LLP ERASMUS 2009/2010 Informationen für Outgoings ab Wintersemester
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- Jasmin Schmitz
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1 Infos für Outgoings 2008/09 WS Seite 1 von 6 LLP ERASMUS 2009/2010 Informationen für Outgoings ab Wintersemester 1. WICHTIGE FORMULARE 1.1. Annahmeerklärung: vollständig ausfüllen und fristgerecht beim International Office abgeben (Adresse s. u.) 1.2. Letter of Confirmation (An- und Abreisebestätigung): nach Ankunft an der Gasthochschule von den zuständigen Personen die obere Hälfte ausfüllen und das Ankunftsdatum bestätigen lassen. Das Formular innerhalb der ersten Woche nach der Ankunft als Kopie ins International Office der HWR Berlin schicken oder faxen! am Ende des Aufenthaltes das Abreisedatum von der Gasthochschule ausfüllen lassen und mit an die HWR Berlin bringen oder faxen. genaues Datum (Tag/Monat/Jahr) des Aufenthaltes angeben Bei Fehlen des Formulars können wir das Erasmusgeld zurückfordern Learning Agreement: gewünschte Lehrveranstaltungen der Gasthochschule mit der Anzahl der ECTS-Punkte eintragen Informationen dazu befinden sich auf der Homepage der Gasthochschule! Dann den Plan mit dem/der zuständigen ECTS-Koordinatorin besprechen. Dazu tragen Sie die jeweiligen Kurse in die Tabelle ein und bringen die Kursbeschreibungen mit. das Learning Agreement muss unterschrieben werden von: a) dem/der Studierenden b) dem/der ECTS-Koordinatorin an der HWR Berlin (siehe Liste) c) einem Beauftragten der Gasthochschule Wenn Sie das Learning Agreement aufgrund fehlender Informationen zu dem Kursangebot der Gasthochschule nicht vor der Abreise abschließen können, erstellen Sie es aufgrund des Kursangebots vom Vorjahr vor der Abreise. Sobald Sie an der Gasthochschule angekommen sind und Ihre endgültige Kursauswahl getroffen haben, können Sie das Agreement an der Gasthochschule ändern und noch einmal zu uns schicken. Sprechen Sie bitte unbedingt alle Änderungen mit den ECTS-Koordinatoren ab (ggfs. per ). das Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise an das International Office der HWR Berlin geschickt werden, ggf. mit noch fehlenden Unterschriften. *Falls die Gasthochschule eigene Formulare des Learning Agreements hat, nehmen Sie bitte trotzdem unser Formular.
2 Seite 2 von 6 2. ECTS-PUNKTE / ANERKENNUNG DER STUDIENLEISTUNGEN (ECTS = European Credit Transfer System) Nach den ECTS Richtlinien müssen Sie 20 ECTS-Punkte pro Trimester, 30 ECTS- Punkte pro Semester und 60 ECTS-Punkte in einem Studienjahr zu erbringen. Alle Anerkennungsfragen, Fragen zur Punkteverteilung, bzw. Problemfälle müssen mit den ECTS-Koordinatoren besprochen werden. Die endgültige Entscheidung bzgl. der Kurswahl und Anzahl der zu erwerbenden ECTS- Punkte liegt bei diesen, nicht beim International Office!!! 3. MOBILITÄTSZUSCHUSS 3.1. Berechnung die endgültige Berechnung des Zuschusses basiert auf den Angaben der An- und Abreisebestätigung bei einem einsemestrigen Aufenthalt werden in der Regel 4 Monate, in Ausnahmen bis zu 6 Monate, bei einem zweisemestrigen Aufenthalt in der Regel 9 Monate, in Ausnahmen 10 Monate gefördert Auszahlung in mehreren Raten: die 1. Rate im Oktober 2009 nach rechtzeitigem Eingang der Anreisebestätigung und des Learning Agreements die 2. Rate im März 2010, die nur bezahlt wird, wenn die Abreisebestätigung und der Evaluationsbogen sowie der freie Erfahrungsbericht vorliegen. bei einjährigen Aufenthalten erfolgt eine dritte Rate im Oktober 2010 sowie evtl. eine Nachzahlung für alle Studierenden, falls noch Mittel zur Verfügung stehen. alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und fristgerecht abgegeben werden. Falls Sie die Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, verlieren Sie den Anspruch auf Mobilitätszuschuss! 4. KRANKENVERSICHERUNG: Verpflichtung auf der Annahmeerklärung: selbst für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU- Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse je nach Gastland eine Europäische Versichertenkarte ausstellen lassen Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Rücktransporte sind beispielsweise nicht in den gesetzlichen Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich zu versichern.
3 Seite 3 von 6 5. RÜCKMELDUNG für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ist eine Rückmeldung im Immatrikulationsamt der HWR Berlin und damit verbunden die Überweisung des entsprechenden Beitrags erforderlich (bei zweisemestrigem Auslandsaufenthalt je Semester). Sie können auch ein Urlaubssemester beantragen, beachten Sie jedoch die Auswirkungen bei anderen Behörden, wie z.b. Kindergeld, Finanzamt etc. Sie können sich beim AStA vom Semesterticket befreien lassen, bekommen den Betrag dann zurück erstattet, wenn Sie eine Bestätigung der Gasthochschule vorlegen (bitte beim AstA informieren). 6. BERICHTE Verpflichtung für alle ERASMUS-Studierenden: nach der Rückkehr einen Evaluierungsbogen (DAAD-Bericht) auszufüllen und einen Erfahrungsbericht zu schreiben. der Evaluierungsbogen und ein Infoblatt zur Erstellung des Erfahrungsberichts werden Ihnen gegen Ende des Auslandssemesters zugeschickt ( ); beide Formulare sind auch im Internet abrufbar diese Berichte sind wichtig zur Auswertung des Programms und verpflichtend für alle die Berichte helfen den zukünftigen Outgoings, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten Der unterschriebene Evaluierungsbogen muss sofort nach der Rückkehr ins International Office gegeben oder gefaxt werden. Am besten zugleich mit Ihrer Abreisebescheinigung. 7. VERLÄNGERUNG formlose Beantragung einer Verlängerung beim International Office der HWR Berlin und den Gasthochschulen am besten per ist möglich ein neues Learning Agreement ist erforderlich bei Verlängerungen muss die Fortzahlung der ERASMUS-Auslandsstudienbeihilfe geprüft werden. Sie wird gewährt sofern noch Mittel zur Verfügung stehen. Es besteht kein Anspruch. 8. PRAKTIKUM Wenn Sie beabsichtigen, ein Praktikum im Erasmusraum zu absolvieren, so kann auch dieses über Erasmus gefördert werden, bitte wenden Sie sich dazu an die Praxisberatung, Frau Monika Sakka. 9. STUDIERENDE OHNE MOBILITÄTSZUSCHUSS Studenten, aus Nicht- EU- Ländern Ausnahme: Bildungsinländer, Studierende mit uneingeschränkter Aufenthaltsgenehmigung (ständig wohnhaft) oder förderfähige Studierende nach 8 BAföG
4 Seite 4 von 6 Studenten, die bereits an einem ERASMUS-Austausch teilgenommen haben oder über das alte akademische Jahr hinaus ihren Auslandsaufenthalt verlängert haben (dann ggfs. Free Mover Stipendien möglich) Studierende, die erst im Nachrückverfahren oder späterer Ausschreibung einen Studienplatz erhalten haben (nicht zwingend Ausschlusskriterium). Studierende an Hochschulen, die nicht am ERASMUS-Programm teilnehmen Diese Studenten erhalten keinen Mobilitätszuschuss.!!! Auch die Studierenden ohne Mobilitätszuschuss sind wie alle anderen ERASMUS- Studenten dazu verpflichtet, alle Formulare vollständig ausgefüllt beim International Office abzugeben!!! Bitte beachten Sie Ihre Rechte und Pflichten in der Erasmus Charta!! 10. STUDIERENDE MIT SCHWERBEHINDERUNG / KINDER Für Studenten mit Schwerbehinderung oder Studenten mit außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (zum Beispiel Kinder) können beim DAAD über das International Office zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls bei Frau Fürstenberg. 11. NICHT- ANTRITT BZW. FRÜHZEITIGE BEENDIGUNG DES AUSLANDS-AUFENTHALTES Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, uns umgehend darüber zu informieren. Der Mobilitätszuschuss muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden. (s. Annahmeerklärung) 12. ANSPRECHPARTNERIN IM INTERNATIONAL OFFICE: Susanne Fürstenberg fuerstenberg@hwr-berlin.de Tel. +49 (0) Fax: +49 (0) Postadresse: HWR Berlin International Office Badensche Straße Berlin Persönliche Sprechzeiten: Dienstag: Uhr Mittwoch: 10:30 12:30 Uhr Donnerstag: Uhr
5 Seite 5 von 6 Alle Informationen und Formulare finden Sie auch unter Internationales Wege ins Ausland -> Studium im Ausland -> Studium an einer Partnerhochschule (wird momentan aktualisiert)!!!vor Anfragen per bitte alle Informationen im Internet (s. o.) und im Infoformular lesen!!! s werden nicht immer sofort, aber so schnell wie möglich beantwortet. Bitte nutzen Sie Ihren Erasmus- Aufenthalt auch dazu, Ihre Kommilitonen/innen an den Gasthochschulen auf das Studien- und Serviceangebot der HWR Berlin aufmerksam zu machen. Versuchen Sie, sie als zukünftige Erasmus- Studierende für die HWR Berlin zu gewinnen! Falls Sie Informationsmaterial benötigen, so schicken wir dieses Ihnen gerne zu. Informationen erhalten Interessenten auch auf unserer Homepage Das Team des International Office wünscht Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Auslandsaufenthalt!
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