Club für Britische Hütehunde e.v. Sitz Hildesheim

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Sitz Hildesheim Bearded Collie, Border Collie, Collie (Langhaar u. Kurzhaar), Old English Sheepdog (Bobtail), Shetland Sheepdog (Sheltie), Welsh Corgi (Cardigan und Pembroke) Wesenstest

Wesenstest Inhaltsverzeichnis 1 Wesensprüfer... 3 1.1 Gegenstand der Beurteilung... 3 1.2 Beurteilung des beobachteten Verhaltens... 3 1.3 Aggressivität... 3 2 Veranstaltung des Wesenstests... 3 2.1 Terminschutz, Prüfungstage, Nenngeld... 3 2.2 Sonder- / Prüfungs- Leiter... 4 2.3 Meldung zum Wesenstest... 4 2.4 Mitgliedschaft des Eigentümers bzw. des Führers des Hundes... 4 2.5 Alter des zu prüfenden Hundes... 4 2.6 Ahnentafel, Impfausweis, Identifizierung... 4 2.7 Zurückstellung eines Hundes vom Wesenstest... 4 2.8 Wiederholung eines Wesenstestes... 4 2.9 Sonstiges... 4 3 Durchführung des Wesenstests... 5 3.1 Örtlichkeit, Voraussetzungen... 5 3.2 Disziplinarrecht... 5 3.3 Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine... 5 4 Praktischer Teil des Wesenstests... 6 4.1 Unbefangenheitsprobe (angeleint)... 6 4.2 Spaziergang mit mehreren Personen... 6 4.3 Gehen durch eine Personengruppe auf dem Übungsgelände... 6 4.4 Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen... 6 4.5 Verhalten des Hundes nach Anbinden an einen Pflock... 6 5 Prüfung der Sozialverträglichkeit... 7 5.1 Begegnung mit Personengruppen... 7 5.2 Begegnung mit Radfahrern... 7 5.3 Begegnung mit Autos... 7 5.4 Begegnung mit Joggern oder Inline-Skatern... 8 5.5 Begegnung mit anderen Hunden... 8 Anhang A Das Wesen des Hundes (Graphik)... 9 B Die Körpersprache des Hundes (Skizzen)... 9 B1 Körperhaltung... 9 B2 Kopfhaltung...10 B3 Rutenhaltung...10 Stand: 17.4.2005 Seite 2 von 10

1 Wesensprüfer Als Wesensprüfer werden (a) (b) (c) (d) Hauptausbildungsleiter, Zuchtrichter (nach erfolgter Einweisung), Agility-Leistungsrichter (nach erfolgter Einweisung), Personen, die zur Abnahme einer Prüfung zum VDH-Hundeführerschein berechtigt sind (nach erfolgter Einweisung) eingesetzt. Die zu erfolgenden Einweisungen des Personenkreises unter (b), (c) und (d) werden vom Hauptausbildungsleiter des CfBrH vorgenommen. Ziel der Wesensüberprüfung ist, mit Hilfe nachfolgender Testmethoden den aufgrund seiner Wesensveranlagung sicheren vom scheuen, ängstlichen und aggressiven Hund zu unterscheiden. Auf lange Sicht sollten die ängstlichen, aggressiven und nervösen Tiere, die ihrer heutigen Umweltsituation nicht mehr gewachsenen und darüber hinaus auch schwer zu halten sind, von der Zucht ausgeschlossen werden. 1.1 Gegenstand der Beurteilung Der Wesensprüfer hat die Beurteilung des beobachtbaren Hundeverhaltens als Gegenstand eines jeden Tests zu werten. Es ist nicht seine Aufgabe, die völlig irreale Trennung des Verhaltens eines Hundes in angeborene und erworbene Anteile zu bewerten. 1.2 Beurteilung des beobachteten Verhaltens Für den Wesensprüfer ist es völlig unwichtig, Trennungen oder Differenzierungen innerhalb der Grenze von beobachtbarem Verhalten vorzunehmen. Ein Hund, der sozial sicher aufritt, ungestörtes Sozialverhalten Artgenossen und Menschen gegenüber zeigt und weder Ausfälle einerseits noch Übersteigerungen andererseits im Bereich bestimmter Funktionskreise aufweist, wird von dem beobachtbaren Verhalten her den Wesenstest bestehen. 1.3 Aggressivität Ein aggressiver Hund, der auf Annäherung eines Menschen (beispielsweise des Wesensbeurteilers) zubeißt oder ein Hund, der sich Umwelteinflüssen gegenüber in ständiger Erregung bzw. Unsicherheit zeigt, kann den Wesenstest nicht bestehen, da seine Anpassungsfähigkeit an ein Zusammenleben mit Menschen in der heutigen Welt unzureichend ist. 2 Veranstaltung des Wesenstests Der Wesenstest wird von einer Landesgruppe bzw. einer ihr angehörenden Arbeitsgruppe veranstaltet. 2.1 Terminschutz, Prüfungstage, Nenngeld 2.1.1 Terminschutzantrag: wird beim Hauptausbildungsleiter bzw. Leistungsbuchamt gestellt Prüfungstage: Nenngeld: 25 Samstag, Sonntag, mindestens 5, höchstens 20 Hunde pro Tag Freitag ab 12.00 Uhr (halber Tag), mindestens 5, höchstens 10 Hunde Stand: 17.4.2005 Seite 3 von 10

2.2 Sonder-/Prüfungs-Leiter Die Landesgruppe oder die Arbeitsgruppe beauftragt einen Sonderleiter / Prüfungsleiter (mit VDH-Sachkundenachweis). 2.3 Meldung zum Wesenstest Die Meldung ist mit einem Vordruck durch den Eigentümer oder Führer des betreffenden Hundes einzureichen (an Veranstalter). 2.4 Mitgliedschaft des Eigentümers/Führers des Hundes Eigentümer / Führer des Hundes unterwerfen sich mit der Abgabe der Meldung den Bestimmungen der jeweils gültigen Wesenstestordnung. Eigentümer / Führer des Hundes müssen Mitglied in einem dem VDH angeschlossenen Verein / Verband sein. 2.5 Alter des zu prüfenden Hundes Der vorgeführte Hund muß mindestens 12 Monate alt sein. 2.6 Ahnentafel, Impfausweis, Identifizierung Vor Testbeginn muss der Eigentümer/Führer des Hundes dem Sonderleiter/Prüfungsleiter Original-Ahnentafel und Impfausweis mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen rechtzeitigen und noch wirksamen Impfung auszuhändigen. Für zweifelsfreie Identifizierung des Hundes hat der Eigentümer/Führer selbst Sorge zu tragen. Scheidet ein gemeldeter Hund wegen Nichtidentifizierung oder Zurückziehung vom Wesenstest aus, besteht kein Anspruch auf das Nenngeld. 2.7 Zurückstellung eines Hundes vom Wesenstest Es liegt im Ermessen des Wesensprüfers, einen Hund in jeder Phase des Wesentests zurückzustellen, wenn 1. sich ein Hunde während des Wesenstests verletzt, 2. sich während des Wesenstests zeigt, dass der Hund krank ist, Eigentümer oder Führer sich unsportlich gegenüber Hund und/oder Wesensprüfer verhalten. Eine Teilbewertung bis zur Rückstellung erfolgt. 2.8 Wiederholung eines Wesenstests Ein nicht bestandener Wesenstest kann einmal wiederholt werden. Es müssen zwischen dem ersten Test bis zur Wiederholung drei Monate liegen. Der Wesensprüfer muss nicht der gleiche sein. Ein bestandener Wesenstest kann nicht wiederholt werden. 2.9 Sonstiges Ein Sonderleiter / Prüfungsleiter darf auf einer von ihm geleiteten Prüfung keinen Hund führen. Ein Wesensprüfer darf seine eigenen oder die im Besitz von Familienangehörigen stehenden Hunde nicht überprüfen. Stand: 17.4.2005 Seite 4 von 10

3 Durchführung des Wesenstests 3.1 Örtlichkeit, Voraussetzungen Die Durchführung des Wesenstests wird auf einem von der Landesgruppe oder Arbeitsgruppe ausgesuchten Hundeplatz oder Wiese / Platz durchgeführt. Eine Genehmigung für die Benutzung von Wiese / Platz sollte vorliegen. Grundsätzlich werden Rüden vor Hündinnen geprüft. Läufige Hündinnen werden zum Schluß überprüft. Bereitstellung: Mindestens fünf Personen für die Gruppe 1 Fahrradfahrer 5 Luftballons Auto, Jogger, Skater/Rollschuhfahrer 3.2 Disziplinarrecht Der Veranstalter ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Wesensprüfer ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Grobe Verstöße des Hundeführers gegen die Wesenstest-Ordnung, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen. Der Wesensprüfer hat in diesen Fällen Meldung an den CFBrH- Präsidenten und Hauptausbildungsleiter zu machen. Von dort wird von den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zum Beschluß über eine Disziplinarstrafe führen kann. Das Urteil des Wesensprüfers ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Testgelände und eventuell weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidung, sondern auf Regelverstöße des Wesensprüfers beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form beim CfBrH-Präsidenten einzureichen. Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muß von dem Beschwerdeführer, dem zuständigen LG-Vorsitzenden und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Wesensprüfer-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise. 3.3 Halsbandpflicht/Mitführen der Führleine Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, daß der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muß. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder Attrappen angebracht sind oder Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen. Im Rahmen des Wesenstests wird auch das rücksichtsvolle Auftreten des Hundeführers mit seinem Hund in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen bewertet. Hierbei soll sich der Hund in jeder Situation friedlich und sozialverträglich präsentieren und darf trotz großer Ablenkung und starker Belastung nicht aggressiv reagieren; der Hund muß durch den Hundeführer kontrollierbar und jederzeit beherrschbar sein. Dieser Prüfungsteil hat eine zentrale Bedeutung; aggressive, nervöse und ängstliche Hunde können den Wesenstest nicht bestehen. Stand: 17.4.2005 Seite 5 von 10

4 Praktischer Teil des Wesenstests 4.1 Unbefangenheitsprobe (angeleint) Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identitätskontrolle (Überprüfung der Tätowiernummer/Chipnummer) (2) das Zähne zeigen (kann auch vom Hundeführer übernommen werden). Dabei geht es nur darum, ob der Hund sich der Gebißkontrolle unterziehen läßt. Dem Wesensprüfer muß es egal sein, ob der vorgeführte Hund Zahnfehler hat oder nicht. 4.2 Spaziergang mit mehreren Personen Spaziergang mit mehreren Personen angeleint und abgeleint auf einer Wegstrecke von 100 Metern. An der Wegstrecke nach ungefähr 50 Metern sind 5 Luftballone zusammengebunden und an einem 50 cm aus dem Boden herausragenden Pfosten befestigt. Der Hundeführer geht mit dem Hund daran vorbei. Der Hundeführer geht mit dem Hund angeleint und mit mindestens 5 Personen 100 Meter geradeaus und zurück. Die Personen unterhalten sich. Auf dem Rückweg nach ungefähr der Hälfte der Strecke hält die Gruppe. Der Hundeführer leint den Hund ab, die Gruppe geht weiter. Ist der Ausgangsort erreicht, wird der Hund wieder angeleint. Ausführung: Der Hund soll bereitwillig mit seinem Hundeführer und der Gruppe gehen. Beim Ableinen soll der Hund in der Nähe der Gruppe bzw. bei seinem Hundeführer bleiben. Der Hund muß sich gegenüber den Personen neutral und unbefangen verhalten. Insbesondere darf er keine Aggressionen zeigen. Zeigt sich der Hund aggressiv oder stellt eine Gefährdung dar, weil er nicht sicher durch den Hundeführer kontrolliert werden kann, ist der Wesenstest abzubrechen. 4.3 Gehen durch eine Personengruppe (5 Personen) auf dem Platz Ausführung: Der Hundeführer durchquert mit seinem angeleinten Hund mehrmals eine Gruppe von mindestens 5 Personen. Innerhalb der Gruppe hat der Hundeführer mit seinem Hund anzuhalten. Der Hund kann dabei stehen, sitzen oder Platz machen. Danach verläßt der Hundeführer mit dem Hund die Gruppe und wartet, bis diese sich neu aufgestellt hat. Die Gruppe stellt sich in einer Reihe nebeneinander jeweils mit einem Meter Abstand zwischen den Personen auf. Auf Anweisung des Wesenstest-Prüfers geht der Hundeführer mit dem angeleinten Hund in Schlangenlinien durch die Gruppe. Dabei setzt sich die Gruppe in Bewegung. Die Übung ist beendet, wenn der Hund die Gruppe zwei Mal vor und zurück durchlaufen hat. Hierbei muß sich der Hund gegenüber den Personen neutral und unbefangen verhalten. Insbesondere darf er keine Aggressionen zeigen. 4.4 Verhalten des Hundes gegenüber Fremdpersonen Ausführung: Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund auf zwei Personen zu. Der Hundeführer begrüßt die Personen mit Händedruck. Nach kurzem Gespräch wird der Hund von einer Person angesprochen und auch angefaßt; jeweils einmal von einer weiblichen Person und von einer männlichen Person. Der Hund kann dabei stehen oder sitzen. Zeigt sich der Hund unangemessen aggressiv oder stellt eine Gefährdung dar, weil er nicht sicher durch den Hundeführer kontrolliert werden kann, ist der Wesenstest abzubrechen. 4.5 Verhalten nach Anbinden an einen Pflock Ausführung: Der Hund wird an den Pflock angebunden. Der Hundeführer geht in Deckung (versteckt sich so, daß ihn der Hund nicht mehr sehen kann). Eine fremde Person läuft zwei Mal im Abstand von 2 Metern mit einem Hund daran vorbei. Stand: 17.4.2005 Seite 6 von 10

Hierbei muß sich der Hund neutral verhalten und keine Aggressionen zeigen. 5 Prüfung der Sozialverträglichkeit Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten vom Prüfer auszunutzen, z.b. Einkaufszentrum, Fußgängerzonen, Bahnhofsvorplätze, S-Bahn- Stationen etc. Evtl. erforderliche Genehmigungen sind vorher einzuholen. Bewertet wird das Verhalten Mensch-Hund in alltäglichen Situationen in der Öffentlichkeit. Der Hund muß sich trotz der Ablenkungen durch zahlreiche Umweltreize als umweltsicherer, freundlicher, nicht ängstlicher Hund erweisen, der jederzeit der Kontrolle des Hundeführers unterliegt. Die nachfolgend beschriebenen Übungen dienen als Richtlinien und Mindestanforderungen und können durch den Prüfer individuell an die örtlichen Gegebenheiten angepaßt werden. Für eine sachgerechte Überprüfung sind vom Veranstalter reale Alltagssituationen sicherzustellen, gestellte Situationen müssen vermieden werden. Der Prüfer ist ferner berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung Übungen zu wiederholen oder zu variieren. Während der gesamten Überprüfung sind das Verhalten und die soziale Verträglichkeit des Hundes zu beobachten und zu bewerten. Zeigt sich der Hund unangemessen aggressiv oder stellt eine Gefährdung dar, weil er nicht sicher durch den Hundeführer kontrolliert werden kann, ist der Wesenstest abzubrechen. 5.1 Begegnung mit Personengruppen Der an der Leine geführte Hund soll sich Passanten gegenüber unbefangen zeigen. Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen Weg oder eine Straße entlang. Der Hund soll seinem Hundeführer auf der linken oder rechten Seite an kurzer Leine willig folgen. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einer vorbeilaufenden Person geschnitten. Der Hund soll sich neutral und unbeeindruckt zeigen. Der Hundeführer geht weiter durch Personen, die entgegenkommen auf dem Gehweg, in einer Fußgängerzone, auf einem Bahnhofsvorplatz etc. Ziel: Der Hund soll sich sicher und ruhig verhalten. Zeigt sich der Hund aggressiv, unsicher, ängstlich den Menschen gegenüber, ist er vom weiteren Test auszuschließen. 5.2 Begegnung mit Radfahrern Der angeleinte Hund soll sich Radfahrern gegenüber unbefangen zeigen Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem Hundeführer und dem Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Der Hundeführer darf beim Vorbeifahren des Radfahrers seinen Hund in die Position Sitz oder Platz bringen oder mit ihm gemeinsam stehenbleiben. Ziel: In jedem Fall hat der Hund sich unbeeindruckt zu zeigen. Der Wesenstest wird abgebrochen, wenn der Hund versucht, den Radfahrer zu jagen, sich aggressiv zeigt und somit eine Gefahr darstellt. 5.3 Begegnung mit Autos Der angeleinte Hund soll sich Autos und allen Verkehrsgeräuschen gegenüber unbefangen zeigen Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während der Hundeführer und der Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird heruntergedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Ziel: Der Hund soll sich ruhig und unbeeindruckt zeigen. Der Hund kann dabei sitzen, liegen oder stehen. Stand: 17.4.2005 Seite 7 von 10

5.4 Begegnung mit Joggern oder Inline-Skatern Der angeleinte Hund soll sich gegenüber überholenden oder entgegenkommenden Joggern oder Inline-Skatern unbefangen zeigen. Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen ruhigen Weg entlang. Mindestens 2 Jogger überholen sie, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und dem Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne ihre Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund wird an kurzer Leine geführt, darf die überholenden und entgegenkommenden Personen aber nicht belästigen. Es ist statthaft, daß der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline-Skater Hund und Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegenkommen. Ziel: Der Hund soll sich unbeeindruckt verhalten, ruhig und sicher. Aggressive und den Joggern nachjagende Hunde werden vom Wesenstest ausgeschlossen. 5.5 Begegnung mit anderen Hunden Der angeleinte Hund hat sich gegenüber entgegenkommenden und überholenden Hunden und ihren Hundeführern neutral und unauffällig zu verhalten. Die Begegnungen sollen auf einem Gehweg, in einer Fußgängerzone, auf Bahnhofs- oder S-Bahnhofs- Vorplatz stattfinden; keine gestellten Situationen. Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer darf der Hund keine Aggression gegenüber diesem Hund zeigen. Der Hundeführer kann hierbei den Hund an kurzer Leine führen oder den Hund in die Sitz- oder Platzposition bringen. Ziel: Der Hund soll sich hierbei neutral verhalten. Zeigt der Hund sich dem entgegenkommenden Hund aggressiv, kann er den Wesenstest nicht bestehen. Stand: 17.4.2005 Seite 8 von 10

Anlage A Anlage B B1 Körperhaltungen des Hundes 1 = aufmerksam, 2 = drohend, 3 = will spielen, 4 = entspannt, 5 = unterwürfig, 6 = ängstlich Stand: 17.4.2005 Seite 9 von 10

B2 Kopfhaltungen des Hundes 1 = aufmerksam, 2 = drohend, 3 = ängstlich B3 Rutenhaltungen des Hundes 1 = aufmerksam, 2 = drohend, 3 = will spielen, 4 = unterwürfig, 5 = ängstlich Stand: 17.4.2005 Seite 10 von 10