Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH 1. Allgemeines/Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Teilnehmer (im Folgenden Teilnehmer ) an Seminaren, Workshops, Kursen und Konferenzen (im Folgenden Veranstaltungen ) und dem BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH (im Folgenden BIAS ). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Teilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Die Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Da die Teilnehmerzahl für unsere Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigen.

Bucht ein Teilnehmer, der Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, die Veranstaltung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Buchung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Buchung auf elektronischem Wege vornimmt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Teilnehmer auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 3. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bremen. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Die Höhe der Teilnahmegebühren ist der entsprechenden Veranstaltungsankündigung zu entnehmen. Sie beziehen sich auf eine Person und einen Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Nutzen Sie ausschließlich die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich, bei Verlust haftet das BIAS nicht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist das BIAS berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich das BIAS vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom BIAS schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierungen Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.b. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer schnellstmöglich informiert und die Veranstaltungsgebühr in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens des BIAS. Der Teilnehmer kann die Veranstaltung bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren, soweit nicht in der Ankündigung der Veranstaltung andere Stornierungs-, Rücktritts- oder Umbuchungsbedingungen angegeben sind. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Das BIAS akzeptiert ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Storno-, Rücktritts- oder Umbuchungserklärungen bedürfen der Schriftform. 6. Leistung Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung. Sofern Tagungsunterlagen sowie Verpflegung vorgesehen sind, so sind diese auch im Preis inbegriffen. Das BIAS behält es sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. 7. Urheberrecht, Tagungsunterlagen, Bild- und Tonaufzeichnungen Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BIAS gestattet. Ein bereitgestellter Zugangscode für Downloads ist nur für den

Teilnehmerkreis bestimmt und darf ebenfalls nicht ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Eine bereitgestellte Teilnehmerliste ist zum persönlichen Gebrauch der Veranstaltungsteilnehmer bestimmt. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen. Sollte ein Teilnehmer die Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht wünschen, bitten wir im Vorfeld um rechtzeitige Benachrichtigung. Die Veranstaltung kann ganz oder teilweise mit Bild und Ton aufgezeichnet werden. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass das Bild- und Tonmaterial für Dokumentationszwecke sowie im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BIAS eingesetzt werden darf. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, möge er bitte den Veranstalter und die anwesenden Fotografen spätestens zu Beginn der Veranstaltung darüber informieren. Eigene Bild- und Tonaufnahmen durch die Teilnehmer bedürfen immer einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. 8. Haftung Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt insbesondere auch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit von Tagungsunterlagen und für die Durchführung von Veranstaltungen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH, Klagenfurter Str. 2, 28359 Bremen. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. Nimmt der Verbraucher noch innerhalb der Widerrufsfrist an der Veranstaltung teil, erlischt das Widerrufsrecht. 10. Schlussbestimmungen Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bremen, 11.08.2016 BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH Klagenfurter Str. 2 28359 Bremen