Erasmus+ Studierendenpraktika
Kurzbeschreibung Seit Jänner 2014 ist das ERASMUS Programm Teil des neuen EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+. In diesem Programm haben Studierende die Möglichkeit, ein studienbezogenes Praktikum in Unternehmen in einem Erasmus+ Programmland zu absolvieren. Achtung: Wird das Erasmus+ Praktikum im Anschluss an eine (geplante/in Kürze bevorstehende) Graduierung an der Universität Graz absolviert, so sind weitere Informationen auf folgender Homepage zu finden: http://alumni.uni-graz.at/de/angebot-und-vorteile/erasmus.php Aufnahmeeinrichtung Als Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen) im Europäischen Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Ausgeschlossen sind Einrichtungen der Europäischen Union, Organisationen, die EU- Programme verwalten (siehe http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_ en.htm). Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst (Praktikumsbörsen und -angebote finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen). Bewerbungsvoraussetzungen In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktikum) und der Anzahl der Mobilitäten (z.b. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet. Praktikumsdauer: 2 bis max. 12 Monate Vollzeitpraktikum Studierende müssen während der gesamten Zeit des Praktikums an der Universität eingeschrieben sein. Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis von dem für die Anerkennung zuständigen Organ an der
Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach), als facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium anerkannt wird. Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis die Vorlage des Büros für Internationale Beziehungen. ACHTUNG: Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich! Auf Antrag werden Erasmus+ PraktikantInnen während ihres Auslandsstudienaufenthaltes auch an der Heimatuniversität von den Studiengebühren befreit. Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, um einen Sonderzuschuss anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur (http://www.bildung.erasmusplus.at/hochschulbildung/mobilitaet/ sonderzuschuesse/ueberblick/) bzw. im Büro für Internationale Beziehungen. Bewerbungsunterlagen Antragsformular Learning Agreement for traineeships (muss von einer vertretungsbefugten Person der Aufnahmeeinrichtung, von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz und dem/der Studierenden selbst unterzeichnet werden) Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis (muss von dem für die Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz unterzeichnet werden) Versicherungserklärung Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (oder Zeugnis) Antrag auf Erlass des Studienbeitrags Alle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: Finanzierung Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium beträgt je nach Gastland zwischen 384 und 435 pro Monat und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten, sondern als Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Aktuelle Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie auf der Homepage. Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Das Mobilitätsstipendium wird unabhängig davon ausbezahlt. Versicherung Es ist verpflichtend, mit dem Arbeitgeber die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz abzuklären, sofern der Aufenthalt im Unternehmen nicht bereits über entsprechende inländische Versicherungen abgedeckt ist. Die Universität Graz, die Nationalagentur Lebenslanges Lernen sowie alle weiteren an der Durchführung des Programms beteiligten Institutionen haften nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung (weitere Informationen: siehe Homepage). Online Linguistic Support (OLS) Die Europäische Kommission bietet für Erasmus+ Studierende und PraktikantInnen freiwillige, kostenlose Online-Sprachkurse in den Sprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch und Tschechisch an. Verpflichtendes Sprachassessment: Alle Erasmus+ Studierenden, deren Arbeitssprache im Gastland eine der oben genannten Sprachen ist (ausgenommen davon sind MuttersprachlerInnen) müssen einen Sprachtest (Assessment) VOR und NACH der Mobilität absolvieren. Weitere Informationen: http://international.uni-graz.at/de/stud/outgoing/s-outmprog/erasmus-plus-praktika/ sowie http://erasmusplusols.eu/de/
Einreichtermine Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen: spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt. Infoveranstaltungen 26.01.2017, 13.00 Uhr, SZ 01.18 (Hauptgebäude, 1. Stock) 25.04.2017, 13.00 Uhr, SZ 01.18 (Hauptgebäude, 1. Stock) Nähere Informationen zum weiteren Ablauf finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen: Kontakt Mag. Karin Schwach Büro für Internationale Beziehungen Universität Graz Universitätsplatz 3, A-8010 Graz Tel. 0316/380-2212 Fax. 0316/380-9156 erasmus.outgoing@uni-graz.at Sprechstunden: Mo-Fr von 09.30-12.00 Uhr und Mi von 13.00-15.00 Uhr (während der Lehrveranstaltungszeit) bzw. Mo-Do von 10.00-12.00 Uhr (während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und nach telefonischer Vereinbarung)
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.