HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN

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1 HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT III INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN MERKBLATT zum Auslandsstudium im Rahmen von LLP/Erasmus Bei einem Auslandsaufenthalt hat man die Chance sich intensiver mit fremden Kulturen, aber auch mit der eigenen auseinanderzusetzen. Ein Auslandsaufenthalt erweitert den persönlichen Horizont, bietet die Möglichkeit sich mit dem Fach auf einer anderen, europäischen Ebene zu beschäftigen und ist auf jeden Fall ratsam. Was ist Erasmus? ERASMUS ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung. Erasmus ermöglicht Studierenden ein Auslandsstudium an europäischen Partneruniversitäten zu absolvieren. Leistungen für die Studierenden: Auslandsstudium von 3-12 Monaten (zwischen dem eines Jahres und dem des Folgejahres) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Türkei. Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Zahlung eines Mobilitätszuschusses für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung Für mitreisende Kinder wird derzeitig ein Zuschuss von 250 pro Monat gezahlt Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc. Teilnahmevoraussetzungen: Die Studierenden sind in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen

2 das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar die Studierenden sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden. 1 Erasmus am Institut für Sozialwissenschaften Das Institut für Sozialwissenschaften hat entsprechende Vereinbarungen zur Studierendenmobilität im Rahmen von Erasmus mit 48 Partnerhochschulen in 20 europäischen Ländern. Die jeweils aktuelle Liste der Vereinbarungen und die jeweils zur Verfügung stehende Zahl der Studienplätze sind auf der Homepage des Instituts einsehbar: Ein Auslandsstudium sollte längerfristig vorbereitet werden, um die notwendige Sprachkompetenz zu erwerben und genaue Informationen über die (nach persönlichen inhaltlichen Interessen) geeigneten Partnerhochschulen einholen zu können Bewerbungsverfahren Jeweils im November des akademischen Jahres werden Studienplätze der ausländischen Partneruniversitäten für das nachfolgende akademische Jahr auf der Homepage und per Aushang ausgeschrieben. Es empfiehlt sich, ein Auslandsstudium beginnend im Wintersemester zu planen, da sonst zur Verfügung stehende Plätze nicht voll genutzt werden können. Ende Dezember ist Bewerbungsschluss, der genaue Termin wird bei Ausschreibung bekannt gegeben. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören: Das Bewerbungsformular (download auf der Homepage) inklusive Motivationsschreiben. Kopien bislang erbrachter Studienleistungen Lebenslauf Sprachzeugnisse In diesem Kontext ist es von großer Bedeutung, dass die Bewerbung auch Zeugnis davon sein sollte, wie gut man geeignet ist, im gewählten/gewünschten Land ein Teil des Hochschulstudiums zu bestreiten. Deshalb sollte im Motivationsschreiben das Studienvorhaben im Ausland begründet werden. 2

3 Das Sprachzeugnis wird vom Sprachenzentrum (Boeckh-Haus, Dorotheenstr.65, ausgestellt. In der Regel (aber es gibt Ausnahmen) wird kein TOEFL-Test für englischsprachige Universitäten gefordert. Es finden Auswahlgespräche statt und die Entscheidung über die Vergabe der Plätze wird in der Regel im März mitgeteilt. Restplätze werden erneut ausgeschrieben. Bewerbungen an anderen Instituten sind möglich, jedoch nur dann, wenn Restplätze vorhanden sind und gewährleistet ist, dass das Studium in der gewünschten Fächerkombination möglich ist. Dies Bedarf der Absprache mit den Koordinatoren der jeweiligen Institute und ggf. der Partnerhochschule. Vorbereitung auf das Auslandsstudium Durch die Erasmus-Koordinatoren des Instituts erfolgt die Anmeldung an der Gastuniversität. Diese wird euch dann in der Regel ein extra Anmeldeformular, mit dem Ihr euch noch einmal an der Uni anmelden müsst, zusenden. In einigen Fällen muss man sich auch online bei der Gast-Uni anmelden. Um eventuelle Fristen nicht zu verpassen, ist es immer ratsam, sich selber auf den Websites kundig zu machen, welche Formulare wann und wie an der Gast-Uni eingereicht werden müssen. Erasmus-Studierende erhalten einen Mobilitätsszuschuss von ca Euro monatlich. Um diesen zu erhalten, ist eine Annahmeerklärung auszufüllen und bis Juni an Frau Lohr oder die studentische Erasmus-Beratung zu schicken. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird in der Regel zu Beginn des Studienaufenthaltes (November/Dezember) gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Amt für Internationale Angelegenheiten die Bescheinigung der Aufnahme des Teilstudiums an der Gasthochschule vorliegt. Diese Bescheinigung muss im Gastland vom zuständigen Koordinator unterschrieben und dann an Frau Marx (Adresse siehe Formular) geschickt werden. Die Restzahlung erfolgt im Juni/Juli des Folgejahres. Bei einem Aufenthalt von zwei Semestern ist ebenso für das zweite Semester die Immatrikulationsbescheinigung zu übersenden. Praktika im Ausland und/oder vorbereitende Sprachkurse werden ebenso durch den Mobilitätszuschuss unterstützt. Förderhöchstdauer ist jedoch 1 Jahr. Studierende, die Bafög erhalten, sollten rechtzeitig Auslandsbafög beantragen. Um den Zugang und die Anerkennung der Studienleistungen abzusichern, ist ein Learning Agreement zwischen den Partnerhochschulen bezogen auf die konkrete Person und ihr Studienvorhaben abzuschließen und von den Koordinatoren beider Partner und dem Studierenden zu unterzeichen. Damit erfolgt zugleich die Abstimmung darüber, welche Studienleistungen angerechnet werden können. Wenn die Vorlesungsverzeichnisse vor Beginn des Auslandsstudiums nicht vorliegen, kann die Abstimmung auch per in den ersten Wochen des Auslandsaufenthaltes erfolgen und das Learning Agreement kann nachgereicht werden. Die seitens der Humboldt-Universität notwendigen Formulare werden zugeschickt, sind aber auch auf der Erasmus-Seite des Akademischen Auslandsamts (unter Studium im Ausland Erasmus) abrufbar: Hier finden sich auch weitere Informationen zum Studierendenaustausch im Rahmen von Erasmus. 3

4 Während des Auslandsaufenthaltes empfehlen wir, ein Urlaubssemester zu beantragen. Damit spart man sich die Kosten für das Semesterticket und bekommt keine Fachsemester für die Zeit des Aufenthaltes angerechnet. (Falls du planst, in diesem Semester eine Prüfung an der HU abzulegen, solltest du dich nicht beurlauben lassen. Prüfungen an der Gastuniversität können selbstverständlich absolviert werden.) Der Beurlaubungs- Antrag wird beim Immatrikulationsbüro gestellt, dort liegt auch das Antragsformular aus. Neben diesem Formular wird noch eine Bescheinigung über die Teilnahme am Erasmus-Programm benötigt, die bei der studentischen Erasmus-Beratung erhältlich ist. Es wird angeraten zwei bis vier Wochen vor Studienbeginn in die Studienstadt zu reisen, um genügend Zeit zu haben, sich dort eine Unterkunft zu suchen und auch zu finden. Denn Ihr seid nicht die einzigen, die kurz vor Semesterbeginn ein Zimmer bzw. eine Wohnung sucht. Die Partneruniversitäten unterstützen in unterschiedlichem Maße bei der Wohnraumsuche, manche stellen sogar Wohnheimplätze zur Verfügung. Während des Auslandsstudiums Der Auslandsaufenthalt soll nicht studienverlängernd wirken und deshalb wird erwartet, dass anrechnungsfähige Leistungen erbracht werden. Wichtig ist, während des Studienaufenthaltes im Ausland Kontakt zur Heimatuniversität zu halten. Bei Problemen und Schwierigkeiten können diese so schnell behoben werden (z.b. Fragen der Anerkennung von Leistungen. Auch bitten wir darum, dass man uns zur besseren Informierung nachfolgender Austauschstudierender einen Bericht über die Erfahrungen an der jeweiligen Universität zukommen lässt. Dadurch können Probleme erkannt werden und nachfolgende Studierende können sich (noch) besser vorbereiten. Nach dem Auslandsaufenthalt Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen müssen diese von der Partnerhochschule bestätigt sein und sollten den Titel des Kurses, die Art der erbrachten Leistung, ggf. die ECTS-Punkte (besonders bei BA- und MA-Studierenden) und die Bewertung der Leistung (Note) beinhalten. Dies kann durch einzelene Leistungsnachweise (unterschrieben und mit Stempel) oder ein Transcript of records erfolgen. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch Frau Lohr (nicht als Erasmus- Koordinatorin, sondern als Beauftragte des Prüfungsausschusses). Bei Anerkennungsproblemen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Nach der Rückkehr ist ebenfalls noch ein Studentenbericht auszufüllen. Dieser ist Voraussetzung für die Zahlung der zweiten Rate des Erasmus-Zuschusses. Er muss in elektronischer Form sowohl an Frau Lohr/studentische Erasmus-Beratung als auch an Frau Marx, AIA geschickt werden. Darüber hinaus muss auch die Bestätigung der Studiendauer an der Gasthochschule bei Frau Marx eingereicht werden. Für beide Formulare gelten folgende Fristen: bei einsemestrigen Studienaufenthalten ab dem Wintersemester bis zum 31. März des akademischen Jahres; bei zweisemestrigen Studienaufenthalten bzw. einsemestrig ab dem Sommersemester bis zum 30. Juni des akademischen Jahres) 4

5 Dankbar wären wir außerdem, wenn Studierende, die Auslandserfahrungen sammeln konnten, bereit sind, diese in Form von detaillierteren Aufenthaltsberichten an nachfolgende Studierende weiterzugeben oder auch ausländische Studierende, die Gast am Institut sind, zu unterstützen und zu beraten. P.S. Alle hier aufgeführte Formulare sind auf der homepage des Amts für Internationale Aglegenheiten erhältlich. ( Und sonst noch? Neben Erasmus gibt es weitere Möglichkeiten, mit Unterstützung der Universität ein Auslandsstudium zu absolvieren. Informationen dazu unter Das Institut für Sozialwissenschaften ist besonders in Austauschprogrammen mit der New School in New York, der Duke University und der Univeristy of Toronto engagiert. Entsprechende Ausschreibungen und Verfahrensregeln sind über die Homepage des Amtes für Internationale Angelegenheiten und die Homepage des Instituts für Sozialwissenschaften abrufbar und werden per Aushang bekannt gegeben, AnsprechpartnerInnen Erasmus-Koordinatorin am Institut für Sozialwissenschaften (bei allen Fragen, insbesondere bei der Unterzeichnung von diversen Formularen und bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen) Dr. Karin Lohr Tel Sekret Fax Postanschrift: Humboldt-Universität Institut für Sozialwissenschaften Unter den Linden 6, Berlin Sitz: Universitätsstr. 3B, Raum 225A Sprechzeiten: Dienstag Uhr Donnerstag 9-12 Studentische Erasmus-Beratung am Institut für Sozialwissenschaften (insbesondere bei allen organisatorischen Fragen und zur Beratung) Heiner Schulze Tel Postanschrift siehe oben Sitz: Universitätsstr. 3b, Raum 304 Sprechzeiten: Montag Uhr und Uhr 5

6 Amt für Internationale Angelegenheiten (insbesondere bei Fragen zum Mobilitätszuschuss) Cornelia Marx Tel Fax Post: Unter den Linden 6, Berlin Sitz: Unter den Linden 6, Raum 3079a (bei allen grundsätzlichen und schwerwiegenden Problemen) Dr. Dietmar Buchmann Erasmus Verantwortlicher und Regionalreferent Westeuropa Tel Fax Post: Unter den Linden 6, Berlin Sitz: Unter den Linden 6, Raum 3081b 6

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