Info-ABC Inhaltsverzeichnis 1 Unser Leitbild/Begrüßung 2/3 Allgemeine Informationen 4 Anmeldung 4 Apotheke/Medikamente 4 Alltagsbegleiter/Betreuungshelfer 4 Aufenthaltsräume 5 Ärztliche Versorgung 5 Bargeldverwaltung/Taschengeld 5 Brandgefahr/Rauchen 5 Ergotherapie 5 Erreichbarkeit 5 Fernsehen/TV 5 Friseur 5 Fußpflege 6 Garten 6 Getränke 6 Gottesdienste im Haus 6 Heimbeirat/Heimfürsprecher/in 6 Hilfe/Notruf 6 Hausmeister 6 Kurzzeitpflege 6 Kosten 7 Krankengymnastik 7 Leistungen 7 Logopädie 8 Mahlzeiten/Speiseplan 8 Mitarbeiter/Nachtdienst 8 Medikamentenzahlungen/Praxisgebühr 8 Möblierung 8 Öffnungszeiten 8 Post 9 Ruhezeiten 9 Reinigen der Zimmer 9 Schlüssel 9 Seelsorge 9 Sturz- und Balancetraining 9 Soziale Betreuung 9 Telefon 10 Tierhaltung 10 Verwaltung 11 Vertrag 11 Vollmachten 11 Wertsachen 12 Wäsche 12 WC/Nasszelle 12 Zusatzleistungen 12 Zuständigkeiten Anhang
Seniorenheim St. Afra Selbstbild Leitbild des Trägers SKF Was bieten wir an? den Klienten: -spezifische Hilfsangebote von Frauen für Frauen -menschliche Atmosphäre -Fachlichkeit und ganzheitliche Art der Hilfen -Präventionsarbeit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen: -hohe Eigenverantwortlichkeit -professionelle Führung und Leitung -frauenspezifische Arbeitsplätze -partnerschaftliche Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt Warum gibt es uns heute? -Grundgedanke von Agnes Neuhaus bis heute aktuell -Bedarf an frauenspezifischen Angeboten -Anrecht auf Hilfe für Menschen in Not -Stärkung weiblicher Strukturen in Staat und Kirche -Aufgreifen der aktuellen Probleme Wem helfen wir? -Mädchen -Frauen und deren Kindern -alten Menschen Wie helfen wir? -durch Wertschätzung der Würde jedes Menschen -durch Hilfe zur Selbsthilfe -durch Flexibilität und Stabilität -durch Parteinahme für Frauen in der Öffentlichkeit Pflegeleitbild Im Mittelpunkt unseres professionellen Handelns steht der Mensch. Ihm widmen wir uns auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Daher verstehen wir unter Pflege und Betreuung: -die Würde des Menschen steht bei allen betreuenden und pflegerischen Handlungen im Vordergrund. -die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten der zu Betreuenden wahrnehmen und respektieren. -die Erhaltung und Wiederherstellung der Eigenständigkeit und die Förderung der Selbstständigkeit. -die physischen, psychischen und sozialen Veränderungen nicht isoliert sehen, sondern die Ganzheit des Menschen erkennen, beachten und einbeziehen. Unser Haus soll ein Zuhause bieten. Der Weg der Umsetzung dieses Leitbildes ist unser Ziel.
Seniorenheim St. Afra Begrüßung Liebe Leserin, lieber Leser. Wir wissen, dass die Entscheidung in ein Seniorenheim zu ziehen nicht leicht ist, zumal sie kaum ganz freiwillig erfolgt. Gerade deswegen hoffen wir sehr, dass Sie sich bei uns wohlfühlen werden. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom SKF-Seniorenheim St. Afra werden stets bemüht sein, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen. Sollten Sie oder Ihre Angehörigen noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Heim- und Pflegedienstleitung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern SKF-Seniorenheim St. Afra
Allgemeine Informationen Im Haus St. Afra nehmen wir pflegebedürftige Menschen auf, aller Konfessionen und Herkunftsorte. Das Heim hat insgesamt 82 Plätze und ist mit modernen Pflegebädern, Aufzügen und vielen anderen Annehmlichkeiten ausgestattet, die heute von einer Pflegeeinrichtung verlangt werden. Wir legen viel Wert auf eine anheimelnde Atmosphäre. Das setzen wir durch freundliche Farben, gemütliche Sitzecken, Bilder, Blumen und vieles mehr um. Hinweis: Dieses Info-ABC ist in Alphabetischer Reihenfolge aufgebaut. Es dient zur Information und als Regelwerk für ein gutes Zusammenleben (vormals Hausordnung). Anmeldung Zur Antragstellung ist das Ausfüllen des Anmeldebogens zur Heimaufnahme erforderlich. Den ärztlichen Fragebogen; lassen Sie bitte von Ihrem Hausarzt, bzw. Krankenhausarzt ausfüllen. Alle Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Sie gehen mit dem Ausfüllen dieser Formulare keine Verpflichtung ein, die Antragstellung ist völlig unverbindlich. Vor der Aufnahme können Sie nach telefonischer Terminvereinbarung auch zusammen mit Ihren Angehörigen zu einem Aufnahmegespräch kommen. Selbstverständlich ist es möglich, dass Angehörige die Anmeldung auch alleine vornehmen. Es ist aber davon abzuraten, den betroffenen Menschen von diesem Entscheidungsprozess auszuschließen. In ein Alten- und Pflegeheim zu ziehen, fällt sicher leichter und die spätere Zufriedenheit kann ungleich größer sein, wenn sich Bewerber auf den Umzug ins Heim einstellen können. Apotheke/Medikamente Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die für Sie ausgestellten Rezepte von uns an die Frauentor-Apotheke weitergegeben, mit der wir einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Nur so ist sichergestellt, dass Sie Ihre Medikamente schnell und unkompliziert erhalten. Bei Pflegebedürftigkeit und auf Wunsch werden die Medikamente von den verantwortlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach ärztlicher Anordnung aufbewahrt, verteilt, bzw. verabreicht. Alltagsbegleiter Wenn Ihre Pflegekasse das Vorliegen einer sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz ( 87 b SGB XI) bestätigt hat (meist bei Personen mit dementiellen Veränderungen, unabhängig von einer Pflegeeinstufung) können sogenannte Alltagsbegleiter* finanziert werden. Die Alltagsbegleiter* werden von uns eingesetzt und über die Pflegekasse abgerechnet. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. (* Zusätzliche Betreuungskraft nach 87 b SGB XI).
Aufenthaltsräume Der Gemeinschafts- und Speisesaal, bzw. die Sitzzonen stehen ihnen zur Verfügung. Unser Kaffeestübchen und unseren Saal können Sie auch nach vorheriger Absprache- privat nutzen; z.b. für eine Geburtstagsfeier im Kreise Ihrer Angehörigen. Ärztliche Versorgung Die freie Arztwahl ist nicht eingeschränkt. Sie können sich also auch weiterhin von Ihrem gewohnten Hausarzt (ggf. auch Facharzt) behandeln lassen, wenn dieser damit einverstanden ist. Sie erhalten von uns auch gerne eine Liste mit den Ärzten, die Ihre Praxis in der Nähe des Seniorenheimes haben. Bargeldverwaltung/Taschengeld Wenn Sie als Sozialhilfeempfänger einen Barbetrag erhalten, kann dieser auf Wunsch, bzw. in Absprache mit Ihren Angehörigen, oder Betreuern verwalten werden. Natürlich können Sie auch selbst Geld in der Verwaltung einzahlen, um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur während der Bürozeiten Ihr Geld auszahlen können. Brandgefahr/Rauchen Bitte denken Sie stets daran, dass offenes Feuer (Kerzen, Rauchen usw.) nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Mitmenschen eine große Gefahr bedeutet. Aus diesem Grund sind im Haus St. Afra ausschließlich elektrische Kerzen gestattet. Auch der Einsatz von Heizdecken, Kochplatten und Wasserkochern usw. ist nicht gestattet. Wir versuchen unser Haus weitgehend rauchfrei zu halten. Das Rauchen im Zimmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Heimleitung. Das Rauchen im Bett ist generell nicht gestattet. Bitte haben Sie Verständnis für diese stringente Regelung, sie dient der Sicherheit aller Bewohner und Mitarbeiter. Ergotherapie Verordnet Ihnen Ihr Arzt Ergotherapie mit Hausbesuch werden wir Sie auf Wunsch weitervermitteln. Erreichbarkeit Da unser Haus im Domviertel angesiedelt ist, sind wir gut mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu erreichen. Fernsehen/TV Bitte melden Sie Ihre Geräte bei der GEZ an, diese Gebühren sind nicht in den Heimkosten enthalten. Aus Rücksicht auf andere sollten Sie Ihre Geräte immer so laut stellen, dass sich niemand gestört fühlt. Friseur Im Erdgeschoss befindet sich ein Frisiersalon, der jeden zweiten Montag ab 9:00 Uhr geöffnet ist. Bitte beachten Sie auch den entsprechenden Aushang. Auf Wunsch
kommen die Friseurinnen auch zu Ihnen ins Zimmer. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit den Pflegekräften. Fußpflege Es kommen regelmäßig Fußpflegerinnen ins Haus, bitte beachten Sie auch hier die Aushänge. (keine Regelleistungen unsers Hauses, werden daher extra berechnet). Garten Unser Haus verfügt über eine kleine Gartenanlage mit Sitzgruppen, die Sie gerne nutzen dürfen. Getränke Zu allen Mahlzeiten bekommen Sie ausreichend Getränke, die in den Heimkosten enthalten sind. Bitte tragen Sie selbst zu Ihrer Gesundheit bei, indem Sie dieses Angebot auch reichlich nutzen. Weitere Getränke (Säfte, Limonaden usw.), können Sie käuflich erwerben. Ihre werden vom Pflegepersonal erfasst. Die Lieferung erfolgt jeden Donnerstag (und bei Bedarf) durch den Hausmeister aufs Zimmer. Gottesdienste im Haus Regelmäßig finden bei uns katholische und evangelische Gottesdienste im Wechsel in unserer schönen Hauskapelle statt. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Aushang oder erfragen Sie bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Heimbeirat / Heimfürsprecher/in Der Heimbeirat ist ein Gremium aus Heimbewohnern zur Interessenvertretung der Heimbewohnergemeinschaft. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Institution durch aktive Teilnahme oder durch einen regen Austausch. Die Namen der Mitglieder des Beirates erfahren Sie im Anhang an dieses Info-ABC oder durch Verwaltung und Leitung des Hauses. Hier können Sie auch Informationsmaterial zu diesem Thema erhalten. Hilfe/Rufanlage In jedem Zimmer ist eine Rufanlage installiert. Ebenso in Toiletten und Bädern, über die Sie unsere Pflegemitarbeiter/innen rufen können. Hausmeister Reparaturen an hauseigener Einrichtung übernimmt der Hausmeister, nach Anweisung durch den Einrichtungsleiter. Für Ihr eigenes Inventar sind Sie in der Regel selbst verantwortlich, im Einzelfall werden wir Ihnen aber gerne weiterhelfen. Kurzzeitpflege Wir bieten auch Kurzzeitpflege an, das heißt Sie können für einen begrenzten Zeitraum von uns gepflegt werden, wenn die Pflege zu Hause nicht gesichert werden kann, zum Beispiel bei Abwesenheit der Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit usw. Aber natürlich auch um unser Haus kennen zu lernen. Der Platz kann Ihnen
gesichert werden, wenn ein Kurzzeitpflegevertrag geschlossen wurde. Die Kurzzeitpflege beinhaltet alle Leistungen wie bei der stationären Pflege, mit Ausnahme der Wäscheversorgung (siehe Punkt Wäsche). Kosten Die genauen Kostensätze entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Bedenken Sie aber, dass diese Beträge in Abständen neu festgesetzt werden. Die Heim- und Pflegekosten werden zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht, abzüglich der Summe die von der Pflegeversicherung übernommen wird. Für das Abbuchverfahren erhalten Sie von uns ein gesondertes Formular, das Sie bitte (zusammen mit dem Heimvertrag) ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeben wollen. Die Höhe der Gesamtkosten ist von der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen abhängig. Der Eigenanteil ist je nach Pflegestufe unterschiedlich. Leistungen aus der Pflegekasse erhält aber nur, wer sie auch beantragt. Hierbei ist der Tag der Antragstellung ausschlaggebend. Sie erhalten eine monatliche Rechnung, aus der Sie alle Kosten ersehen können. Bei Ihrer Abwesenheit (z. B. Krankenhausaufenthalt) reduzieren sich die Kosten, die Summe wird nach Ihrer Rückkehr mittels einer Korrekturrechnung verrechnet. Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, besteht eventuell die Möglichkeit der Kostendeckung durch den Bezirk Schwaben. Das gilt auch, wenn Sie schon einige Zeit in unserem Heim leben und die Kosten zunächst noch selbst tragen konnten. Für die Bewilligung der Leistungen ist ebenfalls der Tag der Antragstellung ausschlaggebend. Die Kontaktdaten des Bezirks können Sie im Anhang an diese Broschüre erhalten. Krankengymnastik Verordnet Ihnen Ihr Arzt häusliche Krankengymnastik oder ähnliches werden wir Sie auf Wunsch weitervermitteln. Leistungen Folgende Leistungen sind u.a. in den Heimkostensätzen enthalten: Miete Alle Nebenkosten (Wasser, Strom usw.) Reinigung des Zimmers Benutzung der Gemeinschaftsräume Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen Soziale Betreuung Waschen Ihrer Wäsche (Reinigung wird extra berechnet) Täglich 4 Mahlzeiten (bei Bedarf auch Zwischenmahlzeiten; Diätkost usw.) Hilfe beim Baden, Bettenmachen usw. Pflege bei vorübergehender Erkrankung Pflege gemäß vorliegender Einstufung durch den MDK
Logopädie Verordnet Ihnen Ihr Arzt Logopädie mit Hausbesuch werden wir Sie auf Wunsch weitervermitteln. Mahlzeiten/Speiseplan In allen Wohnbereichen hängt der Speisesplan zu Ihrer Einsicht aus. Sollten Sie bestimmte Vorlieben und Abneigungen bei den Mahlzeiten haben, teilen Sie das den Pflegekräften bitte mit. Unser Koch wird bemüht sein, Ihre Wünsche möglichst zu berücksichtigen. Frühstück ab 7:00 Uhr Mittagessen ab ca. 12:00 Uhr Nachmittagskaffee ab ca. 14:30 Uhr Abendessen ab ca. 17:00 Uhr Die Mahlzeiten können in der Gemeinschaft (Aufenthaltsräume in den Wohngruppen) eingenommen werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Zimmer nicht verlassen können, servieren wir Ihnen vorübergehend das Essen gerne auch dort. Mitarbeiter/Nachtdienst Alle MitarbeiterInnen sind durch Ausbildung, ständige Fortbildung und Erfahrung auf Ihre Aufgaben vorbereitet und werden entsprechend Ihrer Qualifikation eingesetzt. Während der Nachtstunden (von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) sind 2 PflegemitarbeiterInnen anwesend. Der Tagdienst wird mit einem Dienstplan übergangslos geregelt. Medikamentenzuzahlungen/Praxisgebühr Ihr Einverständnis vorausgesetzt, überweisen wir die Praxisgebühr (10,- ) direkt an Ihren Hausarzt und stellen sie Ihnen wieder in Rechnung. Die Medikamentenzuzahlungen werden Ihnen von unserer Vertragsapotheke direkt in Rechnung gestellt. Möblierung Sie sollten sich Ihr Zimmer nach Möglichkeit auch mit eigenen Gegenständen ausstatten, soweit es der Platz zulässt, weil Sie sich mit vertrauten Dingen sicher heimeliger fühlen. Wenn Sie Hilfe beim Aufstellen oder beim Transport Ihrer Gegenstände benötigen, sprechen Sie mit uns. Wir werden Ihnen entsprechende Hilfe vermitteln, diese kann aber kostenpflichtig sein. Da eine sinnvolle Pflege nur mit einem Pflegebett gewährleistet werden kann, sind alle Pflegeplätze obligatorisch damit ausgestattet. Öffnungszeiten Unser Heim ist ein offenes Haus, mit Ausnahme des Beschützenden Bereiches. Aus Sicherheitsgründen sind aber die Eingänge von ca. 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr (im
Winter während der Dunkelheit) verschlossen. Sie können aber trotzdem zu jeder Zeit Besuch empfangen. Wenn Sie unser Haus für einen längeren Zeitraum, bzw. über Nacht verlassen, bitten wir darum, das Pflegepersonal zu benachrichtigen, damit wir uns keine Sorgen machen müssen. Post Ihre persönliche Post wird Ihnen in der Regel vom Verwaltungspersonal gebracht. In Absprache kann sie auch an Betreuer und/oder Angehörige weitergeleitet werden. Ihre ausgehende Post können Sie gerne in der Verwaltung zur Weiterleitung abgeben. Ruhezeiten Bei den Ruhezeiten richten wir uns nach dem allgemein gültigen Mietrecht: Mittagsruhe 12 bis 14.00 Uhr; Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Reinigen der Zimmer Die Zimmer unserer Bewohner werden täglich nach Reinigungsplan gereinigt, ebenso die WC/Duschen. Schlüssel Natürlich können Sie auch einen Schlüssel für Ihr Zimmer; bzw. für die Eingangstüre erhalten Seelsorge Wir wollen Ihnen auch und gerade bei Pflegebedürftigkeit ein individuelles und ganzheitliches Leben ermöglichen. Dazu gehört, dass wir Ihren religiösen Glauben, wie auch Ihre Zweifel achten. Die Seelsorge beider Konfessionen steht Ihnen nach Absprache zu Gesprächen und Begleitung zur Verfügung. Zum unserem einmal die Woche stattfindenden Wortgottesdienst und den anderen Gottesdiensten Sie herzlich eingeladen. Unsere Aushänge informieren Sie über die Zeiten oder fragen Sie unsere Mitarbeiter/innen. Sturz- und Balancetraining Zweimal Wöchentlich bieten unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Haus Sturzund Balancetraining (Sturzprävention) an. Soziale Betreuung Unser Sozialer Dienst bietet umfangreiche Möglichkeiten an, den Tag zu strukturieren. Bitte beachten Sie die Aushänge, welche Veranstaltungen geplant sind. Die Teilnahme daran ist selbstverständlich freiwillig und in den Heimkosten enthalten. Die Mitarbeiterinnen dieses Dienstes bieten dem Einzelnen bei der Bewältigung der veränderten Wohn- und Lebenssituation in vielseitiger Hinsicht ihre Begleitung an. Diese Arbeit hat in erster Linie eine unterstützende Funktion. Dabei steht der
individuelle Hilfebedarf des einzelnen Bewohners im Vordergrund. Die Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs steht in Abhängigkeit von der körperlichen und seelischen Verfassung des Betroffenen. Unterstützungsbereiche sind: Psychosoziale Einzelbetreuung Integration neuer Bewohner Hilfestellung und Aufbau sozialer Kontakte Biographiearbeit (Einbeziehung des Lebenslaufes) Unterstützung bei der Wahrnehmung einer realisierbaren Selbstständigkeit Soziale Integration Aktivierung in Groß- und Kleingruppen Geburtstagsfeiern Teilnahme an konfessionellen und kommunalen Angeboten Ausflüge Feste und Feiern im Jahreskreis Aktivierungsbereiche Bewegung: Gymnastik Rhythmik Musik - Gehübungen Gedächtnis: erinnern rätseln erzählen Kino Kreativität: malen basteln werken -kochen backen Geselligkeit: singen feiern spielen Sinne: Düfte Gefühle ansprechen - tasten schmecken sehen - hören Es ist uns ein Anliegen, ganzheitliche Förderung und Begleitung anzubieten. Unsere Tages- und Wochenstruktur ist daher stark am Bewohner orientiert. Sie bietet eine Auswahl, an der sich jeder seinen Neigungen und Bedürfnissen entsprechend orientieren kann. Schwerpunkt der Arbeit im Sozialen Dienst ist die Erinnerungsarbeit und Orientierung. Die Intensität und Teilnahme am angebotenen Programm richtet sich immer nach der geistigen und körperlichen Verfassung, sowie der Selbstbestimmung des Bewohners. Telefon Die meisten Zimmer sind mit einem Telefonanschluss ausgestattet. Sie erhalten eine eigene Telefonnummer und einen Apparat mit besonders großen Tasten und beleuchtetem Display. Die Abrechnung erfolgt über die monatliche Heimkostenrechnung, die Gebühren richten sich nach der Preisgestaltung der Telekom. Tierhaltung Ein Kleintier, wie z. B. Vogel, Katze usw. (im Einzelfall auch ein Hund) können Sie dann mitbringen, wenn Sie es noch selbst versorgen können. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass Tierhaltung nicht in jedem Fall möglich ist. Über die Tierhaltung werden wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung abschließen.
Verwaltung Die Verwaltung hat werktäglich geöffnet: Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 und Freitag von 7:30 bis 13:00 Uhr. Vertrag Für den Aufenthalt bei uns ist ein sogenannter Heimvertrag erforderlich, den wir für Sie vorbereiten werden. Bitte lesen Sie den Text vor der Unterschrift sorgfältig durch und fragen Sie uns, wenn Sie etwas nicht verstehen. Vollmachten Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens direkt bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers weitreichende Entscheidungen treffen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Wenn der Vollmachtgeber nach seiner Genesung seine Belange wieder selbst regeln kann, fällt die Vorsorgevollmacht in den Stand vor der Notsituation zurück. Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den (späteren) Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht. Oft wird sie auch Patiententestament genannt. Eine solche Verfügung eignet vor allem dazu, bestimmte Behandlungen (z.b. künstliche Beatmung, Ernährung usw.) grundsätzlich auszuschließen. Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der rechtzeitigen, persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, auf längere Sicht seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Sie entfaltet vor allem dann ihre Wirkung, wenn das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen muss. Das Betreuungsgericht hat bei der Auswahl eines Betreuers die in der Betreuungsverfügung getätigten Vorschläge weitgehend zu berücksichtigen. Daher ist es sehr wichtig, dass das Betreuungsgericht rechtzeitig von einer solchen Verfügung Kenntnis erhält. In Bayern ist die Hinterlegung beim Gericht möglich. Bestellung eines Betreuers Eine Betreuung, die vom Betreuungsrichter ausgesprochen wird, kann durch eine Vorsorgevollmacht (siehe oben) weitgehend vermieden werden. Besteht keine Vorsorgevollmacht und tritt der Fall ein, dass der/die Betroffene seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann; bzw. seine Geschäfte nicht mehr selbst besorgen kann, kann die Bestellung einer rechtlichen Betreuung notwendig werden. Notarielle Beurkundung/Information Empfehlenswert ist eine Notarielle Beurkundung jeder Vollmacht. Umfangreiche Informationen erhalten Sie beim Justizministerium Bayern
(www.justiz.bayern.de). Aber auch viele kirchliche Stellen halten Info-Material zu diesem Themenkomplex bereit. In jedem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Wertsachen Gegenstände die einen höheren Wert repräsentieren oder von größerem Ausmaß sind, geben Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens oder in ein Schließfach bei Ihrer Bank. Keinesfalls sollten Sie Wertsachen oder Bargeld (außer kleine Summen) im Zimmer aufbewahren (siehe auch Bargeldverwaltung). Wäsche Ihre Leibwäsche und Oberbekleidung wird in unserer Wäscherei gewaschen. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass alle Wäschestücke mit Ihrem vollen Namen gekennzeichnet sind. Die Wäschezeichnung wird von uns durchgeführt. Bitte geben Sie Ihre Wäsche daher verpackt vor der Aufnahme (spätestens zur Aufnahme) im Wohnbereich ab. Wir kümmern uns darum, dass Sie ihre Sachen so schnell wie möglich eingezeichnet zurück erhalten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Namen nicht mehr entfernen lassen. Dieser Service ist kostenlos. Chemische Reinigung ist nicht in den Heimkosten enthalten, wird aber von unserer Wäscherei gegen gesonderte Berechnung übernommen. Wichtiger Hinweis: Für Kurzzeitpflege-Gäste gilt der Punkt Wäsche ausdrücklich nicht. In diesem Fall geben Sie Ihre gebrauchte Wäsche und Kleidung bitte Ihren Angehörigen mit. Bitte beachten: die Wäsche, die in der von uns gewaschen werden soll, muss unbedingt WASCHBAR und TROCKNERGEEIGNET sein. WC/Nasszelle Die Einzelzimmer im allgemeinen Pflegebereich verfügen zum großen Teil über eigene WC s mit Dusche. Im Obergeschoss teilen sich zwei Zimmer eine Nasszelle. Zusatzleistungen Die Kosten für Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte der gesonderten Aufstellung.
Ihre Ansprechpartner Die Namen Ihrer Ansprechpartner lauten: Einrichtung: Träger: Zuständige Behörde: Gesundheitsamt FQA (Heimaufsicht): Heimbeirat: Gerwin Pootemans Einrichtungsleiter Claudia Ettenhofer Pflegedienstleiterin Iris Bachhuber, Wohnbereichsleiterin WB I Magdalena Flohr Wohnbereichsleiterin WB II Michael Schwarz Wohnbereichsleiter Geronto-Bereich Ulrike Kühn Leiterin Sozialer Dienst Renate Fürhofer und Helene Leitner Verwaltungsfachkräfte Peter Holzapfel Küchenleiter SKF Seniorenheim St. Afra Kleines Karmelitengäßchen 6 86152 Augsburg Telefon: 0821/32909-24 Fax: -44 Sozialdienst katholischer Frauen e.v., Martina Kobriger, Geschäftsführerin Kleines Karmelitengäßchen 6, 86152 Augsburg, Tel.: 0821/32909-0/-25, email: info@skf-augsburg.de Stadt Augsburg Herr Richard Binzer Hoher Weg 8 86152 Augsburg Telefon: 0821/324-2022 Herr Bernhard Ulitzka Frau Mina Mücke Frau Maria Adamietz Frau Mathilde Stix Herr Gerd Hertle