Information zur Promotionsprüfung (Disputation) Die Abgabe der Unterlagen zur Promotionsanmeldung erfolgt im Dekanat (nach vorheriger Terminabsprache mit dem Dekanat, Tel 22799) der Fakultät für Chemie. Die dort einzureichenden Unterlagen sind in der Anlage aufgeführt. Bitte legen Sie die Unterlagen vollständig vor. Die Anmeldung erfolgt beim Dekan nach vorheriger Terminabsprache. Grundsätzlich ist eine Anmeldung jederzeit möglich; die Disputation soll nicht später als 6 Wochen nach der Zulassung zur Promotionsprüfung und spätestens eine Woche vor der Verkündung durchgeführt werden. Nach der Vorstellung beim Dekan wird Ihre Dissertation im Umlaufverfahren zunächst an den Referenten und den Korreferenten und anschließend an die Mitglieder der Prüfungskommission versandt; die Dissertation muss zwei Wochen vor Beginn der Prüfung wieder im Dekanat für Chemie vorliegen, damit eine Einladung an die Referierenden, die Prüfungskommission und den/die KandidatenIn geschrieben werden kann. Da diese Zeitspanne sehr knapp ist, ist es ratsam, dass Sie sich um den reibungslosen Ablauf des Umlaufverfahrens kümmern, evtl. auch telefonisch. Für jedes Promotionsverfahren bestellt das Dekanat eine mindestens sechsköpfige Prüfungskommission, darunter die prüfungsberechtigten Mitglieder des Betreuungsausschusses sowie die Referierenden der Dissertation. Referierende sind die Referentin oder der Referent und mindestens eine Koreferentin oder ein Koreferent. Mindestens eine oder einer der Referierenden der Dissertation muss dem Betreuungsausschuss angehören. Das Dekanat bestimmt ein Mitglied dieser Kommission zur oder zum Vorsitzenden. Die Prüfungskommission muss so zusammengesetzt sein, dass die in der Dissertation behandelten Fachgebiete vertreten sind. Sie geben bei der Anmeldung Vorschläge für die Mitglieder der Prüfungskommission sowie einen Terminvorschlag (vorzugsweise jeweils am 2. oder 4. Freitag im Monat, nachmittags) für die Disputation ab. Bitte vergewissern Sie sich vor der Anmeldung, dass Ihre Referenten und die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission während der Zeit des Umlaufverfahrens auch anwesend sind! Nach erfolgter Disputation nehmen Sie an der nächsten regulären Verkündung teil. Verkündungen finden jeweils ca. zum Beginn und zum Ende der Vorlesungszeit statt, die genauen Termine entnehmen Sie bitte den Aushängen bzw. Internetseiten des Prüfungsamts. Etwa 10 Tage nach der Verkündung erhalten Sie auf Antrag eine vorläufige Bescheinigung über die bestandene Promotion und Merkblätter hinsichtlich der Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Tammannstr. 4 Tel. +49 (0)551 / 39-22799 dekanat@chemie.uni-goettingen.de 37077 Göttingen Fax +49 (0)551 / 39-3087 www.chemie.uni-goettingen.de
2 Die Veröffentlichung der Dissertation ist in 21 der RerNatO geregelt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann auf gemeinsamen Antrag der/des Promovierenden und der/des ReferentenIn die Veröffentlichung zunächst in der Weise erfolgen, dass für einen bestimmten Zeitraum nur ein Abstract öffentlich zugänglich gemacht wird, nicht aber die vollständige Dissertationsschrift. Nähere Einzelheiten hierzu regelt 21, 9 der RerNatO. Göttingen, im August 2012 Fakultät für Chemie Der Dekan
3 Anmeldung zur Disputation Bei der Meldung zur Promotion (Disputation) sind beim Dekanat folgende Unterlagen einzureichen: 1. Zulassungsantrag (DIN A 4) in Briefform an die Dekanin bzw. Dekan der Fakultät für Chemie der Universität Göttingen auf Zulassung zur mündlichen Prüfung unter Angabe von: a) Absender und E-Mail-Adresse b) Datum des Meldetags c) ein mit den Beteiligten abgesprochener Terminvorschlag für die mündliche Prüfung (jeweils am 2. oder 4. Freitag im Monat, nachmittags) d) Angabe des Faches der Dissertation e) Angabe über die Promotionsdauer, Anzahl der Semester f) Angabe des zu verleihenden Grades nach 2 RerNat-O g) Vorschlag für die Referierenden der Dissertation und für die 4 weiteren Mitglieder der Prüfungskommission gem. 11 Abs. 1 RerNat-O h) Titel der Dissertation i) Unterschrift 2. 2 Exemplare der Dissertation (Titelblatt siehe Seite 3 und 4) sowie ein Exemplar in digitaler Form im Format eines allgemein gängigen Textverarbeitungsprogramms oder als PDF-Dokument. Die Übereinstimmung der digitalen Version mit der schriftlichen wissenschaftlichen Abhandlung muss von der oder dem Provierenden verbindlich bestätigt werden. Ein tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch muss in der Dissertation als letztes Blatt enthalten sein. (Der/die Vorname(n) müssen identisch sein mit dem/denen auf Ihrer Diplom- /Masterurkunde!!) 3. Ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der über Geburtstag und ort, Staatsangehörigkeit (nicht vergessen!!!) und wissenschaftlichen Entwicklungsgang der Bewerberin/des Bewerbers Auskunft gibt, mit Datum und Unterschrift (identisch mit dem Lebenslauf in der Arbeit!!!) 4. Promovierenden-Erklärung gem. Anlage 1 RerNat-O 5. Immatrikulationsbescheinigungen (Studienzeitbescheinigung) der Universität Göttingen für alle Semester während der gesamten Promotionszeit 6. Etwaige durch Druck veröffentlichte wissenschaftliche Schriften, die in Zusammenhang mit der Dissertation stehen. 7. Leistungsnachweisheft des Strukturierten Promotionsprogramms Chemie 8. Ggf. Genehmigung für eine externe Dissertation (vgl. RerNatO 10, 4)
4 Deckblatt der Dissertation Vorderseite......... (Titel der Dissertation) Dissertation zur Erlangung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Doktorgrades "Doctor rerum naturalium" der Georg-August-Universität Göttingen im Promotionsprogramm... der Georg-August University School of Science (GAUSS) vorgelegt von... (Name) aus.. (Geburtsort) Göttingen,... (Jahreszahl)
5 Rückseite Betreuungsausschuss......... Mitglieder der Prüfungskommission Referent/in:... (Namen, Abteilung/Arbeitsgruppe, Institution) Korreferent/in:... ggf. 2. Korreferent/in:... Weitere Mitglieder der Prüfungskommission: Tag der mündlichen Prüfung:...