Betrieblicher Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin

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Transkript:

Betrieblicher Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin Auszubildende/r Ausbildungsbetrieb Ausbilder/in Der/Die Ausbildende erstellt gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen zur Milchtechnologin vom 09.0.2010 unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die/den Auszubildende/n einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan. Der/Die Ausbildende ist für die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte verantwortlich. Der Ausbildungsplan soll als Hilfestellung zur sach- und zeitgerechten Planung und Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung dienen. Alle Qualifikationen (Fertigkeiten und Kenntnisse), die im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Milchtechnologen/in aufgeführt sind, sind darin auszuweisen, auf die konkreten Verhältnisse des Ausbildungsbetriebes zu beziehen und den Ausbildungsabschnitten zeitlich zuzuordnen. Die im Ausbildungsrahmenplan sachlich gegliederten Ausbildungsinhalte sind Mindestanforderungen im Rahmen der betrieblichen Ausbildung. Neben fachspezifischen Fertigkeiten und Kenntnissen sollen auch übergreifende Qualifikationen (z.b. Selbstständigkeit, Fähigkeit zur Problemlösung, Teamgeist, Entscheidungsfähigkeit) vermittelt werden. Die zeitliche Gliederung ordnet den einzelnen Ausbildungsjahren jeweils bestimmte Lerninhalte zu. Diese sind innerhalb bestimmter Zeitrahmen in der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln. Abhängig von den konkreten betrieblichen Bedingungen kann die zeitliche Gliederung angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass die im Ausbildungsplan vorgesehenen Inhalte bis zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vermittelt werden. Ein zentrales Prinzip der Ausbildung ist das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der beruflichen Tätigkeiten. Bei der Vermittlung aller Fertigkeiten und Kenntnisse sind immer die Zusammenhänge mit dem gesamten betrieblichen Geschehen zu berücksichtigen. Entsprechende Vorgaben dazu sind auch in der zeitlichen Gliederung zur Ausbildungsverordnung formuliert. 1

Hinweise für die Handhabung des Ausbildungsplanes: Fertigkeiten und Kenntnisse, die gemäß den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplanes in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten erworben werden sollen, sind im betrieblichen Ausbildungsplan jeweils durch Schattierung entsprechend gekennzeichnet. Vor bzw. zu Beginn der Ausbildung sind die jeweiligen schattierten Felder mit einem Schrägstrich (/) zu versehen, wenn die jeweiligen Fertigkeiten und Kenntnisse im Betrieb vermittelt werden können. Beispiel: / Die Schrägstriche sind zu einem Kreuz (X) zu vervollständigen, wenn der Auszubildende die betreffenden Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat. Beispiel: x Kann die Vermittlung nicht im geplanten Ausbildungsjahr erfolgen, muss der Lerninhalt im folgenden Ausbildungsjahr berücksichtigt werden. Von der zeitlichen Gliederung kann abgewichen werden, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies erfordern. In der Spalte Anmerkungen können die konkreten betrieblichen Ausbildungsinhalte, Angaben zum Vermittlungsort, zeitliche/betriebliche/personelle Besonderheiten oder andere Anmerkungen zu den einzelnen Lernzielen eingetragen werden. Zusätzlich vorgesehene, über die Mindestanforderungen der Verordnung hinausgehende Ausbildungsinhalte können in den jeweiligen Leerzeilen vermerkt bzw. geplant werden. Der Ausbildungsplan ist in einfacher Ausfertigung zu erstellen und im Berichtsheft des/der Auszubildenden einzuordnen. Der Ausbildungsplan ist zur Zwischen- und Abschlussprüfung mitzubringen und vorzulegen. Bei verkürzter Ausbildungsdauer sind alle Ausbildungsinhalte in der vertraglichen Ausbildungszeit zu vermitteln. 2

Sachlich-zeitliche Gliederung der Ausbildung Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind wie folgt zu vermitteln: 01. bis 1. Monat Zeitrahmen Vermittlungsschwerpunkt Wochen Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation 2 Wochen Qualitätssicherungssysteme anwenden 10 Wochen Hygienemaßnahmen anwenden 25 Wochen Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen 15 Wochen Steuern und Regeln von Produktionsprozessen Wochen Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien 10 Wochen Verpacken von Produkten Wochen Informations- und Kommunikationstechniken anwenden 19. bis 36. Monat Zeitrahmen Vermittlungsschwerpunkt Wochen Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation Wochen Qualitätssicherungssysteme anwenden Wochen Hygienemaßnahmen anwenden 23 Wochen Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen 21 Wochen Steuern und Regeln von Produktionsprozessen Wochen Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien Wochen Verpacken von Produkten 2 Wochen Informations- und Kommunikationstechniken anwenden Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildung zu vermitteln sind 1. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Umweltschutz Hinweis: Die zeitlichen Angaben sind Bruttowerte. Für die tatsächliche betriebliche Ausbildung stehen ca. 2/3 der Zeitumfänge zur Verfügung. 3

Abschnitt A - Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1.-1. 19.-36. Monat Monat Anmerkungen (Inhalte, Lernort/e, sonstiges) 1. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation a) Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen b) Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten c) Konflikte im Team lösen 2. Qualitätssicherungssysteme anwenden a) Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern 2 b) betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen c) Produktstandards anwenden, Umsetzung überprüfen und beurteilen, insbesondere Rohmilch, Zwischen- und Endprodukte anhand von Laborergebnissen und sensorischen Kriterien beurteilen 3. Hygienemaßnahmen anwenden a) Reinigungs- und Desinfektionslösungen ansetzen und anwenden sowie dabei Maßnahmen zur Sicherung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beachten b) Reinigungsanlagen und -systeme anwenden und warten c) Produktionsanlagen und Leitungssysteme reinigen, desinfizieren und sterilisieren d) Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen e) Ergebnisse dokumentieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen. Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen 10 a) Milch kontrollieren, beurteilen und annehmen b) Milch bearbeiten, insbesondere reinigen, erhitzen, standardisieren, kühlen und lagern c) Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten, insbesondere von Konsummilch, Butter, Käse und Milcherzeugnissen durchführen d) produktspezifische Rezepturen anwenden und Mischungen ansetzen e) Bedienungsanleitungen und Wartungspläne umsetzen 25 23

Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1.-1. Monat 19.-36. Monat 5. Steuern und Regeln von Produktionsprozessen a) Fließschemata lesen und anwenden b) Produktionsprozesse überwachen, Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren 15 Anmerkungen (Inhalte, Lernort / -e, sonstiges) c) Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte, insbesondere Butterungsmaschinen, Separatoren, Reifungsbehälter, Käsungs-, Eindampfungs-, Trocknungs-, Filtrations- und Abfüllanlagen sowie Wärmetauscher, vorbereiten, in Betrieb nehmen und umrüsten d) Prozessleittechnik bedienen e) Versorgungsanlagen überwachen f) Einflussfaktoren im Produktionsprozess im Hinblick auf Technologie und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen 6. Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien a) Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien annehmen und kontrollieren b) Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien zuordnen und lagern c) Lagerbestand kontrollieren und pflegen d) Produkte für den Versand vorbereiten und Abgabe von Produkten durchführen 7. Verpacken von Produkten a) Abfüll- und Verpackungsanlagen beschicken und bedienen b) Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen c) Fertigpackungen prüfen und beurteilen d) Verpackungsmaterialien prüfen und hinsichtlich des Verwendungszwecks beurteilen. Informations- und Kommunikationstechniken anwenden a) Informationen beschaffen, auswerten und einordnen b) betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden c) Daten erfassen, sichern und pflegen; Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten d) Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen 10 21 2 5

Abschnitt B - Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten während der gesamten Ausbildungszeit Anmerkungen (Inhalte, Lernort/e, sonstiges) 1. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungs-rechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen. Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere: a) über mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb Auskunft geben und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 6

Erklärungen I. Erläuterung zu Beginn der Ausbildung Der Ausbildungsplan wurde zu Beginn der Ausbildung gemeinsam erörtert. Er wird im Berichtsheft des/der Auszubildenden eingeordnet. Datum Auszubildende/r Ausbilder/in II. Überprüfung der vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse a) zur Zwischenprüfung Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam überprüft. Datum Auszubildende/r Ausbilder/in b) zur Abschlussprüfung Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam überprüft. Datum Auszubildende/r Ausbilder/in III. Bemerkungen der zuständigen Stelle: a) Ordnungsgemäße Vorlage bei Registrierung Datum Bemerkung Unterschrift AB b) Überprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung Datum Bemerkung Unterschrift AB c) Überprüfung im Rahmen der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung Datum Bemerkung Unterschrift AB 7