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297 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2010 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. Oktober 2010 Nr. 22 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den deutsch-französischen Bachelor- Studiengang Deutsch-französische Studien: Grenzüber - schrei tende Kommunikation und Kooperation. Vom 25. Feb ruar 2010... 313

- 313 - Studienordnung für den deutsch-französischen Bachelor-Studiengang Deutsch-französische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation Vom 25. Februar 2010 Die Fakultät 4 (Philosophische Fakultät II Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften) der Universität des Saarlandes hat auf Grund von 54 des Gesetzes Nr. über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1706 zur Beendigung der Erhebung allgemeiner Studiengebühren an saarländischen Hochschulen vom 10. Februar 2010 (Amtsbl. S. 28) folgende Studienordnung zum Studium des deutsch-französischen Bachelor-Studiengangs Deutschfranzösische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation erlassen, die nach Zustimmung des Senats der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird. 1 Allgemeine Bestimmungen, berufliche Qualifikationen (1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums des Bachelor-Studiengangs Deutsch-französische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation auf Grund der Prüfungsordnung für den deutsch-französischen Bachelor-Studiengang Deutschfranzösische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation. (2) Gegenstand des Studiums sind Sprache, Kultur und Gesellschaft Deutschlands und Frankreichs unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden deutsch-französischen Zusammenarbeit sowie Theorie und Praxis der deutsch-französischen interkulturellen Kommunikation. Integraler Bestandteil des Studiengangs ist das gemeinsame Studium von deutschen und französischen Studierenden sowohl in Deutschland (Universität des Saarlandes) als auch in Frankreich (Université Paul Verlaine Metz). (3) Inhalte des Studiums sind die Vermittlung der deutschen und französischen Sprache und Kommunikationsstile sowie die theoretischen wie praktischen Grundlagen und Methoden der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf wirtschaftlicher, kultureller und rechtlicher Ebene mit Schwerpunkt auf der Grenzregion SaarLorLux. (4) Ziele der Ausbildung sind eine hohe deutsch-französische sprachliche Kompetenz und die Vermittlung vertiefter interkultureller Kompetenzen und Kenntnisse über Kultur, Medien und Gesellschaft des deutschen und des französischen Kulturraums, insbesondere der Grenzregion SaarLorLux, sowie grundlegender kultur- und kommunikationswissenschaftlicher Methodenkompetenz. Das Studienfach zielt daher auf Berufe in den Bereichen Kulturaustausch, Medien und Öffentlichkeitsarbeit im deutsch-französischen Kontext; grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften, Kammern und Verbänden; Kooperationen im Bereich Bildung und Wissenschaft; Mitarbeit in exportorientierten deutschen und französischen Unternehmen; Marketing und Vertrieb, Kommunikation, Personalentwicklung. (5) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. - 314-2 Veranstaltungstypen und Leistungen (1) Vorlesungen (VL) vermitteln einen Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich eines Faches und über dessen theoretische/methodische Grundlagen. Insbesondere vermitteln sie Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und über seine Forschungsprobleme. Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Nach Maßgabe der Lehrkraft sind von den Studierenden Pflichtlektüren als Studienleistung zu erbringen, die abgefragt werden können. (2) Proseminare (PS) haben einen einführenden Charakter und schaffen die Voraussetzungen wissenschaftlichen Arbeitens. Grundlage ist in der Regel die Lektüre von Primär- und Fachliteratur, die im Seminargespräch erarbeitet wird. Nach Maßgabe der Lehrkraft kann diese durch weitere Studienleistungen wie Referate, Protokolle, mündliche Überprüfungen und/oder schriftliche Übungen ergänzt werden. (3) Hauptseminare (HS) erweitern die in VL und PS erworbenen Kenntnisse und vermitteln durch das Studium von Primär- und Fachliteratur einen vertieften Einblick in einen Forschungsbereich. Nach Maßgabe der Lehrkraft sind von den Studierenden weitere Studienleistungen wie Referate, Protokolle und/oder schriftliche Übungen zu erbringen. (4) Übungen (Ü) dienen der Vermittlung fremdsprachlicher Kompetenzen, fachspezifischer Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und der Vertiefung von Grundkenntnissen. Nach Maßgabe der Lehrkraft sind von den Studierenden Studienleistungen wie Referate, Protokolle, mündliche Überprüfungen und/oder schriftliche Übungen zu erbringen. (5) Tutorien (T) vermitteln Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und eröffnen einen Zugang zu fachspezifischen Forschungsgegenständen und Praxisfeldern. (6) Kolloquien (K) sind in der Regel Lehrveranstaltungen für fortgeschrittene Studierende. In ihnen werden gemeinsam durch Diskussion insbesondere methodologische und theoretische Probleme eines Wissenschaftsbereichs erörtert. Sie dienen insbesondere der Vorbereitung auf die Abschlussarbeit (Bachelor-Arbeit). Nach Maßgabe der Lehrkraft sind von den Studierenden Studienleistungen wie Referate, Protokolle, mündliche Überprüfungen und/oder schriftliche Übungen zu erbringen. (7) Praktika (P) vermitteln einen Einblick in Arbeitsabläufe, Unternehmenskultur und berufliche Kommunikationsabläufe der jeweiligen Arbeitswelt und in die Alltagskultur des Landes der Zielsprache. (8) Für die in Frankreich absolvierten Studienabschnitte gelten die Bestimmungen der Université Paul Verlaine Metz. 3 Leistungsnachweise (1) Zu allen Modulen werden auf der Grundlage der Prüfungsordnung des deutsch-französischen Bachelor-Studiengangs "Deutsch-französische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation" Credit Points (CP) vergeben. (2) Das Prüfungsergebnis wird entweder durch den Vermerk 'bestanden'/'nicht bestanden' oder durch eine Note festgestellt. (3) Der Lernfortschritt zum Stoff einer Vorlesung/Einführung wird durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten Dauer oder alternativ durch eine Klausur überprüft, soweit dies zu einem Modul nicht anders geregelt ist. (4) Der Lernfortschritt zum Stoff einer Übung wird anhand von Übungsarbeiten, einer Klausur und/oder mündlichen Leistungen (z.b. Referat) überprüft. (5) Der Lernfortschritt in Seminaren (Proseminar/Hauptseminar) kann durch die Anfertigung von mündlichen Leistungen (z.b. Referat) und/oder von einer schriftlichen Hausarbeit belegt werden.

- 315 - (6) Der Lernfortschritt zu den Modulen kann bei einer Kombination mehrerer Veranstaltungen durch eine einzige Prüfung (z.b. Klausur in der Übung) überprüft werden. Dies ist in der Modulbeschreibung vermerkt. 4 Gewährleistung und Zuständigkeiten (1) Für die Gewährleistung der Bereitstellung der an der Universität des Saarlandes angebotenen Module des Bachelor-Studiengangs Deutsch-französische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation ist die Philosophische Fakultät II: Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften zuständig, der die Fachrichtung Romanistik zugeordnet ist. Die Fachrichtung Romanistik ist für das entsprechende Angebot inhaltlich zuständig. (2) Für die Gewährleistung der Bereitstellung der Module des Bachelor-Studiengangs Deutsch-französische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation im zweiten Studienjahr sowie für die entsprechend gekennzeichneten Module im ersten und dritten Studienjahr ist die Université Paul Verlaine Metz zuständig. 5 Aufbau und Umfang des Studiums (1) Ein erfolgreiches Studium des Studienfachs setzt den Erwerb von 180 Credits (inkl. der Bachelor-Arbeit von 10 Credits) voraus. (2) Das erste Studienjahr absolvieren die französischen Studierenden an der Université Paul Verlaine Metz, die deutschen Studierenden an der Universität des Saarlandes. (3) Das zweite Studienjahr absolvieren die Studierenden gemeinsam an der Université Paul Verlaine-Metz. (4) Das dritte Studienjahr absolvieren die Studierenden gemeinsam an der Universität des Saarlandes und wird mit einem gemeinsamen Bachelor beider Universitäten abgeschlossen. (5) Im ersten und im dritten Studienjahr absolvieren die Studierenden jeweils ein Modul, das von der Universität des Saarlandes und der Université Paul Verlaine Metz gemeinsam angeboten wird. (6) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums wird durch die Verleihung einer Bachelor- Urkunde beurkundet, die von der/dem jeweiligen Universitätspräsidentin/der Universitätspräsidenten der beiden beteiligten Universitäten unterzeichnet und mit den Siegeln der Universität des Saarlandes und der Université Paul Verlaine Metz versehen wird. 6 Studienplan Der Studiendekan erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan, der als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dient und in geeigneter Form bekannt gemacht wird. Module - 316-7 Modulübersicht 1. Studienjahr: Universität des Saarlandes Sprachausbildung Französisch 12 Kultur und Gesellschaft 7 Kommunikation und Medien 14 Methodische Grundlagen 9 2. Fremdsprache 6 Französische Literaturwissenschaft 7 Lehrveranstaltung nach Wahl 5 Gesamt 60 ECTS-Punkte Französische Studierende im 1. Studienjahr studieren ein analoges Programm im Umfang von 60 CP an der Université Paul Verlaine-Metz. Für Organisation und inhaltliche Ausgestaltung dieser Module ist die Université Paul Verlaine-Metz in Absprache mit der Universität des Saarlandes zuständig. Im zweiten Jahr sind an der Université Paul Verlaine-Metz Module im Umfang von 60 CP aus den Gegenstandsbereichen des Studiengangs zu belegen. Diese umfassen u.a. die Bereiche französische Sprache, Landeskunde und Kultur, deutsch-französische Beziehungen, Medien und Informationswissenschaft, Fremdsprachen. Für die inhaltliche Ausgestaltung und Organisation der Module ist die Université Paul Verlaine Metz in Absprache mit der Universität des Saarlandes zuständig. Die in diesen Studienjahren an der Université Paul Verlaine-Metz erbrachten Studienleistungen werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung von der Universität des Saarlandes anerkannt. Module 3. Studienjahr: Universität des Saarlandes Sprachausbildung Französisch / Deutsch 12 Interkulturelle Kommunikation und Medien 7 Methodische Grundlagen und 2. Fremdsprache 6 Vertiefungsmodul 15 ECTS-Punkte Praktikum 10 Bachelorarbeit 10 Gesamt 60

- 317-8 Beschreibungen der Module an der Universität des Saarlandes 1. Studienjahr Alle Module des ersten Studienjahrs sind bis Ende des 2. Fachsemesters zu absolvieren. Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um Pflichtmodule. Modul Sprachausbildung Französisch (DFS L1-SF) 1 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 1 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 2 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 2 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 Gesamt 8 12 Je nach vermittelten Kompetenzen schriftliche bzw. mündliche Leistungen. Die Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Einzelnoten. Modul Kultur und Gesellschaft (DFS L1-KG) 1 Einführung in die Landeskunde Frankreichs VL 2 3 1 Initiation à la civilisation française PS 2 4 Klausur (benotet) in der Vorlesung; Referat (unbenotet) im Proseminar Modul Kommunikation und Medien (DFS L1-KM) 2 Einführung in die französische Kultur- und Medienwissenschaft 2 Aspekte der französischen Kultur- und Medienwissenschaft VL 2 3 PS 2 4 1/2 Linguistik I PS 2 3 2 Linguistik II PS 2 4 Gesamt 8 14 Turnus jährlich Klausuren (benotet), in der Vorlesung sowie in Linguistik I, Referate (unbenotet) in Linguistik II sowie im Proseminar Aspekte der französischen Kultur- und Medienwissenschaft. - 318 - Modul Methodische Grundlagen (DFS L1-MG) 1 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Ü 2 3 1/2 Initiation à l interculturalité et à ses problèmes (gemeinsame Veranstaltung mit der Université Paul Verlaine-Metz) Ü 2 6 Gesamt 4 9 Klausur (benotet) in der Übung Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten; Übungsaufgaben (benotet) in der Übung Initiation à l interculturalité. Modul 2. Fremdsprache (DFS L1-FS) 1/2 Sprachkurs am Sprachenzentrum Ü 2 3 1/2 Sprachkurs am Sprachenzentrum Ü 2 3 Gesamt 4 6 Nach Regelungen des Sprachenzentrums, i.d.r. durch Klausur (benotet). Modul Französische Literaturwissenschaft (DFS L1-FL) 1/2 Überblicksvorlesung Französische Literaturwissenschaft VL 2 3 1/2 Literaturwissenschaft Französisch PS 2 4 Klausur (b) in der Vorlesung. Modul Lehrveranstaltung nach Wahl (DFS L1-W) 1/2 Veranstaltung nach Wahl aus den Gegenstandsbereichen des Studiengangs PS 2 5 Gesamt 2 5 Hausarbeit (b)

- 319-3. Studienjahr Alle Module des dritten Studienjahrs sind bis Ende des 6. Fachsemesters zu absolvieren. Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um Pflichtmodule. Modul Sprachausbildung Französisch / Deutsch (DFS L3-SFD) 5 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 5 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 6 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 6 Übung zur Sprachpraxis nach Wahl Ü 2 3 Gesamt 8 12 Je nach vermittelten Kompetenzen schriftliche bzw. mündliche Leistungen. Die Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Einzelnoten. Modul Interkulturelle Kommunikation und Medien (DFS L3-IKM) 5 Theorie und Praxis der Interkulturellen Kommunikation VL 2 3 5 Interkulturelles Management PS 2 4 Klausur (benotet) in der Vorlesung und in der Übung. Die Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus den beiden Einzelnoten. - 320 - Modul Vertiefungsmodul (DFS L3-VM) 5 Intermedialität PS/HS 2 5/7* 5 Landeskunde PS/HS 2 5/7* 5/6 Veranstaltungen nach Wahl aus den Gegenstandsbereichen des Studiengangs S / VL / Ü 2-4 3/5* Gesamt 6-8 15 Hausarbeiten (benotet) in den Proseminaren; Referat (unbenotet) oder Hausarbeit (benotet) im Hauptseminar. Die Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden besten Einzelnoten. * Wird ein Hauptseminar mit Hausarbeit (7 CP) belegt, ist als Lehrveranstaltung nach Wahl anstatt eines Proseminars eine Vorlesung / Übung mit 3 CP zu belegen. Modul Praktikum (DFS L3-P) 5/6 Praktikum im Partnerland (mind. 2 Monate) P 10 Gesamt 10 Praktikumsbericht (unbenotet) 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Modul Methodische Grundlagen und 2. Fremdsprache (DFS L3-MG) Saarbrücken, 17. August 2010 5/6 Sprachkurs am Sprachenzentrum Ü 2 3 6 Kolloquium zur Bachelor-Arbeit K 2 3 Der Universitätspräsident Univ.-Prof. Dr. Volker Linneweber Gesamt 2 6 Turnus jährlich Sprachkurs: nach Regelung des Sprachenzentrums (benotet); Kolloquium: Referat (unbenotet).