ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT

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Transkript:

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT 1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1.1 Meldedatensätze Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner in den Meldedatensätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellen- und Messrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem Messstellen- und Messrahmenvertrag geregelt. Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Geräteausbau- und/oder Geräteeinbaumitteilungen an den Netzbetreiber mitteilen. Die Mitteilung eines Gerätewechsels setzt sich aus einer Geräteausbaumitteilung und einer Geräteeinbaummitteilung zusammen. 1.2 Messdaten Für Umfang und Qualität der vom Messstellenbetreiber am Ort der Messstelle bereitzustellenden Messdaten gelten folgende Mindestanforderungen: Einhaltung der Datenformate, Übertragungsprotokolle und Geräteeinstellungen 1.2.1 Lastgangzähler Neben dem VDN-Lastenheft "Elektronische Lastgangzähler" gelten folgende Feststellungen: Die Einstellungen für die Datenübertragung der ZFA sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Zählertypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Gerätetyp Protokoll Elster-Instromet A 1500 IEC 61107 Elster-Instromet A 1350 IEC 61107 ISKRA MT 851 IEC 61107 Stand: 09. September 2010 Seite 1 von 9

Es werden folgende Zählerinformationen je Messstelle für die Zählerfernauslesung benötigt: -Bezeichnung -CS-Schnittstellenpasswort -Adresse -Kennstring -Zeitsynchronisation (z. B. DCF77, FRE Leitstelle) Nenngrößen, Zählerkonstanten, Vor- und Nachkommastellen der Zählregister bei Lastgangzähler: Direkt messende Vierleiterzähler Nennspannung Nenn- /Grenzstrom 3 x 230/400 V 5(100) A 10(100) A Zählerkonstanten RA = 250 Imp/kWh RL = 500 Imp/kWh Register kwh Register kw Leistung kum. 00 000 000 00,00 0 000,00 Indirekt messende Vierleiterzähler Nennspannung Nenn- /Grenzstrom Zählerkonstanten 3 x 230/400 V 5 A RA = 5.000 Imp/kWh RL = 5.000 Imp/kWh Register kwh Indirekt messende Dreileiterzähler/Vierleiterzähler (halbprimär) Register kw Leistung kum. 00 000, 000 0,000 000,000 Nennspannung [V] 3*10000/100 3*10000/ 3 /100/ 3 Nenn- /Grenzstrom Zählerkonstanten Register kwh Register kw Leistung kum. 5 A 0 000 000, 0 0,000 000,000 Stand: 09. September 2010 Seite 2 von 9

1.2.2 Modem Datenübertragungsrate CS-Schnittstelle 9.600 Baud fest Datenübertragung 7, E, 1 Modemtyp GSM/GPRS Verfügbarkeit oder Festnetz, bei Festnetzmodem: durchwahlfähiger Analog-Anschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Anschluss mit a/b-adapter ohne Parallelschaltung anderer Geräte (keine Zeitfenster). Modempasswort Ja, erforderlich Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Festnetz-Typ GSM-Typ ACTARIS Sparkline II Sparkline II Görlitz ENC 290 g Elster-Instromet DM 100/200 DM 500/600 Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: -Typenbezeichnung 1.2.3 Wirkarbeitszähler ohne Lastgangmessung Vor- und Nachkommastellen bei Wirkarbeitszählern: Direkt angeschlossene Zähler min. 6 Vorkommastellen, 1 Nachkommastelle Wandlerzähler min. 5 Vorkommastellen, 3 Nachkommastellen Stand: 09. September 2010 Seite 3 von 9

1.2.4 Zählerfernauslesung Für die Zählerfernauslesung durch den Netzbetreiber ist durch den Messstellenbetreiber die folgende Mindestverfügbarkeit der Messdaten sicherzustellen: Festnetzmodem Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Besetztfälle < 3 %) Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei durchwahlfähigen Telekommunikationsanlagenanschlüssen beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: Umbau auf einen separaten Festnetzanschluss mit eigener Rufnummer; Austausch des Festnetzmodems gegen ein GSM- Modem. GSM-Modem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Kommunikationsunterbrechungen/Nichtverfügbarkeit des GSM-Netzes < 3 % Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei GSM-Anschlüssen abhängig von der Ursache der Erreichbarkeitsminderung beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: Einbau einer GSM-Zusatzantenne; Wechsel zu einem Mobilnetzbetreiber mit besserer Netzverfügbarkeit; Umbau auf Festnetzanschluss. In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber zusätzlich Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Messstellen mit Arbeitszähler: Auslöser für Ermittlung des Zählerstands Termin der Datenweitergabe Informationsumfang Zählereinbau Zählerwechsel vor dem Zählerausbau unmittelbar nach Ablesung, Ausbau- bzw. Einbau Datenumfang gemäß Abschnitt 2.1: Meldedatensatz für Geräteeinbaumitteilung bzw. Geräteausbaumitteilung Messstellen mit Lastgangzähler: Auslöser für Ermittlung der Lastgänge und Zählerstände Termin der Datenweitergabe Zählereinbau Zählerwechsel vor dem Zählerausbau Modemstörung Zählerstörung Unmittelbar nach Ablesung Stand: 09. September 2010 Seite 4 von 9

Informationsumfang Alle nicht per Fernauslesung bereits ausgelesenen Messdaten Zählpunktsbezeichnung täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer- /Winter - Zeitumstellung) Viertelstunden-Energiewerte in (kwh) bzw. Zähler für eine Energierichtung: +A, +R Zähler für zwei Energieeinrichtungen: +A, +R, -A, -R oder alternativ: Zählpunktsbezeichnung täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer- /Winter - Zeitumstellung) Viertelstunden-Leistungswerte in (kw) bzw. (kvar) Zähler für eine Energierichtung +P, +Q Zähler für zwei Energieeinrichtungen: +P, +Q, -P, -Q Betriebszustand während des Einbau/Ausbau/Wechsels Ersatzwerte für den nicht gemessenen Zeitraum 2. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Gas 2.1 Meldedatensätze Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner in den Meldedatensätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellen- und Messrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem Messstellen- und Messrahmenvertrag geregelt. Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Geräteausbau- und/oder Geräteeinbaumitteilungen an den Netzbetreiber mitteilen. Die Mitteilung eines Gerätewechsels setzt sich aus einer Geräteausbaumitteilung und einer Geräteeinbaummitteilung zusammen. Stand: 09. September 2010 Seite 5 von 9

2.2 Messdaten Für Umfang und Qualität der vom Messstellenbetreiber am Ort der Messstelle bereitzustellenden Messdaten gelten folgende Mindestanforderungen: Einhaltung der Datenformate, Übertragungsprotokolle und Geräteeinstellungen 2.2.1 Lastgangmessung Neben der G 2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze gelten folgende Feststellung: Die Einstellungen für die Datenübertragung der ZFA sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Für folgende Datenregistriergeräte ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Datenregistriergeräte ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Datenregistriergerätes über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Gerätetyp Protokoll Elster-Instromet Encoder DL 210 IEC 61107 Elster-Instromet Encoder EK 260 IEC 61107 Flowcomp Z 1 DSfG Es werden folgende Zähler-/Geräteinformationen je Messstelle inklusive aller Zusatzgeräte der jeweiligen Messstrecke für die Zählerfernauslesung benötigt: -/Gerätetyp-Bezeichnung -/Gerätenummer (Eigentumsnummer) -/Gerätepasswörter -/Geräteadresse -/Gerätekennstring -Zeitsynchronisation Stand: 09. September 2010 Seite 6 von 9

2.2.2 Modem Datenübertragungsparameter Sind anzugeben (z. B. 9.600 Baud; 7, E, 1) Modemtyp GSM/GPRS Verfügbarkeit oder Festnetz, bei Festnetzmodem: durchwahlfähiger Analog-Anschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Anschluss mit a/b-adapter ohne Parallelschaltung anderer Geräte (keine Zeitfenster). Modempasswort Ja, erforderlich Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Festnetz-Typ GSM-Typ Elster-Instromet FE 260 FE 260 + integrierte Modems der o. g. Datenlogger Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: -Typenbezeichnung 2.2.3 Gaszähler ohne Lastgangmessung Vor- und Nachkommastellen bei Gaszählern: Zähler min. 6 Vorkommastellen, 2 Nachkommastellen Stand: 09. September 2010 Seite 7 von 9

2.2.4 Zählerfernauslesung Für die Zählerfernauslesung durch den Netzbetreiber ist durch den Messstellenbetreiber die folgende Mindestverfügbarkeit der Messdaten sicherzustellen: Festnetzmodem Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Besetztfälle < 3 %) Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei durchwahlfähigen Telekommunikationsanlagenanschlüssen beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: Umbau auf einen separaten Festnetzanschluss mit eigener Rufnummer; Austausch des Festnetzmodems gegen ein GSM- Modem. GSM-Modem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Kommunikationsunterbrechungen/Nichtverfügbarkeit des GSM-Netzes < 3 % Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei GSM-Anschlüssen abhängig von der Ursache der Erreichbarkeitsminderung beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: Einbau einer GSM-Zusatzantenne; Wechsel zu einem Mobilnetzbetreiber mit besserer Netzverfügbarkeit; Umbau auf Festnetzanschluss. In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Messstellen mit Arbeitszähler: Auslöser für Ermittlung des Zählerstands Termin der Datenweitergabe Informationsumfang Zählereinbau Zählerwechsel vor dem Zählerausbau unmittelbar nach Ablesung, Ausbau- bzw. Einbau Datenumfang gemäß Abschnitt 2.1: Meldedatensatz für Geräteeinbaumitteilung bzw. Geräteausbaumitteilung Messstellen mit Lastgangmessung (Datenlogger): Auslöser für Ermittlung der Lastgänge und Zählerstände Zähler-/Geräteeinbau Zähler-/Gerätewechsel vor dem Zähler-/Geräteausbau Modemstörung Zähler-/Gerätestörung Stand: 09. September 2010 Seite 8 von 9

Termin der Datenweitergabe Informationsumfang Unmittelbar nach Ablesung Alle nicht per Fernauslesung bereits ausgelesenen Messdaten Zählpunktsbezeichnung täglich 24 (bzw. 25 oder 23 bei Sommer- /Winter - Zeitumstellung) Stunden-Volumenwerte in (m³) Stand: 09. September 2010 Seite 9 von 9