Bilanz der Verwaltungsreform in Ämtern und Gemeinden - Über 14 Millionen Euro weniger Bürokratiekosten

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Transkript:

Pressemitteilung veröffentlicht am: 09.01.2007 Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler, Innenministerium Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Tel: 0431-988-3007, Fax: 0431-988-3003 Absender: Innenministerium Kontakt: pressestelle@im.landsh.de Bilanz der Verwaltungsreform in Ämtern und Gemeinden - Über 14 Millionen Euro weniger Bürokratiekosten KIEL. Innenminister Ralf Stegner hat eine positive Bilanz der Reform der Kommunalverwaltungen gezogen. Wie der Minister am Dienstag (9. Januar) in Kiel mitteilte, wird die Zahl von ursprünglich 222 Verwaltungen von Ämtern und amtsfreien Gemeinden auf 148 sinken. In den vergangenen sechs Jahren fielen bereits 27 hauptamtliche Verwaltungen weg, weitere 47 Verwaltungen werden bis zur Kommunalwahl im Mai nächsten Jahres eingespart. Die Wirtschaftlichkeit größerer Kommunalverwaltungen sei offensichtlich, sagte Stegner. Nach Berechnungen des Landesrechnungshofes ergebe ein Verwaltungszusammenschluss pro Jahr mittelfristige Einsparungen von mindestens 200.000 Euro. Durch die Verwaltungsfusionen müssten die betroffenen Kommunen über 14 Millionen Euro jährlich weniger an Kosten für Bürokratie aufwenden. "Jeder Euro, den das Land und die Kommunen für ihre Verwaltung sparen, steht für Kindergärten, die Feuerwehr oder zum Schuldenabbau zu Verfügung", sagte Stegner. Die Verwaltungszusammenschlüsse waren freiwillig. "Das beweist Weitsicht und Tatkraft", sagte der Minister. Die Kommunalpolitiker hätten viel Aufgeschlossenheit für moderne Strukturen gezeigt. Die Verwaltungsfusionen wurden mit einer Gesamtsumme - der so genannten Hochzeitsprämie - in Höhe von über 17 Millionen Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und aus Landesmitteln gefördert. Stegner erinnerte daran, dass Kommunalverwaltungen nur zukunftsfähig seien, wenn sie mindestens 8.000 Einwohner betreuten. Diese Größe sei erforderlich, um die jetzt schon vorhandenen Aufgaben zu erfüllen. Wer mehr Aufgaben, mehr Verantwortung und somit mehr gestalten wolle, müsse weiter wachsen oder mit anderen Verwaltungen zusammenarbeiten. Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz, wonach jede Verwaltung für mindestens 8.000 Einwohner zuständig sein soll. Das Gesetz ermächtigt die Landesregierung, durch Rechtsverordnung Verwaltungen zusammenzuführen, die diese erforderliche Größe nicht besitzen. Lediglich das Amt Flintbek mit dem Amt Molfsee sowie die Gemeinden Klausdorf und Oststeinbek und die Stadt Tönning haben noch keine entsprechenden Vereinbarungen zur Bildung größerer Verwaltungseinheiten gefasst. Stegner ist weiter zuversichtlich, dass sich auch in diesen Kommunen die Dinge ohne Zwang klären werden. Einiges erledige sich von selbst, anderes sei auf einem guten Weg. Beispielsweise verhandle Klausdorf über einen Beitritt zum Amt Schrevenborn und Oststeinbek werde nach eigenen Angaben demnächst die 8.000-Einwohner-Grenze überschreiten.

Bereits in Kraft getreten sind seit 2001 insgesamt 22 Verwaltungszusammenschlüsse, durch die die Zahl der Verwaltungseinheiten um 27 gesunken ist: 1. Januar 2001: Beitritt der Gemeinde Westerrönfeld zum Amt Jevenstedt (Kreis Rendsburg- 1. Januar 2003: Zusammenschluss der zuvor dem Amt Fehmarn angehörenden Gemeinden Westfehmarn, Landkirchen auf Fehmarn und Bannesdorf auf Fehmarn sowie der Stadt Burg auf Fehmarn zur Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein) 1. April 2003: Beitritt der Gemeinde Lägerdorf zum Amt Breitenburg (Kreis Steinburg) 1. Januar 2004: Beitritt der Gemeinde List zum Amt Landschaft Sylt, dessen Verwaltungsgeschäfte die Gemeinde Sylt-Ost durchführt (Kreis Nordfriesland) 1. Januar 2005: Bildung des Amtes Ostholstein-Mitte aus den Gemeinden der früheren Ämter Schönwalde und Neustadt-Land (Kreis Ostholstein) 1. Juli 2005: Bildung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Wilster und dem ihre Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Amt Wilstermarsch (Kreis Steinburg) 1. Oktober 2005: Bildung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Wiedingharde und der seine Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Niebüll (Kreis Nordfriesland) 1. Januar 2006: Beitritt der Stadt Garding zum Amt Eiderstedt (Kreis Nordfriesland) Bildung des Amtes Trave-Land aus den Gemeinden der früheren Ämter Segeberg- Land und Wensin (Kreis Segeberg 1. Juli 2006: Beitritt der Gemeinde Appen zum Amt Moorrege (Kreis Pinneberg)

1. Januar 2007[i]: Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Breitenfelde und der seine Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) Auflösung des Amtes Gudow-Sterley und Beitritt der Gemeinden Brunsmark, Hollenbek, Horst, Klein Zecher, Seedorf, Salem und Sterley zum Amt Ratzeburg- Land, dessen Name in Amt Lauenburgische Seen geändert wird, der Gemeinden Besenthal, Göttin, Gudow und Langenlehsten zum Amt Büchen, dessen Verwaltungsgeschäfte die Gemeinde Büchen durchführt, sowie der Gemeinden Grambek und Lehmrade zum eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Mölln bildenden Amt Breitenfelde (Kreis Herzogtum Lauenburg) Bildung des Amtes Föhr-Amrum aus den Gemeinden der früheren Ämter Amrum und Föhr-Land sowie der Stadt Wyk auf Föhr (Kreis Nordfriesland) Auflösung des Amtes Grube und Bildung von Verwaltungsgemeinschaften der Gemeinden Dahme, Grube und Kellenhusen (Ostsee) jeweils mit der ihre Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Gemeinde Grömitz sowie Beitritt der Gemeinde Riepsdorf zum Amt Lensahn, dessen Verwaltungsgeschäfte die Gemeinde Lensahn durchführt (Kreis Ostholstein) Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Süsel und der ihre Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Eutin (Kreis Ostholstein) Beitritt der fortan die Geschäfte des Amtes durchführenden Gemeinde Bosau zum Amt Plön-Land, dessen Name in Amt Großer Plöner See geändert wird (Kreis Ostholstein bzw. Kreis Plön) Bildung des Amtes Pinnau aus den Gemeinden der früheren Ämter Bönningstedt und Pinneberg-Land (Kreis Pinneberg) Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Haseldorf und der seine Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Uetersen (Kreis Pinneberg) Bildung des Amtes Schrevenborn aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen (Kreis Plön) Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zwischen den Ämtern Aukrug, Hanerau- Hademarschen und Hohenwestedt-Land und der ihre Verwaltungsgeschäfte fortan jeweils mit durchführenden Gemeinde Hohenwestedt (Kreis Rendsburg- Beitritt der Stadt Nortorf zum Amt Nortorf-Land, dessen Name in Amt Nortorfer Land geändert wird (Kreis Rendsburg- Bildung des Amtes Eiderkanal aus den Gemeinden des früheren Amtes Osterrönfeld und der Gemeinde Schacht-Audorf (Kreis Rendsburg-

Bildung des Amtes Südangeln aus den Gemeinden der früheren Ämter Böklund und Tolk sowie den zuvor dem Amt Schuby angehörenden Gemeinden Idstedt und Neuberend (Kreis Schleswig-Flensburg) Darüber hinaus sind 34 weitere Verwaltungszusammenschlüsse von den Kommunen beschlossen worden, durch die Zahl der Verwaltungseinheiten um weitere 47 sinkt[ii],[iii]: 1. Juli 2007: Bildung eines neuen Amtes Bordesholm aus der Gemeinde Bordesholm und den Gemeinden des derzeitigen Amtes Bordesholm-Land (Kreis Rendsburg- 1. Januar 2008: Bildung eines neuen Amtes Burg-St. Michaelisdonn aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Kirchspielslandgemeinde Burg-Süderhastedt und Kirchspielslandgemeinde Eddelak-St. Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen) Bildung eines neuen Amtes Kirchspielslandgemeinde Heider Umland aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Kirchspielslandgemeinde Heide-Land und Kirchspielslandgemeinde Weddingstedt (Kreis Dithmarschen) Bildung eines neuen Amtes aus der Stadt Marne, der Gemeinde Friedrichskoog und den Gemeinden des derzeitigen Amtes Kirchspielslandgemeinde Marne-Land (Kreis Dithmarschen) Bildung eines neuen Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Kirchspielslandgemeinde Hennstedt, Kirchspielslandgemeinde Lunden und Kirchspielslandgemeinde Tellingstedt (Kreis Dithmarschen) Bildung eines neuen Amtes Sandesneben-Nusse aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Nusse und Sandesneben (Kreis Herzogtum Lauenburg) Beitritt der Gemeinden und des Forstgutsbezirks des Amtes Aumühle-Wohltorf, dessen Verwaltungsgeschäfte die Gemeinde Aumühle durchführt, zum Amt Hohe Elbgeest (Kreis Herzogtum Lauenburg) Beitritt der Gemeinde St. Peter-Ording zum Amt Eiderstedt (Kreis Nordfriesland) Bildung eines neuen Amtes Südtondern aus der Stadt Niebüll, der Gemeinde Leck und den Gemeinden der derzeitigen Ämter Bökingharde, Karrharde, Süderlügum und Wiedingharde, dessen Verwaltungsgeschäfte derzeit die Stadt Niebüll durchführt (Kreis Nordfriesland) Bildung eines neuen Amtes Husum-Land aus den Gemeinden der Ämter Friedrichstadt ohne die Stadt Friedrichstadt, Hattstedt, Nordstrand und Treene bei Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Friedrichstadt und dem ihre Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden neuen Amt (Kreis Nordfriesland)

Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Pellworm und der seine Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Husum (Kreis Nordfriesland) Beitritt der Gemeinde Großenbrode zum Amt Oldenburg-Land (Kreis Ostholstein) Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Hörnerkirchen und der seine Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Barmstedt (Kreis Pinneberg) Bildung eines neuen Amtes Bokhorst-Wankendorf aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Bokhorst und Wankendorf (Kreis Plön)[iv] Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Selent/Schlesen und der seine Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Gemeinde Raisdorf (Kreis Plön) Beitritt der Gemeinden Laboe und Schönberg (Holstein) zum Amt Probstei (Kreis Plön) Beitritt der Stadt Lütjenburg zum Amt Lütjenburg-Land, dessen Name in Amt Lütjenburg geändert wird (Kreis Plön) Beitritt der Gemeinde Gettorf zum Amt Dänischer Wohld (Kreis Rendsburg- Bildung eines neuen Amtes Hüttener Berge aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Hütten und Wittensee (Kreis Rendsburg- Bildung eines neuen Amtes Schlei-Ostsee aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Schlei, Schwansen und Windeby (Kreis Rendsburg- Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Glücksburg (Ostsee) (Kreis Schleswig-Flensburg) und der ihre Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Flensburg Bildung eines neuen Amtes Geltinger Bucht aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Gelting und Steinbergkirche (Kreis Schleswig-Flensburg) Beitritt der Gemeinde Sörup zum Amt Satrup, dessen Name in Amt Mittelangeln geändert wird (Kreis Schleswig-Flensburg) Bildung eines neuen Amtes Arensharde aus den Gemeinden der derzeitigen Ämter Schuby ohne die bereits ausgeschiedenen Gemeinden Idstedt und Neuberend und Silberstedt (Kreis Schleswig-Flensburg) Bildung eines neuen Amtes Kropp-Stapelholm aus den Gemeinden der Ämter Stapelholm und Kropp, dessen Verwaltungsgeschäfte die Gemeinde Kropp führt, ebenso wie die Verwaltungsgeschäfte des neuen Amtes (Kreis Schleswig-Flensburg) Beitritt der Gemeinde Boostedt zum Amt Rickling (Kreis Segeberg)

Beitritt der Gemeinde Trappenkamp zum Amt Bornhöved (Kreis Segeberg) Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Ellerau und der ihre Verwaltungsgeschäfte fortan mit durchführenden Stadt Norderstedt (Kreis Segeberg) Beitritt der Gemeinden des Amtes Herzhorn zum Amt Horst, dessen Name in Amt Horst-Herzhorn geändert wird (Kreis Steinburg) Auflösung des Amtes Hohenlockstedt und Beitritt der Gemeinden Lohbarbek, Silzen, Schlotfeld und Winseldorf zum Amt Itzehoe-Land sowie Bildung eines neuen Amtes aus den Gemeinden Hohenlockstedt und Lockstedt, der Stadt Kellinghusen und den Gemeinden des Amtes Kellinghusen-Land (Kreis Steinburg) Beitritt der Gemeinde Tangstedt zum Amt Itzstedt (Kreis Stormarn bzw. Kreis Segeberg) 1. April 2008: Bildung eines neuen Amtes Mittleres Nordfriesland aus der Stadt Bredstedt sowie den Gemeinden der derzeitigen Ämter Bredstedt-Land und Stollberg bei Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Reußenköge und dem ihre Verwaltungsgeschäfte fortan anstelle der Stadt Bredstedt mit durchführenden neuen Amt (Kreis Nordfriesland) Tag der Kommunalwahl im Mai 2008: Bildung eines neuen Amtes Mitteldithmarschen aus der Stadt Meldorf und den Gemeinden der derzeitigen Ämter Kirchspielslandgemeinde Meldorf-Land und Kirchspielslandgemeinde Albersdorf (Kreis Dithmarschen) Bildung eines neuen Amtes Büsum-Wesselburen aus der Stadt Wesselburen sowie den Gemeinden der Ämter Kirchspielslandgemeinde Wesselburen und Kirchspielslandgemeinde Büsum, dessen Verwaltungsgeschäfte die Gemeinde Büsum durchführt, ebenso wie die Verwaltungsgeschäfte des neuen Amtes (Kreis Dithmarschen) Damit sinkt die Zahl der Verwaltungseinheiten der Ämter und amtsfreien Gemeinden durch von den Kommunen vereinbarte Zusammenschlüsse von 222 vor der Jahrtausendwende über 195 heute auf noch 148 zur Kommunalwahl 2008. Keine Bildung einer größeren Verwaltungseinheit vereinbart haben bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase am 31. Dezember 2006 folgendes Amt und folgende amtsfreien Gemeinden unter 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern: Amt Flintbek; das Amt spricht sich für die Bildung eines gemeinsamen neuen Amtes mit dem Amt Molfsee aus. Das Amt Molfsee hat einen solchen Beschluss nicht gefasst. Die Gemeinde Rumohr im Amt Molfsee hat einen Wechsel der Amtszugehörigkeit zum Amt Flintbek beantragt, durch den die Einwohnerzahl des Amtes Flintbek die Zahl von 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über-, das Amt Molfsee sie aber unterschritte

Gemeinde Klausdorf; die Gemeinde hat Gespräche mit dem Amt Schrevenborn ü- ber einen Beitritt zum Amt aufgenommen Gemeinde Oststeinbek; die Gemeinde wird nach eigener Einschätzung demnächst die Zahl von 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschreiten Stadt Tönning [i] Zu diesem Zeitpunkt hat außerdem die Gemeinde Schobüll das Amt Hattstedt verlassen und ist in die Stadt Husum eingemeindet worden. [ii] Die Beschlüsse müssen dem Innenministerium teilweise noch durch die Kommunen bzw. Kommunalaufsichtsbehörden vorgelegt werden. [iii] In einigen Fällen haben einzelne amtsangehörige Gemeinden einen Wechsel ihrer Verwaltungsbetreuung beantragt, über den das Innenministerium entscheiden wird. [iv] Verlassen die Gemeinden Bönebüttel und Tasdorf das Amt Bokhorst, erreichen die übrigen Gemeinden beider Ämter zusammen nicht mehr die erforderliche Mindestgröße von 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.