Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlusseinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Kommunikationsanlagen

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Transkript:

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlusseinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Kommunikationsanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Bochum Netz GmbH (entspricht der Norm 7.001 der Stadtwerke Bochum Netz GmbH) gültig ab dem 01. Oktober 2016

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorgaben... 3 2. Anforderungen an Hausanschlusseinrichtungen... 3 3. Hausanschlussraum für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungs-einheiten (WE)... 4 4. Hausanschlusswand für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungseinheiten (WE)... 7 5. Hausanschlussnische für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser (EFH)... 9 6. Sonstige Anschlussmöglichkeiten... 10 7. Erneuerung bestehender Gas- und/oder Wasserhausanschlüsse die in einem Treppenhaus eingebaut wurden.... 15 8. Begriffe nach DIN 18012... 19 Seite 2 von 19

1. Allgemeine Vorgaben Diese Technische Anschlussbedingung (entspricht der Norm 7.001) der Stadtwerke Bochum Netz GmbH (StwBo Netz GmbH) gilt für die Versorgung mit Gas und Wasser über Anschlussleitungen bis DN 50 sowie für Stromzuleitungen bis 0,4 kv aus dem Niederspannungsnetz. Auf der Homepage www.stwbo-netz.de sind weitere technische Vorgaben hinterlegt. Technische Anschlussbedingungen an den Netzanschluss Erdgas Technische Anschlussbedingungen Anschluss der Gasinneninstallation mittels Edelstahlwellschlauch an den Gashausanschluss Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss, Niederspannung Bei neuen Hausanschlüssen oder Hausanschlüsse die erneuert werden, wird von den Betriebsabteilungen der StwBo Netz GmbH Kommunikationskabel bzw. Schutzrohre mitverlegt. Diese Mitverlegung erfolgt für die Firmen Glasfaser Bochum, TMR, T-Com, Unitymedia. 2. Anforderungen an Hausanschlusseinrichtungen Hausanschlussnische, Hausanschlusswand und Hausanschlussraum sind nach DIN 18012 so zu planen, dass alle Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls auch die vorgesehenen Betriebseinrichtungen bestimmungsgemäß installiert und gewartet werden können. Diese Vorgaben sind auch sinngemäß bei wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der Hausanschlüsse bestehender Gebäude anzuwenden, siehe BauO NW, 87. Nach DIN 18012 ist als Mindestvorgabe vorgesehen: Hausanschlussraum Hausanschlusswand Hausanschlussnische für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungseinheiten (WE) für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungseinheiten (WE) für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser (EFH) Bei Nichtwohngebäuden erfolgt die Wahl der Ausführungsart in Abstimmung mit der StwBo Netz GmbH. Grundsätzlich müssen die Hausanschlusseinrichtungen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Schallschutz nach DIN 4109. Eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von 1,20 m vor den Anschluss- und Betriebseinrichtungen. Die Wände, an denen die Hausanschlüsse befestigt werden sollen, müssen den auftretenden mechanischen Belastungen standhalten und aus nicht brennbarem Material nach DIN 4102-2 (Feuerwiderstandsklasse mind. F30) bestehen sowie eine ebene Oberfläche aufweisen. Die Mindestwanddicke beträgt 0,06 m. Hausanschlusskabel und der Hausanschlusskasten müssen nach DIN VDE 0100-732 auf einer nicht brennbaren Unterlage montiert werden können. Seite 3 von 19

Beleuchtung und Steckdosen (230V / 16A) müssen vorhanden sein. Die Raumtemperatur darf +30 C, die Temperatur des Trinkwasser +25 C nicht übersteigen. Der Raum muss vor Frost geschützt sein. Eine ausreichende Be- und Entlüftung ist sicherzustellen. Die Anschlussfahne des Fundamenterders nach DIN 18014 sowie die Potentialausgleichsschiene (Haupterdungsschiene) nach DIN 18015-1 sind für den Hauptpotentialausgleich in der Nähe des Starkstromanschlusses anzuordnen. In Einfamilienhäusern oder vergleichbaren Gebäuden ist mindestens ein Absperrventil mit Entleerungseinrichtung in Fließrichtung hinter der Wasserzählanlage für Wartungszwecke notwendig, DIN 1988-200. Bei Aufstellräumen mit einer Gesamtnennleistung aller Gasfeuerstätten von mehr als 100 kw ist das DVGW-Arbeitsblatt G 600, Punkt 8.1.4.2 (DVGW-TRGI 2008) zu beachten. Die Verbindung der Hausinstallation mit den Versorgungsanschlüssen darf nur ein zugelassenes Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) nach den technischen Regelwerken und den Bestimmungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) sowie in Abstimmungen mit der StwBo Netz GmbH durchführen. 3. Hausanschlussraum für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungseinheiten (WE) Die Größe des Hausanschlussraumes ist abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Versorgungsanschlüsse, der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen sowie der Art und Größe der Betriebseinrichtungen. Die einzelnen Anschluss- und Bedienungseinrichtungen im Hausanschlussraum sind unter Berücksichtigung der Funktionsfläche nach folgenden Beispielen anzuordnen. 3.1 Zusätzliche Anforderungen Zur Straße zugewandte Außenwand, mindestens mit dieser in Verbindung stehend, damit die Versorgungsanschlüsse eingeführt werden können. Kreuzungsfreie Verlegung der Hausanschlussleitungen. Kaltwasserleitung zur Vermeidung von Schwitzwasserbildung wärmegedämmt. 3.2 Zusätzliche bauseitige Anforderungen Der Hausanschlussraum muss über allgemein zugängliche Räume, z.b. Treppenraum, Kellergang oder direkt von außen, erreichbar sein. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Schaltbare Beleuchtung sowie Steckdose an der Eingangstür (230 V /16 A). Seite 4 von 19

Die Zugangstür muss abschließbar und so groß sein, dass die Anschluss- und Betriebseinrichtungen eingebracht werden können. Das Mindesttürmaß von 0,875 m für die Breite und 2,00 m für die Höhe darf nicht unterschritten werden. Der Zugang ist mit einem Schild Hausanschlussraum zu kennzeichnen. Lüftungsmöglichkeit (z.b. über Kellerfenster) ins Freie. Diese entfällt, wenn in dem Hausanschlussraum nur Starkstromanschlüsse eingebracht wurden. Freie Durchgangshöhe von mindestens 1,80 m von den unter der Decke montieren Installationsleitungen. Mindestraummaß für Gas- und Wasseranschlüsse bis DN 50; Strom bis 4 WE Für die Breite 1,50 m bei Belegung einer Wand, siehe A. Ausführungsbeispiel 1,80 m bei Belegung gegenüberliegender Wände, siehe B. Ausführungsbeispiel Für die Höhe mindestens 2,00 m von Oberkante Fertigfußboden (OFF) Für die Tiefe 2,00 m Die Tiefe der Bedienungs- und Arbeitsfläche vor der Hausanschlussnische beträgt 1,20 m, siehe beigefügte Grundrissskizzen. Der DVGW hat durch die technische Regel für Gasinstallation (TRGI), DVGW-Arbeitsblatt G 600, Maßnahmen zur Verhinderung der Manipulation an Gasinstallationen erarbeitet. Eine dieser Maßnahmen ist die Vorgabe, dass Gashausanschlüsse in Mehrfamilienhäusern (ab 2 Wohneinheiten) sowie in Bürogebäuden oder sonstigen Gewerbeobjekten nicht mehr in so genannten allgemein zugänglichen Räumen eingebracht werden dürfen. Um diese die Forderung der Manipulationsverminderung zu erfüllen, muss jeder Raum mit einer abschließbaren Tür ausgestattet sein oder der Gashausanschluss sowie die Zähleranlage abschließbar eingehaust werden. Bei der Auftragserteilung zur Herstellung der Versorgung muss die schriftliche Bestätigung der gewählten Schutzmaßnahme vorliegen. Seite 5 von 19

Zeichnung A. Ausführungsbeispiel eines Hausanschlussraumes nach DIN 18012 mit Mehrspartenanschlüssen für Strom, Gas und Wasser, Kommunikationstechnik Seite 6 von 19

Zeichnung B. Ausführungsbeispiel eines Hausanschlussraumes nach DIN 18012 mit Standard-Versorgungsanschlüssen Strom, Gas und Wasser 4. Hausanschlusswand für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungseinheiten (WE) Die Länge der Hausanschlusswand ist abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Versorgungsanschlüsse, der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen sowie der Art und Größe der Betriebseinrichtungen. Die einzelnen Anschluss- und Bedienungseinrichtungen der Hausanschlusswand sind unter Berücksichtigung der Funktionsfläche entsprechend folgenden Beispielen anzuordnen. Seite 7 von 19

4.1 Zusätzliche Anforderungen Eine zur Straße zugewandten Außenwand, mindestens mit dieser in Verbindung stehend, damit die Versorgungsanschlüsse eingeführt werden können. Kreuzungsfreie Verlegung der Hausanschlussleitungen. Kaltwasserleitung zur Vermeidung von Schwitzwasserbildung wärmegedämmt. 4.2 Zusätzlich bauseitige Anforderungen Die Hausanschlusswand muss über allgemein zugängliche Räume, z.b. Treppenraum, Kellergang oder direkt von außen, erreichbar sein. Freie Durchgangshöhe mindestens 1,80 m im Bereich der Hausanschlusswand. Die Raumhöhe mindestens 2,00 m von Oberkante Fertigfußboden (OFF) Die Tiefe der Bedienungs- und Arbeitsfläche vor den Anschlüssen beträgt 1,20 m. Der DVGW hat durch die technische Regel für Gasinstallation (TRGI), DVGW-Arbeitsblatt G 600, Maßnahmen zur Verhinderung der Manipulation an Gasinstallationen erarbeitet. Eine dieser Maßnahmen ist die Vorgabe, dass Gashausanschlüsse in Mehrfamilienhäusern (ab 2 Wohneinheiten) sowie in Bürogebäuden oder sonstigen Gewerbeobjekten nicht mehr in so genannten allgemein zugänglichen Räumen eingebracht werden dürfen. Um diese die Forderung der Manipulationsverminderung zu erfüllen, muss jeder Raum mit einer abschließbaren Tür ausgestattet sein oder der Gashausanschluss sowie die Zähleranlage abschließbar eingehaust werden. Bei der Auftragserteilung zur Herstellung der Versorgung muss die schriftliche Bestätigung der gewählten Schutzmaßnahme vorliegen. Beispiel einer Hausanschlusswand nach DIN 18012 mit Standard-Versorgungsanschlüssen Gas und Wasser Beispiel einer Hausanschlusswand nach DIN 18012 mit Mehrspartenhausanschlüssen für Strom, Gas, Wasser, Kommunikationstechnik Seite 8 von 19

5. Hausanschlussnische für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser (EFH) 5.1 Zusätzliche Anforderungen Kaltwasserleitung zur Vermeidung von Schwitzwasserbildung wärmegedämmt. Hausanschlusskabel ist gegen mechanische Beschädigung zu schützen. Abschließbare Tür mit oberer und untere Lüftungsöffnung mind. 10 cm² freier Durchgang, DVGW-TRGI G 600. Entfernung nicht mehr als 3 m von Außenwand, siehe Zeichnung C. 5.2 Zusätzlich bauseitige Anforderungen Mindest-Nischenmaß nach DIN 18100, Wandöffnungen für Türen: Für die Breite 1,01 m Für die Höhe 2.11 m von Oberkante Rohfußboden (OKRF), erforderlich bei E- Schrankhöhe außen 1,10 m nach VDE-AR-N 4101 Für die Tiefe mindestens 0,35 m, (aufgrund der Bautiefen von Gas- und Wasserzähler sowie der Elektrounterverteilung) Die Tiefe der Bedienungs- und Arbeitsfläche vor der Hausanschlussnische beträgt 1,20 m. Die einzelnen Anschluss- und Bedienungseinrichtungen sind in der Hausanschlussnische unter Berücksichtigung der Funktionsfläche entsprechend folgender Beispiele anzuordnen. Beispiel einer Hausanschlussnische nach DIN 18012 mit Standard-Versorgungsanschlüssen Gas und Wasser Beispiel einer Hausanschlussnische nach DIN 18012 mit Mehrspartenhausanschlüssen für Strom, Gas und Wasser, Kommunikationstechnik Seite 9 von 19

Zeichung C. Einbaumaß MSH in Hausanschlussnische usw. 6. Sonstige Anschlussmöglichkeiten Wenn für die Einbringung der Versorgungsleitungen keine der zuvor beschriebenen Hausanschlusseinrichtungen nach DIN 18012 möglich sind, bieten sich für den Stromanschluss, den Gas- und Wasseranschlüssen sowie den dazugehörigen Messeinrichtungen weitere alternative Möglichkeiten an. 6.1 Hausanschluss in Unterputzgehäusen an der Außenwand (nur Stromanschluss Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus Generell sind diese Arbeiten schriftlich zwischen Planern und den Betriebsabteilungen der StwBo Netz GmbH abzustimmen da z.b. die Verfügbarkeit und Reservierung der Unterputzgehäuse gesichert werden muss. Für den Einbau sind folgende Mindestvoraussetzungen zu beachten: Zum Einbau des Unterputzgehäuses ist die erforderliche Nische bauseitig herzustellen. Das Unterputzgehäuse kann nur bei der StwBo Netz GmbH erworben werden. Der Einbau erfolgt bauseits. Die Stromanschlussleitung ist in der Wand innerhalb eines Kunststoffschutzrohres zu verlegen, damit ein Auswechseln des Kabels ohne Beschädigung der Außenwand möglich ist. Die Nische darf einen für die Wand geforderten Mindest-Brandschutz, -Wärmeschutz, - Schallschutz sowie die Standfestigkeit der Wand nicht beeinträchtigen. Der Anbohrschutz beträgt mindestens 0,06 m. Für die Verwendung eines Schließsystems ist eine vorherige Rücksprache mit der Stadtwerke Bochum Netz GmbH notwendig. Nischenmaß Höhe ca. 0.60 m, Breite ca. 0,40 m, Tiefe ca. 0,20 m Einbauhöhe 0.80 1,20 m von Geländeoberkante bis Unterkante des Unterputzgehäuses Seite 10 von 19

6.2 Hausanschlusssäule (nur Stromanschluss Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus) Die Hausanschlusssäule kann nur bei der StwBo Netz GmbH erworben werden. Die Aufstellung der Hausanschlusssäule erfolgt bauseitig in Abstimmung mit der StwBo Netz GmbH. Gehäuse und Sockel bilden eine Einheit. Für die Verwendung eines Schließsystems ist eine vorherige Rücksprache mit der StwBo Netz GmbH notwendig. Abmessungen Höhe ca. 0,81 m, Breite ca. 0,32 m, Tiefe ca. 0,23 m Einbauhöhe bis ca. 0,86 m von Geländeoberkante bis Oberkante der Hausanschlusssäule 6.3 Zähleranschlusssäule (nur für Stromanschluss, E-Zähler und Ein-familienhaus) Die Zähleranschlusssäule kann gegebenenfalls bei der StwBo Netz GmbH erworben werden. Die Aufstellung der Hausanschlusssäule erfolgt bauseitig in Abstimmung mit dem StwBo Netz GmbH. Für die Verwendung eines Schließsystems ist eine vorherige Rücksprache mit der StwBo Netz GmbH notwendig. Seite 11 von 19

6.4 Schacht für Hauswasserzähler (bis Q n = 10 m 3 /h bzw. WHA = DN 50) Ist für die Einbringung des Wasserhausanschlusses keine der zu vor beschriebenen Hausanschlusseinrichtungen nach DIN 18012 möglich, bietet sich für den Wasseranschluss sowie den dazugehörigen Messeinrichtungen als Alternative ein Wasserzählerschacht an. Diese Alternative ist möglich bei: Wasserzähler bis max. Qn = 10 m 3 / h; DN 50 Hausanschlussleitungen 100 m (Verkeimung!) Keine frostfreie Einbringungsmöglichkeit vorhanden Besondere Anschlusssituationen sind mit der StwBo Netz GmbH abzustimmen. Seite 12 von 19

6.4.1 Der dargestellte Schacht besteht aus Betonfertigteilen Bei herkömmlicher Bauweise des Schachtes sind die angegebenen Maße und Vorgaben einzuhalten. Die jeweils gültigen DIN / EN-Normen und Richtlinien, wie u. a. DIN 1045, DIN 1229, DIN 1055, DIN EN 14396, das DVGW-Arbeitsblatt W 358, die DGUV 113-004 und DGUV 208-016 sind zu beachten. Seite 13 von 19

6.4.2 Der dargestellte Schacht besteht aus Kunststofffertigteilen Seite 14 von 19

7. Erneuerung bestehender Gas- und/oder Wasserhausanschlüsse die in einem Treppenhaus eingeführt wurden. Für die vorhandene Gas- und Wasserinneninstallation (Hausanschlüsse) besteht Bestandsschutz, siehe Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW, 87). Eine Änderung aus Sicherheitsgründen kann nicht verlangt werden. Auch ein separater Hausanschlussraum kann nicht verlangt werden. Dem Hauseigentümer ist es zunächst freigestellt, in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt durch bauliche Maßnahmen, z. B. durch Abmauerung eines Teils des Treppenhauses oder Kellers einen Hausanschlussraum nach DIN 18012 zu schaffen. Die Mitarbeiter der StwBo Netz GmbH werden die Erneuerung der/die Hausanschlüsse mit dem Eigentümer abstimmen mit der Zielsetzung diese an geeigneter Stelle ins Gebäude neu einzubauen. Ist dies nicht möglich wird/werden die Hausanschlüsse an der vorgefundenen Stelle erneuert, hierbei ist folgendes zu beachten: 7.1 Erneuerung eines bestehenden Gashausanschlusses der in einem Treppenhaus eingeführt wurde Die geltenden Sicherheitsregeln, wie die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.31 Arbeiten an Gasleitungen und die DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und engen Räumen Teil 1:Arbeiten sind in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Erneuerung des Gashausanschlusses erfolgt mit einer DIN / DVGW zugelassenen Hauseinführungskombination für Gas mit einer Absperreinrichtung und einem Reglerpassstück als Abschluss. Ist keine ausreichende Raumhöhe von mindestens 1,80 m vorhanden, muss eine DIN / DVGW zugelassene Rohrkapsel verwendet werden, die bis zu der Stelle reicht, an der diese Raumhöhe zur Verfügung steht. Die Verbindung der Gasinneninstallation mit dem Gashausanschluss erfolgt durch einen Edelstahlwellschlauch gemäß der gültigen technischen Anschlussbedingungen der StwBo Netz GmbH Anschluss der Gasinneninstallation mittels Edelstahlwellschlauch an den Gashausanschluss. (siehe www.stwbo-netz.de) Allerdings dürfen Gashausanschlüsse in Mehrfamilienhäusern (ab 2 Wohneinheiten) sowie in Bürogebäuden oder sonstigen Gewerbeobjekten nicht mehr in so genannte allgemein zugänglichen Räumen oder an eine Hausanschlusswand eingebracht werden. Um diese Forderung der Manipulationsverminderung zu erfüllen, muss der für den Gashausanschluss vorgesehene Raum mit einer abschließbaren Tür ausgestattet sein oder der Gashausanschluss sowie die Zähleranlage abschließbar eingehaust werden. Bei der Auftragserteilung zur Herstellung der Versorgung muss die schriftliche Bestätigung der gewählten Schutzmaßnahme vorliegen. Seite 15 von 19

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7.2 Erneuerung eines bestehenden Wasserhausanschlusses der in einem Treppenhaus eingeführt wurde Die Erneuerung des Wasserhausanschlusses erfolgt mit einer DIN / DVGW zugelassenen Hauseinführungskombination für Wasser mit einer Absperreinrichtung als Abschluss. Ist keine ausreichende Raumhöhe von mindestens 1,80 m vorhanden, muss eine DIN / DVGW zugelassene Rohrkapsel verwendet werden, die bis zu der Stelle reicht, an der diese Raumhöhe zur Verfügung steht. Der spannungsfreie Einbau des Wasserzählers erfordert eine Wasserzähleranschlussgarnitur Absperreinrichtung. Die rückwärtige Beeinträchtigung der öffentlichen Wasserversorgung durch die Kundenanlage muss sicher ausgeschlossen werden. Entsprechend muss ein dauerhaft funktionstüchtiger Rückflussverhinderer in Durchflussform mit Membrandichtung (DIN EN 1717) in Fließrichtung hinter dem Wasserzähler eingebaut werden. Die Verbindung an die Wasserinstallation erfolgt nach der DIN 1988. Seite 17 von 19

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8. Begriffe nach DIN 18012 Anschlusseinrichtungen (Übergabestelle) Stromversorgung: Hausanschlusskasten (HAK) mit -sicherung (HAS) Wasserversorgung: Hauptabsperreinrichtung (HAE) Gasversorgung: Hauptabsperreinrichtung (HAE) Gashausdruckregler Kommunikationsversorgung: Breitbandkabel Hausübergabepunkt (HÜP); Telekommunikationsversorgung Anschlusspunkt Telekommunikationsanlagen(APL); Glasfaser Bochum Hausanschlussbox (APL) Betriebseinrichtungen Stromversorgung: Elektro-Hauptverteiler; Elektro-Unterverteilung; Stromzähler (Messplatz und einrichtung), Steuergeräte Wasserversorgung: Wasserzähler (Messplatz und einrichtung) Rückflusssicherung, Druckminderer- und Filteranlage, ggf. Druckerhöhung, nur bei besonderem Bedarf Wasserbehandlungsanlage, Wasserverteilungsleitungen Gasversorgung Gaszähler (Messplatz und einrichtung) Gasströmungswächter, Edelstahlwellschlauch zu spannungsfreien Montage des Gasdruckreglers, ggf. Druckerhöhung, Gasverteilungsleitungen Seite 19 von 19