Informationsveranstaltung für Outgoing-Studierende 2017/18
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- Daniela Weiß
- vor 6 Jahren
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1 Willkommen Informationsveranstaltung für Outgoing-Studierende 2017/18 Vorbereitet und durchgeführt von: Ingrid Hahn-Eisenhardt Erasmus-Koordinatorin Simone Brücher Assistenz der Erasmus-Koordination Alisa O Rourke Beauftragte für Mobilitätsstipendien Erasmus Adrian Bieniec Beratung Studium und Praktikum im Ausland Hochschule Augsburg, International Office 1
2 Unterlagen in der Mappe Ihre Unterlagen bitte prüfen 1. Ihr persönliches Datenblatt 2. Ihr persönliches Grant Agreement (2-fach) 3. Erasmus+ Online Sprachunterstützung (Faltblatt OLS) 4. Studierenden-Charta 5. Confirmation of Stay Hinweis Alle weiteren Unterlagen zu Erasmus finden Sie in unserem Formularcenter Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf unserer Website Hochschule Augsburg 2
3 Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten gemäß der ausgehändigten Student Charter Rechte - Unterzeichnetes Learning Agreement (Sicherung der Anerkennung nach der Rückkehr!) - Keine Studiengebühren an der Gasthochschule und - freier Zugang zu Hochschuleinrichtungen (Bibliothek, Labore) - Erhalt von Leistungsnachweisen - Anerkennung der erbrachen akademischen Leistungen aus dem Ausland - Mobilitätszuschuss aus Erasmus-Mitteln möglich Pflichten - Einhalten der Vereinbarungen im Grant Agreement - Schriftliche Information der Heimathochschule bei Abweichungen - Einhalten von Terminen - Abgabe/Hochladen aller nötigen Unterlagen Bei Nichterfüllung der vereinbarten Verpflichtungen muss der Mobilitätszuschuss teilweise oder ganz zurückbezahlt werden! Hochschule Augsburg, International Office 3
4 Unterlagen auf der Website des IO Hochschule Augsburg 4
5 Teilnehmende Länder Teilnahmeberechtigte Länder sind EU-Mitgliedsstaaten und Programmländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, *(Deutschland) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, **Vereinigtes Königreich, Zypern *Mobilitäten innerhalb Deutschlands können nicht gefördert werden! **Der Brexit noch ohne Folgen für Outgoer 2017/18 Die Schweiz ist seit 2014/15 kein teilnehmendes Land mehr! Hochschule Augsburg, International Office 5
6 Teilnahmevoraussetzungen und Förderbedingungen Voraussetzungen für die Teilnahme / Förderbedingungen: Immatrikulation an der Hochschule Augsburg Termingerechte Bewerbung, Auswahl durch die Fakultät und Aufnahmebestätigung der Gasthochschule / Firma Aufenthaltsdauer Studium mindestens 3 Monate (SMS) Aufenthaltsdauer Praktikum mindestens 2 Monate (SMP) Maximale Förderdauer 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) SMS und SMP kombinierbar Graduiertenpraktika nach Studienabschluss möglich Hochschule Augsburg, International Office 6
7 Mobilitätszuschuss 2017/18 Garantierte Fördermonate und Fördersätze nach Ländergruppen (= vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer + 1 Monat Stand: ) Ländergruppe 1 Dänemark, Finnland Frankreich, Irland Italien, Liechtenstein Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich SMS Maximale garantierte Förderdauer 4 Monate 390 Euro / Monat = 13 Euro / Tag SMP Maximale garantierte Förderdauer 3 Monate Euro / Monat = 17 Euro / Tag Ländergruppe 2 Belgien, (Deutschland) Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal Slowenien, Spanien Tschechische Republik, Türkei Zypern Maximale garantierte Förderdauer 4 Monate 330 Euro / Monat = 11 Euro / Tag Maximale garantierte Förderdauer 3 Monate Euro / Monat = 15 Euro / Tag Ländergruppe 3 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen Malta, Mazedonien Polen, Rumänien Slowakei, Ungarn Maximale garantierte Förderdauer 4 Monate 270 Euro/ Monat = 9 Euro / Tag Maximale garantierte Förderdauer 3 Monate Euro / Monat = 13 Euro / Tag Hochschule Augsburg, International Office 7
8 Mobilitätszuschuss 2017/18 Beispiel für die Berechnung des Mobilitätsstipendiums Beispiel (SMS): Aufenthalt 3 Monate und 27 Tage in Schweden (Ländergruppe 1) Erste Auszahlung: Euro (= 3 Monate à 390 Euro) Tagessatz = 13 Euro Zweite Auszahlung: 351 Euro (= 27 Tage x 13) Gesamtförderung: Euro Die Endabrechnung erfolgt taggenau - nach Vorliegen der Abschlussunterlagen mit Nachweis der tatsächlichen Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) Ein Monat entspricht exakt 30 Tagen (Vorgabe). Aufenthalte über 4 Monate (SMP über 3 Monate) unterliegen dem Zero-Grant- Prinzip Hochschule Augsburg, International Office 8
9 Sonderförderungen 1. Für Studierende mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) a) pauschaliert (= maximaler Fördersatz der jeweiligen Ländergruppe) b) über eigenen personenbezogenen Antrag der Hochschule beim DAAD 2. Studierende mit Kind, die mit ihrem Kind ins Ausland gehen, erhalten zusätzlich für ein Kind: 125 Euro / zwei Kinder: 175 Euro drei Kinder oder mehr: 200 Euro bis zur Obergrenze des jeweiligen Ländergruppenhöchstsatzes Die Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Ausreise im International Office vorliegen und werden nach Verfügbarkeit der Mittel gewährt. Ansprechpartnerin: Alisa O Rourke (alisa.orourke@hs-augsburg.de) Hochschule Augsburg, International Office 9
10 Unterlagen und Termine Unterlagen und Termine - vor der Mobilität - während der Mobilität - nach der Mobilität Hochschule Augsburg, International Office 10
11 Unterlagen und Termine Vor der Mobilität Letter of Acceptance der Gasthochschule (Portal IO) Learning Agreement (Teil 1 Kurswahl) Start WS 17/18 (Portal IO) Original unterschriebenes Grant Agreement (Ausfüllen erfolgt im Rahmen der Veranstaltung) Teilnahme am ersten Online-Sprachtest (automatische Aufforderung durch EU-Kommission) Hochschule Augsburg, International Office 11
12 Unterlagen und Termine Während der Mobilität Learning Agreement (Teil 2) Changes 4-7 Wochen nach Antritt der Mobilität (Portal IO) Meldung anderer Änderungen des Aufenthalts an das International Office (Mail) - IO gleicht Daten im Portal der EU ab! Eventuelle Verlängerungsanträge spätestens 1 Monat vor Ende der geplanten Mobilität (Portal IO) Hochschule Augsburg, International Office 12
13 Unterlagen und Termine Nach der Mobilität 1. Confirmation of Stay (bestätigte genaue Aufenthaltsdauer, Unterschrift Gasthochschule) 2. Transcript of Records der Gasthochschule 3. Learning Agreement (Teil 3 erbrachte Leistungen) für Antrag Anerkennung 4. Bericht im Mobility Tool der EU ( Erasmus+ individual participant report request (spätestens 30 Tage nach dem Aufenthalt auf Aufforderung der EU) 5. Teilnahme am Sprachtest (Online, Aufforderung durch EU) Hochschule Augsburg, International Office 13
14 Datenportale Zwei unterschiedliche Datenportale Hochschulintern Mobility Online Bewerbungs- und Mobilitätsdatenportal des International Office (Portal IO) Eingabe der mobilitätsrelevanten persönlichen Daten Hochladen der Pflichtdokumente Zugangsdaten mit ins Ausland nehmen! EU-Kommission Mobility Tool Sie werden von uns gemeldet! Gesamteuropäisches Portal der EU-Kommission (Portal EU) Aufforderung zur Teilnahme an Online-Sprachtests vor und nach der Mobilität Aufforderung zur Einreichung des Berichts = Erasmus+ individual participant report request Hochschule Augsburg, International Office 14
15 Online Linguistic Support (OLS) Sprachtests und Sprachkurse Die OLS-Angebote unterstützen den fremdsprachlichen Gewinn von Auslandsaufenthalten. Das Angebot ist für Sie kostenlos und dient vorrangig der Selbstevaluation. 1. Der Online Sprachtest ist für alle Teilnehmer vor und nach der Mobilität verpflichtend. 2. Ferner stehen nach dem Sprachtest Online Sprachkurse zur Verfügung in 18 Sprachen siehe Flyer und Ansprechpartnerin: Alisa O Rourke (alisa.orourke@hs-augsburg.de) Hochschule Augsburg, International Office 15
16 Ab ca. 20. Juli erhalten Sie von der EU-Kommission die Aufforderung zur Testteilnahme! Hochschule Augsburg 16
17 Auszahlung Mobilitätszuschuss Wann erhalte ich die Mobilitätsförderung? 1. Ihre Dokumente sind vollständig: Learning Agreement Letter of Acceptance der Gasthochschule Original unterschriebenes Grant Agreement 2. Sie haben am Online-Sprachtest teilgenommen. Auszahlung erste Rate des Mobilitätszuschusses (= 3 Monate für Studium, 2 Monate für Praktikum) vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes Auszahlung der restlichen vereinbarten Zuwendung (falls zutreffend) nach Abschluss der Mobilität und dem unaufgeforderten Einreichen/Hochladen aller geforderten Dokumente Ansprechpartnerin: Alisa O Rourke (alisa.orourke@hs-augsburg.de) Hochschule Augsburg, International Office 17
18 Nächste Schritte Nicht vergessen Auslands-Bafög beantragen (eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen!) Hinweis: Der Mobilitätszuschuss Erasmus wird erst ab einer Höhe von über 300 Euro monatlich angerechnet. Ggf. Urlaubssemester beantragen (nicht bei Pflichtpraktika und Pflicht-Auslandsphasen) Nicht-EU Staatsangehörige: Visum beantragen! Ausländerbehörde kontaktieren! Versicherungsfragen klären Hochschule Augsburg, International Office 18
19 Kurze Pause Kurze Pause Danke fürs Zuhören Haben Sie noch Fragen? Gleich geht es weiter mit dem Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 19
20 Grant Agreement Das Grant Agreement ist der rechtsverbindliche Vertrag zwischen Ihnen und der Hochschule für die Erasmus-Mobilität. Er muss zweifach original unterschrieben vorliegen. Eine Ausfertigung bleibt bei Ihnen die andere wird im International Office in Ihrer Akte verwahrt Hochschule Augsburg, International Office 20
21 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 21
22 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 22
23 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 23
24 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 24
25 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 25
26 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 26
27 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 27
28 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 28
29 Grant Agreement Hochschule Augsburg, International Office 29
30 Danke für Ihre Kooperation Jetzt haben Sie s geschafft! Viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Auslandsaufenthalt! Hochschule Augsburg, International Office 30
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