Beschaffungsstandards für den ökologischen Einkauf. erlassen am: 27. Mai 2014 in Kraft per: 1. Juni 2014

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Transkript:

Beschaffungsstandards für den ökologischen Einkauf erlassen am: 27. Mai 2014 in Kraft per: 1. Juni 2014

Beschaffungsstandards für den ökologischen Einkauf 1. Allgemeine Bestimmungen Zweck Die Beschaffungsstandards legen einheitliche Kriterien/Anforderungen für einen ökologisch orientierten Einkauf fest. Grundsätze Hauptvoraussetzung jeder Beschaffung ist eine sorgfältige Abklärung des Bedarfs. Mit den Verbrauchsprodukten ist sparsam umzugehen. Haben die Produkte ihren Zweck erfüllt, müssen sie ökologisch entsorgt beziehungsweise rezykliert werden. Folgende Kriterien sind von Fall zu Fall, zu gewichten, zu bewerten und Vorund Nachteilen gegenüberzustellen: - Nachhaltigkeit eines Produktes - Langlebigkeit eines Produktes - Entsorgungs- bzw. Rückbaufähigkeit eines Produktes - Energiebilanz eines Produktes Gibt es Produkte oder Labels, welche aufgrund der laufenden Entwicklung nachhaltiger sind, als diejenigen welche in diesen Standards beschrieben sind, können sie angewendet werden. Verbindlichkeit und Geltungsbereich Die Beschaffungsstandards gelten für alle Anschaffungen der Politischen Gemeinde Au (Gemeindeverwaltung, Feuerwehr, Alters- und Pflegeheim Hof Haslach; wenn möglich sind auch die Schulgemeinden mit einzubeziehen). Die Standards gelten für die folgenden Gütergruppen: Papierprodukte, Elektrogeräte, Fahrzeuge und Geräte, Gebäudereinigung, Leuchtmittel in Gebäuden, öffentliche Beleuchtung. Die Anwendung dieser Beschaffungsstandards ist verbindlich. Abweichungen sind zu begründen. Diese Standards gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Politischen Gemeinde Au sowie für beauftragte Architekten und Unternehmer. Sie sind in Ausschreibungen, in den Werkvertrag oder bei Direktbestellungen aufzunehmen. Zuständigkeit und Verantwortung Die Zuständigkeit für die Anwendung und Umsetzung der Beschaffungsstandards liegt bei der "Fachstelle" (z.b. Energiefachstelle, Umweltfachstelle oder der zuständigen Abteilung).

Erfolgskontrolle Die Umsetzung wird alljährlich überprüft. Die Verantwortlichen bestätigen die Einhaltung der Vorschriften und begründen Ausnahmen. Die Resultate werden in einem kurzen Rapport zuhanden des Audits Label Energiestadt festgehalten. 2. Beschaffungsbereiche 2.1 Papierprodukte Für alle Schriftstücke, Druckwaren (Mitteilungsblatt, Jahresrechnungen) Couverts, Hygienepapiere, Papierrollen ect. sind Recyclingpapiere gemäss Anhang 1 zu beschaffen und zu verwenden. Es werden zu 100% Recyclingpapiere verwendet. Abweichungen von den Kriterien gemäss Anhang 1 sind zu begründen. Bei Schreibmaterialien, Sichtmappen und Ordnern ist in erster Linie auf eine lange Lebensdauer wert zu legen. Für Ordner und Sichtmappen sind wo möglich Recyclingstoffe zu bevorzugen. Mit dem Druck der Papierwaren sind nach Möglichkeit Betriebe zu beauftragen, die auf lösemittelarme Verfahren umgestellt haben. www.voc-arm-drucken.ch 2.2 Elektrogeräte Es werden nur energieeffiziente Geräte beschafft. Die Anforderungen sind in Anhang 2 aufgelistet. 2.3 Fahrzeuge und Geräte Vor der Beschaffung von Fahrzeuge ist das Bedürfnis sorgfältig abzuklären. Es sollte insbesondere geprüft werden, ob die gewünschten Transporte auch ohne den Kauf eines Fahrzeuges möglich sind (Miete, Mitbenutzung etc.). Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen sind bei der Fahrzeug-Evaluation einzubeziehen. Dieselfahrzeuge verfügen zwingend über einen Partikelfilter. Kleingeräte werden wenn möglich von Viertaktmotoren betrieben und benutzen Gerätebenzin. 2.4 Gebäudereinigung Das Handbuch "Wirtschaftliche und umweltschonende Gebäudereinigung" der Interessengemeinschaft Ökologische Beschaffung Schweiz (IGöB) bildet die Grundlage für die ökologische Gebäudereinigung. Es werden nach Möglichkeit nur Reinigungsmittel eingesetzt, welche die Anforderungen gemäss Handbuch erfüllen. Das Sortiment der Reinigungsmittel ist periodisch zu überprüfen. 2.5 Leuchtmittel in Gebäuden Bei Neuanschaffungen von leuchtmitteln in Gebäuden werden Leuchtstoff- oder LED-Lampen gewählt. Neu angeschaffte Büroleuchten entsprechen dem Minergie-Standard oder erfüllen gleichwertige Anforderungen.

2.6 Öffentliche Beleuchtung Die bestehende öffentliche Beleuchtung wird stetig verbessert. Bei Sanierungen und Neubauten werden nur noch LED-Leuchten eingesetzt. 2.7 Produkte und Bauteile aus Holz, Baumaterialien Bei öffentlichen Bauten sowie bei der Beschaffung von Inneneinrichtungen und Brennholz ist Holz aus nachhaltiger Nutzung zu wählen. Auf Holz aus Raubbau ist zu verzichten. Holz aus der Schweiz oder dem benachbarten Ausland ist zu bevorzugen. Holz aus der Schweiz oder aus einer europäischen Waldwirtschaft ist zu bevorzugen. Produkte welche aus anderen Kontinenten stammen, müssen FSC oder PEFC (www.pefc.ch) zertifiziert sein.

Anhang Anhang 1 Beschaffungskriterien Papierwaren Hinweise für die Beschaffung Beim Einkauf von Papierwaren sind die Kriterien bzw. technischen Spezifikationen dem Lieferanten vorzugeben. Recyclingpapiere müssen mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sein. Der Blaue Engel steht für ein Recyclingpapier das höchste Umweltanforderungen erfüllt und zudem die wichtigsten technischen Normen für den Einsatz in Bürogeräten erfüllt. Wichtigste Kriterien des Blauen Engels: - Faserstoff aus 100% Altpapier (Post-Consumer-Ware; Toleranz 5%) - Laufgarantie auf Klein, Mittel- und Hochvolumengeräten - Opazität nach ISO 2471, mind. 90% - Total chlorfrei gebleicht (TCF) - Ohne Zusatz von optischen Aufhellern - Hergestellt ohne Leimung bzw. Oberflächenbehandlung mit Kunststoffpolymeren - Alterungsbeständigkeit nach DIN 6738 Bei Ausschreibungen können Labels als technische Spezifikationen verwendet werden. Es muss aber der Zusatz oder gleichwertig in die Ausschreibung aufgenommen werden. Produktname, Hersteller oder Lieferant dürfen nicht vorgeschrieben werden. Energiestädten, die Ausschreibungen nach WTO vornehmen müssen, wird empfohlen die "Umwelt-Leistungsblätter" des Bundes zu verwenden. Sie sind unter www.topten.ch/buero oder www.beschaffung.admin.ch zu finden. Hintergrundinformationen und Detailangaben zu Produkten sind beim Förderverein für umweltverträgliche Papiere und Büroökologie Schweiz (www.fups.ch) abrufbar. Tabelle 1: Beschaffungskriterien bzw. technische Spezifikationen Papiere Papierprodukte und Einsatzbereich Kopierpapier, Briefpapier in Recyclingqualität für Fotokopierer und Drucker Weisse 70% oder Weisse 80% Couverts, Schreibblöcke, Hefte aus Recyclingpapier Kriterien/Technische Spezifikationen Das Papier ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet www.blauer-engel.de Wenn das Papier nicht mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist, muss der Lieferant schriftlich bestätigen, dass es die Anforderungen des Blauen Engels erfüllt. Das Papier ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet www.blauer-engel.de oder es erfüllt die folgenden Anforderungen: - Faserstoff aus 100% Altpapier (Post.Consumer Ware; Toleranz 5%) - ungebleicht oder total chlorfrei gebleicht - ohne Zusatz von optischen Aufhellern

Papierprodukte und Kriterien/Technische Spezifikationen Einsatzbereich Toilettenpapier Das Papier ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet Papierservietten www.blauer-engel.de Papierrollen oder es erfüllt die folgenden Anforderungen: - Faserstoff aus 100% Altpapier (Post.Consumer Ware; Toleranz 5%) - ungebleicht oder total chlorfrei gebleicht - ohne Zusatz von optischen Aufhellern - keine Azofarbstoffe; Toilettenpapier ungefärbt

Anhang 2 Beschaffungskriterien Elektrogeräte Hinweise für die Beschaffung Neu beschaffte Büro- und Haushaltsgeräte sind auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen gleichwertige Anforderungen. Bezüglich Ökologie und Gesundheit ist bei Bürogeräten das Label "Blauer Engel" anzustreben. Kopierer, Drucker und Multifunktionsgeräte müssen den Einsatz von Recyclingpapier garantieren. Der Blaue Engel, das deutsche Umwelt-Label, stellt hohe Anforderungen an Emissionen, Entsorgung, Konstruktion oder Nutzerinformation, Geräte welche die Kriterien von topten und Blauem Engel erfüllen, gehören deshalb zu den Besten. Einkauf und Leasing (nicht nach WTO): Die technischen Spezifikationen gemäss Tabelle 2 sind dem Lieferanten als verbindliche Anforderungen (Muss-Kriterien) vorzugeben. Beim Einladungsverfahren sind mindestens drei Offerten einzuholen. Bei Ausschreibungen nach WTO sind die technischen Spezifikationen gemäss Tabelle 2 als verbindliche Anforderungen vorzugeben (Muss-Kriterien). Labels können verwendet werden. Es muss aber der Zusatz "oder gleichwertig" in die Ausschreibung aufgenommen werden. Tabelle 2: Beschaffungskriterien bzw. technische Spezifikationen Bürogeräte Bürogeräte Kopiergeräte Technische Spezifikationen Muss-Kriterien: - Die Geräte sind in der Liste auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen. - Der Einsatz von Recyclingpapier ist garantiert. Soll-Kriterien: - Die Geräte sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet www.blauer-engel.de oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen - Doppelseitiges Kopieren (Duplex) Bürogeräte Laserdrucker Ink-Jet Technische Spezifikationen Muss-Kriterien: - Die Geräte sind in der Liste auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen. - Der Einsatz von Recyclingpapier ist garantiert. Soll-Kriterien: - Die Geräte sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet www.blauer-engel.de oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen - Doppelseitiges Drucken (Duplex)

Bürogeräte Multifunktionsgerät Arbeitsplatzcomputer, Laptop Bildschirme Faxgeräte Technische Spezifikationen Muss-Kriterien: - Die Geräte sind in der Liste auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen. - Der Einsatz von Recyclingpapier ist garantiert. Soll-Kriterien: - Die Geräte sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet www.blauer-engel.de oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen - Doppelseitiges Drucken und Kopieren (Duplex) Muss-Kriterien - Die Geräte sind mit dem Blauen Engel ausgezeichnet www.blauer-engel.de oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen Muss-Kriterien - Die Bildschirme sind in der Liste auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen. - Die Bildschirme erfüllen gleichwertige Anforderungen. Muss-Kriterien: - Die Kopiergeräte sind in der Liste auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen. - Der Einsatz von Recyclingpapier ist garantiert. Haushaltsgerät Muss-Kriterien: - Die Haushaltsgeräte sind in der Liste auf www.topten.ch aufgeführt oder erfüllen die gleichwertigen Anforderungen.

Anhang 3 Beschaffungskriterien Fahrzeuge und Geräte Hinweise für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten Eine sorgfältige Bedarfsabklärung ist Voraussetzung, um möglichst das Fahrzeug oder die Dienstleitung zu erhalten, welche die gewünschte Leistung erbringt. Es sollte deshalb auch geprüft werden, ob die Leistung auch durch Miete, Mitbenutzung oder einen Transportauftrag erbracht werden kann. Als Grundlage für die Beschaffung kann die "Beschaffungsempfehlung" von e'mobile, dem Schweizerischen Verbandes für elektrische und effiziente Strassenfahrzeuge beigezogen werden. Die Empfehlung kann auf der Homepage des Verbandes heruntergeladen werden www.e-mobile.ch. Die Website gibt auch einen Überblick über das aktuelle Angebot von Hybrid-, Elektro- und Erdgasfahrzeugen. Bei der Auswahl energieeffizienter Fahrzeuge wird empfohlen, auf die Liste, die unter www.topten.ch aufgeführt ist, abzustellen.

Anhang 4 Kriterien Gebäudereinigung Das Handbuch Wirtschaftliche und umweltschonende Gebäudereinigung der Interessengemeinschaft Ökologische Beschaffung (IGÖB) bildet die Grundlage für die ökologische Gebäudereinigung. Im Handbuch finden sich ausführliche Unterlagen zur Reinigungsplanung, Sortimentsplanung sowie zu den Anforderungen an die Reinigungsmittel. Die IGÖB-Anforderungen an umwelt- und gesundheitsschonende Reinigungsmittel lauten wie folgt: Ein Reinigungsmittel ist dann umwelt- und gesundheitsschonend, wenn es den erweiterten OECD-Test 302B (Zahn-Wellens- oder EMPA Test) und die Anforderungen der IGÖB Liste "Unerwünschte Inhaltsstoffe in Reinigungsmitteln" erfüllt. Es wird empfohlen, die Reinigungs- und Sortimentsplanung periodisch zu überprüfen. Es sollten nach Möglichkeit nur Reinigungsmittel eingesetzt werden, welche die Anforderungen gemäss Handbuch erfüllen. Die IGÖB-Empfehlungsliste Reinigungsmittel ist unter www.igoeb.ch zu finden. Die Lieferanten von Reinigungsmitteln sind zu informieren, dass die Politische Gemeinde Au zukünftig nur noch Reinigungsmittel beschafft, die den IGÖB- Anforderungen entsprechen. Bei einer Fremdvergabe der Gebäudereinigung sind die ökologischen Anforderungen in der Ausschreibung detailliert zu formulieren. Bezugsadresse Handbuch: Verlag USTER-Info GmbH, Imkerstrasse 4, Postfach 383, 8610 Uster.

Anhang 5 Beschaffungskriterien Leuchtmittel in Gebäuden Hinweise für die Beschaffung Bei Ausschreibungen können Kriterien von Labels und Positivlisten als technische Spezifikationen verwendet werden. Es muss aber der Zusatz "oder gleichwertig" in die Ausschreibung aufgenommen werden. In diesem Fall bestätigt der Lieferant schriftlich, dass das Produkt "gleichwertig" ist und die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Produktname, Hersteller oder Lieferant dürfen nicht vorgeschrieben werden. Glühbirnen durch LED-Lampen ersetzen. Mitarbeitende zu energiesparendem Verhalten motivieren: a) in ungenutzten Räumen immer das Licht löschen, v.a. in Nebenräumen, Archiven und Toilettenräumen. b) Energiesparlampen nicht im Haushaltsmüll entsorgen, sondern in die Verkaufsstelle zurückbringen (Quecksilber). c) Tageslicht nutzen. Wo möglich Bewegungsmelder einsetzen.

Anhang 6 Beschaffungskriterien Öffentliche Beleuchtung Hinweise für die Beschaffung Neubeschaffungen und Sanierungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung werden gemäss den Ratgebern von topstreetlight.ch vollzogen.

Anhang 7 Beschaffungskriterien Holz und Holzprodukte Hinweise für die Beschaffung Die Anforderungen an Baumaterialien und Bauleitungen beschränken sich in der vorliegenden Richtlinie auf Holz und Holzprodukte. Für die systematische Einbindung ökologischer Anforderungen wird auf "eco-devis" (www.eco-bau.ch) verwiesen. Es handelt sich um ein Hilfsmittel für nachhaltiges Bauen und den Einbezug ökologischer Leistungsanforderungen. Kriterien, die bei der Beschaffung vorzugeben sind: Bei der Ausführung von öffentlichen Bauten, bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten ist Holz aus nachhaltiger Nutzung zu wählen. Auf Holz aus Raubbau ist zu verzichten. Holz aus der Schweiz oder aus einer europäischen Waldwirtschaft ist zu bevorzugen. Produkte welche aus anderen Kontinenten stammen, müssen FSC- oder PEFC zertifiziert sein. Die folgenden Massnahmen zeigen, welche Holzarten für welche Bauelemente verwendet werden sollen. Bauelemente Fenster, Fassadenverkleidung, Konstruktionen aussen Fensterläden Türen, Tore Schwellen Konstruktionen innen Treppen Täfer, Verkleidungen Fussböden, Parkett Rahmen, Leisten Holzarten Douglasie, Edelkastanie, Eiche, Fichte, Kiefer (Föhre), Lärche, Robinie, Weisstanne, Esche europäisch thermo, Kiefer thermo, Fichte thermo, Pappel thermo gleiche Arten wie Fenster, aber keine Kiefer (Föhre) Ahorn, Birke, Birnbaum, Douglasie, Eiche, Erle, Fichte, Kiefer (Föhre), Kirschbaum, Lärche, Nussbaum, Pappel, Robinie, Rotbuche, Rosskastanie, Weisstanne Eiche, Lärche, Robinie, Rotbuche bei hoher mechanischer Beanspruchung: Birke, Robinie; bei mittlerer mechanischer Beanspruchung: Buche, Eiche, Esche, Fichte, Kiefer (Föhre), Tanne Ahorn, Birnbaum, Douglasie, Eiche, Fichte, Kiefer (Föhre), Kirschbaum, Lärche, Nussbaum, Robinie, Buche, Weisstanne, Ulme, Esche, Esche gedämpft gleiche Holzarten wie Treppen, ausserdem auch Arve, Eibe, Linde, Pappel gleiche Holzarten wie Treppen, ausserdem auch Edelkastanie, Bambus Douglasie, Eiche, Erle, Fichte, Kiefer (Föhre), Kirschbaum, Lärche, Linde, Pappel, Robinie, Rotbuche, Rosskastanie, Weisstanne

Bauelemente Holzroste Blind-, Füllholz Holzarten Langlebigkeit ist ein sehr wichtiges Kriterium, da Holz im Aussenbereich: geeignet: Padouk FSC, Teak FSC, Bambus thermo, Esche thermo, Robinie mässig geeignet: Eiche, Kastanie, Lärche, weitere Thermohölzer Aspe, Esche, Fichte, Tanne Weitere Angaben zur ökologischen Leistungsbeschreibung bei Schreinerarbeiten, bei der Oberflächenbehandlung, bei Wandverkleidungen aus Holz oder bei Schränken finden sich unter www.eco-bau.ch.