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Deutscher undestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/3421 undesrepublik Deutschland Der undeskanzler II/1 68070 5554/65 onn, den 18. Mai 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen undestages etr.: Unterrichtung der gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 2 des Gesetzes zu den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften hier: Agrarpolitik in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Gemäß Artikel 2 Satz 2 des Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) vom 27. Juli 1957 übersende ich als Anlage den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung Nr..../65/EWG des Rats zur Änderung des Anhangs II A der Verordnung Nr. 85/63/EWG über die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge sowie der Übergangsbestimmungen für Teilstücke von Schweinen sowie Schweinefleisch enthaltende Zubereitungen und Konserven Dieser Vorschlag ist mit Schreiben des Herrn Präsidenten der Kommission der EWG vom 4. Mai 1965 dem Präsidenten des Rats der EWG übermittelt worden. Die Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts und Sozialausschusses zu dem genannten Kommissionsvorschlag ist nicht vorgesehen. Der Rat wird sich voraussichtlich auf seiner Tagung am 14./16. Juni mit dem Kommissionsvorschlag befassen. Eine schriftliche egründung war dem Kommissionsvorschlag nicht beigefügt. Der Stellvertreter des undeskanzlers Mende

Drucksache IV/3421 Deutscher undestag 4. Wahlperiode Vorschlag einer Verordnung Nr.../65/EWG des Rats zur Änderung des Anhangs II A der Verordnung Nr. 85/63/ EWG über die Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge sowie der Übergangsbestimmungen für Teil stücke von Schweinen sowie Schweinefleisch enthaltende Zu bereitungen und Konserven DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 20 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Schweinefleisch 1 ), insbesondere auf Artikel 13, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Durch die Verordnung Nr. 85/63/EWG 3), deren Geltungsdauer durch die Verordnung Nr. 36/65/ EWG 3) bis zum 31. März 1966 verlängert worden ist, ist zur Anwendung des Einschleusungspreises im ereich der gemeinsamen Marktorganisation für Schweinefleisch das System der Leit und Folgeerzeugnisse geschaffen worden. Abgesehen von den im Rahmen des GATT konsolidierten Erzeugnisse sind die im Warenverzeichnis des Anhangs II der Verordnung Nr. 85/63/ EWG aufgeführten Erzeugnisse in die Liste der Leitund Folgeerzeugnisse im Anhang II A dieser Verordnung eingeordnet worden. In diese Liste ist jedoch die Unterposition Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren: 6. s" (Nr. 6. des Anhangs II der Verordnung Nr. 85/63/EWG) versehentlich nicht aufgenommen worden. Es ist deshalb notwendig, die genannte Liste um diese Unterposition zu ergänzen. 1) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 30 vom 20. April 1962, S. 945 62 2) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 123 vom 9. August 1963, S. 2175/63 3) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 48 vom 25. März 1965, S. 714'65 Da zu der genannten Unterposition sehr unterschiedliche Erzeugnisse gehören und daher ein Zusammenhang mit mehreren Leiterzeugnissen bestehen kann, ist es notwendig, sie folgenden Leiterzeugnissen unterzuordnen: 1. Fleisch von Hausschweinen, in ganzen oder halben Tierkörpern, auch ohne Kopf oder Pfoten; 2. Schinken; 3. Schultern; 4. Kotelettstränge mit Kamm; 5. äuche, auch auchspeck HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang II A der Verordnung Nr. 85/63/EWG, deren Geltungsdauer durch die Verordnung Nr. 36/ 65/EWG bis zum 31. März 1966 verlängert worden ist, wird durch den Anhang zu dieser Verordnung ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu rüssel, den... Im Namen des Rats Der Präsident

Deutscher undestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/3421 Anlage zur Verordnung Nr..../65/EWG des Rats zur Ersetzung der Anlage II A zur Verordnung Nr. 85/63/EWG des Rats Übersicht über die Leiterzeugnisse und die Folgeerzeugnisse für die in Artikel I Absatz (I) uchstabe b) und uchstabe c) der Verordnung Nr. 20 des Rats genannten Erzeugnisse: Leiterzeugnis: Fleisch von Hausschweinen, in ganzen oder halben Tierkörpern, auch ohne Kopf oder Pfoten und ex 02.06 I a 6. ex 02.06 I b Fleisch von Hausschweinen, getrocknet oder geräuchert, in ganzen oder halben Tierkörpern auch ohne Kopf oder Pfoten 1. in ganzen oder halben Tierkörpern, auch ohne Kopf oder Pfoten: 6. Leiterzeugnis: Schinken und ex 02.06 I a 6. ex 02.06 I b ex 16.01 ex 2. Schinken mit Knochen, auch Teilstücke davon 6. Würste oder dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut: ex I. Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen ent a) Rohwürste ex c) Schinken in lasen oder ähnlichen Umhüllungen 1. ganz aus Fleisch oder Schlachtabfall: ex aa) ganz aus Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen: II. Schinken und Filets 33.

Drucksache IV/3421 Deutscher undestag 4. Wahlperiode Leiterzeugnis: Schultern und ex 02.06 I a 6. ex 02.06 I b ex 16.01 ex 3. Schultern mit Knochen, auch Teilstücke davon 6. Würste und dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut: 1. Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen ent a) Rohwürste b) lutwürste ex c) Schultern in lasen oder ähnlichen Umhüllungen d) 1. ganz aus Fleisch oder Schlachtabfall: ex aa) ganz aus Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen ex 2. 22. Schultern 33. aa) lutwurstmasse Leiterzeugnis: Kotelettstränge mit Kamm und ex 02.06 I a ex 02.06 I b 6. 4. Kotelettstränge mit Kamm, auch Teilstücke davon 6.

Deutscher undestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/3421 1. ganz aus Fleisch oder Schlachtabfall: ex aa) ganz aus Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen: 11. Filets Leiterzeugnis: äuche, auch auchspeck und ex 02.06 I a ex 02.06 I b 6. 5. äuche, auch auchspeck 6. ex 2. bb) Leiterzeugnis: ex 02.05 Schweinespeck (ausgenommen Schweinefett, weder ausgepreßt noch ausgeschmolzen); frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake ex 02.05 ex A Schweinespeck: ex 16.01 II. getrocknet oder geräuchert Schweinefett Würste und dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut: ex ex I Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen ent a) Rohwürste b) lutwürste d)

Drucksache IV/3421 Deutscher undestag 4. Wahlperiode Fleisch oder Schlachtabfall, anders zubereitet oder haltbar gemacht 1. ganz aus Fleisch oder Schlachtabfall ex aa) ganz aus Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen: ex 2. 33. bb) aa) lutwurstmasse