Vorbereitung des Auslandsstudiums
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- Werner Geiger
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Vorbereitung des Auslandsstudiums Informationsveranstaltung des Fachbereichs Rechtswissenschaft
2 Erasmus+ Start Folgende Schritte Nachweis über den Fachsprachkurs oder die Einführung zur jeweiligen Rechtsordnung nachreichen Anmeldung an Gasthochschule, i.d.r. Aufforderung der Gasthochschule Anmeldung bei Mobility Online (nach Aufforderung durch International Office) Wohnheimplatz Beurlaubung an der Universität 2
3 Aufteilung der Zuständigkeit Erasmus+ Fachbereichsbeauftragte Bewerbungsverfahren Auswahl der Bewerber Nominierung der Bewerber an der Gasthochschule Fachliche Beratung Beratung und Unterzeichnung (Learning Agreement) Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen International Office/Haushaltsabteilung Allgemeine Informationen, Infothek, Kontakt zu Ehemaligen Verwaltung des Erasmus+ Austauschs, Ablauf und Formalitäten Auszahlung des Mobilitätszuschusses Annahme der Erasmus+ Formulare Mobility Online 3
4 Vorgaben des Erasmus+ Programms Vor der Ausreise Grant Agreement Learning Agreement (Teil 1) Im Ausland 30 ECTS pro Semester Ggf. Learning Agreement (Teil 2) ( Change Agreement ) Leistungsnachweise Nach Rückkehr Confirmation of Stay Transcript of Records Auszug aus StudIS (nach Anrechnung) Studierendenbericht (Online + Prosaform) 4
5 I. Nominierungsbestätigung in Mobility Online Zur Bescheinigung des Erasmus- Aufenthaltes (Beurlaubung; BAföG- Antrag usw.) 5
6 II. Grant Agreement ab Juli in Mobility Online verfügbar Original! zusammen mit Learning Agreement einreichen Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses (erste Auszahlung frühestens ab September 2018) durchlesen! unterschreiben und zurück ans International Office (zweifach wenn Kopie gewünscht, siehe letzte Seite) 6
7 II. Grant Agreement Nicht vergessen! in Mobility Online Daten werden automatisch ausgefüllt bitte nicht händisch 7
8 III. Learning Agreement Teil 1 zusammen mit Grant Agreement zentrales Dokument für die Beantragung des Zuschusses kein Original dreiseitig unterschrieben (Student/in, Fachbereich KN, Gasthochschule) Achtung: erst danach in Mobility Online hochladen! Bitte vollständig (auch Table B ausfüllen) Wenn bereits alle Scheine gesammelt, bitte folgende Formulierung eintragen: Keine Anrechnung: Potentiell anrechenbare Leistungen bereits an der erbracht 8
9 III. Learning Agreement Teil 1 in Mobility Online Daten werden automatisch ausgefüllt bitte nicht händisch Kurse, die im Ausland belegt werden Richtwert: 30 ECTS pro Semester Bei zwei Semestern: 60 ECTS ECTS und Semesterwochenstunden (SWS) eintragen! 9
10 III. Learning Agreement Teil 1 in Mobility Online Daten werden automatisch ausgefüllt bitte nicht händisch Alle drei Unterschriften! Nicht anrechenbare Kurse, z.b. Sprachkurs usw. Anrechnung in Konstanz z.b. Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht Oder: Keine Anrechnung: Potentiell anrechenbare Leistungen bereits an der erbracht 10
11 IV. Learning Agreement Teil 2 in Mobility Online Daten werden automatisch ausgefüllt alle drei Unterschriften oder Einverständnis per nicht im Original nur bei Bedarf Einreichfrist bis 15. November (WS 18/19) bzw. 15. April (SS 19) In Table B2 wieder Anrechnung eintragen ( Übung für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht ) Alle Kurse aus beiden Semestern auflisten: Kurs beibehalten: nichts ankreuzen Kurs neu / Kurs abgewählt: Kreuz setzen bei added / deleted Neu berechnete Zahl der ECTS und SWS für beide Semester 11
12 IV. Learning Agreement Teil 2 Erneute Änderungen: neues LA2, welches das alte LA2 ersetzt Wieder Bezugnahme auf ursprüngliches LA Beispiel: LA (vor Abreise): Wahl der Kurse A, B, C und D LA2 (Beginn 1. Semester): A beibehalten (ohne Kreuz auflisten), B deleted, X added, C und D beibehalten LA2 (Beginn 2. Semester): A beibehalten, B deleted, X added, C beibehalten, D deleted, Y added Die Änderungen des ersten LA2 werden erneut aufgeführt 12
13 Nach dem Aufenthalt bzw. kurz davor Confirmation of Stay genaue Aufenthaltsdaten max. 1-2 Wochen vor Enddatum Original! per Post ans International Office oder direkt im SSZ abgeben 13
14 Zusätzliches Angebot des Erasmus+ Programms Praktika in Europa 2-12 Monate Erasmus+ Kontingent (Studium + Praktikum) pro Studienzyklus (Staatsexamen: 2 24 Monate) Bewerbungsfrist ein Monat vor Praktikumsbeginn über KOOR/BEST (landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe) Zuschuss abhängig von Gastland 14
15 Finanzen Auslands-BAföG Stipendien/Auslandsförderung von Stiftungen Bildungskredit Studienkredit, z.b. der KfW-Förderbank Beratung durch International Office Beratung bafög.de/ International Office 15
16 Beurlaubung an der Uni Konstanz Antrag auf Beurlaubung (für gesamten Auslandsaufenthalt) Mit Nominierungsbestätigung (erhältlich auf Mobility Online) Unterschrift von FB-Koordinator Antrag & Erasmus+ Bescheinigung des International Office an die studentische Abteilung (SSZ) Folgen: Keine Prüfungsleistungen an der Uni Konstanz (Hausarbeiten zählen zum vorausgehenden und folgenden Semester) Rückmeldepflicht bleibt bestehen Vorlesungsfreie Zeit: Beginn mit Vorlesungsende an Gastuniversität Ende mit Vorlesungsbeginn an Uni Konstanz 16
17 Freiversuch / Notenverbesserung (Vorgaben des LJPA) Freiversuch, 22 JAPrO Teilnahme an der Staatsprüfung spätestens am Ende des 8. Semesters Bei Nichtbestehen: Prüfung gilt als nicht unternommen D.h. der nächste Versuch gilt als erster Versuch Notenverbesserung, 23 JAPrO Teilnahme an der Staatsprüfung spätestens am Ende des 10. Semesters Bei Bestehen: erneuter Versuch zum nächsten oder übernächsten Termin möglich Wenn der Verbesserungsversuch schlechter ausfällt, gilt die Note aus dem ersten Versuch Hinweise zum Auslandsstudium - LJPA 17
18 Freiversuch / Notenverbesserung (Vorgaben des LJPA) Unschädlichkeitsregelung, wenn: Immatrikulation an einer ausländischen juristischen Fakultät Beurlaubung durch die Teilnahme an juristischen Lehrveranstaltungen Umfang von min. 30 ECTS oder 8 SWS pro Semester zum ausländischen Recht (keine Sprachkurse, keine Schlüsselqualifikation, keine Veranstaltungen zum deutschen Recht) min. 1 erbrachter Leistungsnachweis pro Semester (bei mündlicher Prüfung min. 30 bis 45 Min) Folge: Semester werden nicht mitgezählt (max. 3) Hinweise zum Auslandsstudium - LJPA 18
19 Freiversuch / Notenverbesserung (Vorgaben des LJPA) Nachweis durch: Immatrikulationsbescheinigung der Gastuniversität Bestätigung des Vorlesungs- und Prüfungszeitraumes an einer ausländischen Universität ( Website des Fachbereichs) Nachweis der Beurlaubung an der Studienbuch oder sonstiger Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht Transcript of Records Ggf. selbst gefertigte Auflistung der besuchten Veranstaltungen (unter Angabe von Semester, Titel der Lehrveranstaltung, Zahl der Semesterwochenstunden) und Versicherung ihrer Richtigkeit Leistungsnachweise Transcript of Records Bestätigung einer Prüfungsleistung an einer ausländischen Universität ( Website des Fachbereichs) Hinweise zum Auslandsstudium - LJPA 19
20 Vorgaben des Fachbereichs für die Anerkennung von Studienleistungen Anerkennung der Sprachkenntnisse Erfordernis des Sprachscheins entfällt ( 9 IV JAPrO) Anerkennungsmöglichkeiten Anerkennung eines Scheins ( 9 V JAPrO): große Übung für Fortgeschrittene oder Grundlagenscheine oder Seminararbeit Optional zusätzlich: Schlüsselqualifikation ( 9 VI JAPrO) (keine direkte Anerkennung von Credits oder Noten) 20
21 Vorgaben des Fachbereichs für die Anerkennung von Studienleistungen Voraussetzung Leistung im Ausland mit keinem wesentlichen Unterschied (Reibungsverluste einplanen z.b. nicht nur zwei Kurse im Öff. Recht) Beispiel Große Übung im Öffentlichen Recht Zwei Prüfungsleistungen im Öffentlichen Recht in unterschiedlichen Veranstaltungen (kein deutsches Recht) Schriftlich, mündlich (min. 30 Min) oder Hausarbeit (mit ausreichendem Umfang) Nachweis durch Transcript of Records (im Original) Für jede Leistung: Bestätigung einer Prüfungsleistung an einer ausländischen Universität (im Original) 21
22 Übersicht zu den Vorgaben Erasmus+ 30 ECTS pro Semester alle Formulare fristgerecht LJPA 30 ECTS oder 8 SWS in juristischen Veranstaltungen (s.o.) min. 1 bestandene Prüfungsleistung pro Semester - Transcript of Records - Bestätigung einer Prüfungsleistung an einer ausl. Uni - Bestätigung des Vorlesungs- und Prüfungszeitraumes - Studienbuch, Beurlaubung, Immatrikulationsbesch. FB Jura Anerkennung eines Scheines: äquivalente Prüfungsleistung Dokumentation durch Transcript of Records und Bestätigung einer Prüfungsleistung an einer ausländischen Universität wenn gr. Schein im ÖR: 2 Prüfungsleistungen im Öffentlichen Recht verschiedene Veranstaltungen unabhängig vom Semester 22
23 Nachlesen und Dokumente finden Nachlesen auf FB-Homepage Präsentation Nachlesen auf LJPA-Homepage Hinweisblatt des LJPA Nachlesen in Mobility Online Erasmus+ Info-Blatt Erasmus+ Outgoing Student Guide Dokumente in Mobility Online Learning Agreements als Formular Dokumente auf FB-Homepage Bestätigung einer Prüfungsleistung an einer ausländischen Universität Bestätigung des Vorlesungs- und Prüfungszeitraumes an einer ausländischen Universität 23
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