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Transkript:

H A U S O R D N U N G Audi FIS Skiweltcup Flachau (Veranstaltungsgelände Rennstrecke 11./12.01.2016) Allgemeines Die Hausordnung der Veranstaltung findet ihre Grundlage und Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Des Weiteren stützt sie sich auf die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) und folgt den Bestimmungen der FIS. Geltungsbereich Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucher und Mitarbeiter zu den öffentlichen Anlagen der oben angeführten Veranstaltung in Betriebszustand während Veranstaltungen. Sie gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände, welches die im Lageplan (Seite 5) gekennzeichnete Fläche umfasst. Der Lageplan wird zusammen mit der Hausordnung für die Veranstaltung aufgelegt. Diese ist gültig für alle stattfindenden Veranstaltungen. Ziel der Hausordnung Ziel der Hausordnung ist: die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern; das Veranstaltungsgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen; einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten; Aufenthalt Auf dem Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Einlassberechtigung (z. B. eine Akkreditierung) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Einlassberechtigungen sind beim Betreten und innerhalb des Geländes auf Verlangen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen. Auf dem Gelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die Ruhe und Ordnung gewährleisten. Es ist verboten: die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören; Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden, Partner-Hunden und Diensthunden der Polizei, des Sicherheitsdienstes und des Rettungswesens mitzuführen; Seite 1 von 5

Kinderwägen, Fahrräder und sonstige sperrige Gegenstände einzubringen (ausgenommen Behindertenbehelfe in den ausgewiesenen Zonen); Gegenstände einzubringen, deren Tragen oder deren Besitz gesetzwidrig ist oder die für verbotene Handlungen verwendet werden können; Einbringung von gefährlichen Gegenständen und Pyrotechnika aller Art; Personen zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden; Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale zu missbrauchen; das Gelände oder das Stadion zu beschädigen oder zu verunreinigen; öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstoßen. Das Fahren und Parken innerhalb des Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die jeweiligen Einschränkungen sind zu beachten. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, haben keine Zutritts- und Aufenthaltsberechtigung zu den Veranstaltungsstätten, auch wenn sie im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind. Eingangskontrollen Bei sämtlichen Veranstaltungen wird an allen Eingängen zum Gelände eine Zutritts- und Sicherheitskontrolle durchgeführt. Jeder Besucher ist beim Betreten verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Die Nachweispflicht gilt auch während des Aufenthalts auf dem Gelände über Aufforderung des Sicherheitspersonals. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt und werden die Personen aus dem Stadion verwiesen. Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Eintrittskarte ergeben sich aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten des Veranstalters. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt und verwendet werden. Verweigerung des Zutritts Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, wird der Eintritt verwehrt. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiters wird folgenden Personen der Zutritt zum Stadion verweigert: Personen, die sich weigern, sich auf Verlangen auszuweisen oder auf verbotene Gegenstände abgetastet zu werden; Personen, die Gegenstände mit sich führen, deren Tragen oder Besitz gesetzwidrig ist; Personen, die sich weigern, Gegenstände, die im Veranstaltungsraum für verbotene Handlungen verwendet werden können oder die gefährlich sind, an geeigneter Stelle abzulegen. Durchsuchung von Personen Die Durchsuchung von Personen hat durch Personen gleichen Geschlechts zu erfolgen. Sicherstellung und Hinterlegung von Gegenständen Gegenstände, deren Tragen oder Besitz gesetzwidrig ist, sind sicherzustellen und zusammen mit den Personalien des Besitzers der Polizei zu übergeben. Der Securitydienst stellt sicher, dass bei der Zutrittskontrolle beanstandete Gegenstände, die für im Veranstaltungsraum verbotene Handlungen verwendet werden können oder die Seite 2 von 5

gefährlich sind, nicht eingebracht werden können. Er entscheidet frei über eine eventuelle Verwahrung und übernimmt keine Haftung für verlorene oder nicht abgeholte Gegenstände. Verbotene Gegenstände: pyrotechnische Gegenstände alle Art Schlag-, Hieb-, Schneid- und Wurfgegenstände Stangen ab einer Länge von 1,20 m Sperrige Gegenstände aller Art (wie Kinderwägen, Roller ) Waffen aller Art jegliche Glasgebinde (Gläser, Flaschen...) Plastikflaschen größer 0,5 l Getränkedosengebinde/-paletten (erlaubte Höchstmenge zwei Getränkedosen pro Person) Das Mitführen von Lasergeräten (Laserpointer) und Megaphonen ist verboten. Sport- und Spielgeräte wie zb Schlitten, Rodeln, Zipfelbob, Fahrräder udgl. Mitführen von Fahnen Verbotene Fahnen Fahnen mit rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, pietätlosem oder politischem Aufdruck sind verboten. Fahnen mit nicht vom Veranstalter genehmigter Werbung. Fahnen ohne festen Rahmen Stofffahnen ohne festen Rahmen sind zugelassen. Fahnenstangen Fahnenstangen aus Holz müssen den jeweiligen behördlichen Richtlinien entsprechen. Fahnenstangen aus Metall sind verboten. Fahnenstangen aus flexiblem Kunststoff (z.b. KIR Rohre) und Teleskopfahnenstangen aus flexiblem Kunststoff sind bis zu einer Länge von max. 120 cm zugelassen. Mitführen von Transparenten und Bannern Grundsatz Transparente resp. Banner aus Stoff, ohne festen Rahmen, sind zugelassen, sofern sie beim Aufhängen im Veranstaltungsraum weder die freie Sicht der Zuschauer auf die Piste und den Zielbereich noch auf die Bandenwerbung verdecken oder diese sowie die TV-Bildübertragung auch nur beeinträchtigen. Verbotene Transparente und Banner Verboten ist das Mitführen von Transparenten und/oder Bannern mit rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, pietätlosem oder politischem Aufdruck sowie mit jeglichem Werbeinhalt. Verhalten auf dem Gelände Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Dabei sollte auch streng auf die vorgesehene Trennung der zu entsorgenden Materialien geachtet werden. Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei vom Gelände verwiesen werden. Alle Besucher, die das Gelände betreten, müssen den ihnen zugewiesenen und auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen und auf dem Weg dorthin ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge benutzen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Seite 3 von 5

Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Sicherheitsund Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkte - auch in anderen Sektoren einzunehmen. Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Unbeachtet dieser Hausordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Haftung Der Aufenthalt im Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, außer es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Zuwiderhandlungen Wer die Verhaltenspflichten dieser Hausordnung verletzt, kann mit den vorgesehenen Sanktionen (Wegweisung, Stadionverbot, Umtriebsentschädigung und/oder Strafanzeige) belegt werden, wobei in jedem Fall Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg vorbehalten bleiben. Jede Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung und insbesondere jede sicherheitsgefährdende Verhaltensweise berechtigt den Ordnungs- und Kontrolldienst, die gegen die Hausordnung verstoßende Person aus dem Stadion oder vom Gelände zu weisen. Die relevanten Informationen zum Sachverhalt, einschließlich der Daten zur Person, die im Rahmen der Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung gesammelt werden, werden den zuständigen Behörden zur Einleitung einer Strafverfolgung und zur Festlegung geeigneter Maßnahmen, zur Verfügung gestellt. Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Ton- und Bildaufnahmen Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie eine öffentliche Veranstaltung besucht und erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr unentgeltlich Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können, von welchen mittels direktem oder zeitversetztem Videodisplay, für eine direkte oder zeitversetzte Übertragung, Transmission oder Aufzeichnung, mittels Fotos oder anderer Medientechnologien unentgeltlich Gebrauch gemacht werden kann. Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Gründen der Sicherheit aller und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und Gesetzesverletzungen im gesamten Veranstaltungsgelände Videoaufnahmen der Zuschauerbereiche gemacht werden. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Filme (Laufbilder), Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch oder der Veranstaltung erstellt werden, ein. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie Tonund/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Geländes oder der Veranstaltung, sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung nur zum Privatgebrauch machen kann. Auf jeden Fall ist es untersagt, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Seite 4 von 5

Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Schlussbestimmungen Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen des Audi FIS Skiweltcup Flachau Die Hausordnung wird in ihrer aktuellen Fassung in angemessener Weise den Besuchern zugänglich gemacht (Publikation auf der Website des Veranstalters, Anschläge von Auszügen bei Kartenverkaufsstellen und im Veranstaltungsgelände). Veranstalter Austria Ski Veranstaltungsgesellschaft mbh Olympiastraße 10 6020 Innsbruck Lageplan Veranstaltungsgelände: Seite 5 von 5