Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Stromversorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Stromversorgung"

Transkript

1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität für den Bereich der Stromversorgung im Verteilnetz der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH

2 Einleitung In der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 ist in 21 b, Absatz 2 festgelegt, dass der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers von einem Dritten durchgeführt werden kann. Hierzu hat der Netzbetreiber für sein Netzgebiet einheitliche technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität zu veröffentlichen, die sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend sind. Mit den vorliegenden technischen Mindestanforderungen und den Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität für Messstellen in Kunden- und Netzanlagen, die an das Verteilnetz Strom der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH angeschlossen sind, wird die Vorgabe eines einheitlichen Anforderungsprofils an Messstellen sichergestellt. Diese Mindestanforderungen gelten sowohl für durch den Netzbetreiber als auch für durch dritte Messstellenbetreiber betriebene Messstellen und sind somit von allen Messstellenbetreibers und Messdienstleistern gleichermaßen einzuhalten. Von ihnen darf nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit den Stadtwerken Georgsmarienhütte Netz GmbH abgewichen werden. Jeder Messstellenbetreiber muss in einer von ihm betriebenen Messstelle alle Messkonfigurationen gemäß Abschnitt 1.2 anbieten und betreiben können, die unter Berücksichtigung der Anschlusssituation in der betreffenden Kundenanlage auftreten können. Neben den vorliegenden Mindestanforderungen sind bei der technischen Umsetzung in Anlagen, die an das Netz der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH angeschlossen sind, die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 mit Erläuterungen des VdEW die Technischen Bedingungen und Hinweise für Mittelspannung und für Niederspannung der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zu beachten. Des Weiteren ist die Richtlinie Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz anzuwenden. Mess- und Steuereinrichtungen sind in Zählerschränken nach DIN unterzubringen. Des Weiteren gilt der Metering Code in der jeweils aktuellen Version. Seite 2 von 26

3 Geltungsbereich Sachlich Diese Mindestanforderungen gelten für Abrechnungs- und Vergleichsmessungen in Kundenund Netzanlagen, die an das Verteilnetz der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH angeschlossen sind. Zeitlich Die vorliegenden Technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität gelten ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb auf unbestimmte Zeit. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle bisherigen von den Stadtwerken Georgsmarienhütte Netz GmbH veröffentlichten Ausgaben ihre Gültigkeit. Die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH sind berechtigt, die Technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität zu aktualisieren, sofern sie hierzu eine Notwendigkeit sehen. Aktualisierte Ausgaben werden mindestens einen Monat vor Gültigkeitsbeginn auf der Internetseite der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH veröffentlicht und den im Netz der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH tätigen Messstellenbetreibers zur Kenntnis gegeben. Seite 3 von 26

4 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 21, Abs. 2 EnWG 1.1 Grundsätze zum Messstellenbetrieb Nach Möglichkeit ist die Messung in der Ebene der Anschlussspannung auszuführen. Es gilt der Metering Code 2006, sofern nachstehend keine abweichenden oder ergänzenden Festlegungen getroffen werden. Die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH verlangen auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01. November 2006 (NAV), dass jede Stromentnahme oder Einspeisung des Anschlussnutzers gemessen wird. Sofern die Messeinrichtung nicht elektronisch ausgelesen wird, verwendet der Messstellenbetreiber ausschließlich Messeinrichtungen, deren Messwerte ohne zusätzlichen Aufwand vom Messdienstleister abgelesen werden können. Durch die Gestaltung der Anzeigeeinheit eines Zählers verursachte abweichende Anforderungen an die Ablesung stellen keinen zusätzlichen Aufwand im Sinne Satz 1 dar. Kann an einem Netzverknüpfungspunkt die Energieflussrichtung wechseln, ist eine Messung für beide Energieflussrichtungen vorzusehen (Vierquadrantenzähler, Zweirichtungszähler oder ein separater Zähler je Energieflussrichtung). Dies gilt auch an der Übergabestelle zu dem Netz der allgemeinen Versorgung bei Einspeisung ins kundeneigene Netz mit Messung und Abrechnung der Volleinspeisung nach EEG. Bei Zählpunkte mit unterbrechbaren Verbrauchern legen die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH die Freigabe- oder Sperrzeiten fest. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet die vorgegebenen Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbraucher an dem jeweiligen Zählpunkt umzusetzen. Bei Zählpunkten ohne unterbrechbare Verbraucher und der Forderung nach einem Zweitarifarbeitszähler sind für die Tarifumschaltung die Schaltzeiten des Grundversorgers verbindlich, sofern vom Lieferanten keine abweichenden Schaltzeiten vorgegeben werden. An die Sekundärleitungen von Wandlern (Zählkern, Wicklung), über die die Abrechnungsbzw. Vergleichsmessung angeschlossen ist, dürfen keine kundeneigenen oder messstellenbetreibereigenen Zähler oder sonstige Geräte, die nicht der Abrechnungs- bzw. Vergleichsmessung dienen, angeschlossen werden. Im ungemessenen Bereich dürfen Geräte für den Messstellenbetrieb nur bis zu einer Gesamtleistung von 6 Watt angeschlossen werden. Werden mehr als 6 Watt für zusätzliche Geräte im Zuge des Messstellenbetriebs benötigt ist die Versorgung über gemessen Energie sicherzustellen. Seite 4 von 26

5 1.2 Festlegungen zum Messstellenbetrieb Die folgenden Angaben zu Leistungsgrenzen und Arbeitsmengengrenzen beziehen sich auf jeweils einen realen Zählpunkt, sofern nachstehend nicht anders angegeben. Mindestanforderungen des Netzbetreibers an die Messstelle abhängig von den Leistungs- und Arbeitsmengengrenzen Verweis auf Anschlussspannungsebene Messspannungsebene Leistung in kva Arbeit in kwh/a Abrechnungszähler NSP NSP < 40 < SLP NSP NSP < 40 > LGZ NSP NSP > 40 < SLP NSP NSP > 40 > LGZ MSP NSP < 40 < SLP 1) MSP NSP < 40 > LGZ MSP NSP > 40 < SLP 1) MSP NSP > 40 > LGZ MSP MSP < SLP MSP MSP > LGZ 1) Mittelspannungskunde mit niederspannungsseitiger Abrechnung Bei Neuanlagen in der Anschlussebene MSP wird nur die Messspannungsebene MSP zugelassen. Seite 5 von 26

6 1.2.1 Netzanschluss Niederspannung bis 40 kva und weniger als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Direkt angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Ein- oder Zweitarifzähler, je nach Kunden- oder Lieferantenwunsch. Tarifsteuerung nur bei Zweitarifzähler. Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 2 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Ablesung durch zuverlässige Dritte, ggf. Kontrollablesung durch Messdienstleister oder Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Kundenselbstablesungen sind nur für unterjährige Zwischenabrechnungen zugelassen. Lastgangzähler (LGZ) entsprechend auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Bei Anlagen mit Speicherheizung gelten die Festlegungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. keine Seite 6 von 26

7 1.2.2 Netzanschluss Niederspannung bis 40 kva und mehr als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Direkt angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul. Technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Tägliche Ablesung über Zählerfernauslesung. Lastgangzähler (LGZ) gemäß bei einem Jahresverbrauch unter kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Anlagen mit Speicherheizung siehe Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Bei Anlagen mit Speicherheizung gelten die Festlegungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. Seite 7 von 26

8 1.2.3 Netzanschluss Niederspannung über 40 kva und weniger als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Über Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler. Technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Ein- oder Zweitarifzähler, je nach Kunden- oder Lieferantenwunsch. Tarifsteuerung nur bei Zweitarifzähler. Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wir nicht gemessen Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Ablesung durch zuverlässige Dritte, ggf. Kontrollablesung durch Messdienstleister oder Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Kundenselbstablesungen sind nur für unterjährige Zwischenabrechnungen zugelassen. Lastgangzähler (LGZ) entsprechend bei einem Jahresverbrauch unter kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Bei Anlagen mit Speicherheizung gelten die Festlegungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. keine Seite 8 von 26

9 1.2.4 Netzanschluss Niederspannung über 40 kva und mehr als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Über Stromwandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul Technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Ablesung Nicht gefordert. Tägliche Ablesung über Zählerfernfernauslesung. Optionen Anlagen mit Speicherheizung siehe Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Wandlermessschrank. keine Seite 9 von 26

10 1.2.5 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung bis 40 kva und weniger als kwh/a Verbrauch (Mittelspannungskunde mit niederspannungsseitiger Abrechnung) Allgemein Varianten Niederspannungsseitig angeschlossener Arbeitszähler. Technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Ein- oder Zweitarifzähler, je nach Kunden- oder Lieferantenwunsch Tarifsteuerung nur bei Zweitarifzähler. Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 2 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Ablesung durch zuverlässige Dritte, ggf. Kontrollablesung durch Messdienstleister oder Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Kundenselbstablesungen sind nur für unterjährige Zwischenabrechnungen zugelassen. Lastgangzähler (LGZ) gemäß bei einem Jahresverbrauch unter kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Wandelermessschrank. Bei Anlagen mit Speicherheizung gelten die Festlegungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. keine Seite 10 von 26

11 1.2.6 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung bis 40 kva und mehr als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Direkt angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul. Technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Tägliche Ablesung über Zählerfernauslesung. keine Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Wandlermessschrank. keine Seite 11 von 26

12 1.2.7 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung über 40 kva und weniger als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Über niederspannungsseitige Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler, Leistung maximal 630 kva. Ein- und Zweitarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuerung nur bei Zweitarifzähler Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wird nicht gemessen Wandler: Strom Kl. 0,5s, Spannung Kl. 0,5 Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Kundenselbstablesung, ggf. Kontrollablesung durch Messdienstleister oder Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Lastgangzähler (LGZ) gemäß bei einem Jahresverbrauch unter kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Wandlermessschrank. Die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH behält sich bei unregelmäßigen Abnahmen mit Leistungsaufnahmen von deutlich > 40 kva vor, eine registrierende Leistungsmessung zu fordern. Seite 12 von 26

13 1.2.8 Netzanschluss Mittelspannung, niederspannungsseitige Messung über 40 kva und mehr als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Über niederspannungsseitige Stromwandler angeschlossene Lastgangzähler. Technisch übertragbare Leistung maximal 630 kva. keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Tägliche Ablesung über Zählerfernauslesung. keine Technische VDN-Richtlinie: Transformatorenstation am Mittelspannungsnetz und Technische Bedingungen und Hinweise der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Wandlermessschrank. In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. Seite 13 von 26

14 1.2.9 Netzanschluss Mittelspannung, mittelspannungsseitige Messung und weniger als kwh/a Verbrauch Allgemein Varianten Über Strom- und Spannungswandler angeschlossener Arbeitszähler mit Kommunikationsmodul. Technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße und Spannungsebene. Ein- und Zweitarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuerung nur bei Zweitarifzähler Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wird nicht gemessen Wandler: Strom Kl. 0,5s, Spannung Kl. 0,5 Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Nicht gefordert. Kundenselbstablesung, ggf. Kontrollablesung durch Messdienstleister oder Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Lastgangzähler (LGZ) gemäß bei einem Jahresverbrauch unter kwh auf Kunden- oder Lieferantenwunsch gegen Kostentragung. Nach TAB 2007, Kapitel 7 einschließlich VdEW-Erläuterungen und den Technischen Bedingungen und Hinweisen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH. Wandlermessschrank. Die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH behält sich bei unregelmäßigen Abnahmen mit Leistungsaufnahmen von deutlich > 40 kva vor, eine registrierende Leistungsmessung zu fordern. In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. Seite 14 von 26

15 Netzanschluss Mittelspannung, mittelspannungsseitige Messung, Verbrauch über kwh/a Allgemein Varianten Über Strom- und Spannungswandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul. Technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße und Spannungsebene. keine Genauigkeitsklassen Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s, Spannung Kl. 0,5 Vergleichsmessung Ablesung Optionen Anforderungen an Kundenanlage Anmerkungen Ab einer Anmeldeleistung > 9 MW pro Zählpunkt. Gemeinsamer Wandlersatz für Abrechnungs- und Vergleichsmessung möglich. Tägliche Ablesung über Zählerfernauslesung. keine Technische VDN-Richtlinie: Transformatorenstation am Mittelspannungsnetz sowie Technische Bedingungen und Hinweise der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH- Erläuterungen. Wandlermessschrank In bestehenden Anlagen können historisch bedingt Lastgangzähler mit Tarifschaltgerät eingebaut sein. Seite 15 von 26

16 Messungen in Anlagen mit Elektrospeicherheizung Für Elektrospeicherheizungsanlagen mit separater Messung sowie für Kundenanlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung für den allgemeinen Bedarf (Haushalts-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und sonstiger Bedarf) und Elektrospeicherheizungsbedarf gilt der Grenzwert von kwh/a für den Elektrospeicherheizungsbedarf nicht. Auch Elektrospeicherheizungsanlagen mit einem Verbrauch über kwh können als reine Arbeitsmessungen entsprechend bzw aufgebaut werden. Davon unbenommen können die Anlagen auch auf Wunsch des Kunden bzw. Lieferanten mit Lastgangzählern ausgestattet werden (siehe bzw ). Bei bestehenden Anlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung wird das temperaturabhängige Lastprofil für Elektrospeicherheizungsanlagen mit HO-Anteil mit der aufgelaufenen Summe der HT- und NT-Zählwerke skaliert. Bei Neuanlagen ist eine gemeinsame Zweitarifmessung nicht zulässig. In diesem Fall sind für den allgemeinen Bedarf und für den Elektrospeicherheizungsbedarf zwei getrennte Messungen aufzubauen. Die Schaltzeiten der Schaltgeräte für den Elektrospeicherheizungsverbrauch sind entsprechend den Vorgaben der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zu schalten Messungen für EEG-Anlagen Für die Einspeisung von EEG-Anlagen ist bis zu einer Grenze von 500 kw installierter Einspeiseleistung eine Jahresarbeitsmessung zulässig. Ab einer Leistung von 500 kw ist die Ausstattung mit einem Lastgangzähler erforderlich (Förderung nach EEG nur bei Erfassung durch Lastgangzähler). Ansonsten gelten für EEG-Einspeisungen die gleichen Festlegungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz Messungen für die Einspeisung aus KWK-G-Anlagen und sonstige Einspeisungen Es gelten die Festlegungen nach bis , d. h. bis zu einer Einspeisung von kwh/a Ausstattung mit Arbeitszähler, darüber hinaus mit Lastgangzähler. Seite 16 von 26

17 1.3 Technische Mindestanforderungen zur Errichtung von Messstellen Allgemeines Diese Anforderungen gelten für Errichtung von Messstellen in: Kundenanlagen ortsfesten Zähleranschlussschränken vorübergehend angeschlossenen Anlagen Anlagen mit mehreren Einspeisepunkten Die Mindestanforderungen zur Errichtung von Messstellen legen den Aufbau der Messung fest, unabhängig von der Energierichtung und der Erzeugungsart. Die Abstufung der Geräteausstattung richtet sich nach den Festlegungen in Kapitel 1.2. Die Messstellen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind neben den geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen auch die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) und die Technische Richtlinie des VDN: Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz einschließlich der Erläuterungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH Bei Umbauten oder Gerätewechseln, die zu einer Veränderung von meldepflichtigen Stammdaten oder von abrechnungsrelevanten Messdaten oder Prozessen führen, sind die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH entsprechend dem in Abschnitt 2.1 definierten Datenumfang zu informieren. Zu solchen Veränderungen zählen unter anderem: Zählerwechsel bzw. Verlängerung der Eichgültigkeit (Stichprobenverfahren) Wandlertausch mit anderem Übersetzungsverhältnis Veränderung des Übersetzungsverhältnisses bei umschaltbaren Stromwandlern Technische Anforderungen Zusatzgeräte für den Messstellenbetrieb (Tarifschaltgerät, Modem, usw.) können an der Messspannung bis zu einer Leistung von 6 W pro Zählpunkt betrieben werden, d. h. der Eigenverbrauch geht bis zu dieser Grenze zu Lasten des Netzbetreibers. Die von der Messung nicht erfassten Anlagenteile sind zu plombieren. Das verwendete Plombiersystem ist dem Netzbetreiber zu melden. Die Sekundärleitungen der Strom- und Spannungswandler sind ungeschnitten vom Wandlerklammbrett bis zu den Prüfklemmen / Spannungspfadsicherungen im Zählerschrank zu führen. Bei der Montage von Zählern ist auf ein Rechtsdrehfeld zu achten und vor Inbetriebnahme eine Anlaufprüfung durchzuführen. Die Einbaudaten sind mit der Geräteeinbaumitteilung gemäß Abschnitt 2.1 an die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zu übermitteln. Seite 17 von 26

18 1.3.3 Direktmessung bis 60 A und Wandlermessung bis 250 A Direkt gemessene Anlagen bis 40 kva (60 A) und Wandlermessungen bis 250 A sind nach den technischen Anschlussbedingungen der aktuellen TAB 2007, herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW und den Erläuterungen des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft e.v. und der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zu errichten. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01. November Messungen im Freie Für Messungen im Freien werden Zähleranschlussschänke nach der VDN-Richtlinie Anschlussschränke im Freien zu verwenden Niederspannungsmessung bis A Niederspannungsseitige Wandlermessungen bis maximal 630 kva (1.000 A) sind nach bzw zu errichten. Die erforderlichen Zähl-, Wandler- oder Standschränke müssen die Vorgaben der technischen Richtlinie Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz erfüllen Mittelspannungsmessung in Anlagen mit einfachem Netzanschluss In Anlagen mit mittelspannungsseitiger Messung über Strom- und Spannungswandler kommen Wandlermessschränke in Vollkunststoff zum Einsatz. Angaben über die Ausführung sind der technischen Richtlinie Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz zu entnehmen Smart Metering Ist in einer Kundenanlage ein Smart-Meter-Zähler für die Auslesung der Medien Strom, Gas bzw. Wasser vorhanden, kann dieser Zähler systembedingt nur durch einen gleichen Zähler (Typ und Parametrierung) ersetzt werden. Die Auslesung von Gas- oder Trinkwasserverrechnungswerten ist grundsätzlich zu erhalten. 1.4 Technische Mindestanforderungen an die Messgeräte Lastgangzähler Außer Lastgangzähler nach dem VDN-Lastenheft können auch Zähler entsprechend dem Qualitätssiegel SyM² (Synchronus Modular Meter = taktsynchroner Lastgangzähler) eingebaut werden. Die Monatsrückstellung erfolgt zum Monatswechsel 00:00 Uhr. Seite 18 von 26

19 1.4.2 Jahresarbeitszähler Vor- und Nachkommastellen bei Jahresarbeitszählern: Direkt angeschlossene Zähler: Wandlerzähler Messwandler 6 Vorkommastellen 1 Nachkommastelle 5 Vorkommastellen 2 Nachkommastellen Niederspannungs-Stromwandler für Messzwecke Nur geeichte Aufsteckwandler ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom Bemessungsleistung 250 / 5 A 500 / 5 A 750 / 5 A / 5 A 10 VA Prüfspannung 1min 3 kv, 50 Hz Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel FS5 I th = 60 x l n 50 Hz 0,72 kv Seite 19 von 26

20 kV-Mittelspannungs-Stromwandler für Messzwecke ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, teil 1 (DIN EN ) geeicht Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom Primärer Bemessungsstrom I pn Sekundärer Bemessungsstrom I sn Bemessungsleistung 50 / 5 A 100 / 5 A 250 / 5 A 500 / 5 A 10 VA Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor Therm. Bemessungsstrom Kurzzeitstrom I tn Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel FS5 I th bis 600 x I PN, max. 60 ka 50 Hz 28 kv / 75 kv Seite 20 von 26

21 kV-Mittelspannungs-Spannungswandler für Messzwecke Ausführung als Spannungswandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 2 (DIN EN ) geeicht Technische Daten Ausführung Prim. / sek. Bemessungsstrom Bemessungsleistung Zweipolig isoliert / 100 V 30 VA Genauigkeitsklasse 0,5 Sekundärer therm. Grenzstrom Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel 4 A 50 Hz 2 kv / 28 kv Seite 21 von 26

22 2 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG 2.1 Meldedatensätze der Messstellenbetreiber und der Messdienstleister Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner in den Meldedatensätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellen- und Messrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem jeweiligen Rahmenvertrag geregelt. 2.2 Mindestanforderungen an den Messstellenbetreiber zum Datenumfang und Meldegrund In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber Messwerte an die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH bereitstellen: Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Geräteeinbau- und / oder Geräteausbaumitteilungen an den Netzbetreiber und, sofern der Messstellenbetreiber die Messung nicht selbst durchführt, an den Messdienstleister mitteilen. Die Mitteilung eines Gerätewechsels setzt sich aus einer Geräteausbaumitteilung und einer Geräteeinbaumitteilung zusammen. Die Mitteilungen erhalten Informationen zur Zählernummer, Beglaubigungsjahr, Zählerständen usw. Siehe hierzu die Anlagen Mindestanforderungen an den Messdienstleister zum Umfang und zur Qualität der Messdaten Der Messdatenaustausch zwischen Messdienstleister und den Stadtwerken Georgsmarienhütte Netz GmbH muss für jeden Zählpunkt mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: Die Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH erwarten die Daten zu der jeweiligen Messstelle im Format MSCONS in der jeweils gültigen durch die BNetzA freigegebenen Version zu den vom Netzbetreiber vorgegebenen Zeitpunkten. Die jeweils gültigen Bereitstellungsfristen sind im Messrahmenvertrag geregelt. Seite 22 von 26

23 2.4 Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Arbeitszählern Folgende Werte sind bei nicht elektronisch auslesbaren Arbeitszählern zu übermitteln: Orbiskennziffer 1.8.Y Inhalt Zählerstand pro Tarif (Y) zum Ablesezeitpunkt Folgende Werte sind bei elektronisch auslesbaren Arbeitszählern zu übermitteln: Orbiskennziffer Inhalt F.F Fehlerregister Gerätenummer1.8.Y 1.8.Y Zählerstand pro Tarif (Y) zum Ablesezeitpunkt 2.5 Mindestumfang und Mindestqualität der Messdaten bei Lastgangzählern Informationsumfang Täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer- /Winterzeitumstellung) Viertelstunden-Energiewerte in (kwh) bzw. (kvarh) Zähler für eine Energierichtung: +A, +R oder A, -R Zähler für zwei Energierichtungen: +A, +R, -A, -R Vierquadratenzähler: +A, R1, R4, -A, R2, R3 Neben den Lastgängen pro Energierichtung sind folgende Register der Verrechnungsliste zu übermitteln: Orbiskennziffer Inhalt F.F Fehlerregister Gerätenummer1.8.Y Rückstellkennziffer Rückstellzeitpunkt (Datum und Uhrzeit) X.8.Y Zählerstand pro Messgröße (X) und Tarif (Y) zum Rückstellzeitpunkt X.6.Y Maximum pro Messgröße und Tarif Falls ein Zähler entsprechend dem Qualitätssiegel SyM² (Sychronus Modular Meter = taktsynchroner Lastgangzähler) eingebaut ist, kann auf die Register der Verrechnungsliste verzichtet werden. Anlagen Anlage 1 Zählereinbauprotokoll Anlage 2 Zählerausbauprotokoll Anlage 3 Zählerwechselprotokoll Seite 23 von 26

24 Anlage 1 Zählereinbauprotokoll Anschlussnutzer Messstelle Name Name Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Zählpunktbezeichnung DE Zählernummer Wandlerfaktor Standort Baujahr Hersteller Letztes Eichdatum Modellnr. Nächstes Eichdatum Strom/Spannung/Baud.. Eichperiode Fabriknummer Gerätetyp Zählwerksbezeichnung Rollenzahl e.dis Einbaustand.. (Datum) (Unterschrift Monteur) (Unterschrift Kunde)

25 Anlage 2 Zählerausbauprotokoll Anschlussnutzer Messstelle Name Name Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Zählpunktbezeichnung DE Zählernummer Wandlerfaktor Standort Baujahr Hersteller Letztes Eichdatum Modellnr. Nächstes Eichdatum Strom/Spannung/Baud.. Eichperiode Fabriknummer Gerätetyp Zählwerksbezeichnung. Rollenzahl e.dis Ausbaustand.. (Datum) (Unterschrift Monteur) (Unterschrift Kunde)

26 Anlage 3 Zählerwechselbauprotokoll Anschlussnutzer Messstelle Name Name Straße Straße PLZ/Ort PLZ/Ort Zählpunktbezeichnung DE Einbau Ausbau Zählernr... Zählernr... Standort.. Standort.. Hersteller.. Hersteller.. Baujahr.. Baujahr.. Nächstes Eichdatum.. Letztes Eichdatum.. Gerätetyp.. Gerätetyp.. Modellnr... Modellnr... Strom/Spannung/Baud.. Strom/Spannung/Baud.. Fabriknr... Fabriknr... Wandlerfaktor.. Wandlerfaktor.. Zählwerk ROZ e.dis Stand Zählwerk ROZ e.dis Stand (Datum) (Unterschrift Monteur) (Unterschrift Kunde)

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Städtische Werke Netz + Service GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Städtische Werke Netz + Service GmbH Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an Königstor 3 13 34117 Kassel Tel. 0561 5745-0 Fax. 0561 5745-21 21 www.netzplusservice.de Version 1-09 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundsätze für Zählung und Messung

Grundsätze für Zählung und Messung Grundsätze für Zählung und Messung Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse 50 74736 Hardheim info@gebruedereirich.de

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH Anlage 3.1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH Stand: November 2008 INHALT Vorwort... 3 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Fellbach GmbH Stand: März 2009 Technische Mindestanforderungen

Mehr

Stand: April 2009 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND

Stand: April 2009 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND Stand: April 2009 ANLAGE ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT IM VERTEILNETZ STROM DER STADTWERKE BALINGEN Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH I. Vorwort II. Zielsetzung III. Zählung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Kosten für Zählung 3. Geltungsbereich und Übersicht der Verbrauchsgrenzen

Mehr

Stand: 05/2014/Kürzel

Stand: 05/2014/Kürzel TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN UND MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT IM VERTEILNETZ STROM DER ALBWERK GMBH & CO. KG Stand: 05/2014/Kürzel INHALT VORWORT... 5 1.

Mehr

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE)

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE) Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE) I. Vorwort II. III. Zielsetzung Zählung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Kosten für Zählung 3. Geltungsbereich und Übersicht

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Getreidemühle Zwiefalten eg Stand: September 2008 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH

Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH Anlage 3 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH Stand 10/2008 1 von 6 3.1 Mindestanforderungen

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilernetz Strom der Stadtwerke Hockenheim Stand: 12-2012 gültig ab 12-2012 Stadtwerke

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Regionalnetze Linzgau GmbH Stand: 11-2011 gültig ab 01-2012 Regionalnetze

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Gemeindewerke Grefrath GmbH Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Gemeindewerke Grefrath GmbH Stand: 01/2009 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Gas der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Gas der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH Anlage 4.2 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Gas der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH Stand: November 2008 INHALT Vorwort... 2 Geltungsbereich... 2 1 Mindestanforderungen

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der e.wa riss Netze GmbH e.wa riss Netze GmbH Stand 01/2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

im Verteilnetz Strom der Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH

im Verteilnetz Strom der Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Inhaltsverzeichnis

Mehr

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 21b Abs. 2 EnWG

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 21b Abs. 2 EnWG Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 21b Abs. 2 EnWG 1. Vorwort Im Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Anlage 2.1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlage 2.1. Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Anlage 2.1. Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Anlage 2.1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Wirtschaftsbetriebe Norderney GmbH Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Stadtwerk Werl GmbH 1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs.

Mehr

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND ZUM MESSRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND ZUM MESSRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND ZUM MESSRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT SOWIE VORGABEN DES NETZBETREIBERS ZUM DATENAUSTAUSCH BIS ZUM WIRKSAMWERDEN DER WECHSELPROZESSE

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Verteilnetz Strom der Netze BW

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Verteilnetz Strom der Netze BW Ein Unternehmen der EnBW Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Netze BW Stand September 2014 Gültig ab:

Mehr

1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom

1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1. Mindestanforderungen nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1.1 Meldedatensätze Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten

Mehr

Anlage 1. Mindestanforderungen an die Messeinrichtung

Anlage 1. Mindestanforderungen an die Messeinrichtung Anlage 1 Mindestanforderungen an die Messeinrichtung 1. Teil: Technische Mindestanforderungen 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der. Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der. Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh (Gültig ab dem 01. Januar 2009) Seite1 Vorbemerkung Im Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der. Gemeindewerke Schutterwald -Netzbetrieb-

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der. Gemeindewerke Schutterwald -Netzbetrieb- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der Gemeindewerke Schutterwald -Netzbetrieb- (Gültig seit dem 01. Januar 2009) Vorbemerkung Im Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli

Mehr

Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag

Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag UZ: / Datum: Telefax Technik: (09851) 5720-34 Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, Sie möchten als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister in unserem

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. (Anlage 1.1 zum MSRV) im Verteilnetz Strom der EWR GmbH Remscheid

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. (Anlage 1.1 zum MSRV) im Verteilnetz Strom der EWR GmbH Remscheid Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (Anlage 1.1 zum MSRV) im Verteilnetz Strom der EWR GmbH Remscheid Einleitung Im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Hellenstein-Energie-Logistik GmbH Meeboldstr.1 89522 Heidenheim

Hellenstein-Energie-Logistik GmbH Meeboldstr.1 89522 Heidenheim Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Stromnetz der Stand: 01. Juli 2008 Meeboldstr.1 89522 Heidenheim Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Bereich Strom und Gas

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Bereich Strom und Gas Seite 1 von 5 ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMEN- UND MESSRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Bereich Strom und Gas

Mehr

Technische Mindestanforderungen für Zählung, Messung, Datenumfang und Datenqualität im Stromnetz der FairNetz GmbH (Stand Juli 2013)

Technische Mindestanforderungen für Zählung, Messung, Datenumfang und Datenqualität im Stromnetz der FairNetz GmbH (Stand Juli 2013) Technische Mindestanforderungen für Zählung, Messung, Datenumfang und Datenqualität im Stromnetz der FairNetz GmbH (Stand Juli 2013) 1. Vorwort... 3 2. Zielsetzung... 3 3. Technische Mindestanforderungen

Mehr

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom In der nachfolgenden Übersicht werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen (Übergabemessungen)

Mehr

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen ( TMA ) an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Velten GmbH Seite 1 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort

Mehr

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der WEMAG Netz GmbH Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Geltungsbereich 3

Mehr

Technische Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH (STWGD) nachfolgend Netzbetreiber genannt. Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH Bürgerstraße 5 73525 Schwäbisch Gmünd

Mehr

zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH

zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH Anlage 3 zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilernetz Gas der Stadtwerke

Mehr

ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN STROM

ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN STROM ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN STROM Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 2 1.1 Geltungsbereich...2 2 Zielsetzung... 3 3 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Mehr

ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN STROM

ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN STROM ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN STROM Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 2 1.1 Geltungsbereich...2 2 Zielsetzung... 3 3 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Mehr

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Preisblatt Gas - RLM (gültig ab 01.01.2013) Hinweis: Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte ist die behördlich für unser Netz im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß 72 EnWG für 2013

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Stromverteilnetz Seite 1 von 40 Seiten Inhaltsverzeichnis 1 Technische Mindestanforderungen

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom im Netzgebiet der TWS Netz GmbH, Ravensburg

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom im Netzgebiet der TWS Netz GmbH, Ravensburg Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom im Netzgebiet der TWS Netz GmbH, Ravensburg 1. Vorwort Stand 11/08 Gem. 21b Abs. 2 EnWG ist festgelegt, dass der Einbau, der Betrieb und die Wartung

Mehr

Technische Mindestanforderungen. an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Stromversorgung

Technische Mindestanforderungen. an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Stromversorgung Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität für den Bereich der Stromversorgung Seite 1 von 16 Einleitung In der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011. Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten

Mehr

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH _ Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen an

Mehr

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze

Mehr

Gasversorgung Frankenwald GmbH. Gasversorgung Frankenwald GmbH

Gasversorgung Frankenwald GmbH. Gasversorgung Frankenwald GmbH Gasversorgung Frankenwald GmbH Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität zur Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung der Gasversorgung Frankenwald GmbH DVGW-Code-Nummer:

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit

Mehr

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab 01.01.2016 Entgelte Strom Preisblätter 1-8 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 1) Jahresleistungspreissystem

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile voraussichtliche Netzentgelte gültig ab 01.01.2015 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Entgelte bestehen aus Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb

Mehr

0,00 1,50 0,00 1,79. Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a

0,00 1,50 0,00 1,79. Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a Netznutzungsentgelte gem. StromNEV für das Stromnetz der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach gültig ab 01. Januar 2015 Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Abt. Energiewirtschaft Herr Christoph Rademaker (0671 99 1655)

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom Technische Mindestanforderungen an den In der nachfolgenden Übersicht werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen (Übergabemessungen) im Netzgebiet der beschrieben.

Mehr

Anlage 1: Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen im Verteilnetzgebiet Strom der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau - Lübbenau

Anlage 1: Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen im Verteilnetzgebiet Strom der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau - Lübbenau Anlage 1: Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen im Verteilnetzgebiet Strom der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau - Lübbenau 1 Geltungsbereich Diese technischen Mindestanforderungen

Mehr

vorläufiges Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Schleswiger Stadtwerke GmbH - Stand: 15.10.2015

vorläufiges Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Schleswiger Stadtwerke GmbH - Stand: 15.10.2015 Entgelte Strom Preisblätter 1-7 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Schleswiger Stadtwerke GmbH erstellt am: 15.10.2015 erstellt zum: 15.10.2015 Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender

Mehr

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab 01.01.2012 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8 Anlage 3 Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt Nr. 8 für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilernetzen in 59320 Ennigerloh, 48291 Telgte, 48346 Ostbevern (gültig ab 01.01.2013) der Stadtwerke ETO GmbH

Mehr

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz. des Netzbetreibers Stadtwerke Meerane GmbH

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz. des Netzbetreibers Stadtwerke Meerane GmbH Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz des Netzbetreibers Stadtwerke Meerane GmbH gemäß 21b Abs. 4 EnWG und 12 Abs. 1 Messstellenrahmenvertrag TMA Strom Stadtwerke Meerane

Mehr

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 18,41

Mehr

Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.

Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile gültig ab 01.01.2014 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis

Mehr

9 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität 10 9.1 Arbeitszähler 10 9.2 Gestörter Betrieb 10

9 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität 10 9.1 Arbeitszähler 10 9.2 Gestörter Betrieb 10 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 2 e Bestimmungen 2 3 Spannungsebenen 2 3.1 Niederspannungsmessung 0,4 kv 3 3.2 Mittelspannungsmessung 10 kv / 25 kv 3 3.3 Hochspannungsmessung 110 kv 3 4 Anforderungen

Mehr

Tec hnisc he M ind estanford eru ngen (TM A )

Tec hnisc he M ind estanford eru ngen (TM A ) Tec hnisc he M ind estanford eru ngen (TM A ) an M esseinric htu ngen u nd M ind estanford eru ngen an Datenu mfangu nd Datenqu alität im S tromverteilu ngsnetzd ers tad twerke H agenow GmbH Inhaltsverzeic

Mehr

Stadtwerke Waiblingen

Stadtwerke Waiblingen Postfach 1747 71307 Ergänzung zur TAB 2007 Stand: März 2015 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Auszug aus der VdEW Erläuterung zur TAB 2007. Erläuterungen zum Kapitel 2 Wiederaufnahme der Versorgung

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom

Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom I. Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom und deren Messdatenqualität und Umfang auf

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Zählung. Jahres- Leistungspreis. Arbeitspreis. Mittelspannungsnetz 12,81 2,46 48,45 0,98

Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Zählung. Jahres- Leistungspreis. Arbeitspreis. Mittelspannungsnetz 12,81 2,46 48,45 0,98 Preisblatt Stadtwerke Bad Säckingen GmbH Schulhausstr. 40-79713 Bad Säckingen gültig ab 01.01.2011 Alle folgenden Preise beruhen auf einer seit dem 1. Januar 2009 geltenden Festlegung von Erlösobergrenzen

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH

Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität zur Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung der Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH

Mehr

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung Anlage 3a Technische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung 1. Vorwort Gem. 21b Abs. 2 EnWG kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Einbau, der Betrieb

Mehr

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die

Mehr

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz Anlage 2 zum Messstellenbetreiber-Rahmen-Vertrag (Strom) Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Mehr

Preisblätter Netznutzung Strom

Preisblätter Netznutzung Strom 1. Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis) Entnahmestelle in Hoch- /Mittelspannung Leistungspreis [ /kwa] Jahresleistungspreis < 2.500 h / a >= 2.500 h / a Leistungspreis [

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 23.12.2014, gültig ab 01.01.2015) der Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck

Mehr

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2016

Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2016 1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung

Mehr

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Bei diesem Preisblatt für das Jahr 2015 handelt es sich um Prognosewerte (nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG). Wir behalten uns vor, die Entgelte vor dem 1. Januar 2015 anzupassen; die jeweils aktuellen Entgelte

Mehr

Netznutzung Strom Preisblatt 1

Netznutzung Strom Preisblatt 1 Preisblatt 1 1] Netznutzungspreise für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung Voraussetzung bei Verbrauchswerten größer als 100.000 kwh p.a. oder bei Belieferung ab Mittelspannung und höher

Mehr

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf.

Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. Netzentgelte Strom der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. gültig ab 01.01.2010 Bei der Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Neumarkt i.d.opf. sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je gemäß diesem

Mehr

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM 1. Allgemeine Festlegungen Für den Einbau, den Betrieb sowie die Unterhaltung von Messeinrichtungen im Netzgebiet der SWS

Mehr

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem / Jahresbenutzungsdauer Netzzugang in der < 2.500 h 2.500 h Spannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis

Mehr

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes

Mehr

NNE Strom. Preisblätter

NNE Strom. Preisblätter NNE Strom Preisblätter Preisblatt 1 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle Leistungspreise Arbeitspreise bis... in pro kw und Jahr in ct pro kwh Hochspannungsnetz

Mehr

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung e für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (gültig ab 01.01.2015) Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH erhebt für die Nutzung ihres Stromverteilnetzes ab 01. Januar 2015 die

Mehr

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz der Stadtwerke Wernigerode GmbH, nachstehend Netzbetreiber genannt. 1. Grundsätzliche Anforderungen Der Messstellenbetreiber

Mehr

1 von 10. Inhaltsverzeichnis

1 von 10. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 2 Allgemeine Bestimmungen 2 3 Spannungsebenen 2 3.1 Niederspannungsmessung 0,4 kv 2 3.2 Mittelspannungsmessung 20 kv 3 4 Anforderungen an die Messeinrichtung 3

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer

Mehr