt werden soll: Gelber Behälter Müll, der im Gelben Sack gesammelt wird; Blauer Behälter Papiersammelbehälter; Brauner Behälter Restmüll. Die Klassen sind für die Sauberkeit und Ordnung in und vor ihren Räumen selbst verantwortlich. Sie richten unter Aufsicht des Klassenlehrers eigenständig einen wöchentlichen Ordnungs- und Tafeldienst (2 Schüler) ein, der im Klassenbuch schriftlich festgehalten wird. Aufgaben des Ordnungsdienstes: Reinigen der Tafel nach Benutzung bzw. am Ende der Unterrichtsstunde, Verantwortung für Organisation der Klasse (u. a. ausreichend Stühle und Tische), Reinigung (besenrein) des Klassensaales nach der letzten Stunde bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassensaal. Wanderklassen oder gruppen sind Gäste in den jeweiligen Räumen. Sie dürfen einen Raum nicht im schlechteren Zustand hinterlassen, als sie ihn vorgefunden haben. Grundsätzlich gilt, dass der Tafelund Ordnungsdienst der Wanderklasse oder gruppe für die Ordnung und Sauberkeit in der fremden Klasse verantwortlich ist. Wandergruppen (Fachgruppen) legen unter Aufsicht des Fachlehrers selbständig den Ordnungs- und Tafeldienst fest. Oberstufenkurse achten das Eigentum der jeweiligen Klasse und verlassen den Raum, so, wie sie ihn vorgefunden haben bzw. reinigen ihre Kursräume nach der letzten Stunde. Nach der letzten Stunde bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassensaal stellen die Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch. 3

5. Klassenbuch Jede Klasse wählt unter Aufsicht des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin einen Klassenbuchführer und einen Stellvertreter. Er hat folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Abholen des Klassenbuches vor dem Unterricht im dafür vorgesehenen Klassenbuchwagen im bzw. vor dem Sekretariat, Verantwortung für die Sauberkeit des Klassenbuches, Sicherstellen der Einträge durch den jeweiligen Fachlehrer, Eintragen des Stundenplanes und des Tafel- und Ordnungsdienstes für mehrere Wochen, Transport des Klassenbuches zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden, Rückgabe des Klassenbuches nach der letzten Unterrichtsstunde in den dafür vorgesehenen Klassenbuchwagen im bzw. vor dem Sekretariat. 6. Rauchen Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude und gelände verboten. Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist das Rauchen außerhalb des Schulgeländes erlaubt. 7. Handynutzung Jede Schule soll eine handyfreie Zone sein, d. h. dass Handys nicht mit in die Schule mitgenommen werden sollen. Mitgebrachte Handys dürfen im Schulgebäude keinesfalls eingeschaltet sein. Ein eingeschaltetes Gerät gilt, selbst wenn es stumm geschaltet ist, als störender Gegenstand. Handys dürfen nur mit Einverständnis des Lehrers in wichtigen Ausnahmefällen (Bsp: Notfälle, frühzeitiger Unterrichtsschluss u. a.) benutzt werden. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird das entsprechende Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Vorgaben entscheidet der Schulleiter über das weitere Vorgehen, was u. a. auch das generelle Handyverbot für den betroffenen Schüler bedeuten kann. Schüler, die Personen mit dem Handy, der Kamera usw. aufnehmen oder Film- bzw. Tonaufnahmen ins Internet stellen, werden angezeigt und können wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von der Schule ausgeschlossen werden. 8. Unterrichtszeiten Stunde Zeit 1 07.45 08.30 2 08.35 09.20 1. große Pause 09.20 09.35 3 09.35 10.20 4 10.25 11.10 2. große Pause 11.10 11.30 5 11.30 12.15 6 12.20 13.05 kleine Pause 13.05 13.15 7 13.15 13.55 8 13.55 14.35 9 14.40 15.25 4

9. Verhalten in der Schule 9.1 Verhalten vor dem Unterricht Der Unterricht beginnt in der Regel mit der ersten Stunde um 07.45 Uhr. Das Schulgebäude ist ab 07.00 Uhr geöffnet, sodass die Schüler sich im Eingangsbereich der Aula und des Sekretariats bzw. ab 07.20 Uhr in den Fluren des Gebäudes aufhalten können. Ab 07.35 Uhr öffnen die Aufsicht führenden Lehrer die Klassenräume. Alle Lehrer und Schüler sind aufgefordert, pünktlich zu den einzelnen Unterrichtsstunden zu erscheinen. Ist fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde eine Klasse ohne Lehrer, so meldet der Klassensprecher dies unverzüglich im Sekretariat. 9.2 Verhalten in den Pausen Die fünf Minuten zwischen den Unterrichtsstunden (sog. kleine Pausen ) dienen dem Lehrer- und Klassenwechsel. Die Klassen bleiben grundsätzlich in ihren Klassenräumen. Die beiden großen Pausen dienen der körperlichen und geistigen Erholung. Aus diesem Grund halten sich die Schüler der Klassenstufen 5-9 auf dem Schulhof auf. Den Schülern der Klassenstufen 10 12 stehen das linke und rechte Segment der Eingangstreppe sowie die Aufenthaltsflächen im Bereich vor und neben dem Bistro (neben d#em Schulgebäude) zur Verfügung. Um das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes während der Pausen zu erleichtern, muss der mittlere Treppenbereich frei bleiben. Die Fachlehrer der 2. (vor der 1. großen Pause), 4. (vor der 2. großen Pause) und letzten Stunde schließen die Unterrichtsräume ab. Klassen, die zwischen der 2. und 3. bzw. 4. und 5. Stunde den Unterrichtsraum wechseln, legen ihre Taschen vor dem Raum der 2. bzw. 4. Stunde ab. Klassen aus den oberen Etagen können ihre Taschen mit nach unten nehmen. Während der großen Pausen ist den Schülern gestattet auf dem Sportplatz und Minispielfeld Fußball zu spielen. Schülern ab der Klassenstufe 10 ist es erlaubt, während der Pausen und in Freistunden das Schulgelände zu verlassen. In diesen Fällen entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Schüler dürfen sich in ihren Freistunden auch im Bistro aufhalten. In den großen Pausen haben alle Schüler die Möglichkeit, persönliche Angelegenheiten im Sekretariat zu erledigen. Bei Regen oder besonders schlechter Witterung halten sich die Schüler während der Pausen in den Klassensälen, Fluren und Gängen (Klassenstufen 10-12) auf. Die Regenpause wird akustisch angekündigt (dreimaliges Gongzeichen). Bei angekündigter Regenpause ist der Aufenthalt auf dem Schulhof nicht gestattet. 9.3 Verhalten nach Schulschluss Alle Klassen und Kurse verlassen ihren Unterrichtsraum besenrein, stellen die Stühle hoch und schließen die Fensteroberlichte (Ordnungsdienst) und reinigen die Tafel (Tafeldienst). Der Lehrer der letzten Unterrichtsstunde sperrt den Klassenraum ab. Fahrschüler können sich nach Unterrichtsschluss zur Anfertigung der Hausaufgaben im Bistro aufhalten. Während der Essenszeiten der Schüler der Ganztagsschule ab 12.45 Uhr das Bistro für andere Schüler geschlossen. In dieser Zeit steht den Schülern als Aufenthaltsraum der Raum 115 zur Verfügung. 5

9.4 Essen und Trinken im Unterricht Grundsätzlich ist Essen und Trinken während des Unterrichts verboten. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Lehrer. 10. Bistro Grundsatz o Das verpachtete Bistro des Wendalinum dient als Verkaufs- und Aufenthaltsraum für die Schülerinnen und Schüler sowie die Bediensteten des Gymnasium Wendalinum. Außerhalb der Öffnungszeiten kann das Bistro auch als Besprechungsraum für die Gremien des Gymnasium Wendalinum genutzt werden. Das Bistro bietet in kalter und warmer Form sowohl Getränke als auch Esswaren an. Die Auswahl der Lebensmittel orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DEG). Öffnungszeiten und Nutzung o Das Bistro ist in der Zeit von 7.20 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Verkaufszeiten sind von 7.20 Uhr bis 13.30 Uhr. o Während der Essenszeiten der freiwilligen Ganztagsschule in der Zeit von 12.45 Uhr und 13.45 Uhr ist das Bistro als Aufenthaltsraum geschlossen. o Im Bistro achten die Schülerinnen und Schüler auf Sauberkeit und Ordnung. Der Abfall wird in die entsprechenden Behälter, die im Bistro bereit stehen, gegeben, die Stühle und Tische werden nach ihrer Nutzung in die ursprüngliche Stellung gebracht. Die Schüler können im Bistro sowohl mitgebrachte als auch im Bistro gekaufte Esswaren und Getränke zu sich nehmen. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist im Bistro erlaubt. Pausenregelung o Klassenstufen 5-9 In den beiden großen Pausen findet für die Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 9 der Verkauf außerhalb des Bistros statt. Nach dem Kauf begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Schulhof des Gymnasium Wendalinum (Ausnahme: Regenpause). o Klassenstufen 10 12 Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10 12 steht die Verkaufsstelle im Bistro zu Verfügung. Nach dem Kauf verlassen die Schülerinnen und Schüler das Bistro durch die Tür zur Freifläche hinter dem Bistro (Parkplatz). 11. Computerräume Das Verhalten in den Computerräumen regelt eine eigene Ordnung, die Gegenstand dieser Hausordnung ist. 12. Schülerbibliothek Das Verhalten in der Schülerbibliothek regelt eine eigene Ordnung, die Gegenstand dieser Hausordnung ist. 6

13. Unfälle und Katastrophenfälle Unfälle auf dem Schulgelände sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Für den Katastrophenfall besteht für die Schule ein besonderer Plan. Dieser Plan wird den Schülern im Unterricht erläutert. Jeder Schüler muss den für seine Klasse bestimmten Fluchtweg genau kennen. Einmal jährlich findet eine Feueralarmübung statt. 14. Krankmeldung Wenn ein Kind wegen Krankheit oder sonstigen dringenden Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, teilen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dies dem Sekretariat vor Beginn des Unterrichts mit. Kommt das Kind wieder zu Schule, bringt es eine schriftliche Entschuldigung für den Zeitraum der Abwesenheit mit und übergibt diese dem Klassenlehrer bzw. dem Tutor. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 teilen bei Krankheit an den Tagen, an denen ein mündlicher oder schriftlicher Leistungsnachweis (Bsp: Kursarbeit, sportpraktische Prüfung, Präsentation im Seminarfach) angekündigt ist, ihr Abwesenheit vor dem Unterricht dem Sekretariat mit. Zusätzlich müssen sie für diesen Tag eine ärztliche Bescheinigung dem Tutor vorlegen. Die schriftlichen Entschuldigungen über Fehlzeiten müssen innerhalb von 8 Schultagen dem Klassenlehrer bzw. dem Tutor vorgelegt werden. Liegen die geforderten Entschuldigungen bzw. Bescheinigungen nach diesem Zeitraum nicht vor, so zählen diese Fehlzeiten als unentschuldigte Fehlzeiten. Krankmeldung am Tag eines Fälle Krankmeldung angekündigten Leistungsnachweises Situationen normaler Schultag Kursarbeit, sport-praktische Prüfung, Präsentation im Seminarfach Erste Information Nachweis der Fehlzeiten Fristen für Einreichung des Nachweises Mitteilung über Nichterscheinen am gleichen Tag vor dem Unterricht an das Sekretariat Entschuldigung der Fehlzeiten durch Eltern und Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler Vorlage der Entschuldigung innerhalb von 8 Tagen Mitteilung über Nichterscheinen am gleichen Tag vor dem Unterricht an das Sekretariat Entschuldigung der Fehlzeiten durch ärztliche Bescheinigung Vorlage der Entschuldigung innerhalb von 8 Tagen Freistellung Unterricht vom Familienfeier, Vorstellungsgespräche, externe Prüfungen (u.a. Aufnahmeprüfung, Führerscheinprüfung), Teilnahme an externen Wettbewerben Antrag an Tutorin bzw. Tutor zur Befreiung vom Unterricht grundsätzlich mindestens 8 Tage vor dem Termin Entschuldigung der Fehlzeiten durch Eltern und Erziehungsberechtige bzw. volljährige Schüler Vorlage der Entschuldigung innerhalb von 8 Tagen Konsequenzen bei Nichtvorlage der Entschuldigung: Fehlzeiten zählen als unentschuldigte Fehlzeiten bei Nichtvorlage der ärztlichen Bescheinigung: Fehlzeiten zählen als unentschuldigte Fehlzeiten Bewertung des angekündigten bei Nichtvorlage eines Antrages: Fehlzeiten zählen grundsätzlich als unentschuldigte Fehlzeiten 7

Leistungsnachweises ungenügend (00 Punkte) mit 15. Beurlaubung Nach der Allgemeinen Schulordnung können Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur in besonderen Fällen (Bsp: Kuraufenthalt, Auslandsaufenthalt, Familienfeier, Vorstellungsgespräche, Führerscheinprüfungen, Aufnahmeprüfungen, Teilnahme an externen außerschulischen Wettbewerben, ) und zeitlich begrenzt vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Volljährige Schüler können selbst Anträge stellen. Die entsprechenden Anträge sind rechtzeitig vor dem Termin dem Klassenlehrer oder dem Tutor bzw. der Schulleitung vorzulegen. 16. Befreiung 16.1 Sportunterricht Befreiung vom Sportunterricht über zwei Unterrichtstunden hinaus wird auf Grund eines ärztlichen, bei längerer Dauer als zwei Monate auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses, dessen Kosten die Antragsteller zu tragen haben, vom Schulleiter gewährt. Dem amtsärztlichen Zeugnis gleichgestellt ist das Zeugnis eines Direktors einer Universitätsklinik. 16.2 Religionsunterricht Die Erziehungsberechtigten können die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht ablehnen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht dem Schüler zu. Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist dem Schulleiter von den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler schriftlich abzugeben. Die Abmeldung hat sofortige Wirkung. Fassung: 12.09.13 8