Beitrittserklärung /Aufnahmeantrag in die SV OG Bopfingen

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Transkript:

Beitrittserklärung /Aufnahmeantrag in die SV OG Bopfingen Name: Vorname: Strasse: Hausnummer: PLZ; Ort: Telefon: Email: (*) Mobil: (*) Familienmitglieder: Name: Name: Name: Mitglied im SV Hauptverein Ja Nein wird zeitgleich beantragt Hundename: Rasse: Geschlecht: Chip / Tattoo: Versicherung: (*) freiwillige Angabe! Aktuelle Beiträge der Ortsgruppe Bopfingen, Stand 01.03.2016 Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 Jahresbeitrag Mitglied aktiv 22,00 Jahresbeitrag Mitglied passiv 17,00 Jahresbeitrag Familie 30,00 Jugendliche (ab 16 Jahren) 12,00 Bitte zutreffendes ankreuzen Der Aufnahmeantrag für die SV OG Bopfingen gilt zunächst für ein Jahr. Danach wird im Ausschuss über die Endgültige Aufnahme abgestimmt, wobei eine Angabe von Ablehnungsgründen nicht nötig ist. Das Probejahr gilt ab Ausstellung des Aufnahmeantrages und verpflichtet zur Anerkennung der aktuellen Haus- und Platzordnung und zur Zahlung des Ortsgruppen-Beitrages.

Einzugsermächtigung / Lastschrift Hiermit ermächtige ich die SV Ortsgruppe Bopfingen widerruflich, den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag von jährlich (siehe Seite 1) zu lasten des unten genannten Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen. (Name, Vorname) (genaue Anschrift des Kontoinhabers) DE / / / / / (IBAN) (BIC) (Name des Kreditinstituts) (Name abweichender Kontoinhaber) Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. (Ort, Datum) (Unterschrift des Kontoinhabers) Bitte ausgefüllt und unterschrieben mit der Beitrittserklärung beim Vorstand der Ortsgruppe Bopfingen einreichen. Die Ortsgruppe Bopfingen weist darauf hin, dass Ihre übermittelten Daten nur für die Zeit der Ausführung Ihrer Aufträge gespeichert werden.eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten wird zugesichert.

Haus und Platzordnung (Stand März 2016) In der Vereinsarbeit sind gegenseitige Unterstützung, Rücksichtnahme, Mitarbeit und Arbeit im Team oberstes Gebot. Trotzdem wird jeder verstehen, dass bestimmte Regeln und Richtlinien unerlässlich sind. Aus diesem Grund nehmen Sie bitte unsere aktuelle Haus- und Platzordnung zur Kenntnis und handeln im Umgang mit Ihren Mitmenschen, Hunden und Hundefreunden dementsprechend. 1. Grundsätzliches Die SV Ortsgruppe Bopfingen steht jedem offen, der sich für Hunde, deren Ausbildung und Erziehung oder das Thema Hundesport interessiert. Der Zweck und die Aufgabe der Ortsgruppe besteht darin alle Hunde und Hundeführer in deren Ausbildung und Erziehung zu unterstützen, Ihnen beratend zur Seite zu stehen und den sportlichen Umgang mit den Hunden zu fördern. Ein weiterer wichtiger Aspekt in unserer Ortsgruppe ist die Jugendarbeit, dabei legen wir besonderes Augenmerk darauf Kindern und Jugendlichen die Ausbildung, Erziehung und den sportlichen Umgang mit dem Hund mit Freude und Spass näher zu bringen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Unterstützung, Mitarbeit und Disziplin sind oberstes Gebot im Hundesport. Auf dem gesamten Vereinsgelände, beispielsweise auf dem Parkplatz, im Vereinsheim usw. sind alle Hunde von dafür geeigneten Personen so zu führen und zu beaufsichtigen, dass weder der Übungsbetrieb gestört noch anderen Hunden, Hundehaltern oder Gästen Schaden entsteht. Jeder Hundeführer haftet für Schäden die er selbst oder sein Hund verursacht. Fremde Hunde werden weder gestreichelt noch gefüttert und Leckerlies sollten nicht über dem Trainingsplatz verteilt werden. Eltern haften auf dem gesamten Vereinsgelände für Ihre Kinder, der Übungsplatz ist kein Spielplatz. Verstöße gegen die Haus- und Platzordnung, sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder, ebenso wie bei ungebührlichem Verhalten Mitmenschen und / oder deren Hunden gegenüber können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder sogar den Ausschluss aus der Ortsgruppe zur Folge haben. 2. Tierschutzgerechte Ausbildung Die Ausbildung von Hunden auf unseren Übungsplätzen erfolgt unter strenger Beachtung des Tierschutzes.Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz werden strikt eingehalten, wie auch die Bestimmungen, welche sich aus der Satzung, den Beschlüssen, den Prüfungsordnungen und Ausbildungshinweisen des Schäferhundvereins (SV) ergeben.

Die Verwendung von Hilfsmitteln aller Art (beispielsweise Stachelhalsbändern, Elektrogeräten oder anderen Methoden die Schmerzen zufügen) zur erleichterten oder bequemeren Ausbildung sind unzulässig! Die Anwendung solcher Hilfsmittel ist grundsätzlich verboten und wird nach Rechts- und Verfahrensordnung geahndet. Unser Training, durch positives Bestärken von erwünschtem Verhalten (beispielsweise durch Belohnung mit Leckerchen oder Spiel) soll Sie unterstützen Ihren Hund und sein Verhalten besser verstehen zu können und ihnen dadurch die Ausbildung und Erziehung Ihres Hundes zu erleichtern. Dabei bauen wir auf der bestehenden Mensch- Hunde- Beziehung auf und helfen Ihnen ein gutes Team zu werden. Dazu sollte allerdings im Training erlerntes, sowie Tipps die Sie und Ihr Hund erhalten auch unter der Woche konsequent umgesetzt werden. 3. Platznutzung Die Übungsplätze der SV Ortsgruppe Bopfingen stehen allen Mitgliedern nach Absprache mit dem Vorstand zur Verfügung. SV-Mitglieder anderer Ortsgruppen und Gäste sind uns herzlich willkommen, sie bedürfen allerdings zur Platznutzung, wenn dies nicht in einer gesonderten Einladung zum Ausdruck kommt, die Zustimmung des Vorstandes. Für die Nutzung des Übungsplatzes gelten die Haus- und Platzordnung, die Satzung des Schäferhundvereins und die aktuelle Preis- und Trainingsliste der Ortsgruppe Bopfingen. Den Anweisungen der Übungsleiter ist stets Folge zu leisten! Alle Hunde müssen beim Betreten des Übungsplatzes über eine gültige Haftpflichtversicherung und eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen. Die Nachweise hierüber sind auf Verlangen jederzeit dem Vorstand vorzulegen. Hunde mit ansteckenden Krankheiten (beispielsweise ansteckender Durchfall usw.) sind vom Übungsgelände fern zu halten. Eine gemeinsame Benutzung des Platzes außerhalb des Trainings und von mehr als drei Ortsgruppenmitgliedern bedarf der Zustimmung des Vorstandes oder Ausbildungswartes. Im Zweifel entscheidet der erste Vorsitzende nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses. Die Benutzung von Agilitygeräten, Schutzdienstzubehör usw. ist hiervon grundsätzlich ausgenommen! Außerhalb der offiziellen Trainingszeiten sind diese Geräte nicht zu benutzen, hier bedarf es der Kontrolle des Trainers! Gäste und vereinsfremde Personen dürfen das Übungsgelände außerhalb der offiziellen Trainingszeiten nur mit den Vereinstrainern bzw. nach Rücksprache mit dem Vorstand benutzen.

4. Platzhygiene Hundeführer und Hundeführerinnen sind für die Reinhaltung des Trainingsgeländes, insbesondere des Übungsplatzes, verantwortlich. Vor der Platzbenutzung ist den Hunden abseits des Trainingsgeländes ausreichend Auslauf zum Lösen (kleines und großes Geschäft) zu gewähren. Verunreinigungen, insbesondere Hundekot, sind auf den Übungsplätzen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Es ist nicht gestattet, Hunde in der Nähe der Übungsplätze zu pflegen, insbesondere zu bürsten, wenn dadurch der Übungsplatz auch durch Verwehungen verunreinigt werden kann. Läufige Hündinnen dürfen das Training nur mit Zustimmung der Trainer besuchen. Sollte allerdings ein Training auf Grunde der Läufigkeit nicht möglich sein, hat die Hündin das Trainingsgelände zu verlassen; diesbezügliche Weisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. 5. Hausrecht Die Übungsleiter und der gesamte Vorstand üben auf dem gesamten Vereinsgelände das Hausrecht aus. Dies gilt auch beim Üben außerhalb der offiziellen Trainingszeiten. Von diesem Hausrecht wird allerdings nur in gebotenen Fällen und im nötigen Umfang Gebrauch gemacht. 6. Regeln in unserem Vereinsheim Wie unter Punkt 5 beschrieben wird das Hausrecht im Vereinsheim von den Übungsleitern und dem gesamten Vorstand ausgeübt. Das Vereinsheim hat zu den aktuell geltenden Sommertrainingszeiten geöffnet. Wir richten uns hierbei nach dem Jugendschutzgesetz. In unserem Vereinsheim sind Hunde gestattet, allerdings sollte dabei immer aufeinander Rücksicht genommen und auf ein harmonisches und gefahrloses Miteinander geachtet werden. Das Rauchen ist im Vereinsheim und auf den Übungsplätzen verboten! Raucherplätze sind der Parkplatz und die Terrasse vor dem Vereinsheim. Zigaretten sind grundsätzlich in den dafür bereitgestellten Aschenbechern zu entsorgen, niemals auf dem Boden! Bei Veranstaltungen können einzelne Punkte der Haus- und Platzordnung einmalig für einen begrenzten Zeitraum gesondert geregelt werden. Bopfingen, den 1. Vorsitzende/r

Preisliste der Ortsgruppe Bopfingen (Stand März 2016) Für Ortsgruppenmitglieder sind alle Trainingssparten im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten: Jahresbeitrag Mitglied aktiv 22,00 Jahresbeitrag Mitglied passiv 17,00 Jahresbeitrag Familie 30,00 Jugendliche (ab 16 Jahren) 12,00 In der Ortsgruppe Bopfingen besteht außerdem die Möglichkeit an unserem Training teilzunehmen, ohne in den Verein einzutreten. Hierbei sind für die Welpengruppe einmalig 20,00 zu entrichten, an allen anderen Trainingsmöglichkeiten kann durch den Kauf von 10er Karten (pro 10er Karte 20,00 ) teilgenommen werden. Wenn Sie dies möchten, sprechen Sie uns jederzeit gerne darauf an. Trainingszeiten / Trainer der Ortsgruppe Bopfingen Sommertrainingszeiten (April bis Oktober) bei uns auf dem Platz - Welpengruppe: Dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr - Familienhund & Basisausbildung: Dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr Trainer: Fr. Nicole Schaible (Telefonnummer: 07362/920444) - Agility- Anfänger: Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr - Agility Fortgeschrittene: Dienstag 20.00 Uhr bis open end! Trainer: Hr. Karl-Heinz Fischer (Telefonnummer: 07362/920871) Wintertrainingszeiten (November bis Ende März) in der Reithalle! Agility gesamt: Sonntag von 12.00 bis 15.00 Uhr Trainer: Hr. Karl-Heinz Fischer (Telefonnummer: 07362/920871) Welpengruppe/ Familienhund & Basisausbildung: Sonntag 15.00 bis 16.00 Uhr Trainer: Fr. Nicole Schaible (Telefonnummer: 07362/920444) Bopfingen, den 1. Vorsitzende/r