Informationen für ERASMUS- Stipendiaten 14/15
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- Adrian Mathias Günther
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1 Informationen für ERASMUS- Stipendiaten 14/15
2 Inhalte 1. das ERASMUS-Stipendium 2. Dokumente & Formulare 3. Sonderförderung für Studierende mit Behinderung oder Kind 4. Ansprechpartner
3 1. Das ERASMUS-Stipendium Mindestförderdauer Auslandssemester (SMS): 3 Monate Mehrfachförderung bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) in freier Kombination von Studium & Praktikum Übergang LLP/ERASMUS zu ERASMUS+: Anrechnung LLP-Förderzeiten auf ERASMUS+-System
4 1. Das ERASMUS-Stipendium: Ländergruppen
5 1. Das ERASMUS-Stipendium Die Tagessätze werden für ERASMUS-Stipendiaten der UPB im Förderjahr 2014/15 wie folgt festgesetzt: Länderkategorie 1: 9,00 Länderkategorie 2: 7,30 Länderkategorie 3: 5,60 Informationen zur genauen Förderdauer entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grant Agreement.
6 2. Dokumente & Formulare Checkliste und alle Dokumente: auf der Website international-office/austauschstudierende-outgoing/download/ Versand per Mail an alle Stipendiaten: s sorgfältig aufbewahren, Postfach freiräumen 1. Grant Agreement Vertrag zwischen Förderer (ERASMUS-Hochschulkoordination) und Gefördertem (ERASMUS-Stipendiaten): Stipendienhöhe, Rechte und Pflichten
7 2. Dokumente & Formulare 2. Learning Agreement Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und Studierenden über Wahl der Kurse und deren Anerkennung neue Vorlage (möglichst der UPB) verpflichtend 3 Bestandteile: vor (Teil A), während (Teil B) & nach Mobilität (Teil C) Vor Mobilität: Kurse Partnerhochschule & Anrechnung UPB Während Mobilität: Änderungen & Änderungen Anrechnung UPB Nach Mobilität: Transcript Partnerhochschule & Heimathochschule
8 2. Dokumente & Formulare 2. Learning Agreement Versand per möglich & ausreichend 30 ECTS pro Semester anzustreben weniger als 15 ECTS pro Semester: schriftlicher, formloser Bericht an Hochschulkoordination möglichst identische ECTS-Zahl sending & receiving institution
9 2. Learning Agreement, Teil A vor der Mobilität Auswahl Kurse an Partnerhochschule (Kurskatalog ggf. des Vorjahres) ggf. Beratung durch Programmbeauftragten Sicherung Anerkennung über Anerkennungsbogen (UPB-Dokument nicht Bestandteil des Learning Agreements) Unterschrift einzelne Dozenten Learning Agreement, Teil A vollständig ausfüllen und VOR der Mobilität Unterschrift durch Programmbeauftragten (Departmental Coordinator) ACHTUNG: schlechte Erreichbarkeit in Semesterferien! Unterschrift durch responsible person der Partnerhochschule möglichst vor Beginn des Aufenthalts, ggf. vor Ort Einreichung bei Institutional Coordinator (Dörnemann)
10 2. Learning Agreement, Teil B während der Mobilität Änderungen Kurse an Partnerhochschule und Anerkennung an UPB Wenn Änderungen auch die Anerkennung betreffen: Absprache mit einzelnen Dozenten per Mail Learning Agreement, Teil B vollständig ausfüllen Unterschrift durch responsible person der Partnerhochschule Unterschrift durch Programmbeauftragten der UPB (ggf. s der Dozenten beilegen) Einreichung bei Institutional Coordinator (Dörnemann)
11 2. Learning Agreement, Teil C nach der Mobilität Transcript der Partnerhochschule & Anerkennung an der UPB Genaue Verfahren/Dokumente an der UPB sind noch zu klären weitere Informationen folgen!
12 2. Dokumente & Formulare 3. Erfahrungsberichte ausführlicher Bericht: Upload über Website der UPB online-bericht: automatisch generierte Mail aus Mobility Tool mit Link zu online-fragebogen der EU 4. online-sprachtest der EU für Stipendiaten (in Planung) NACH Auswahl & VOR Auslandsaufenthalt (verpflichtend) NACH dem Aufenthalt (freiwillig)
13 2. Dokumente & Formulare Verpflichtung, ERASMUS-Dokumente fristgerecht & vollständig einzureichen UPB Verpflichtung gegenüber DAAD Scans: ausreichende Bildqualität, nicht >10MB pro Mail, KEINE FOTOS! persönlich: Pappbox vor V0.207, Mo-Fr (9-17 Uhr), NICHT Villa-Briefkasten Fax: beschriften für Frau Dörnemann Post: vollständig adressieren: Universität Paderborn Dez. 2.1, International Office Frau Anna Dörnemann
14 3. Sonderförderung für Studierende mit Behinderung oder Kind Beantragung einer Sonderförderung bei der ERASMUS-Hochschulkoordination (Dörnemann) möglich für Studierende mit Behinderung (bislang mind. 50%) Studierende mit Kind (, das mit ins Ausland kommt) Antragsformulare auf
15 4. Ansprechpartner International Office ERASMUS Hochschulkoordination (Institutional Coordinator): Dörnemann Rundmails an Stipendiaten, Fragen zu Stipendium & Dokumenten ERASMUS Finanzverwaltung: Szczygiel: Auszahlung der Stipendien ERASMUS-SHK: Böke/Hüllweg: Verwaltung & Mahnung ERASMUS-Dokumente Outgoing Koordination: Adelio, Bast-Forster, Dörnemann alle nicht ERASMUS-bezogenen Fragen zur Partnerhochschule
16 4. Ansprechpartner In den Fakultäten: Programmbeauftragter (Departmental Coordinator) fachliche Beratung zum Auslandsaufenthalt, Beratung zur Kurswahl, Unterschrift des Learning Agreements Informationen zu ERASMUS+ International Office: DAAD:
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