Kantonsschule Zug Das Gymnasium Informationen zum Maturitätslehrgang
Willkommen an der Kantonsschule Zug Liebe Schülerin, lieber Schüler Du bist begeisterungsfähig, lernfreudig und hast Vorstellungen von einer Schule, die dich zur Matura und an die Universität führen will? Wir zeigen dir, wie spannend eine breit gefächerte und ausgewogene gymnasiale Bildung ist, in der nicht nur intellektuelle, sondern auch musische und soziale Begabungen gefördert werden. Im Folgenden findest du wichtige Informationen über die drei Abteilungen des Gymnasiums, aber auch Bestimmungen und Hinweise zu Eintritt, Schulalltag, Schulgeld, Stipendien, Beratung und Studienhilfe. Du willst jetzt mehr über das Gymnasium und die Kantonsschule Zug wissen? www.ksz.ch macht es dir einfach und lässt dich durch verschiedene Fenster in unsere Schule blicken. Sehr geehrte Eltern Unser Leporello will in Ihrem Kind das Interesse für eine gymnasiale Ausbildung wecken und Ausschnitte aus dem abwechslungs- und anforderungsreichen Alltag unserer Schule nahe bringen. Wir halten die Inhalte bewusst knapp und verweisen Sie gerne auf unsere Homepage www.ksz.ch. Hier finden Sie alle Informationen, die für Sie und Ihr Kind von Bedeutung sind, sowie die Gesetze, Reglemente und Verordnungen, welche für unsere Schule Verbindlichkeit haben. Wir hoffen, Ihnen mit diesen nützlichen Informationen zu dienen. Gerne sind wir auch bereit, Ihre Fragen im persönlichen Gespräch zu beantworten und Sie zu beraten. Schulleitung der Kantonsschule Zug 2
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Das Gymnasium Das Gymnasium der Kantonsschule Zug ist ein Langzeitgymnasium, das nach der Primarschule innerhalb von sechs Jahren zur Matura führt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einerseits eine breite Allgemeinbildung in Fächern, die für alle verpflichtend sind. Andererseits können sie aus einem breiten Wahlbereich ihr individuelles Profil zusammenstellen. In den ersten beiden Jahren ist dies die Wahl zwischen Basissprache Latein einerseits und Geometrisches Praktikum/Linguistisches Portal andererseits. Danach folgt der Entscheid für das Schwerpunktfach, später für das Ergänzungsfach. Die letzten vier Jahre des Gymnasiums führen gemäss den Rahmenbedingungen der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) zu einer schweizerisch anerkannten Matura, die zum Studium an allen Schweizer Universitäten und Hochschulen berechtigt. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen der Kantonsschule Zug durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit Universitätsstudium und der Lehrbefähigung für Gymnasien. Die Bildungsziele, die durch die Maturität erreicht werden sollen, werden im Art. 5 der MAV genannt (vergl. www.ksz.ch/dokumente). Klassenwoche, Projekttage, Studienwoche, Arbeitswoche, fachspezifische Exkursionen und Studienreise sowie ein vielfältiges Freifachangebot ergänzen und bereichern den regulären Unterricht. 4
Gymnasium Unterstufe Das Gymnasium Unterstufe schliesst an die sechste Klasse der Primarschule an und umfasst die ersten zwei Jahre des sechsjährigen Gymnasiums. Der Übertritt erfolgt gemäss kantonalem Übertrittsverfahren. Die Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung und die Aneignung von propädeutischem Wissen ist die wichtigste Aufgabe im Gymnasium Unterstufe. Dazu gehört bereits eine gewisse Profilierung in einem bestimmten Fachbereich. Die Schülerrinnen und Schüler wählen ihren Neigungen entsprechend zwischen den beiden Wahlbereichen Basissprache Latein oder Geometrisches Praktikum/Linguistisches Portal. Die folgenden Fächer sind verpflichtend: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Naturwissenschaftliches Propädeutikum, Geografie, Geschichte, Bildnerische Gestaltung, Musik, Religion. Sport, Hauswirtschaft und Tastaturschreiben sind obligatorisch, aber nicht promotionswirksam (vergleiche www.ksz.ch/dokumente/stundentafel). Neben der fachlichen Förderung legen wir Wert auf die pädagogische Begleitung und den Kontakt zu den Eltern. Diese Aufgaben nimmt hauptsächlich die Klassenlehrperson wahr. Sie erteilt auch die im Stundenplan verankerte Klassenstunde, in welcher Lerntechniken, Zusammenleben und Zusammenarbeiten in der Klasse und lebenskundliche Fragen thematisiert werden. 5
Gymnasium Mittelstufe Mit dem Eintritt ins Gymnasium Mittelstufe beginnt in der dritten Klasse der vierjährige Maturitätslehrgang. Die Schülerinnen und Schüler wählen aufgrund ihrer Interessen ein Schwerpunktfach, das ihnen Gelegenheit gibt, sich während der folgenden vier Jahre in ein bestimmtes Fachgebiet zu vertiefen. Die Wahl schränkt die Studienmöglichkeiten nach der Matura nicht ein, sondern öffnet grundsätzlich den Zugang zu allen Studienrichtungen. Die folgenden Schwerpunktfächer können gewählt werden: eine alte Sprache: Latein eine moderne Sprache: Englisch oder Französisch oder Italienisch oder Spanisch Biologie & Chemie Physik & Anwendungen der Mathematik Bildnerische Gestaltung Musik Wirtschaft & Recht Im Grundlagenfachbereich entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für Bildnerische Gestaltung oder Musik. In der dritten und fünften Klasse wird zudem Angewandte (technische) Gestaltung unterrichtet, in der dritten und vierten Klasse Informatik; in der vierten Klasse erfolgt Medienunterricht (vergleiche www.ksz.ch/dokumente/stundentafel). 6
Gymnasium Oberstufe Das Gymnasium Oberstufe umfasst die letzten zwei Schuljahre vor der Matura. Diese berechtigt zum Studium an allen schweizerischen Universitäten und Hochschulen. Im internationalen Vergleich entspricht sie mindestens dem International Baccalaureate (IB). Zu Beginn der fünften Klasse absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein dreiwöchiges Praktikum. Im Verlauf des Jahres wählen sie das Thema der Maturaarbeit sowie das Ergänzungsfach für das folgende Jahr. Am Ende des fünften Schuljahres werden folgende Grundlagenfächer abgeschlossen: Bildnerische Gestaltung oder Musik, Biologie, Chemie, Geografie sowie Wirtschaft & Recht. Die Noten finden Eingang ins Maturazeugnis. In der sechsten Klasse erfolgt der Unterricht im Fach Kunst und Kultur (vergleiche www.ksz.ch/ Dokumente/Stundentafel). Im Gymnasium Oberstufe wird der Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler grosse Beachtung geschenkt. Dies zeigt sich in der freien Wahl des Ergänzungsfachs sowie in der Ausgestaltung der Maturaarbeit. Im Rahmen besonderer Thementage und eines mehrwöchigen Praktikums erhalten die Schülerinnen und Schüler immer grössere Freiräume und lernen, selbständig zu arbeiten und Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen. 7
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Zweisprachige Matura Zweisprachige Matura Die Kantonsschule Zug bietet überdurchschnittlich begabten, leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine zweisprachige Matura gemäss Artikel 18 des MAR (Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen) zu erlangen. Der zweisprachige Maturitätslehrgang ist Deutsch - Englisch. Er wird mit der Wahl des Schwerpunktfachs verknüpft und steht ausschliesslich Schülerinnen und Schülern offen, welche das Schwerpunktfach Biologie & Chemie (BC), Physik & Anwendungen der Mathematik (PM) oder Wirtschaft & Recht (WR) besuchen. Fächer Die Fächer, die in Englisch unterrichtet werden, sind die Grundlagenfächer Geschichte, Mathematik, Biologie oder Wirtschaft & Recht sowie Medienunterricht. Zudem wird die Maturaarbeit in Englisch verfasst und präsentiert. Unterricht und Dauer Der Unterricht in der Zweitsprache erfolgt gestaffelt und dauert drei Jahre, von der vierten Klasse bis zur Maturaprüfung. 9
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Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte im Kanton Zug wohnen, wird kein Schulgeld erhoben. Das Schulgeld für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler wird vom Regierungsrat des Kantons Zug festgelegt und jährlich der Teuerung angepasst. Unterrichtsmaterial Lehrmittel und kopierte Unterlagen werden in der ersten bis dritten Klasse kostenlos abgegeben, ab der vierten Klasse müssen diese bezahlt werden. Besondere Anlässe Die Kosten für besondere Schulanlässe (Klassen-, Studien- und Arbeitswochen, Exkursionen, Theater-, Film-, Konzert- und Ausstellungsbesuche, Schul- und Studienreisen sowie die von der Schule angebotenen Schneesportlager) werden von den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern getragen. Stipendien Der Kanton Zug vergibt unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien für Ausbildungskosten an Schülerinnen und Schüler der nachobligatorischen Schulzeit. Für eine Beratung kontaktieren Sie www.zug.ch/stipendien. Die Kantonsschule Zug besitzt eine eigene Stipendienstiftung. Diese kann in Härtefällen schnell und unkompliziert kleinere Beträge an die Anschaffung von Lehrmitteln oder an die Kosten von Arbeitswochen und Studienreisen ausrichten. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an das zuständige Rektorat. 11
Aufnahme Schülerinnen und Schüler einer 6. Zuger Primarklasse können prüfungsfrei in die erste Klasse des Gymnasiums eintreten, wenn der Zuweisungsentscheid vorliegt, den die Klassenlehrperson und die Eltern gemeinsam treffen. Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen öffentlichen oder privaten Primarschulen entscheidet der zuständige Rektor. Der Übertritt von öffentlichen Schweizer Gymnasien sowie anerkannten privaten Gymnasien im Kanton Zug erfolgt gemäss Promotion der abgebenden Schule. Der Übertritt von privaten Schweizer Gymnasien, ausländischen Schulen oder nicht gymnasialen Vollzeitschulen erfolgt durch ein individuelles Aufnahmeverfahren. Die gesetzlichen Bestimmungen, Reglemente und Verordnungen sind unter www. ksz.ch/dokumente zu finden. Kantonsschule Zug Lüssiweg 24, Postfach 2359, CH-6302 Zug Telefon +41 41 728 12 12, info@ksz.ch www.ksz.ch 12